3534/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kopf und Kollegen haben am 22. Jänner
1998 unter der Nr. 3608/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend ausständige Statistik - Entlastungsoffensive gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
“1. Warum liegt bis heute kein Programm zur Reduzierung der administra -
tiven Belastung der Betriebe vor?
2. Wann werden Sie ein derartiges Programm vorlegen?
3. Bis wann soll dieses umgesetzt werden?
4. Wann werden Sie die in der Entschließung geforderte Novellierung des
Bundesstatistikgesetzes in Angriff nehmen?
5. Welche Verbesserungen hinsichtlich des Zuganges zu administrativen
Daten werden Sie vorschlagen?
6. Welche Rationalisierungsmaßnahmen hat die im Österreichischen
Statistischen Zentralamt tätig gewesene Unternehmensberatungsfirma
vorgelegt?
7. Wie werden Sie diese umsetzen?
8. Wann ist mit derartigen Schritten zur Umstrukturierung des
Österreichischen Statistischen Zentralamtes zu rechnen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 1997 habe ich den
Präsidenten des Österreichischen Statistischen Zentralamtes noch im Juli 1997
angewiesen, im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesministerien ein
detaillierteres Programm zur Reduzierung der administrativen Belastung der
Betriebe auszuarbeiten.
In diesem Sinne hat das Österreichische Statistische Zentralamt bereits eine
Anzahl von Maßnahmen gesetzt und gemeinsam mit den anderen Ressorts
viele Vorschläge ausgearbeitet, die in Summe gesehen als Programm zu
werten sind, welches nach dem Bericht des Präsidenten des Österreichischen
Statistischen Zentralamtes folgende Elemente umfaßt:
A. Allgemein:
Zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, der
Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Statistischen
Zentralamt konnte Einvernehmen über Vereinfachungen bei der monatlichen
Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich erzielt werden. Eine ent -
sprechende Novelle der Verordnung zur Konjunkturstatistik trat am 1. Jänner
1998 in Kraft (Verordnung BGBI. II Nr.271/1997). Sie nimmt Betriebe mit
weniger als 10 unselbständig Beschäftigten von der Konjunkturstatistik aus und
reduziert die Meldepflichten von Betrieben mit 10 - 19 unselbständig Beschäftig -
ten erheblich.
Anlaufschwierigkeiten bei der Außenhandelsstatistik sind bei den Unternehmen
und im Österreichischen Statistischen Zentralamt großteils überwunden: Die
von der EU vorgeschriebene Meldefrist von 10 Wochen ab Ende eines
Berichtsmonats konnte mit dem August - Ergebnis 1997 erreicht werden.
Die im 1. Halbjahr 1997 bei allen nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen bzw.
Betrieben durchgeführte Leistungs -
und Strukturerhebung über das EU -
Beitrittsjahr 1995 konnte in der Feldarbeit mit einer Beteiligung von etwa 93 %
der Unternehmen abgeschlossen werden und befindet sich planmäßig im
Stadium der Aufarbeitung. Das Gelingen dieser wichtigen Erhebung entlastet
die Unternehmen für eine Reihe von Jahren von Totalerhebungen in der
gesamten gewerblichen (und freiberuflichen) Wirtschaft und schafft eine der
notwendigen Voraussetzungen für die Umstellung der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen auf die Standards des Europäischen Systems Volkswirt -
schaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95). Die Auswahl neuer Stichproben
aus den Ergebnissen dieser Totalerhebung wird zu einem Austausch vieler
kleiner und mittlerer Unternehmen in den Stichproben damit zu einer Ent -
lastung bisher meldender Betriebe freilich auch zu einer Einbeziehung neuer
Unternehmen führen.
In der Agrarstatistik ist eine Umstellung im Gange die die schrittweise
Übernahme von Angaben aus den Förderungsanträgen der bäuerlichen
Betriebe in die Statistik vorsieht. Dadurch werden einzelne agrarstatistische
Erhebungen entbehrlich, andere können um bestimmte Merkmale verkürzt
werden.
Das Österreichische Statistische Zentralamt ist auch bemüht durch Bereit -
stellung von EDV - Software den für INTRASTAT und Konjunkturstatistik,
meldenden Firmen die Meldungen möglichst zu erleichtern. Dies gilt in Zukunft
auch für die jährlichen Leistungs - und Strukturerhebungen.
