3551/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Maria Fekter und Kollegen haben an mich ei -

ne schriftliche Anfrage, betreffend steigende Schwierigkeiten im Strafvollzug, ge -

richtet und folgende Fragen gestellt:

„1. Wie reagieren Sie durch Maßnahmen im Strafvollzug auf die aufgezeigten

Schwierigkeiten?

2 Wie hat sich die Zahl der im Strafvollzug beschäftigten Psychiater und Psycho -

logen verändert?

3. Welchen Einfluß bzw. welche Rollen haben Psychologen im Zusammenhang

mit Diversionsmaßnahmen bei Jugendlichen?

4. Was wird diesbezüglich im außergerichtlichen Tatausgleich für Erwachsene

vorgesehen?

5. Wie hoch ist der Anteil an Strafgefangenen, die über keine deutschen Sprach -

kenntnisse verfügen?

6. Welche Maßnahmen setzen Sie zur Verhinderung einer absoluten, psychisch

belastenden Isolation dieser Personen?

7. Wie zuverlässig sind nach Ihren Erfahrungen die Zukunftsprognosen bei Ent -

scheidungen über bedingte Entlassungen?“

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1:

Das Justizressort hat auf die in der Anfragebegründung angesprochenen zuneh -

menden Schwierigkeiten im Strafvollzug soweit als möglich durch räumliche, organi -

satorische und personelle Vorkehrungen reagiert. Zum einen sind die Unterbrin -

gungsmöglichkeiten für geistig abnorme Rechtsbrecher erweitert worden; zum an -

deren ist die Zahl der Planstellen für Psychiater, Psychologen um das erforderliche

Betreuungspersonal erhöht worden. Es ist auch gelungen, entsprechend interessier -

te und motivierte Mitarbeiter für diese äußerst schwierigen Aufgaben des Maßnah -

menvollzuges zu gewinnen. Dieser Weg wird nach Maßgabe der budgetären und

stellenplanrechtlichen Möglichkeiten fortgesetzt werden.

Was die entwöhnungsbedürftigen Insassen anlangt, wurden und werden die be -

währten, auf den gesetzlichen Bestimmungen des § 22 StGB und des § 28 StVG

beruhenden therapeutischen Konzepte fortgesetzt; darüber hinaus wurde für Perso -

nen, die bisher nicht oder nur am Rande mit Drogen in Kontakt gekommen sind,

durch die Schaffung drogenfreier Abteilungen der Anreiz für ein drogenfreies Leben

gesteigert. Begleitend sind die Kontrollmaßnahmen zur Verhinderung des Einbrin -

gens von Drogen und des Drogenkonsums intensiviert worden.

Die aufgezeigten Bemühungen um eine Verbesserung und Intensivierung der Be -

treuungs - und Vollzugsmaßnahmen waren nicht zuletzt deswegen möglich, weil es

durch stellenplanrechtliche Umschichtungen innerhalb des Justizressorts trotz der

notwendigen Sparmaßnahmen gelungen ist, die Zahl der Mitarbeiter im Bereich der

Justizanstalten zu erhöhen. Es waren in diesem Bereich noch nie so viele Mitarbei -

ter eingesetzt wie derzeit.

Zu 2:

Die Zahl der in den Justizanstalten beschäftigten Psychiater und Psychologen konn -

te von 72 im Jahr 1993 auf 86 erhöht werden, was einer Vermehrung um fast 20%

entspricht.

Zu 3:

Bei den Diversionsmaßnahmen für Jugendliche kommt den Psychologen keine insti -

tutionalisierte Rolle zu. Gemäß § 19 Abs. 1 Z 4 Jugendgerichtsgesetz kann jedoch

einem jugendlichen Beschuldigten - soweit dies keinen unzumutbaren Eingriff in die

Persönlichkeitsrechte oder in die Lebensführung darstellt - die Auflage erteilt wer -

den, in der Freizeit an Aus - und Fortbildungskursen oder sonst an geeigneten Ver -

anstaltungen teilzunehmen. Insoweit wäre auch eine Einbindung von Psychologen

in Diversionsmaßnahmen denkbar.

In diesem Zusammenhang ist auch der Einsatz von Psychologen zur Beratung von

Bewährungshelfern nach § 8 des Bewährungshilfegesetzes zu erwähnen.

Zu 4:

Beim außergerichtlichen Tatausgleich für Erwachsene kann gemäß § 51 Abs. 3

StGB die Weisung, sich einer psychotherapeutischen Handlung zu unterziehen, nur

einem Verurteilten mit dessen Zustimmung erteilt werden, dem die Strafe bedingt

nachgesehen oder der aus einer Freiheitsstrafe bedingt entlassen wird. Im Entwurf

einer Strafprozeßnovelle 1998 ist vorgesehen, sowohl dem Staatsanwalt als auch

dem Richter die Möglichkeit einzuräumen, eine vorläufige Einstellung des Strafver -

fahrens auf Probe davon abhängig zu machen, daß sich der Verdächtige bereit er -

klärt, bestimmte Verpflichtungen im Sinne des § 51 StGB - so etwa auch die Wei -

sung, sich einer psychologischen Behandlung zu unterziehen - zu übernehmen.

Zu 5 und 6:

Der Anteil der Insassen, die über keine deutschen Sprachkenntnisse verfügen, be -

trägt im Durchschnitt etwa 10 %, wobei zwischen einzelnen Anstalten deutliche Un -

terschiede bestehen.

Um die Isolation dieser Personen zu verhindern, wird versucht, ihnen jedenfalls ein -

fache und für das Leben im Vollzug notwendige Redewendungen beizubringen.

Nach Möglichkeit werden auch eigene Deutschkurse veranstaltet. In den Anstaltsbü -

chereien kann auch fremdsprachige Literatur entlehnt werden, wobei sogar Bücher

in wenig verbreiteten Sprachen vorhanden sind. All diesen Bemühungen sind jedoch

dadurch Grenzen gesetzt, daß sich die Zahl der verschiedenen Sprachzugehörigkei -

ten der Insassen bundesweit zwischen 70 und 80 bewegt.

Zu 7:

Aus der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt erstellten Rückfallstatistik er -

gibt sich, daß die Rückfallsquote bei den bedingt Entlassenen etwa zwischen einem

Drittel und der Hälfte niedriger liegt, als bei den Personen, die ihre Freiheitsstrafe

zur Gänze verbüßt haben. Daraus ist zu schließen, daß die bei den Entscheidungen

über bedingte Entlassungen getroffenen Zukunftsprognosen in der Regel zuverläs -

sig sind.