3554/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3565/J - NR/1998, betreffend vergünstigte
Datenleitungstarife für die Schulen, die die Abgeordneten Dr. Brinek, Mag. Kukacka und
Kollegen am 22. Jänner 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -
worten:
1. Wie erklären Sie, daß Telekom Austria durch eine Aktion zum Gratistelefo -
nieren am 25.12.1997 auf Tarifeinnahmen von 100 Mio ATS verzichten
konnte, den Schulen aus finanziellen Gründen keine ermäßigten Konditio -
nen anbieten will?
Antwort:
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Entscheidung der Unternehmensführung der
PTA. Die PTA ist nicht mehr Bestandteil der Bundesverwaltung, sodaß diese Frage nicht mehr
Gegenstand der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B - VG ist.
2. u. 3. Haben Sie alle politischen Möglichkeiten ausgeschöpft, damit die PTA
Österreichs Schulen einen Internetzugang ermöglicht?
Werden Sie das Vorhaben des BMUK konkret
unterstützen?
Antwort:
Der Geschäftsbereich „Zugang zum Internet“ ist ein dem freien Wettbewerb zugeordneter
Bereich. Demzufolge unterliegen die Geschäftsbedingungen und Tarife auch nicht einer
speziellen Regulierung, insbesondere auch nicht einer Genehmigungspflicht durch den Bundes -
minister für Wissenschaft und Verkehr. Wie in der Einleitung zur Anfrage zutreffend dar -
gestellt, liegt die Zuständigkeit für den Abschluß eines entsprechenden Vertrages bei der
Bundesministerin für Unterricht und Kunst. Meine Kompetenzen gestatten mir derzeit keine
Möglichkeiten einer konkreten Unterstützung des Vorhabens des BMUK.
Ich werde mich jedoch weiterhin im Rahmen des Telekommunikationsministerrates der EU für
eine offensive Weiterentwicklung des Universaldienstkonzeptes einsetzen. Dabei könnte - wenn
sich dafür eine Mehrheit der Mitgliedstaaten findet - auch der Internetzugang von Schulen in
die Universaldienstverpflichtung aufgenommen werden
4. In Ihrer Ressortverantwortung liegt die Telekom Regulationsbehörde
TelecontrolGmbH. Werden Sie dafür Sorge tragen, daß die Telecontrol
GmbH der PTA eine spezielle Interconnectlösung vorschreibt, damit ande -
ren Anbietern das Festnetz der PTA eingeschränkt für den Bildungsbereich
(Schulen, Bibliotheken, Erwachsenenbildungseinrichtungen) zum Selbst -
kostenpreis zur Verfügung gestellt wird, wodurch zumindest andere Anbie -
ter den Schulen den Zugang zum Internet zu finanzierbaren Preisen er -
möglichen könnten?
Antwort:
Die Telekom - Control - Kommission ist als weisungsfreie Kollegialbehörde mit richterlichem
Einschlag konstruiert und unterliegt daher nicht meiner Einflußnahme. Auch der Telekom
Control GmbH kann ich nur in Erfüllung meines Aufsichtsrechtes begründete Weisungen
erteilen (§117 Abs. 2 ‚1KG). Das Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst hat in einem Gutachten
klargestellt, daß auch kein Instanzenzug von der Telekom Control GmbH an mich zulässig ist.
Auf Grund dieser vom Gesetzgeber gewählten Rechtskonstruktion einer weitestgehend un -
abhängigen Regulierungsbehörde ist mir daher keinerlei Einfluß auf die Entscheidungen der
Regulierungsbehörde möglich.