3534/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kopf und Kollegen haben am 22. Jänner

1998 unter der Nr. 3608/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend ausständige Statistik - Entlastungsoffensive gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

“1. Warum liegt bis heute kein Programm zur Reduzierung der administra -

tiven Belastung der Betriebe vor?

2. Wann werden Sie ein derartiges Programm vorlegen?

3. Bis wann soll dieses umgesetzt werden?

4. Wann werden Sie die in der Entschließung geforderte Novellierung des

Bundesstatistikgesetzes in Angriff nehmen?

5. Welche Verbesserungen hinsichtlich des Zuganges zu administrativen

Daten werden Sie vorschlagen?

6. Welche Rationalisierungsmaßnahmen hat die im Österreichischen

Statistischen Zentralamt tätig gewesene Unternehmensberatungsfirma

vorgelegt?

7. Wie werden Sie diese umsetzen?

8. Wann ist mit derartigen Schritten zur Umstrukturierung des

Österreichischen Statistischen Zentralamtes zu rechnen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 1997 habe ich den

Präsidenten des Österreichischen Statistischen Zentralamtes noch im Juli 1997

angewiesen, im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesministerien ein

detaillierteres Programm zur Reduzierung der administrativen Belastung der

Betriebe auszuarbeiten.

In diesem Sinne hat das Österreichische Statistische Zentralamt bereits eine

Anzahl von Maßnahmen gesetzt und gemeinsam mit den anderen Ressorts

viele Vorschläge ausgearbeitet, die in Summe gesehen als Programm zu

werten sind, welches nach dem Bericht des Präsidenten des Österreichischen

Statistischen Zentralamtes folgende Elemente umfaßt:

A. Allgemein:

Zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, der

Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Statistischen

Zentralamt konnte Einvernehmen über Vereinfachungen bei der monatlichen

Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich erzielt werden. Eine ent -

sprechende Novelle der Verordnung zur Konjunkturstatistik trat am 1. Jänner

1998 in Kraft (Verordnung BGBI. II Nr.271/1997). Sie nimmt Betriebe mit

weniger als 10 unselbständig Beschäftigten von der Konjunkturstatistik aus und

reduziert die Meldepflichten von Betrieben mit 10 - 19 unselbständig Beschäftig -

ten erheblich.

Anlaufschwierigkeiten bei der Außenhandelsstatistik sind bei den Unternehmen

und im Österreichischen Statistischen Zentralamt großteils überwunden: Die

von der EU vorgeschriebene Meldefrist von 10 Wochen ab Ende eines

Berichtsmonats konnte mit dem August - Ergebnis 1997 erreicht werden.

Die im 1. Halbjahr 1997 bei allen nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen bzw.

Betrieben durchgeführte Leistungs - und Strukturerhebung über das EU -

Beitrittsjahr 1995 konnte in der Feldarbeit mit einer Beteiligung von etwa 93 %

der Unternehmen abgeschlossen werden und befindet sich planmäßig im

Stadium der Aufarbeitung. Das Gelingen dieser wichtigen Erhebung entlastet

die Unternehmen für eine Reihe von Jahren von Totalerhebungen in der

gesamten gewerblichen (und freiberuflichen) Wirtschaft und schafft eine der

notwendigen Voraussetzungen für die Umstellung der Volkswirtschaftlichen

Gesamtrechnungen auf die Standards des Europäischen Systems Volkswirt -

schaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95). Die Auswahl neuer Stichproben

aus den Ergebnissen dieser Totalerhebung wird zu einem Austausch vieler

kleiner und mittlerer Unternehmen in den Stichproben damit zu einer Ent -

lastung bisher meldender Betriebe freilich auch zu einer Einbeziehung neuer

Unternehmen führen.

In der Agrarstatistik ist eine Umstellung im Gange die die schrittweise

Übernahme von Angaben aus den Förderungsanträgen der bäuerlichen

Betriebe in die Statistik vorsieht. Dadurch werden einzelne agrarstatistische

Erhebungen entbehrlich, andere können um bestimmte Merkmale verkürzt

werden.

Das Österreichische Statistische Zentralamt ist auch bemüht durch Bereit -

stellung von EDV - Software den für INTRASTAT und Konjunkturstatistik,

meldenden Firmen die Meldungen möglichst zu erleichtern. Dies gilt in Zukunft

auch für die jährlichen Leistungs - und Strukturerhebungen.