An weiteren allgemeinen Entlastungen, die sich nicht auf einzelne Erhebungen
beziehen, sondern generell greifen, wären anzuführen:
- Die Beibehaltung der freiwilligen Mitarbeit von Unternehmen, vor allem bei
den Erhebungen für die verschiedenen Preisindizes.
- Der Trend von Totalerhebungen zu Stichproben (wobei periodische Totaler -
hebungen als Grundlage von Stichproben
beibehalten werden sollten).
- Die Beschränkung auf das im Hinblick auf bestehende Normen jeweils zu
verantwortende Minimum an Merkmalen bzw. auf die Mindestgröße von
Stichproben.
- Die weitgehende Aussparung von Klein - und Kleinstunternehmen in den
Stichproben, soweit dies methodisch zu verantworten ist.
- Gründliche Pilot - Erhebungen und Vorstudien, um bei neuen Erhebungen die
für die Respondenten geeignetste Form zu finden.
- Erarbeitung der Erhebungskonzepte unter Mitwirkung der zuständigen
Ressorts und der Sozialpartner.
- Bei der Formulargestaltung wird auf PC - Eignung geachtet.
- Erläuterungen werden, soweit erforderlich, nach Unternehmensgröße und
Branche differenziert.
- Telefonische Hotline bei neu anlaufenden Erhebungen.
- Direkte Telefonkontakte mit Referenten im Österreichischen Statistischen
Zentralamt.
- Möglichkeit zur Rücksendung von Fragebogen über Fax oder Mailbox.
- Software - Entwicklung für
“elektronische Fragebogen”.
B. Konkret sind folgende Punkte anzuführen:
1) Für den Bereich Land - und Forstwirtschaft:
a) Agrarstrukturerhebungen
Die Daten über die Nutzflächen der einzelnen Feldfrüchte wurden ab der
Stichprobenerhebung 1997 (Umfang: 40.000 Betriebe) von der Agrarmarkt
Austria je Betrieb zur Verfügung gestellt. Dadurch konnte ein ganzseitiger
Lesebeleg bei der Erhebung entfallen. Die Zusammenführung mit den bei
den Betrieben direkt erhobenen Merkmalen erfolgt über die
Betriebsnummer. Bei Betrieben die keinen Mehrfachantrag gestellt haben
(maximal 10 % der Gesamtstichprobe) können die Daten nur direkt erhoben
werden.
Bei der Agrarstrukturerhebung 1999 (Vollerhebung bei 240.000 Betrieben)
wird dieses Verfahren neuerlich angewendet. Zudem werden durch Anhe -
bung der Erfassungsuntergrenze auf 1 ha landwirtschaftliche Nutzfläche
bzw. 3 ha Forstfläche etwa 20.000 Kleinbetriebe aus der Erhebung ausge -
schieden.
b) Anbau auf dem Ackerland
Vor dem EU - Beitritt mußten die Daten zur Berechnung der Feldfruchternte
jährlich durch Stichprobenerhebungen (Umfang: 20.000 Betriebe) direkt bei
den Landwirten erhoben werden. Seit 1996 werden die Daten aus den EU -
Mehrfachanträgen übernommen, sodaß die gesamte Erhebung entfällt.
Diese Vorgangsweise ist möglich, weil fast alle Landwirte derartige Anträge
stellen und etwa 99 % der Ackerflächen
davon betroffen sind.
c) Weingartengrunderhebung
Anstelle einer Direkterhebung bei den rund 40.000 Weinbaubetrieben wird
1999 eine Auswertung der Weinbaukataster vorgenommen werden.
d) Allgemeine Viehzählung
Die 1997 vorgesehene Vollerhebung wurde durch eine Stichprobe ersetzt.
Dadurch müssen statt 180.000 nur 28.000 viehhaltende Betriebe befragt
werden.
Die Einführung einer höheren Untergrenze bei Hühnern ab 1991 führte bei
den Vollerhebungen zu einer Reduktion um 20.000 Betriebe.
e) Schweinezählungen
Durch eine schon vor dem EU - Beitritt vorgenommene Umstellung auf das
Erhebungsintervall der EU (drei - statt viermal jährlich) kann bereits seit 1993
pro Jahr eine Erhebung bei etwa 15.000 Betrieben entfallen. Auch der
Stichprobenplan wurde schon 1992 den geringeren Genauigkeitsanforde -
rungen der EU angepaßt (Reduzierung um 6.000 Betriebe pro Erhebung).
f) Rinderzählung
Der Stichprobenplan wurde seit 1993 ebenfalls den geringeren Genauig -
keitsanforderungen der EU angepaßt (Reduzierung um 6.000 Betriebe
zweimal jährlich).
