3547/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei -
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde vom 30. Jänner 1998, Nr. 3622/J, betreffend
Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstel -
lungsgesetz in Ihrem Bereich, beehre ich mich folgendes mitzu -
teilen:
Zu Frage1:
Die Pflichtzahl im Bereich des Bundesministeriums für Land - und
Forstwirtschaft (einschließlich der nachgeordneten Dienststellen)
betrug
zum Stichtag 1. Oktober 1996: 115 und
zum Stichtag 1. Oktober 1997: 117.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen im Bereich des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft (einschließlich
der nachgeordneten Dienststellen) betrug
zum Stichtag 1. Oktober 1996: 91 und
zum Stichtag 1. Oktober 1997: 100.
Die Anzahl der offenen Pflichtstellen betrug daher
zum Stichtag 1. Oktober 1996: 24 und
zum Stichtag 1. Oktober 1997: 17.
Zu den Fragen 4 und 6:
Da der Bund hinsichtlich der Ausgleichsabgaben als Einheit
auftritt und die Behinderten - Planstellen vom Bundesminister für
Finanzen zugewiesen werden, verweise ich auf die Beantwortung der
an den Herrn Bundesminister für Finanzen gerichteten Anfrage Nr.
3618/J.
Zu den Fragen 5, 7 und 8:
Es kann davon ausgegangen werden, daß ich nach wie vor bestrebt
bin, bei Freiwerden geeigneter Planstellen prüfen zu lassen, ob ein
Behinderter für dieses Arbeitsgebiet aufgenommen werden kann.