3539/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben
am 22. Jänner 1998 unter der Nr. 3572/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “Ausbildung von Frauen im Bundesheer” gerichtet. Diese aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Da die militärische Ausbildung ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft mit erheblichen
körperlichen Anstrengungen erfordert, ist vor der Annahme der Freiwilligenmeldung durch
die Behörde auch die körperliche und geistige Eignung zum Wehrdienst zu prüfen (§ 46a
Abs. 1 des Wehrgesetzes 1990, BGBl. Nr.305, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. 1
Nr.30/1998). Es bedarf keiner näheren Begründung, daß Schwangere im Ausbildungsdienst
einem besonderen Gesundheitsrisiko ausgesetzt wären. Im Hinblick darauf werden Frauen,
deren Schwangerschaft vor Beginn des Ausbildungsdienstes festgestellt wird, nicht
einberufen. Selbstverständlich bleiben die gesetzlichen Schutzbestimmungen für eine
während des Ausbildungsdienstes eingetretene Schwangerschaft unberührt. Ein Aids - Test ist
nicht vorgesehen.
Zu 2:
Von einer "investigativen” Art der Fragestellung kann im vorliegenden Zusammenhang
keine Rede sein. Im Rahmen der Aussendung der Bewerbungsunterlagen erhalten am
Ausbildungsdienst interessierte Frauen einen Fragebogen mit dem Ersuchen, diesen anonym
zu beantworten. Der Fragebogen soll helfen, den Wehrdienst für Frauen möglichst gut
vorzubereiten und ihnen eine optimale Integration im Bundesheer ermöglichen. Dazu ist es
erforderlich, ihre Bedürfnisse und jeweilige spezifische Situation einschließlich ihrer
Befürchtungen und Erwartungen möglichst umfassend zu eruieren, um die dienstlichen
Rahmenbedingungen gegebenenfalls entsprechend adaptieren zu können.