2) Für den Bereich Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich:
Vor dem EU - Beitritt bestanden in Österreich mehrere getrennte Erhebungen
zur Konjunkturstatistik, die nach der Organisation der Wirtschaftskammern
gegliedert waren:
- die monatliche lndustriestatistik als Totalerhebung (ca. 8.000 Betriebe
außerdem 300 Betriebe der
Bauindustrie);
- die monatliche Stichprobenerhebung im Baugewerbe (ca. 1.300 Betriebe);
- die vierteljährliche Großgewerbestatistik (bei Gewerbebetrieben mit
mindestens 20 unselbständig Beschäftigten; ca. 3.000 Betriebe).
Eine jährliche Stichprobenerhebung im klein - und Dienstleistungsgewerbe
betraf über 15.000 kleine und mittlere Betriebe. Teile des Gewerbes (Bauhilfs -
und Baunebengewerbe, produzierendes Kleingewerbe) waren von den
unterjährigen Erhebungen nicht betroffen.
Diese Erhebungen wurden für 1995 durch eine Jahresmeldung, ab 1996 durch
monatliche Erhebungen auf Stichprobenbasis in der Abgrenzung der ÖNACE
(Österreich - Version der EU - Wirtschaftszweigsystematik) ersetzt. Die
Stichprobe erfaßt in den betroffenen ÖNACE - Abschnitten generell
Unternehmen bzw. Betriebe ab 20 unselbständig Beschäftigten. Aufgrund der
österreichischen Wirtschaftsstruktur mußten teilweise auch Unternehmen
geringerer Beschäftigtenzahl einbezogen werden. Diese Umstellung führte zu
einer Entlastung bei den früher vollständig erhobenen Bereichen (Industrie,
Großgewerbe), jedoch zu einer Belastung der früher nur jährlich und jetzt
monatlich erhobenen Teile des Kleingewerbes.
In die neuen Erhebungen wurden somit Ende 1995 rund 14.600 Unter -
nehmen/Betriebe einbezogen. Dies entsprach etwa derselben Zahl von
Meldeeinheiten die nach den früheren Erhebungen (Industrie, Großgewerbe,
Bau) unterjährig meldepflichtig waren.
Die folgende Übersicht informiert über die Erhebungsmassen nach
Beschäftigtengrößenklassen zum Zeitpunkt des Überganges:
Unselbständig; Sachgütererzeugung und Bauwesen
Beschäftigte; Anzahl der Betriebe
;Stand: Ende 1995
;Bis 1995; Ab 1995; Saldo
;(alte Erhebung); (neue Erhebung);
0- 4; 4.200; 430; - 3.770
5- 9; 1.260; 1.890; + 630
10- 19; 2.120; 4.970; +2.850
20- 49; 3.600; 4.120; + 520
50- 99; 1.600; 1.610; + 10
100-499; 1.370; 1.410; + 40
500-999; 120; 120; 0
l000 und mehr; 60; 70, + 10
Summe; 14.330; 14.620; 290
Seit Jänner 1998 können im Zusammenwirken von Wirtschaftsministerium,
Wirtschaftskammer und dem Österreichischen Statistischen Zentralamt durch
eine Novelle zur Konjunkturstatistik - Verordnung (BGBI. II Nr.271/1997) weitere
Vereinfachungen durchgeführt werden:
- für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten (etwa 2.000 Unternehmen)
entfällt die Erhebung, wodurch sich ihr Umfang weiter auf 11.400 Unter -
nehmen reduziert;
- für Unternehmen mit 10 - 19 Beschäftigten (etwa 3.500 Unternehmen) entfällt
eine Reihe von zu erhebenden Merkmalen, wodurch sich der Fragebogen von
6 auf 2 Seiten reduziert.
1 bis 1997 Reduktion auf ca. 13.300
Meldepflichtige
Überdies wird das Wirtschaftsministerium bei Unternehmen mit 10 - 19 Be -
schäftigten die Verwendung von Software für elektronische Meldungen fördern.
