3544/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. SalzI, Rosenstingl, Dr.

Pumberger und Kollegen haben am 22. Jänner 1998 unter der Nr. 3568/J an mich eine

schrifiliche parlamentarische Anfrage betreffend “Transport von gefährlichen Gütern"

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

“1.) Wissen Sie welche Feuerwehren an welchen Transitdurchzugsrouten in Österreich mit

adäquaten Meß - und Analyse - und Bergegeräten einserseits für gefährliche Güter und

andererseits für strahlendes, radioaktives Material ausgestattet sind?

2.) Wissen Sie in wie vielen Fällen es 1995 und 1996 zu Gesundheitsgefährdungen oder gar

Verstrahlungen es von Feuerwehrleuten, freiwilligen Helfern und Umwelt gekommen ist?

3.) Welche Vorkehrungen treffen Sie, damit Transporte gefährlichen (ADR Rahmenrichtlinie)

oder gar strahlenden Materials (EU - Verbringungsverordnung) nicht ohne Wissen der

Behörden oder gar undeklariert in oder durch Österreich durchgeführt werden können?

4.) Welche Vorkehrungen bestehen innerhalb der Behörden der EU wenn das Start oder das

Zielland ein EU Mitglied ist?

5.) Welche Richtlinien haben freiwillige Feuerwehren oder andere freiwillige Helfer bei Pannen

und Unfällen mit Transporten von gefährlichem oder strahlendem Material zu befolgen?

6.) Wie wird gewährleistet, daß kein gefährliches oder strahlendes Material in die Umgebung

gelangt?

Das österreichische Bundesheer verfügt über so genannte ABC - Einheiten, welche über das

entsprechende Know - how,  Material sowie über die entsprechenden Meß - und

Analyseeinrichtungen verfügen. Diese ABC - Einheiten werden aber erst tätig, wenn sie vom

jeweiligen Landeshauptmann zum Einsatz angefordert werden, also erst nach erfolgtem Einsatz

der Feuerwehr am Unglücksort. Ein reguläres Einbinden dieser ABC - Einheiten des

Bundesheeres bei Pannen und Unfällen von Gefahrenguttransporten und bei Transporten

strahlenden Materials wäre aber eine wertvolle budgetneutrale Ergänzung und Weiterbildung

der Feuerwehr sowie eine Übung für den Ernstfall, bei gleichzeitigem Nutzen für

Zivilbevölkerung und Umwelt im Sinne des “Schutzes nach Innen".

Werden Sie dem Bundesminister für Landesverteidigung vorschlagen ABC - Einheiten des

Bundesheeres in die reguläre Abwicklungskontrolle von Gefahrguttransporten und Transporten

strahlenden Materials sowie in Bergungsaktionen bei Unfällen mit solchen Transporten an

strategischen Positionen der Transitrouten einzubinden?"

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2 und 5:

Angelegenheiten der Ausbildung, der Ausrüstung und des Einsatzes von Feuenvehren fallen

nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Die Ämter der Landesregierungen haben auf Ersuchen

folgende Auskünfte zur Verfügung gestellt.

 

 

Feuerwehren zur Gefahrgutbekämpfung (Gefährliche Stoffe - Fahrzeuge und Ölschadenfahrzeuge)

 Feuerwehren für Strahlenschutzeinsätze

B

 Alle Stützpunktfeuerwehren und die Gefahrengutzüge Nord und Süd

 Alle Stützpunktfeuerwehren und die Gefahrengutzüge Nord und Süd

K

 Villach, Klagenfurt, Feldkirchen, St. Veit an der Glan, Arnoldstein, Betriebsfeuerwehr Euro Nova, Wolfsberg, Hermagor, Völkermarkt, Spittal/Drau

 Feldkirchen, Hermagor, Klagenfurt, St. Veit an der Glan, Spittal an der Drau, Villach, Völkermarkt, Wolfsberg, Landesfeuerwehrschule Klagenfurt, Flughafen Klagenfurt und Radenthein

 

 Amstetten, Traiskirchen - Möllersdorf, Hirtenberg, Schwechat, Hainburg, Auersthal, Marchegg, Schrems, Klosterneuburg, Mistelbach, Krems, Landesfeuerwehrschule Tulln, Zwettl, Zitternberg, St. Pölten, Wr. Neudorf, Neunkirchen, Tulbing, Wr. Neustadt,

 Amstetten, Baden, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Gmünd, Klosterneuburg, Schwechat, Hollabrunn, Korneuburg, Krems, Melk, Scheibbs, Mistelbach, Landesfeuerwehrschule Tulln, Zwettl, Lilienfeld, Waidhofen/Thaya, Tulln, Wr. Neustadt, Zwettl, Horn, Eggenburg,


 

St. Marienkirchen, Freistadt, Betriebsfeuerwehr AMAG Ranshofen, Wels, Berufsfeuerwehr Linz, Landesfeuerwehrkommando Oberösterreich, Puchbeim, Pettenbach und 20 Stützpunkte mit Öleinsatzfahrzeugen und weiteren speziellen Ölwehren an der Donau