An weiteren allgemeinen Entlastungen, die sich nicht auf einzelne Erhebungen

beziehen, sondern generell greifen, wären anzuführen:

- Die Beibehaltung der freiwilligen Mitarbeit von Unternehmen, vor allem bei

den Erhebungen für die verschiedenen Preisindizes.

- Der Trend von Totalerhebungen zu Stichproben (wobei periodische Totaler -

hebungen als Grundlage von Stichproben beibehalten werden sollten).

- Die Beschränkung auf das im Hinblick auf bestehende Normen jeweils zu

verantwortende Minimum an Merkmalen bzw. auf die Mindestgröße von

Stichproben.

- Die weitgehende Aussparung von Klein - und Kleinstunternehmen in den

Stichproben, soweit dies methodisch zu verantworten ist.

- Gründliche Pilot - Erhebungen und Vorstudien, um bei neuen Erhebungen die

für die Respondenten geeignetste Form zu finden.

- Erarbeitung der Erhebungskonzepte unter Mitwirkung der zuständigen

Ressorts und der Sozialpartner.

- Bei der Formulargestaltung wird auf PC - Eignung geachtet.

- Erläuterungen werden, soweit erforderlich, nach Unternehmensgröße und

Branche differenziert.

- Telefonische Hotline bei neu anlaufenden Erhebungen.

- Direkte Telefonkontakte mit Referenten im Österreichischen Statistischen

Zentralamt.

- Möglichkeit zur Rücksendung von Fragebogen über Fax oder Mailbox.

- Software - Entwicklung für “elektronische Fragebogen”.

B. Konkret sind folgende Punkte anzuführen:

1) Für den Bereich Land - und Forstwirtschaft:

a) Agrarstrukturerhebungen

Die Daten über die Nutzflächen der einzelnen Feldfrüchte wurden ab der

Stichprobenerhebung 1997 (Umfang: 40.000 Betriebe) von der Agrarmarkt

Austria je Betrieb zur Verfügung gestellt. Dadurch konnte ein ganzseitiger

Lesebeleg bei der Erhebung entfallen. Die Zusammenführung mit den bei

den Betrieben direkt erhobenen Merkmalen erfolgt über die

Betriebsnummer. Bei Betrieben die keinen Mehrfachantrag gestellt haben

(maximal 10 % der Gesamtstichprobe) können die Daten nur direkt erhoben

werden.

Bei der Agrarstrukturerhebung 1999 (Vollerhebung bei 240.000 Betrieben)

wird dieses Verfahren neuerlich angewendet. Zudem werden durch Anhe -

bung der Erfassungsuntergrenze auf 1 ha landwirtschaftliche Nutzfläche

bzw. 3 ha Forstfläche etwa 20.000 Kleinbetriebe aus der Erhebung ausge -

schieden.

b) Anbau auf dem Ackerland

Vor dem EU - Beitritt mußten die Daten zur Berechnung der Feldfruchternte

jährlich durch Stichprobenerhebungen (Umfang: 20.000 Betriebe) direkt bei

den Landwirten erhoben werden. Seit 1996 werden die Daten aus den EU -

Mehrfachanträgen übernommen, sodaß die gesamte Erhebung entfällt.

Diese Vorgangsweise ist möglich, weil fast alle Landwirte derartige Anträge

stellen und etwa 99 % der Ackerflächen davon betroffen sind.

c) Weingartengrunderhebung

Anstelle einer Direkterhebung bei den rund 40.000 Weinbaubetrieben wird

1999 eine Auswertung der Weinbaukataster vorgenommen werden.

d) Allgemeine Viehzählung

Die 1997 vorgesehene Vollerhebung wurde durch eine Stichprobe ersetzt.

Dadurch müssen statt 180.000 nur 28.000 viehhaltende Betriebe befragt

werden.

Die Einführung einer höheren Untergrenze bei Hühnern ab 1991 führte bei

den Vollerhebungen zu einer Reduktion um 20.000 Betriebe.

e) Schweinezählungen

Durch eine schon vor dem EU - Beitritt vorgenommene Umstellung auf das

Erhebungsintervall der EU (drei - statt viermal jährlich) kann bereits seit 1993

pro Jahr eine Erhebung bei etwa 15.000 Betrieben entfallen. Auch der

Stichprobenplan wurde schon 1992 den geringeren Genauigkeitsanforde -

rungen der EU angepaßt (Reduzierung um 6.000 Betriebe pro Erhebung).

f) Rinderzählung

Der Stichprobenplan wurde seit 1993 ebenfalls den geringeren Genauig -

keitsanforderungen der EU angepaßt (Reduzierung um 6.000 Betriebe

zweimal jährlich).