Zudem soll die derzeit monatlich in der Konjunkturstatistik gestellte Frage über
den Energieeinsatz ab dem Berichtsjahr 1997 in die Jahreserhebung zum
Gütereinsatz übernommen werden.
3) Im Bereich Leistungs - und Strukturerhebungen:
Im 1. Halbjahr 1997 wurde in allen nichtlandwirtschaftlichen Wirtschaftsbe -
reichen eine Totalerhebung über das EU - Beitrittsjahr 1995 durchgeführt. Mit
208.000 vorliegenden Meldungen konnte eine Mitarbeit von etwa 93 % der
meldepflichtigen Unternehmen/Betriebe erreicht werden. Die Erhebung
befindet sich bereits im Stadium der Aufarbeitung; mit Ergebnissen ist bis Mitte
1998 zu rechnen.
Das gute Gelingen dieser Basiserhebung bringt für die Respondenten einige
Entlastungen bei den Folgeerhebungen:
- Eine Stichprobenerhebung für 1996 die etwa 45.000 Unternehmen/Betriebe
betroffen hätte, entfällt.
- Die nach EU - Verordnung auf Stichprobenbasis ab dem Berichtsjahr 1997
durchzuführenden jährlichen Leistungs - und Strukturerhebungen können sich
auf etwa 45.000 Unternehmen/Betriebe (etwa 20 % der Gesamtmasse)
beschränken. Damit können 80 % der Unternehmen/Betriebe voraussichtlich
bis über die Jahrtausendwende hinaus von Totalerhebungen ausgenommen
werden.
4) Die Erhebung zum Gütereinsatz (kurz: Gütereinsatzstatistik, wichtig für
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Umwelt - und Energiestatistik)
Die Gütereinsatzstatistik betraf bis 1994 im Rahmen von Jahreserhebungen
etwa 10.000 Respondenten. Sie wurde für die Jahre 1995 und 1996
unterbrochen und soll ab dem Berichtsjahr 1997 nur für eine Stichprobe von
etwa 2.000 Unternehmen/Betriebe fortgesetzt werden.
5) Im Bereich Außenhandel gibt es folgende Maßnahmen:
Seit dem EU - Beitritt ist die österreichische Außenhandelsstatistik, wie in allen
EU - Staaten, in zwei voneinander unabhängige Erhebungen geteilt:
- INTRASTAT, die Erhebung über den innergemeinschaftlichen Warenhandel,
beruht auf direkten Meldungen der beteiligten Unternehmen;
- EXTRASTAT, der Warenverkehr mit Drittländern, wird wie früher über
Meldungen der Zollbehörden erfaßt.
Innergemeinschaftlicher Handel (INTRASTAT) wird derzeit von etwa 130.000
österreichischen Unternehmen durchgeführt, die bis 1997 alle (im Wege über
die Zollbehörden) meldepflichtig waren. Durch die Einführung von Melde -
schwellen (1,5 Millionen Schilling pro Jahr und Verkehrsrichtung) sind davon
seit 1995 nur etwa 18.000 Unternehmen hinsichtlich ihrer Empfänge und 8.000
Unternehmen hinsichtlich ihrer Versendungen, insgesamt etwa 21.000 Unter -
nehmen meldepflichtig (dies ist weniger als ein Sechstel der im innergemein -
schaftlichen Handel engagierten Unternehmen). Während früher jede einzelne
Sendung der Meldepflicht unterlag, ist jetzt nur mehr eine Monatsmeldung zu
erstatten.
Die von EUROSTAT entwickelte und den Unternehmen kostenlos zur Ver -
fügung stehende Software für die
INTRASTAT - Meldungen wurde in Österreich
sehr gut angenommen. Etwa 6.000 Unternehmen haben diese Software vom
Österreichischen Statistischen Zentralamt bezogen, etwa 4.000 melden bereits
regelmäßig mit ihrer Hilfe.
