3551/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Maria Fekter und Kollegen haben an mich ei -
ne schriftliche Anfrage, betreffend steigende Schwierigkeiten im Strafvollzug, ge -
richtet und folgende Fragen gestellt:
„1. Wie reagieren Sie durch Maßnahmen im Strafvollzug auf die aufgezeigten
Schwierigkeiten?
2 Wie hat sich die Zahl der im Strafvollzug beschäftigten Psychiater und Psycho -
logen verändert?
3. Welchen Einfluß bzw. welche Rollen haben Psychologen im Zusammenhang
mit Diversionsmaßnahmen bei Jugendlichen?
4. Was wird diesbezüglich im außergerichtlichen Tatausgleich für Erwachsene
vorgesehen?
5. Wie hoch ist der Anteil an Strafgefangenen, die über keine deutschen Sprach -
kenntnisse verfügen?
6. Welche Maßnahmen setzen Sie zur Verhinderung einer absoluten, psychisch
belastenden Isolation dieser Personen?
7. Wie zuverlässig sind nach Ihren Erfahrungen die Zukunftsprognosen bei Ent -
scheidungen über bedingte
Entlassungen?“
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Das Justizressort hat auf die in der Anfragebegründung angesprochenen zuneh -
menden Schwierigkeiten im Strafvollzug soweit als möglich durch räumliche, organi -
satorische und personelle Vorkehrungen reagiert. Zum einen sind die Unterbrin -
gungsmöglichkeiten für geistig abnorme Rechtsbrecher erweitert worden; zum an -
deren ist die Zahl der Planstellen für Psychiater, Psychologen um das erforderliche
Betreuungspersonal erhöht worden. Es ist auch gelungen, entsprechend interessier -
te und motivierte Mitarbeiter für diese äußerst schwierigen Aufgaben des Maßnah -
menvollzuges zu gewinnen. Dieser Weg wird nach Maßgabe der budgetären und
stellenplanrechtlichen Möglichkeiten fortgesetzt werden.
Was die entwöhnungsbedürftigen Insassen anlangt, wurden und werden die be -
währten, auf den gesetzlichen Bestimmungen des § 22 StGB und des § 28 StVG
beruhenden therapeutischen Konzepte fortgesetzt; darüber hinaus wurde für Perso -
nen, die bisher nicht oder nur am Rande mit Drogen in Kontakt gekommen sind,
durch die Schaffung drogenfreier Abteilungen der Anreiz für ein drogenfreies Leben
gesteigert. Begleitend sind die Kontrollmaßnahmen zur Verhinderung des Einbrin -
gens von Drogen und des Drogenkonsums intensiviert worden.
Die aufgezeigten Bemühungen um eine Verbesserung und Intensivierung der Be -
treuungs - und Vollzugsmaßnahmen waren nicht zuletzt deswegen möglich, weil es
durch stellenplanrechtliche Umschichtungen innerhalb des Justizressorts trotz der
notwendigen Sparmaßnahmen gelungen ist, die Zahl der Mitarbeiter im Bereich der
Justizanstalten zu erhöhen. Es waren in diesem Bereich noch nie so viele Mitarbei -
ter eingesetzt wie derzeit.
Zu 2:
Die Zahl der in den Justizanstalten beschäftigten Psychiater und Psychologen konn -
te von 72 im Jahr 1993 auf 86 erhöht werden, was einer Vermehrung um fast 20%
entspricht.
Zu 3:
Bei den Diversionsmaßnahmen für Jugendliche kommt den Psychologen keine insti -
tutionalisierte Rolle zu. Gemäß
§ 19 Abs. 1 Z 4 Jugendgerichtsgesetz kann jedoch
einem jugendlichen Beschuldigten - soweit dies keinen unzumutbaren Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte oder in die Lebensführung darstellt - die Auflage erteilt wer -
den, in der Freizeit an Aus - und Fortbildungskursen oder sonst an geeigneten Ver -
anstaltungen teilzunehmen. Insoweit wäre auch eine Einbindung von Psychologen
in Diversionsmaßnahmen denkbar.
In diesem Zusammenhang ist auch der Einsatz von Psychologen zur Beratung von
Bewährungshelfern nach § 8 des Bewährungshilfegesetzes zu erwähnen.
Zu 4:
Beim außergerichtlichen Tatausgleich für Erwachsene kann gemäß § 51 Abs. 3
StGB die Weisung, sich einer psychotherapeutischen Handlung zu unterziehen, nur
einem Verurteilten mit dessen Zustimmung erteilt werden, dem die Strafe bedingt
nachgesehen oder der aus einer Freiheitsstrafe bedingt entlassen wird. Im Entwurf
einer Strafprozeßnovelle 1998 ist vorgesehen, sowohl dem Staatsanwalt als auch
dem Richter die Möglichkeit einzuräumen, eine vorläufige Einstellung des Strafver -
fahrens auf Probe davon abhängig zu machen, daß sich der Verdächtige bereit er -
klärt, bestimmte Verpflichtungen im Sinne des § 51 StGB - so etwa auch die Wei -
sung, sich einer psychologischen Behandlung zu unterziehen - zu übernehmen.
Zu 5 und 6:
Der Anteil der Insassen, die über keine deutschen Sprachkenntnisse verfügen, be -
trägt im Durchschnitt etwa 10 %, wobei zwischen einzelnen Anstalten deutliche Un -
terschiede bestehen.
Um die Isolation dieser Personen zu verhindern, wird versucht, ihnen jedenfalls ein -
fache und für das Leben im Vollzug notwendige Redewendungen beizubringen.
Nach Möglichkeit werden auch eigene Deutschkurse veranstaltet. In den Anstaltsbü -
chereien kann auch fremdsprachige Literatur entlehnt werden, wobei sogar Bücher
in wenig verbreiteten Sprachen vorhanden sind. All diesen Bemühungen sind jedoch
dadurch Grenzen gesetzt, daß sich die Zahl der verschiedenen Sprachzugehörigkei -
ten der Insassen bundesweit zwischen 70 und 80 bewegt.
Zu 7:
Aus der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt erstellten Rückfallstatistik er -
gibt sich, daß die Rückfallsquote
bei den bedingt Entlassenen etwa zwischen einem
Drittel und der Hälfte niedriger liegt, als bei den Personen, die ihre Freiheitsstrafe
zur Gänze verbüßt haben. Daraus ist zu schließen, daß die bei den Entscheidungen
über bedingte Entlassungen getroffenen Zukunftsprognosen in der Regel zuverläs -
sig sind.