2) Für den Bereich Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich:

Vor dem EU - Beitritt bestanden in Österreich mehrere getrennte Erhebungen

zur Konjunkturstatistik, die nach der Organisation der Wirtschaftskammern

gegliedert waren:

- die monatliche lndustriestatistik als Totalerhebung (ca. 8.000 Betriebe

außerdem 300 Betriebe der Bauindustrie);

- die monatliche Stichprobenerhebung im Baugewerbe (ca. 1.300 Betriebe);

- die vierteljährliche Großgewerbestatistik (bei Gewerbebetrieben mit

mindestens 20 unselbständig Beschäftigten; ca. 3.000 Betriebe).

Eine jährliche Stichprobenerhebung im klein - und Dienstleistungsgewerbe

betraf über 15.000 kleine und mittlere Betriebe. Teile des Gewerbes (Bauhilfs -

und Baunebengewerbe, produzierendes Kleingewerbe) waren von den

unterjährigen Erhebungen nicht betroffen.

Diese Erhebungen wurden für 1995 durch eine Jahresmeldung, ab 1996 durch

monatliche Erhebungen auf Stichprobenbasis in der Abgrenzung der ÖNACE

(Österreich - Version der EU - Wirtschaftszweigsystematik) ersetzt. Die

Stichprobe erfaßt in den betroffenen ÖNACE - Abschnitten generell

Unternehmen bzw. Betriebe ab 20 unselbständig Beschäftigten. Aufgrund der

österreichischen Wirtschaftsstruktur mußten teilweise auch Unternehmen

geringerer Beschäftigtenzahl einbezogen werden. Diese Umstellung führte zu

einer Entlastung bei den früher vollständig erhobenen Bereichen (Industrie,

Großgewerbe), jedoch zu einer Belastung der früher nur jährlich und jetzt

monatlich erhobenen Teile des Kleingewerbes.

In die neuen Erhebungen wurden somit Ende 1995 rund 14.600 Unter -

nehmen/Betriebe einbezogen. Dies entsprach etwa derselben Zahl von

Meldeeinheiten die nach den früheren Erhebungen (Industrie, Großgewerbe,

Bau) unterjährig meldepflichtig waren.

Die folgende Übersicht informiert über die Erhebungsmassen nach

Beschäftigtengrößenklassen zum Zeitpunkt des Überganges:

Unselbständig; Sachgütererzeugung und Bauwesen

Beschäftigte; Anzahl der Betriebe

;Stand: Ende 1995

;Bis 1995; Ab 1995; Saldo

;(alte Erhebung); (neue Erhebung);

0- 4; 4.200; 430; - 3.770

5- 9; 1.260; 1.890; + 630

10- 19; 2.120; 4.970; +2.850

20- 49; 3.600; 4.120; + 520

50- 99; 1.600; 1.610; + 10

100-499; 1.370; 1.410; + 40

500-999; 120; 120;  0

l000 und mehr; 60; 70, + 10

Summe; 14.330; 14.620;  290

Seit Jänner 1998 können im Zusammenwirken von Wirtschaftsministerium,

Wirtschaftskammer und dem Österreichischen Statistischen Zentralamt durch

eine Novelle zur Konjunkturstatistik - Verordnung (BGBI. II Nr.271/1997) weitere

Vereinfachungen durchgeführt werden:

- für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten (etwa 2.000 Unternehmen)

entfällt die Erhebung, wodurch sich ihr Umfang weiter auf 11.400 Unter -

nehmen reduziert;

- für Unternehmen mit 10 - 19 Beschäftigten (etwa 3.500 Unternehmen) entfällt

eine Reihe von zu erhebenden Merkmalen, wodurch sich der Fragebogen von

6 auf 2 Seiten reduziert.

1 bis 1997 Reduktion auf ca. 13.300 Meldepflichtige

Überdies wird das Wirtschaftsministerium bei Unternehmen mit 10 - 19 Be -

schäftigten die Verwendung von Software für elektronische Meldungen fördern.