 Oberkappel, Münzkirchen, Hirschbach, Puchenau, Aurolzmüinster, Eferding, Haag, Betriebsfeuerwehr AMAG Ranshofen, Wels, Linz, Landesfeuerwehrkommando Oberösterreich, Blindendorf, Enns, Puchheim, Kremsinünster, Garsten, Betriebsfeuerwehr Steyrermühl

S

 Landesfeuerwehrkommando Salzburg, Stadt Salzburg, Seekirchen, Hallein, Werfen, Zell am See, Tamsweg, Bad Radkersburg, Leoben - Göß, Knittelfeld - Stadt, Graz, Bruck an der Mur, Hartberg, Liezen, Lebring - St. Margarethen,

Landesfeuerwehrkommando Salzburg, Stadt Salzburg, Seekirchen, Anthering, Thalgau, Hallein, Abtenau, Werfen, St. Johann im Pongau, Zell am See, Uttendorf, Tamsweg, Kapfenberg, Betriebsfeuerwehr Böhler - Kapfenberg, Mariazell, Gniebing, Gnas, Fürstenfeld, Burgau, Graz, Eggersdor, Hartberg, Judenburg, Großlobming, Sachendorf, Straß, Betriebsfeuerwehr Stahl Donawitz,

St

 Neumarkt in Steiermark, Fürstenfeld, Deutschlandsberg, Kindberg - Stadt, Frohnleiten, Bad Gleichenberg, Reitern (Bad Aussee), Werndorf, Judenburg, Schladming, Voitsberg, Gleisdorf,

 Leoben - Göß, Leoben, Liezen, Bad Aussee, Schladming, Scheifling, Predlitz, Mürzzuschlag, Hainsdorf, Predlitz, Mürzzuschlag, Hainsdorf, Betriebsfeuenvehr Stölzle Oberglas, Betriebsfeuerwehr ÖDK Voitsberg, Passail, Weiz, Voitsberg, Hengsberg, Betriebsfeuerwehr Draukraft Zeltweg,

T

Kufstein, Kitzbühel, Jenbach, Innsbruck, Imst, Telfs, Landesfeuerwehrschule Tirol, Landeck, Reutte, Lienz

 Innsbruck, Hall in Tirol, Schwaz, Landesfeuerwehrschule Tirol, Kirchdorf in Tirol, Kufstein, Lienz, Imst, Landeck, Reutte


 

V

 Bregenz, Vorkloster, Dornbirn, Gisingen, Tosters, Bludenz, Getzner

 Bregenz, Vorkloster, Dornbirn, Gisingen, Tosters, Bludenz, Getzner

W

 verschiedene Feuerwachen und Einsatz eines eigenen Umweltmeß -

verschiedene Feuerwachen

 

Eine Gefährdung der Einsatzkräfie und der Umwelt ist grundsätzlich bei jedem Gefahrgut -

einsatz gegeben. Durch die Verwendung von Atem -  und Körperschutz sowie durch taktische

Maßnahmen werden solche Gefährdungen jedoch möglichst klein gehalten. Soweit die

Statistiken bis heute ausgewertet sind, kam es jedoch 1995 und 1996 zu keinen nachhaltigen

Schäden von Personen oder Umwelt. Verstrahlungen wurden nicht festgestellt. 1995 wurden je

1 Einsatz in Kärnten und in Niederösterreich, 1996 11 Einsätze in Niederösterreich mit

strahlendem Material registriert.

Zu Frage 3:

Bei allen Grenzübertrittstellen wird insbesondere der Schwerverkehr einer besonderen

Kontrolle unterzogen. Neben dem zollrechtlichen Verfahren stehen in grenznahen Bereichen

Gendarmeriebeamte zur Verfügung, die speziell auf dem Gebiet des ADR/GGSt ausgebildet

sind und einerseits durch Schwerpunktaktionen, andererseits durch spontane

Verkehrskontrollen dazu beitragen, daß möglichst keine undeklarierten Transporte in oder

durch Österreich durchgefuhrt werden können. Im gesamten Bundesgebiet verfügen etwa 350

Polizei - und Gendarmeriebeamte über das erforderliche Wissen auf dem Gebiet.

Zu den Fragen 4 und 6:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3580/J durch den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr.

Zum vorgeschlagenen Einsatz der ABC - Einheiten des Bundesheeres:

Eine regelmäßige Einbindung der ABC - Einheiten in die reguläre Abwicklung von

Gefahrguttransporten erachte ich für nicht erforderlich, da für diesen Zweck bestens

ausgebildete Exekutivorgane zur Verfügung stehen.

Ein Zurückgreifen auf Einheiten des Bundesheeres ist (nur) im Assistenzfall möglich, wenn mit

zivilen Einsatzkräften nicht mehr das Auslangen gefunden werden könnte. Die bisherigen

Erfahrungen haben aber diesbezüglich keinerlei Notwendigkeit erkennen lassen.