Im Rahmen des SLIM - Projektes des EU - Rates (Simpler Legislation for the
Internal Market) werden auch Vereinfachungen der Außenhandelsstatistik
geprüft und durchgeführt. So wird eine bereits geltende EU - Verordnung, die
den Unternehmen die bisher vorgeschriebene Berechnung des “Statistischen
Wertes” (= Rechnungsbetrag plus Transport - und Versicherungskosten bis zur
Grenze) ersparen soll, in Österreich ab 1998 derart umgesetzt, daß für
Unternehmen mit Außenhandelsgeschäften von weniger als 50 Millionen
Schilling pro Jahr und Warenstromrichtung (etwa 90 % der Meldepflichtigen)
die Angabe des Rechnungsbetrages genügt. Ebenso entfällt ab 1999 die An -
gabe des Verkehrsmittels und des “Statistischen Verfahrens” für Unternehmen
unterhalb der oben angeführten Schwelle. Weitere Adaptierungen, wie die
Anwendung einer verkürzten Güternomenklatur, stehen auf EU - Ebene noch in
Verhandlung.
6) Im Bereich des Straßengüterverkehrs gibt es folgende konkrete
Auswirkungen:
Vor dem EU - Beitritt bestanden in Österreich vier verschiedene Erhebungen
zum Straßengüterverkehr:
- eine laufende Totalerhebung für den grenzüberschreitenden Güterverkehr,
die mit Hilfe der Zollverwaltung durchgeführt wurde;
- eine laufende Totalerhebung über den fuhrgewerblichen Inlandsfernverkehr
aufgrund der Frachtpapiere;
- eine laufende Stichprobe über den
Werksfernverkehr im Inland;
- eine alle 5 Jahre durchgeführte Stichprobenerhebung über den Nahverkehr.
Diese Erhebungen wurden ab 1995 durch eine einheitliche Stichprobener -
hebung nach EU - Richtlinien bei den Güterverkehr betreibenden Unternehmen
ersetzt. Diese Erhebung bezieht von den etwa 120.000 Güterkraftfahrzeugen
nur einen Teil in die Erhebung ein, wodurch von den etwa 50.000 kraftfahr -
zeughaltern mehr als 20.000 von der Abgabe einer Meldung ausgenommen
sind.
7) Der Bereich Tourismus wäre zu untergliedern in
a) Monatliche Tourismus - Erhebung
Die monatliche Erfassung der Ankünfte und Nächtigungen bei gewerblichen
Tourismus - Betrieben und Privatquartieren beschränkt sich auf etwa 1.500
von insgesamt 2.350 Gemeinden, die mindestens 3.000 Übernachtungen
pro Jahr aufweisen. In diesen Gemeinden betrifft sie rund 80.000 melde -
pflichtige Betriebe (einschließlich Privatzimmervermietung). Die Meldung der
Vermieter geschieht durch einen Durchschlag des im Betrieb auszufüllenden
Gästeblattes, mit dem die Gemeinde die weitere Bearbeitung vornimmt. Eine
bevorstehende Novellierung der Fremdenverkehrsstatistik - Verordnung sieht
zusätzlich eine EDV - Übermittlung vom Betrieb an die Gemeinde vor.
b) Jährliche Bestandserhebung
Die jährliche Erhebung der Tourismus - Betriebe und ihrer Bettenkapazität
wird, wie die Monatsstatistik, nur in Gemeinden mit mindestens 3.000
Nächtigungen pro Jahr durchgeführt. Während früher getrennte Erhebungen
für die Sommer - und Wintersaison erfolgten, findet nunmehr nur mehr eine
Jahreserhebung statt. Außerdem ist seit 1998 die Erfassung von Aus -
stattungsmerkmalen der Fremdenzimmer und von touristischen Zusatz -
einrichtungen aufgehoben.
Auch hier sieht die bevorstehende Novelle zur Verordnung eine EDV -
Übermittlung der Daten vom Betrieb an die Gemeinde vor.
8) Für die Bereiche Arbeitskostenerhebung und Verdienststrukturerhebung
kann vermerkt werden:
a) Arbeitskostenerhebung
Aufgrund einer Ratsverordnung der EU ist in Österreich über das Bezugsjahr
1996 eine Stichprobenerhebung über Höhe und Struktur der Arbeitskosten
(Löhne und Lohnnebenkosten) durchzuführen. Sie betrifft etwa 4.300 Unter -
nehmen/Betriebe wobei Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
generell ausgenommen bleiben. Die Erhebung wird im wesentlichen von der
Wirtschaftskammer Österreich durchgeführt, die langjährige Erfahrung auf
diesem Gebiet hat und dazu einen Fragebogen verwendet, der dem Großteil
der Respondenten bereits bekannt ist (und nur um wenige EU - Zusätze
erweitert werden mußte).