Zudem soll die derzeit monatlich in der Konjunkturstatistik gestellte Frage über

den Energieeinsatz ab dem Berichtsjahr 1997 in die Jahreserhebung zum

Gütereinsatz übernommen werden.

3) Im Bereich Leistungs - und Strukturerhebungen:

Im 1. Halbjahr 1997 wurde in allen nichtlandwirtschaftlichen Wirtschaftsbe -

reichen eine Totalerhebung über das EU - Beitrittsjahr 1995 durchgeführt. Mit

208.000 vorliegenden Meldungen konnte eine Mitarbeit von etwa 93 % der

meldepflichtigen Unternehmen/Betriebe erreicht werden. Die Erhebung

befindet sich bereits im Stadium der Aufarbeitung; mit Ergebnissen ist bis Mitte

1998 zu rechnen.

Das gute Gelingen dieser Basiserhebung bringt für die Respondenten einige

Entlastungen bei den Folgeerhebungen:

- Eine Stichprobenerhebung für 1996 die etwa 45.000 Unternehmen/Betriebe

betroffen hätte, entfällt.

- Die nach EU - Verordnung auf Stichprobenbasis ab dem Berichtsjahr 1997

durchzuführenden jährlichen Leistungs - und Strukturerhebungen können sich

auf etwa 45.000 Unternehmen/Betriebe (etwa 20 % der Gesamtmasse)

beschränken. Damit können 80 % der Unternehmen/Betriebe voraussichtlich

bis über die Jahrtausendwende hinaus von Totalerhebungen ausgenommen

werden.

4) Die Erhebung zum Gütereinsatz (kurz: Gütereinsatzstatistik, wichtig für

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Umwelt - und Energiestatistik)

Die Gütereinsatzstatistik betraf bis 1994 im Rahmen von Jahreserhebungen

etwa 10.000 Respondenten. Sie wurde für die Jahre 1995 und 1996

unterbrochen und soll ab dem Berichtsjahr 1997 nur für eine Stichprobe von

etwa 2.000 Unternehmen/Betriebe fortgesetzt werden.

5) Im Bereich Außenhandel gibt es folgende Maßnahmen:

Seit dem EU - Beitritt ist die österreichische Außenhandelsstatistik, wie in allen

EU - Staaten, in zwei voneinander unabhängige Erhebungen geteilt:

- INTRASTAT, die Erhebung über den innergemeinschaftlichen Warenhandel,

beruht auf direkten Meldungen der beteiligten Unternehmen;

- EXTRASTAT, der Warenverkehr mit Drittländern, wird wie früher über

Meldungen der Zollbehörden erfaßt.

Innergemeinschaftlicher Handel (INTRASTAT) wird derzeit von etwa 130.000

österreichischen Unternehmen durchgeführt, die bis 1997 alle (im Wege über

die Zollbehörden) meldepflichtig waren. Durch die Einführung von Melde -

schwellen (1,5 Millionen Schilling pro Jahr und Verkehrsrichtung) sind davon

seit 1995 nur etwa 18.000 Unternehmen hinsichtlich ihrer Empfänge und 8.000

Unternehmen hinsichtlich ihrer Versendungen, insgesamt etwa 21.000 Unter -

nehmen meldepflichtig (dies ist weniger als ein Sechstel der im innergemein -

schaftlichen Handel engagierten Unternehmen). Während früher jede einzelne

Sendung der Meldepflicht unterlag, ist jetzt nur mehr eine Monatsmeldung zu

erstatten.

Die von EUROSTAT entwickelte und den Unternehmen kostenlos zur Ver -

fügung stehende Software für die INTRASTAT - Meldungen wurde in Österreich

sehr gut angenommen. Etwa 6.000 Unternehmen haben diese Software vom

Österreichischen Statistischen Zentralamt bezogen, etwa 4.000 melden bereits

regelmäßig mit ihrer Hilfe.

