3557/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3574/J - NR/1998, betreffend Telefongebühren,

die die Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 22. Jänner 1998 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Vorweg erlaube ich mir, einige grundsätzliche Klarstellungen im Zusammenhang mit der

Neugestaltung der Telefongebühren zu treffen:

Die Aussage, daß „die neuen Fernsprechtarife unter Beiziehung der Sozialpartner gestaltet

wurden“ ist in dieser Form unzutreffend. Die Gründe für die Umgestaltung waren in erster Linie

die Forderung nach kostendeckenden Tarifen und das Verbot von Quersubventionen. Beide

Forderungen ergeben sich aus den einschlägigen EU - Vorschriften. Bis zur Neugestaltung der

Telefontarife war die Situation in Österreich jedenfalls die, daß die niederen Ortstarife von den

- zu hohen - Ferntarifen gestützt wurden. Die Neugestaltung der Telefontarife hat jedoch

weitgehend die notwendige Umstrukturierung der Tarife bewirkt. Die Preiskommission, in

welcher auch die Sozialpartner vertreten waren, hatte daher nur die Kostengerechtigkeit je

Tarifzone zu beurteilen.

Das vorhin erwähnte Verbot der Quersubvention der Ortstarife durch die Ferntarife konnte auch

mit den neuen Tarifen nicht vollständig realisiert werden, weil dies sonst eine noch größere

Erhöhung der Ortstarife zu Folge gehabt hätte. Um der Forderung nach einem vollständigen

Rebalancing Rechnung zu tragen, habe ich bei der Genehmigung eine sogenannte Preis - Cap -

Regelung für die Dauer von drei Jahren mit der Verpflichtung vorgeschrieben, daß der höchste

Ortstarif in dieser Zeit nicht nach oben verändert werden darf. Gleichzeitig ist die PTA aber

gehalten, die Tarife kostengerecht je Tarifzone zu gestalten.

1. In welcher Hinsicht werden Sie sich für eine sozialere Gestaltung der Gebühren

einsetzen, d.h. Einengung und Verbilligung des Ortstarifs?

Antwort:

Wie bereits einleitend dargestellt, erfolgte zunächst keine vollständige Umgestaltung der Tarife,

weil dies eine noch größere Erhöhung der Ortstarife zur Folge gehabt hätte. Auch die Be -

grenzung der höchsten Ortstarife für die nächsten drei Jahre im Rahmen der beschriebenen

Preis - Cap - Regelung ist vor allem unter dem Aspekt erfolgt, die sozialen Auswirkungen der

Tarifreform möglichst moderat zu halten.

2. Auf welche Weise werden Sie darauf dringen, daß die Fernsprechrechnungen

transparenter gestaltet und die Zeitstufen ausgedruckt werden?

Antwort:

Das Telekommunikationsgesetz enthält keine gesetzlichen Vorgaben über die Gestaltung der

Fernsprechrechnungen. Ich habe daher keine Möglichkeit, eine bestimmte Form der Fernsprech -

rechnungen zu erzwingen. Es ist aber unbestritten, daß die derzeitige Form der Rechnungs -

legung unbefriedigend ist. Ich werde daher gemeinsam mit der Regulierungsbehörde darauf

hinwirken, daß alle Betreiber, insbesondere die PTA, kosumentenfreundlichere Abrechnungen

erstellen.

3. Werden Sie dafür sorgen, daß keine Kosten für die Nicht - Herstellung von Ge -

sprächen verrechnet werden? Bis wann sind die analogen Anschlüsse durch

digitale ersetzt?

Antwort:

Diese Kosten fallen nur im Bereich analoger Anschlüsse an. Nach den allgemein bekannten

Angaben der PTA wird die vollständige Digitalisierung des Telefonnetzes 1999 abgeschlossen

sein. Dies ist aber eine Entscheidung der Unternehmensführung und daher keine Frage der

Vollziehung gemäß § 52 Abs. 1 B - VG.

4. Wie stehen Sie zu der Regelung in der Bundesrepublik, daß nicht der Kunde,

sondern der Anbieter die Richtigkeit der Leistung beweisen muß?

Antwort:

Auch das Telekommunikationsgesetz enthält eine Bestimmung, welche in die Richtung einer

Beweislastumkehr geht. § 64 Abs. 1 TKG sieht nämlich vor, daß im Zweifelsfall der Betreiber

alle der Ermittlung der Rechnung zugrunde gelegten Faktoren überprüfen muß und anhand

dieser Überprüfung die Richtigkeit der Rechnung bestätigen oder diese abändern muß. Darüber

hinaus sieht das Telekommunikationsgesetz als wesentliche Neuerung die Möglichkeit vor, daß

die Regulierungsbehörde als Streitschlichtungsstelle angerufen werden kann. Dies sind Mög -

lichkeiten zum Schutz der Nutzer bzw. Kunden.

5. u. 6. Wie änderte sich die Anruffrequenz und das Telefonierverhalten in den einzelnen

Zeitzonen? Welche Unterschiede lassen sich zwischen Betrieben und Privaten

feststellen?

Werden Sie sich für die Verbilligung der Eintragungen im Telefonbuch ein -

setzen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Diese Fragen sind seit der Umwandlung der GD der PTV in die PTA - AG im Jahre 1996 nicht

mehr Gegenstand der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B - VG.