3546/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei -

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Prinzhorn und

Kollegen vom 22.1.1998, Nr. 3586/J, betreffend Auflösung der in

Aktien veranlagten Pensionsrückstellungen der AMA, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Die Wertpapiere des Anlagevermögens, die zur Deckung der Vorsorge für

Pensionen dienen, hatten zum 31.12.1996 einen Nominalwert von

öS 422.022.000,--. Dabei handelt es sich nicht um ein

“Aktien - Portfeuilles”, sondern entsprechend der Gesetzeslage wurden

nur geeignete inländische festverzinsliche Wertpapiere oder

inländische Investmentfondsanteile (Rentenfonds) zur Deckung der

Pensionsrückstellung herangezogen. Im Laufe des Jahres 1997 wurden

einige Wertpapiere endfällig bzw. verlost. Die daraus freiwerdenden

Mittel wurden nicht mehr veranlagt, sondern dienten zur Finanzierung

der Administration der AMA. So ergibt sich ein Nominalwert der

Wertpapiere zum 31.12.1997 in Höhe von ÖS 399.068.000,--, der

Gegenstand der Budgetverhandlungen war.

Zu Frage 2:

Es handelt sich dabei um Anleihen inländischer Schuldner und

Anteilscheine an Kapitalanlagefonds im Sinne des Investment -

fondsgesetzes (entsprechend den Veranlagungsvorschriften des

Pensionskassengesetzes).

Zu Frage 3:

Der Kurswert der zur Deckung der Pensionsrückstellung herangezogenen

Wertpapiere beträgt zum 31.12.1997 öS 392.645.145,--.

Zu Frage 4:

Im Finanzplan 1998 der AMA wurden rd. öS 386 Mio aus der Auflösung

der Wertpapiere angenommen. Die Einnahmen aus der Auflösung der

Wertpapiere sind natürlich abhängig von der Kursentwicklung der

Wertpapiere.

Gemäß § 34 Abs. 3 AMA - Gesetz sind die gesamten von der AMA

verwalteten Pensionsrückstellungen zugunsten der Bedeckung des

Verwaltungsaufwandes entsprechend dem jeweiligen Finanzierungsbedarf

der AMA aufzulösen.

Gemäß § 39 Abs. 3 AMA - Gesetz hat der Bund ab dem Jahr 1995 den nicht

aus anderen Mitteln finanzierten Verwaltungsaufwand der AMA nach

Maßgabe des Finanzplanes zu bedecken. Aufgrund der mit der Auflösung

der Wertpapiere voraussichtlich seitens der AMA erzielbaren

Einnahmen, die zur Finanzierung des Verwaltungsaufwandes

heranzuziehen sind, war es möglich, den Bundesvoranschlag

entsprechend dem obgenannten Betrag zu entlasten, sodaß im Jahr 1998

beim VA - Ansatz 1/60018 öS 60 Mio für die Administration der AMA

veranschlagt wurden.

In diesem Zusammenhang darf ausdrücklich festgehalten werden, daß

diese Einnahme der AMA nicht als Einnahme des Bundes in den

Bundesvoranschlag eingeht. Es besteht lediglich aufgrund der

Einnahmen der AMA aus der Auflösung der Wertpapiere ein geringeres

Finanzierungserfordernis des Bundes gemäß § 39 Abs. 3 AMA - Gesetz.

Zu Frage 5:

Grundsätzlich ist festzuhalten, daß die AMA zwei vollkommen getrennte

Verrechnungskreise führt. Die Vermögens - und Schuldposten im Rahmen

der Abwicklung von Beihilfen und Ausgleichszahlungen (“Fördergelder”)

sind wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung gesondert in einem

Verrechnungskreis (Zweckbereich) dargestellt. Alle Maßnahmen, die

nicht ausschließlich durch EU - Mittel finanziert werden, werden durch

Bund und Länder finanziert. Die Abwicklung stellt für die AMA einen

reinen Treuhandbereich dar, aus dem grundsätzlich weder ein Gewinn

noch ein Verlust entstehen kann. Folglich werden daher die aus diesem

Verrechnungskreis erzielten Zinserträge nicht der AMA zugeordnet,

sondern zur Gänze entsprechend der veranlagten Bundes - und Landes -

mittel auf Bund und Länder aufgeteilt.

Aus der Veranlagung von Bundes - und Landesmittel wurden 1995

Zinserträge vor KEST in Höhe von rd. öS 23,76 Mio, 1996 in Höhe von

rd. ös 31,32 Mio und 1997 in Höhe von rd. öS 20,90 Mio erzielt.

Der Verwaltungsaufwand der AMA ist in einem eigenen Verrechnungskreis

dargestellt. Zinserträge aus Wertpapieren, die zur Deckung der

Vorsorge für Pensionen dienen, sowie Zinserträge aus kurzfristigen

Veranlagungen sind zur Gänze unter den entsprechenden Positionen in

der Gewinn - und Verlustrechnung des Haushaltsbereiches ausgewiesen

und werden zur Finanzierung der Administration verwendet. Im Jahr

1995 wurden in diesem Bereich Zinserträge in Höhe von rd. ÖS 25,13

Mio, 1996 in Höhe von rd. öS 29,03 Mio. Für 1997 liegt noch kein

Rechnungsabschluß vor.