Im Rahmen des SLIM - Projektes des EU - Rates (Simpler Legislation for the

Internal Market) werden auch Vereinfachungen der Außenhandelsstatistik

geprüft und durchgeführt. So wird eine bereits geltende EU - Verordnung, die

den Unternehmen die bisher vorgeschriebene Berechnung des “Statistischen

Wertes” (= Rechnungsbetrag plus Transport - und Versicherungskosten bis zur

Grenze) ersparen soll, in Österreich ab 1998 derart umgesetzt, daß für

Unternehmen mit Außenhandelsgeschäften von weniger als 50 Millionen

Schilling pro Jahr und Warenstromrichtung (etwa 90 % der Meldepflichtigen)

die Angabe des Rechnungsbetrages genügt. Ebenso entfällt ab 1999 die An -

gabe des Verkehrsmittels und des “Statistischen Verfahrens” für Unternehmen

unterhalb der oben angeführten Schwelle. Weitere Adaptierungen, wie die

Anwendung einer verkürzten Güternomenklatur, stehen auf EU - Ebene noch in

Verhandlung.

6) Im Bereich des Straßengüterverkehrs gibt es folgende konkrete

Auswirkungen:

Vor dem EU - Beitritt bestanden in Österreich vier verschiedene Erhebungen

zum Straßengüterverkehr:

- eine laufende Totalerhebung für den grenzüberschreitenden Güterverkehr,

die mit Hilfe der Zollverwaltung durchgeführt wurde;

- eine laufende Totalerhebung über den fuhrgewerblichen Inlandsfernverkehr

aufgrund der Frachtpapiere;

- eine laufende Stichprobe über den Werksfernverkehr im Inland;

- eine alle 5 Jahre durchgeführte Stichprobenerhebung über den Nahverkehr.

Diese Erhebungen wurden ab 1995 durch eine einheitliche Stichprobener -

hebung nach EU - Richtlinien bei den Güterverkehr betreibenden Unternehmen

ersetzt. Diese Erhebung bezieht von den etwa 120.000 Güterkraftfahrzeugen

nur einen Teil in die Erhebung ein, wodurch von den etwa 50.000 kraftfahr -

zeughaltern mehr als 20.000 von der Abgabe einer Meldung ausgenommen

sind.

7) Der Bereich Tourismus wäre zu untergliedern in

a) Monatliche Tourismus - Erhebung

Die monatliche Erfassung der Ankünfte und Nächtigungen bei gewerblichen

Tourismus - Betrieben und Privatquartieren beschränkt sich auf etwa 1.500

von insgesamt 2.350 Gemeinden, die mindestens 3.000 Übernachtungen

pro Jahr aufweisen. In diesen Gemeinden betrifft sie rund 80.000 melde -

pflichtige Betriebe (einschließlich Privatzimmervermietung). Die Meldung der

Vermieter geschieht durch einen Durchschlag des im Betrieb auszufüllenden

Gästeblattes, mit dem die Gemeinde die weitere Bearbeitung vornimmt. Eine

bevorstehende Novellierung der Fremdenverkehrsstatistik - Verordnung sieht

zusätzlich eine EDV - Übermittlung vom Betrieb an die Gemeinde vor.

b) Jährliche Bestandserhebung

Die jährliche Erhebung der Tourismus - Betriebe und ihrer Bettenkapazität

wird, wie die Monatsstatistik, nur in Gemeinden mit mindestens 3.000

Nächtigungen pro Jahr durchgeführt. Während früher getrennte Erhebungen

für die Sommer - und Wintersaison erfolgten, findet nunmehr nur mehr eine

Jahreserhebung statt. Außerdem ist seit 1998 die Erfassung von Aus -

stattungsmerkmalen der Fremdenzimmer und von touristischen Zusatz -

einrichtungen aufgehoben.

Auch hier sieht die bevorstehende Novelle zur Verordnung eine EDV -

Übermittlung der Daten vom Betrieb an die Gemeinde vor.

8) Für die Bereiche Arbeitskostenerhebung und Verdienststrukturerhebung

kann vermerkt werden:

a) Arbeitskostenerhebung

Aufgrund einer Ratsverordnung der EU ist in Österreich über das Bezugsjahr

1996 eine Stichprobenerhebung über Höhe und Struktur der Arbeitskosten

(Löhne und Lohnnebenkosten) durchzuführen. Sie betrifft etwa 4.300 Unter -

nehmen/Betriebe wobei Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten

generell ausgenommen bleiben. Die Erhebung wird im wesentlichen von der

Wirtschaftskammer Österreich durchgeführt, die langjährige Erfahrung auf

diesem Gebiet hat und dazu einen Fragebogen verwendet, der dem Großteil

der Respondenten bereits bekannt ist (und nur um wenige EU - Zusätze

erweitert werden mußte).

