3541/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung und Kollegen haben am 22. Jänner 1998 unter der
Nr. 3576/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Planstellen”
gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Anfragesteller meinen einleitend, ich hätte in meiner Anfragebeantwortung vom
22. November 1997 (2979/AB zu 2992/J, XX.GP) den Erstunterzeichner dieser Anfrage
fälschlicherweise apostrophiert. Dem ist entgegenzuhalten, daß zum Zeitpunkt der
Fragestellung aus dem Ressortbereich ein konkreter Fall bei der nach Art. 59b - B - VG
eingerichteten Kommission anhängig war. Auslöser dieses Verfahrens waren
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und
dem Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Wolfgang Jung hinsichtlich der Vereinbarkeit
seiner Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz mit seiner politischen Funktion
(§17 Abs. 4 Z. 3 und Abs. 5 BDG 1979). Da die Anfragesteller aus der Stellungnahme der
erwähnten Kommission gewisse Schlußfolgerungen ableiteten, war es nur naheliegend, auf
diesen konkreten Anlaßfall Bezug zu nehmen.
Im übrigen ist nochmals festzuhalten, daß jeder Bedienstete im Bundesministerium für
Landesverteidigung eine Planstelle bindet, die im Stellenplan ihre Deckung findet; dies trifft
selbstverständlich auch auf solche Bedienstete zu, die im Personalinformationssystem
(PERSIS) auf Positionsnummern
“über 900” geführt werden.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Ja. Es handelt sich um insgesamt 149 Militärpersonen (6 MBO1/H1, 15 MBO2/H2, 108
MBO1/C - UO und 20 MBO2/D - UO).
Zu 3:
Entfällt. Die erwähnten Brigadiere sind in der oben genannten Kategorie von MBO1/H1
inkludiert.