3538/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 21. Jänner 1998 unter

der Nr. 3540/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Lieferung von

130 Stück Brandunterdrückungsanlagen für den KPz LEOPARD 2" gerichtet. Diese aus

Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich

wie folgt:

Zu 1 und 1a:

Nein. Die zusätzlichen Brandunterdrückungsanlagen sind Gerätereserve.

Zu 2:

Keine.

Zu 2a:

Entfällt.

Zu 3:

Über eine Brandunterdrückungsanlage verfügen der Kampfpanzer M60A3, der

Kampfpanzer Leopard 2A4, der Jagdpanzer K Al, die Panzerhaubitze M109, der

Mannschaftstransportpanzer UN Pandur und der Bergepanzer M88A1.

Zu 4, 4a bis 4c, 5, 5a und 5ba sowie 7:

Die Ausstattung des Schützenpanzers Saurer und des Jagdpanzers Jaguar mit

Brandunterdrückungsanlagen ist nicht vorgesehen. Solche Einrichtungen sind in erster Linie

bei jenen Panzerfahrzeugtypen (Kampfpanzer und Panzerhaubitzen) angebracht, die über

hydraulische Anlagen zur Steuerung des Turmes verfügen, um die Besatzung vor der Gefahr

von Flüssigkeitsbränden zu schützen, oder deren spezielles Einsatzspektrum eine derartige

Ausstattung erfordert.

Zu 6 und 6a:

Ja.

Beilage