b) Verdienststrukturerhebung

Aufgrund einer Ratsverordnung der EU hat das Österreichische Statistische

Zentralamt über das Berichtsjahr 1996 eine Stichprobenerhebung über

Struktur und Verteilung der Verdienste durchzuführen bei der für etwa

12.000 Unternehmen/Betriebe Auskunftspflicht besteht. Unternehmen mit

weniger als 10 Beschäftigten bleiben generell ausgenommen. Um eine

gründliche Vorbereitung zu ermöglichen, wurde in der einschlägigen EU -

Verordnung zunächst eine Ausnahmebestimmung erwirkt, die für Österreich

das Bezugsjahr 1996 (andere EU - Staaten: 1995) zuläßt. Dieser Zeitraum

wurde für eine Probeerhebung genutzt, die die Möglichkeiten der

Respondenten zur Beantwortung erkunden sollte. Dadurch konnte für die

Haupterhebung, die Ende 1997 beginnen wird, ein benutzerfreundlicher

Fragebogen mit übersichtlichen Erläuterungen entwickelt werden, der

sowohl in Papierform als auch EDV - mäßig zur Verfügung steht. Das

Österreichische Statistische Zentralamt führt nunmehr die Erhebung

gemeinsam mit einem privaten Auftragnehmer durch, hat die Auskunftspflicht

(Verordnung BGBI. II Nr.385/1997) aber selbst durchzusetzen. Eventuell

kann in Österreich aufgrund des in Vorbereitung stehenden Ausbaus und die

Zusammenführung verschiedener Einkommensstatistiken eine

Wiederholung der Erhebung entbehrlich werden.

Viele der in dieser Übersicht genannten Elemente wurden bereits gemeinsam

mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (z.B. bei

Leistungs - und Strukturerhebungen, Konjunkturstatistik, Außenhandel,

Arbeitskostenerhebung, Forschungs -, Innovations - und Technologieer -

hebungen sowie Erhebungen für Preisindizes), dem Bundesministerium für

Arbeit, Gesundheit und Soziales (für die Verdienststrukturerhebung), dem

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft (für alle Erhebungen der

Agrarstatistik), und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (für

Forschungs -, Innovations - und Technologieerhebungen) realisiert bzw. ist die

zeitliche Realisierung absehbar, bei manchen hängt die Realisierung noch von

Vorbedingungen - wobei hier besonders die durch den EU - Beitritt bedingten

erweiterten Aufgaben der Bundesstatistik zu erwähnen sind - ab.

Dieser Wandel in den Aufgaben ist vor allem in der Funktion der nationalen

Statistischen Ämter klar erkennbar: Die nationalen Statistischen Ämter werden

in der EU weitgehend als Organe des Europäischen Statistischen Systems

tätig, welches sich auch auf die autonome Gestaltungsmöglichkeit der öster -

reichischen Statistik auswirkt.

Vor allem war in Vollziehung europäischer Normen eine grundsätzliche

Umstellung und Neuorientierung der bis dahin in Österreich geführten

Wirtschaftsstatistik erforderlich, die insbesondere die Basisstatistiken betraf.

So mußten einzelne neue Erhebungen eingerichtet werden, die in der

österreichischen Wirtschaftsstatistik früher nicht vorgesehen waren (z.B.

Verdienststrukturerhebung). Manche auf bestimmte Wirtschaftsbereiche, vor

allem die Industrie, beschränkte Erhebungen mußten auf den gesamten

produzierenden Bereich ausgeweitet werden (vor allem die monatliche Kon -

junkturstatistik). Gewohnte, institutionell abgegrenzte und je nach

Betriebsgröße differenzierte Erhebungen in Industrie, Groß - und Kleingewerbe

und Bauwirtschaft mußten durch einheitliche Stichprobenerhebungen für den

produzierenden Bereich ersetzt werden, die zwar viele früher betroffene

Unternehmen nicht mehr erfassen, aber auch viele kleinere, früher nicht

betroffene Unternehmen zusätzlich einbeziehen mußten.

