3538/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 21. Jänner 1998 unter
der Nr. 3540/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Lieferung von
130 Stück Brandunterdrückungsanlagen für den KPz LEOPARD 2" gerichtet. Diese aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zu 1 und 1a:
Nein. Die zusätzlichen Brandunterdrückungsanlagen sind Gerätereserve.
Zu 2:
Keine.
Zu 2a:
Entfällt.
Zu 3:
Über eine Brandunterdrückungsanlage verfügen der Kampfpanzer M60A3, der
Kampfpanzer Leopard 2A4, der Jagdpanzer K Al, die Panzerhaubitze M109, der
Mannschaftstransportpanzer UN Pandur und
der Bergepanzer M88A1.
Zu 4, 4a bis 4c, 5, 5a und 5ba sowie 7:
Die Ausstattung des Schützenpanzers Saurer und des Jagdpanzers Jaguar mit
Brandunterdrückungsanlagen ist nicht vorgesehen. Solche Einrichtungen sind in erster Linie
bei jenen Panzerfahrzeugtypen (Kampfpanzer und Panzerhaubitzen) angebracht, die über
hydraulische Anlagen zur Steuerung des Turmes verfügen, um die Besatzung vor der Gefahr
von Flüssigkeitsbränden zu schützen, oder deren spezielles Einsatzspektrum eine derartige
Ausstattung erfordert.
Zu 6 und 6a:
Ja.
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