b) Verdienststrukturerhebung
Aufgrund einer Ratsverordnung der EU hat das Österreichische Statistische
Zentralamt über das Berichtsjahr 1996 eine Stichprobenerhebung über
Struktur und Verteilung der Verdienste durchzuführen bei der für etwa
12.000 Unternehmen/Betriebe Auskunftspflicht besteht. Unternehmen mit
weniger als 10 Beschäftigten bleiben generell ausgenommen. Um eine
gründliche Vorbereitung zu ermöglichen, wurde in der einschlägigen EU -
Verordnung zunächst eine Ausnahmebestimmung erwirkt, die für Österreich
das Bezugsjahr 1996 (andere EU - Staaten: 1995) zuläßt. Dieser Zeitraum
wurde für eine Probeerhebung genutzt, die die Möglichkeiten der
Respondenten zur Beantwortung erkunden sollte. Dadurch konnte für die
Haupterhebung, die Ende 1997 beginnen wird, ein benutzerfreundlicher
Fragebogen mit übersichtlichen Erläuterungen entwickelt werden, der
sowohl in Papierform als auch EDV -
mäßig zur Verfügung steht. Das
Österreichische Statistische Zentralamt führt nunmehr die Erhebung
gemeinsam mit einem privaten Auftragnehmer durch, hat die Auskunftspflicht
(Verordnung BGBI. II Nr.385/1997) aber selbst durchzusetzen. Eventuell
kann in Österreich aufgrund des in Vorbereitung stehenden Ausbaus und die
Zusammenführung verschiedener Einkommensstatistiken eine
Wiederholung der Erhebung entbehrlich werden.
Viele der in dieser Übersicht genannten Elemente wurden bereits gemeinsam
mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (z.B. bei
Leistungs - und Strukturerhebungen, Konjunkturstatistik, Außenhandel,
Arbeitskostenerhebung, Forschungs -, Innovations - und Technologieer -
hebungen sowie Erhebungen für Preisindizes), dem Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (für die Verdienststrukturerhebung), dem
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft (für alle Erhebungen der
Agrarstatistik), und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (für
Forschungs -, Innovations - und Technologieerhebungen) realisiert bzw. ist die
zeitliche Realisierung absehbar, bei manchen hängt die Realisierung noch von
Vorbedingungen - wobei hier besonders die durch den EU - Beitritt bedingten
erweiterten Aufgaben der Bundesstatistik zu erwähnen sind - ab.
Dieser Wandel in den Aufgaben ist vor allem in der Funktion der nationalen
Statistischen Ämter klar erkennbar: Die nationalen Statistischen Ämter werden
in der EU weitgehend als Organe des Europäischen Statistischen Systems
tätig, welches sich auch auf die autonome Gestaltungsmöglichkeit der öster -
reichischen Statistik auswirkt.
Vor allem war in Vollziehung europäischer Normen eine grundsätzliche
Umstellung und Neuorientierung der bis dahin in Österreich geführten
Wirtschaftsstatistik erforderlich, die insbesondere die Basisstatistiken betraf.
So mußten einzelne neue Erhebungen eingerichtet werden, die in der
österreichischen Wirtschaftsstatistik früher nicht vorgesehen waren (z.B.
Verdienststrukturerhebung). Manche auf
bestimmte Wirtschaftsbereiche, vor
allem die Industrie, beschränkte Erhebungen mußten auf den gesamten
produzierenden Bereich ausgeweitet werden (vor allem die monatliche Kon -
junkturstatistik). Gewohnte, institutionell abgegrenzte und je nach
Betriebsgröße differenzierte Erhebungen in Industrie, Groß - und Kleingewerbe
und Bauwirtschaft mußten durch einheitliche Stichprobenerhebungen für den
produzierenden Bereich ersetzt werden, die zwar viele früher betroffene
Unternehmen nicht mehr erfassen, aber auch viele kleinere, früher nicht
betroffene Unternehmen zusätzlich einbeziehen mußten.
