3562/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3600/J-NR/1998, betreffend die Einziehung von

Führerscheinen aufgrund der Terminnot bei Nachschulungen, die die Abgeordneten Auer und

Kollegen am 22. Jänner 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -

worten:

1. Wieviele Anträge auf Nachschulung konnten bisher aufgrund der Überlastung

des Kuratoriums für Verkehrssicherheit nicht rechtzeitig berücksichtigt werden?

Antwort:

Die Kapazitätsprobleme beim Kuratorium für Verkehrssicherheit sind in Österreich regional

sehr unterschiedlich, in einem gesamtösterreichischen Durchschnitt kann davon ausgegangen

werden, daß es bei ca. 8% der Nachschulungen aufgrund von Alkoholdelikten zu Verzögerun -

gen gekommen ist. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit beabsichtigt jedoch, das Kurs -

angebot zu erhöhen.

2. u. 7. Wieviele Nachschulungstermine werden derzeit für Besitzer von Probeführer -

scheinen, Alkosünder und Führerscheinbesitzer ohne österreichische Staats -

bürgerschaft angeboten?

Laut Auskunft des Kuratoriums für Verkehrssicherheit heißt es, daß „unsere

Kurstermine für Ausländer nicht so häufig“ seien und man vom großen Zulauf

„förmlich überrannt“ werde:

Kommt es bei Nachschulungen zu einer Benachteiligung von Führerschein -

besitzern ohne österreichische Staatsbürgerschaft?

Antwort:

1997 wurden österreichweit für ca. 400 Teilnehmer Nachschulungen in Fremdsprachen

angeboten (in Kursen, Kleingruppen oder Einzelgesprächen).

Allein in Wien wurde in diesem Zeitraum für 131 serbokroatische, 28 türkische sowie 15

andere fremdsprachige Teilnehmer ein Kurs (bzw. Einzelgespräch) angeboten. Durch die

Auslastung der Trainer kann es zu Wartezeiten auf einen Termin kommen, eine

Benachteiligung von Teilnehmern nichtdeutscher Muttersprache kann dadurch aber nicht

abgeleitet werden.

3. Wieviele Nachschulungen hat es seit dem Wirksamwerden des geänderten

Führerscheingesetzes gegeben?

Antwort:

Kurse und Teilnehmer seit September 1997 bis Ende Februar 1998:

Österreichweit; 300 Kurse mit ca. 2850 Teilnehmern

davon Wien; 90 Kurse mit ca. 860 Teilnehmern

4. Wie hoch sind die Kosten einer Nachschulung und müssen die Nachschulungen

ohne garantierten Nachschulungstermin im voraus bezahlt werden?

Antwort:

Nachsschulungen für Probeführerscheinbesitzer kosten S 6600.-, Nachschulungen für Lenker mit

1,2 Promille Blutalkoholgehalt oder mehr S 7400.-.

Die Bezahlung wird vor Kursbeginn angestrebt. Nach Einzahlung der Kursgebühr kann die

Teilnahme an einem Kurs jedenfalls garantiert werden.

5. u. 10. Ist es nach Ihrem Verständnis zulässig, geleistete Nachschulungsgebühren nicht

zurückzuerstatten, wenn aufgrund der nicht zeitgerechten Nachschulung durch

das Kuratorium für Verkehrssicherheit ein Bescheid auf Führerscheinentzug

ergangen ist und keine Möglichkeit für die Betroffenen besteht, durch den Nach -

weis der Nachschulung nachträglich die Entzugsfrist von drei Monaten zu ver -

kürzen?

Im gegenständlichen Fall wurde eine Schulungsgebühr von 6.450 Schilling ein -

bezahlt, ohne daß die betroffene Lenkerin, Sedina S. (19), die Nachschulung

rechtzeitig absolvieren konnte, sodaß es ihr nicht möglich war, rechtzeitig den

Nachweis einer Nachschulung zu erbringen.

Welche konkreten Schritte haben Sie als Verkehrsminister bisher unternommen,

um die offensichtlichen Mängel im Vollzug des Führerscheingesetzes abzustellen?

Antwort:

Personen, die sich rechtzeitig zu einem Nachschulungskurs angemeldet haben und eine An -

meldungsbestätigung vorlegen, aber aufgrund von Engpässen keinen Termin für eine Nach -

schulung innerhalb der festgesetzten Entzugszeit bekommen haben, ist gemäß dem Erlaß des

Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 17. Dezember 1997, ZI. 167.653/50 -

II/B/7/97, der Führerschein nach Ablauf der Entziehungsdauer wieder auszufolgen. Binnen

angemessener Frist hat der Führerscheinbesitzer der Behörde nachzuweisen, daß er die Nach -

schulung auch tatsächlich erfolgreich absolviert hat, andernfalls die Lenkberechtigung bis zur

Befolgung der Anordnung entzogen werden würde.

6. Wieviel Exekutiveinsätze hat es bisher gegeben, um aufgrund des fehlenden

zeitgerechten Nachweises einer Nachschulung den Führerschein zu konfiszieren?

Diese Frage ist vom Bundesminister für Inneres zu beantworten.

8. u. 9. Welche Schritte haben Sie bisher unternommen, um zeitgerecht für ein aus -

reichendes Angebot an Nachschulungskursen, die im Gesetz verstärkt vorgesehen

sind, zu sorgen?

Halten Sie es für richtig, daß ausschließlich das Kuratorium für Verkehrssicher -

heit autorisiert ist, Nachschulungen abzuhalten?

Antwort:

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr ist geplant, im Laufe dieses

Jahres eine Nachschulungsverordnung zu erlassen, mit der neue Kriterien für die Ermächtigung

zur Durchführung von Nachschulungen eingeführt werden sollen. Dadurch soll auch anderen

Institutionen ermöglicht werden, Nachschulungen anzubieten. Um eine einheitliche Qualität

dieser Nachschulungen zu gewährleisten, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung. Eine

zeitgerechte Vorbereitung dieser Verordnung war deswegen nicht möglich, weil die verstärkte

Nachschulung vom Gesetzgeber erst anläßlich der Abstimmung über das Führerscheingesetz

eingebracht wurde. Bis zur Erlassung dieser Verordnung ist jedenfalls der o.a. Erlaß

anzuwenden, um längere Entzugszeiten aufgrund von Kapazitätsproblemen beim Kuratorium

für Verkehrssicherheit zu vermeiden.