3547/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei -

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr,

Freundinnen und Freunde vom 30. Jänner 1998, Nr. 3622/J, betreffend

Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstel -

lungsgesetz in Ihrem Bereich, beehre ich mich folgendes mitzu -

teilen:

Zu Frage1:

Die Pflichtzahl im Bereich des Bundesministeriums für Land - und

Forstwirtschaft (einschließlich der nachgeordneten Dienststellen)

betrug

zum Stichtag 1. Oktober 1996: 115 und

zum Stichtag 1. Oktober 1997: 117.

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen im Bereich des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft (einschließlich

der nachgeordneten Dienststellen) betrug

zum Stichtag 1. Oktober 1996: 91 und

zum Stichtag 1. Oktober 1997: 100.

Die Anzahl der offenen Pflichtstellen betrug daher

zum Stichtag 1. Oktober 1996: 24 und

zum Stichtag 1. Oktober 1997: 17.

Zu den Fragen 4 und 6:

Da der Bund hinsichtlich der Ausgleichsabgaben als Einheit

auftritt und die Behinderten - Planstellen vom Bundesminister für

Finanzen zugewiesen werden, verweise ich auf die Beantwortung der

an den Herrn Bundesminister für Finanzen gerichteten Anfrage Nr.

3618/J.

Zu den Fragen 5, 7 und 8:

Es kann davon ausgegangen werden, daß ich nach wie vor bestrebt

bin, bei Freiwerden geeigneter Planstellen prüfen zu lassen, ob ein

Behinderter für dieses Arbeitsgebiet aufgenommen werden kann.