Dadurch wurden Respondenten und Produzenten amtlicher Statistik zusätzlich

belastet; bei den Respondenten war das vor allem durch die Einbeziehung

zusätzlicher Unternehmen in wirtschaftsstatistische Erhebungen spürbar, wobei

jedoch zu vermerken ist, daß laut einer einschlägigen Erhebung der EU in den

Mitgliedstaaten nur etwa 5 % des administrativen Aufwandes der Betriebe zur

Erfüllung öffentlich - rechtlicher Verpflichtungen (z.B. Steuererklärungen,

Anmeldungen zur Sozialversicherung, Arbeitsmarktverwaltung usw.) auf die

amtliche Statistik entfallen.

Das für fünf Jahre ausgelegte statistische Arbeitsprogramm der EU bietet somit

Unternehmen und Betrieben sowie deren lnteressensvertretungen und auch

den nationalen Statistischen Ämtern u.a. auch eine mittelfristige Vorschau auf

geplante Erhebungen und andere Projekte und bietet somit mehr Planungs -

sicherheit für Respondenten und Produzenten.

Zu Frage 4:

Im Bundeskanzleramt wurde bereits ein entsprechender Rohentwurf aus -

gearbeitet. Derzeit ist die Anlage zu diesem Gesetz (Festlegung der Daten,

deren Erhebung durch Verordnung des zuständigen Bundesministers

angeordnet werden kann) in Ausarbeitung; es ist geplant, einen ent -

sprechenden Gesetzesentwurf noch vor dem Sommer dieses Jahres im

Rahmen des Begutachtungsverfahrens zu versenden.

Zu Frage 5:

Erklärtes Ziel der Novelle des Bundesstatistikgesetzes ist nicht nur die

raschere und rationelle Herstellung von statistischen Informationen, sondern

auch eine weitgehende Entlastung der Respondenten.

Aus diesem Grund ist im Gesetzesentwurf einen weitgehende Zugriffsmöglich -

keit des Österreichischen Statistischen Zentralamtes zu öffentlich zugängigen

Registern (z.B. Grundbuch) vorgesehen. Weiters ist vorgesehen, daß in

Hinkunft die Erhebungen in erster Linie bei den Einrichtungen erfolgen, die

bereits über die entsprechenden Daten der Bürger verfügen. Die Erhebung von

Daten bei den Unternehmungen und bei den Bürgern soll soweit als möglich

reduziert werden.

Zu den Fragen 6 bis 8:

Die im Österreichischen Statistischen Zentralamt tätig gewesene Betriebs -

beratungsfirma hat als Resultat ihrer Untersuchungen eine durchgreifende

Änderung der Organisationsstruktur und der Arbeitsabläufe vorgeschlagen,

durch die bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen im Endergebnis im Laufe

der nächsten Jahre eine Einsparung von netto 190 Mitarbeiterkapazitäten zu

erzielen sei. Dieses Potential kann im vorgesehenen Zeitraum ohne Frei -

setzungen von MitarbeitenInnen nur durch natürlichen Abgang realisiert

werden. Betroffen sind vor allem Arbeitsplätze im Bereich der Verwen -

dungs/Entlohnungsgruppen A4, A5, G/D und c/d. Für die verbleibenden

Arbeitsplätze wird sich zum Teil eine Aufwertung aufgrund der qualitativ

höheren Anforderungen ergeben.

Die Beratungsfirma beziffert die Einsparung an Lohnkosten samt Dienst -

geberbeiträgen für die Jahre 1998 bis 2001 mit 168 Millionen Schilling, danach

mit 56 Millionen Schilling jährlich. Die Kosten für die erforderlichen

Investitionen incl. der Projektabwicklung werden durch die Firma mit ca 97

Millionen Schilling für die Jahre 1998 - 2001 beziffert.

Die Reorganisationsvorschläge der Beratungsfirma zielen auf eine organisa -

torische Stärkung der internen Dienste und Querschnittsaufgaben des Amtes

sowie die Verbesserung des Außenprofils des Österreichischen Statistischen

Zentralamtes ab. Die vorgeschlagene Organisationsform soll einen flexibleren

Personaleinsatz und dadurch auch die oben erwähnten Personaleinsparungen

ermöglichen.

Das Beratungsunternehmen hat auch ein detailliertes Umsetzungsprojekt

ausgearbeitet das auf den Zeitraum 1998 bis 2001 ausgelegt ist. Ich habe

bereits den Auftrag gegeben dieses Projekt zu realisieren, womit im März

dieses Jahres begonnen wird.