3562/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3600/J-NR/1998, betreffend die Einziehung von
Führerscheinen aufgrund der Terminnot bei Nachschulungen, die die Abgeordneten Auer und
Kollegen am 22. Jänner 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -
worten:
1. Wieviele Anträge auf Nachschulung konnten bisher aufgrund der Überlastung
des Kuratoriums für Verkehrssicherheit nicht rechtzeitig berücksichtigt werden?
Antwort:
Die Kapazitätsprobleme beim Kuratorium für Verkehrssicherheit sind in Österreich regional
sehr unterschiedlich, in einem gesamtösterreichischen Durchschnitt kann davon ausgegangen
werden, daß es bei ca. 8% der Nachschulungen aufgrund von Alkoholdelikten zu Verzögerun -
gen gekommen ist. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit beabsichtigt jedoch, das Kurs -
angebot zu erhöhen.
2. u. 7. Wieviele Nachschulungstermine werden derzeit für Besitzer von Probeführer -
scheinen, Alkosünder und Führerscheinbesitzer ohne österreichische Staats -
bürgerschaft angeboten?
Laut Auskunft des Kuratoriums für Verkehrssicherheit heißt es, daß „unsere
Kurstermine für Ausländer nicht so häufig“ seien und man vom großen Zulauf
„förmlich überrannt“ werde:
Kommt es bei Nachschulungen zu einer Benachteiligung von Führerschein -
besitzern ohne österreichische Staatsbürgerschaft?
Antwort:
1997 wurden österreichweit für ca. 400 Teilnehmer Nachschulungen in Fremdsprachen
angeboten (in Kursen, Kleingruppen oder Einzelgesprächen).
Allein in Wien wurde in diesem Zeitraum für 131 serbokroatische, 28 türkische sowie 15
andere fremdsprachige Teilnehmer ein Kurs (bzw. Einzelgespräch) angeboten. Durch die
Auslastung der Trainer kann es zu Wartezeiten auf einen Termin kommen, eine
Benachteiligung von Teilnehmern nichtdeutscher Muttersprache kann dadurch aber nicht
abgeleitet werden.
3. Wieviele Nachschulungen hat es seit dem Wirksamwerden des geänderten
Führerscheingesetzes gegeben?
Antwort:
Kurse und Teilnehmer seit September 1997 bis Ende Februar 1998:
Österreichweit; 300 Kurse mit ca. 2850 Teilnehmern
davon Wien; 90 Kurse mit ca. 860 Teilnehmern
4. Wie hoch sind die Kosten einer Nachschulung und müssen die Nachschulungen
ohne garantierten Nachschulungstermin im voraus bezahlt werden?
Antwort:
Nachsschulungen für Probeführerscheinbesitzer kosten S 6600.-, Nachschulungen für Lenker mit
1,2 Promille Blutalkoholgehalt oder mehr S 7400.-.
Die Bezahlung wird vor Kursbeginn angestrebt. Nach Einzahlung der Kursgebühr kann die
Teilnahme an einem Kurs jedenfalls garantiert
werden.
5. u. 10. Ist es nach Ihrem Verständnis zulässig, geleistete Nachschulungsgebühren nicht
zurückzuerstatten, wenn aufgrund der nicht zeitgerechten Nachschulung durch
das Kuratorium für Verkehrssicherheit ein Bescheid auf Führerscheinentzug
ergangen ist und keine Möglichkeit für die Betroffenen besteht, durch den Nach -
weis der Nachschulung nachträglich die Entzugsfrist von drei Monaten zu ver -
kürzen?
Im gegenständlichen Fall wurde eine Schulungsgebühr von 6.450 Schilling ein -
bezahlt, ohne daß die betroffene Lenkerin, Sedina S. (19), die Nachschulung
rechtzeitig absolvieren konnte, sodaß es ihr nicht möglich war, rechtzeitig den
Nachweis einer Nachschulung zu erbringen.
Welche konkreten Schritte haben Sie als Verkehrsminister bisher unternommen,
um die offensichtlichen Mängel im Vollzug des Führerscheingesetzes abzustellen?
Antwort:
Personen, die sich rechtzeitig zu einem Nachschulungskurs angemeldet haben und eine An -
meldungsbestätigung vorlegen, aber aufgrund von Engpässen keinen Termin für eine Nach -
schulung innerhalb der festgesetzten Entzugszeit bekommen haben, ist gemäß dem Erlaß des
Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 17. Dezember 1997, ZI. 167.653/50 -
II/B/7/97, der Führerschein nach Ablauf der Entziehungsdauer wieder auszufolgen. Binnen
angemessener Frist hat der Führerscheinbesitzer der Behörde nachzuweisen, daß er die Nach -
schulung auch tatsächlich erfolgreich absolviert hat, andernfalls die Lenkberechtigung bis zur
Befolgung der Anordnung entzogen werden würde.
6. Wieviel Exekutiveinsätze hat es bisher gegeben, um aufgrund des fehlenden
zeitgerechten Nachweises einer Nachschulung den Führerschein zu konfiszieren?
Diese Frage ist vom Bundesminister für Inneres zu beantworten.
8. u. 9. Welche Schritte haben Sie bisher unternommen, um zeitgerecht für ein aus -
reichendes Angebot an Nachschulungskursen, die im Gesetz verstärkt vorgesehen
sind, zu sorgen?
Halten Sie es für richtig, daß ausschließlich das Kuratorium für Verkehrssicher -
heit autorisiert ist, Nachschulungen
abzuhalten?
Antwort:
Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr ist geplant, im Laufe dieses
Jahres eine Nachschulungsverordnung zu erlassen, mit der neue Kriterien für die Ermächtigung
zur Durchführung von Nachschulungen eingeführt werden sollen. Dadurch soll auch anderen
Institutionen ermöglicht werden, Nachschulungen anzubieten. Um eine einheitliche Qualität
dieser Nachschulungen zu gewährleisten, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung. Eine
zeitgerechte Vorbereitung dieser Verordnung war deswegen nicht möglich, weil die verstärkte
Nachschulung vom Gesetzgeber erst anläßlich der Abstimmung über das Führerscheingesetz
eingebracht wurde. Bis zur Erlassung dieser Verordnung ist jedenfalls der o.a. Erlaß
anzuwenden, um längere Entzugszeiten aufgrund von Kapazitätsproblemen beim Kuratorium
für Verkehrssicherheit zu vermeiden.