3541/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung und Kollegen haben am 22. Jänner 1998 unter der

Nr. 3576/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Planstellen”

gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene

Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Anfragesteller meinen einleitend, ich hätte in meiner Anfragebeantwortung vom

22. November 1997 (2979/AB zu 2992/J, XX.GP) den Erstunterzeichner dieser Anfrage

fälschlicherweise apostrophiert. Dem ist entgegenzuhalten, daß zum Zeitpunkt der

Fragestellung aus dem Ressortbereich ein konkreter Fall bei der nach Art. 59b - B - VG

eingerichteten Kommission anhängig war. Auslöser dieses Verfahrens waren

Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und

dem Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Wolfgang Jung hinsichtlich der Vereinbarkeit

seiner Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz mit seiner politischen Funktion

(§17 Abs. 4 Z. 3 und Abs. 5 BDG 1979). Da die Anfragesteller aus der Stellungnahme der

erwähnten Kommission gewisse Schlußfolgerungen ableiteten, war es nur naheliegend, auf

diesen konkreten Anlaßfall Bezug zu nehmen.

Im übrigen ist nochmals festzuhalten, daß jeder Bedienstete im Bundesministerium für

Landesverteidigung eine Planstelle bindet, die im Stellenplan ihre Deckung findet; dies trifft

selbstverständlich auch auf solche Bedienstete zu, die im Personalinformationssystem

(PERSIS) auf Positionsnummern “über 900” geführt werden.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Ja. Es handelt sich um insgesamt 149 Militärpersonen (6 MBO1/H1, 15 MBO2/H2, 108

MBO1/C - UO und 20 MBO2/D - UO).

Zu 3:

Entfällt. Die erwähnten Brigadiere sind in der oben genannten Kategorie von MBO1/H1

inkludiert.