Dadurch wurden Respondenten und Produzenten amtlicher Statistik zusätzlich
belastet; bei den Respondenten war das vor allem durch die Einbeziehung
zusätzlicher Unternehmen in wirtschaftsstatistische Erhebungen spürbar, wobei
jedoch zu vermerken ist, daß laut einer einschlägigen Erhebung der EU in den
Mitgliedstaaten nur etwa 5 % des administrativen Aufwandes der Betriebe zur
Erfüllung öffentlich - rechtlicher Verpflichtungen (z.B. Steuererklärungen,
Anmeldungen zur Sozialversicherung, Arbeitsmarktverwaltung usw.) auf die
amtliche Statistik entfallen.
Das für fünf Jahre ausgelegte statistische Arbeitsprogramm der EU bietet somit
Unternehmen und Betrieben sowie deren lnteressensvertretungen und auch
den nationalen Statistischen Ämtern u.a. auch eine mittelfristige Vorschau auf
geplante Erhebungen und andere Projekte und bietet somit mehr Planungs -
sicherheit für Respondenten und Produzenten.
Zu Frage 4:
Im Bundeskanzleramt wurde bereits ein entsprechender Rohentwurf aus -
gearbeitet. Derzeit ist die Anlage zu diesem Gesetz (Festlegung der Daten,
deren Erhebung durch Verordnung des zuständigen Bundesministers
angeordnet werden kann) in Ausarbeitung; es ist geplant, einen ent -
sprechenden Gesetzesentwurf noch vor dem Sommer dieses Jahres im
Rahmen des Begutachtungsverfahrens zu
versenden.
Zu Frage 5:
Erklärtes Ziel der Novelle des Bundesstatistikgesetzes ist nicht nur die
raschere und rationelle Herstellung von statistischen Informationen, sondern
auch eine weitgehende Entlastung der Respondenten.
Aus diesem Grund ist im Gesetzesentwurf einen weitgehende Zugriffsmöglich -
keit des Österreichischen Statistischen Zentralamtes zu öffentlich zugängigen
Registern (z.B. Grundbuch) vorgesehen. Weiters ist vorgesehen, daß in
Hinkunft die Erhebungen in erster Linie bei den Einrichtungen erfolgen, die
bereits über die entsprechenden Daten der Bürger verfügen. Die Erhebung von
Daten bei den Unternehmungen und bei den Bürgern soll soweit als möglich
reduziert werden.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Die im Österreichischen Statistischen Zentralamt tätig gewesene Betriebs -
beratungsfirma hat als Resultat ihrer Untersuchungen eine durchgreifende
Änderung der Organisationsstruktur und der Arbeitsabläufe vorgeschlagen,
durch die bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen im Endergebnis im Laufe
der nächsten Jahre eine Einsparung von netto 190 Mitarbeiterkapazitäten zu
erzielen sei. Dieses Potential kann im vorgesehenen Zeitraum ohne Frei -
setzungen von MitarbeitenInnen nur durch natürlichen Abgang realisiert
werden. Betroffen sind vor allem Arbeitsplätze im Bereich der Verwen -
dungs/Entlohnungsgruppen A4, A5, G/D und c/d. Für die verbleibenden
Arbeitsplätze wird sich zum Teil eine Aufwertung aufgrund der qualitativ
höheren Anforderungen ergeben.
Die Beratungsfirma beziffert die Einsparung an Lohnkosten samt Dienst -
geberbeiträgen für die Jahre 1998 bis 2001 mit 168 Millionen Schilling, danach
mit 56 Millionen Schilling jährlich.
Die Kosten für die erforderlichen
Investitionen incl. der Projektabwicklung werden durch die Firma mit ca 97
Millionen Schilling für die Jahre 1998 - 2001 beziffert.
Die Reorganisationsvorschläge der Beratungsfirma zielen auf eine organisa -
torische Stärkung der internen Dienste und Querschnittsaufgaben des Amtes
sowie die Verbesserung des Außenprofils des Österreichischen Statistischen
Zentralamtes ab. Die vorgeschlagene Organisationsform soll einen flexibleren
Personaleinsatz und dadurch auch die oben erwähnten Personaleinsparungen
ermöglichen.
Das Beratungsunternehmen hat auch ein detailliertes Umsetzungsprojekt
ausgearbeitet das auf den Zeitraum 1998 bis 2001 ausgelegt ist. Ich habe
bereits den Auftrag gegeben dieses Projekt zu realisieren, womit im März
dieses Jahres begonnen wird.