3539/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben

am 22. Jänner 1998 unter der Nr. 3572/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend “Ausbildung von Frauen im Bundesheer” gerichtet. Diese aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Da die militärische Ausbildung ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft mit erheblichen

körperlichen Anstrengungen erfordert, ist vor der Annahme der Freiwilligenmeldung durch

die Behörde auch die körperliche und geistige Eignung zum Wehrdienst zu prüfen (§ 46a

Abs. 1 des Wehrgesetzes 1990, BGBl. Nr.305, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. 1

Nr.30/1998). Es bedarf keiner näheren Begründung, daß Schwangere im Ausbildungsdienst

einem besonderen Gesundheitsrisiko ausgesetzt wären. Im Hinblick darauf werden Frauen,

deren Schwangerschaft vor Beginn des Ausbildungsdienstes festgestellt wird, nicht

einberufen. Selbstverständlich bleiben die gesetzlichen Schutzbestimmungen für eine

während des Ausbildungsdienstes eingetretene Schwangerschaft unberührt. Ein Aids - Test ist

nicht vorgesehen.

Zu 2:

Von einer "investigativen” Art der Fragestellung kann im vorliegenden Zusammenhang

keine Rede sein. Im Rahmen der Aussendung der Bewerbungsunterlagen erhalten am

Ausbildungsdienst interessierte Frauen einen Fragebogen mit dem Ersuchen, diesen anonym

zu beantworten. Der Fragebogen soll helfen, den Wehrdienst für Frauen möglichst gut

vorzubereiten und ihnen eine optimale Integration im Bundesheer ermöglichen. Dazu ist es

erforderlich, ihre Bedürfnisse und jeweilige spezifische Situation einschließlich ihrer

Befürchtungen und Erwartungen möglichst umfassend zu eruieren, um die dienstlichen

Rahmenbedingungen gegebenenfalls entsprechend adaptieren zu können.