3546/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei -
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Prinzhorn und
Kollegen vom 22.1.1998, Nr. 3586/J, betreffend Auflösung der in
Aktien veranlagten Pensionsrückstellungen der AMA, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Wertpapiere des Anlagevermögens, die zur Deckung der Vorsorge für
Pensionen dienen, hatten zum 31.12.1996 einen Nominalwert von
öS 422.022.000,--. Dabei handelt es sich nicht um ein
“Aktien - Portfeuilles”, sondern entsprechend der Gesetzeslage wurden
nur geeignete inländische
festverzinsliche Wertpapiere oder
inländische Investmentfondsanteile (Rentenfonds) zur Deckung der
Pensionsrückstellung herangezogen. Im Laufe des Jahres 1997 wurden
einige Wertpapiere endfällig bzw. verlost. Die daraus freiwerdenden
Mittel wurden nicht mehr veranlagt, sondern dienten zur Finanzierung
der Administration der AMA. So ergibt sich ein Nominalwert der
Wertpapiere zum 31.12.1997 in Höhe von ÖS 399.068.000,--, der
Gegenstand der Budgetverhandlungen war.
Zu Frage 2:
Es handelt sich dabei um Anleihen inländischer Schuldner und
Anteilscheine an Kapitalanlagefonds im Sinne des Investment -
fondsgesetzes (entsprechend den Veranlagungsvorschriften des
Pensionskassengesetzes).
Zu Frage 3:
Der Kurswert der zur Deckung der Pensionsrückstellung herangezogenen
Wertpapiere beträgt zum 31.12.1997 öS 392.645.145,--.
Zu Frage 4:
Im Finanzplan 1998 der AMA wurden rd. öS 386 Mio aus der Auflösung
der Wertpapiere angenommen. Die Einnahmen aus der Auflösung der
Wertpapiere sind natürlich abhängig von der Kursentwicklung der
Wertpapiere.
Gemäß § 34 Abs. 3 AMA - Gesetz sind die gesamten von der AMA
verwalteten Pensionsrückstellungen zugunsten der Bedeckung des
Verwaltungsaufwandes entsprechend dem jeweiligen Finanzierungsbedarf
der AMA aufzulösen.
Gemäß § 39 Abs. 3 AMA - Gesetz hat der Bund ab dem Jahr 1995 den nicht
aus anderen Mitteln finanzierten Verwaltungsaufwand der AMA nach
Maßgabe des Finanzplanes zu bedecken. Aufgrund der mit der Auflösung
der Wertpapiere voraussichtlich seitens der AMA erzielbaren
Einnahmen, die zur Finanzierung des Verwaltungsaufwandes
heranzuziehen sind, war es möglich, den Bundesvoranschlag
entsprechend dem obgenannten Betrag zu entlasten, sodaß im Jahr 1998
beim VA - Ansatz 1/60018 öS 60 Mio für die Administration der AMA
veranschlagt wurden.
In diesem Zusammenhang darf ausdrücklich festgehalten werden, daß
diese Einnahme der AMA nicht als Einnahme des Bundes in den
Bundesvoranschlag eingeht. Es besteht lediglich aufgrund der
Einnahmen der AMA aus der Auflösung der Wertpapiere ein geringeres
Finanzierungserfordernis des Bundes gemäß § 39 Abs. 3 AMA - Gesetz.
Zu Frage 5:
Grundsätzlich ist festzuhalten, daß die AMA zwei vollkommen getrennte
Verrechnungskreise führt. Die Vermögens - und Schuldposten im Rahmen
der Abwicklung von Beihilfen und Ausgleichszahlungen (“Fördergelder”)
sind wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung gesondert in einem
Verrechnungskreis (Zweckbereich) dargestellt. Alle Maßnahmen, die
nicht ausschließlich durch EU - Mittel finanziert werden, werden durch
Bund und Länder finanziert. Die Abwicklung stellt für die AMA einen
reinen Treuhandbereich dar, aus dem grundsätzlich weder ein Gewinn
noch ein Verlust entstehen kann. Folglich werden daher die aus diesem
Verrechnungskreis erzielten Zinserträge nicht der AMA zugeordnet,
sondern zur Gänze entsprechend der veranlagten Bundes - und Landes -
mittel auf Bund und Länder aufgeteilt.
Aus der Veranlagung von Bundes - und Landesmittel wurden 1995
Zinserträge vor KEST in Höhe von rd. öS 23,76 Mio, 1996 in Höhe von
rd. ös 31,32 Mio und 1997 in Höhe
von rd. öS 20,90 Mio erzielt.
Der Verwaltungsaufwand der AMA ist in einem eigenen Verrechnungskreis
dargestellt. Zinserträge aus Wertpapieren, die zur Deckung der
Vorsorge für Pensionen dienen, sowie Zinserträge aus kurzfristigen
Veranlagungen sind zur Gänze unter den entsprechenden Positionen in
der Gewinn - und Verlustrechnung des Haushaltsbereiches ausgewiesen
und werden zur Finanzierung der Administration verwendet. Im Jahr
1995 wurden in diesem Bereich Zinserträge in Höhe von rd. ÖS 25,13
Mio, 1996 in Höhe von rd. öS 29,03 Mio. Für 1997 liegt noch kein
Rechnungsabschluß vor.