3566/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik - Pablé, Lafer und Kollegen haben am 21 Jänner
1998 unter der Nr. 3539/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Errichtung von Schubhafträumen“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Welche Initiativen werden gesetzt um zu gewährleisten, daß Schubhäftlinge auch wirklich
bis zur Vollziehung der Ausreise in Schubhaft genommen werden?
2. Wieviele Illegale sind in Österreich seit Oktober 1997 bis heute (aufgeschlüsselt nach
Monaten) aufgegriffen worden und welchen Nationalitäten gehören die Aufgegriffenen an?
3. Wieviele Illegale wurden seit Oktober 1997 bis heute in Schubhaft genommen? Bei
wievielen Illegalen wurde ein gelinderes Mittel angewandt? Wieviele Fremde , bei denen ein
gelinderes Mittel angewandt wurde, sind untergetaucht?
4. Wieviele von den Aufgegriffenen mußten wieder freigelassen werden, weil es für sie keinen
freien Schubhaftplatz gab?
5. Wieviele Schubhäftlinge wurden an einem anderen noch freien Schubhaftplatz bzw. einem
sonstigen ,,Ausweichplatz“ untergebracht?
6. Wieviele der Aufgegriffenen wurden seit Oktober 1997 bis heute (aufgeschlüsselt nach
Monaten) tatsächlich zurück - bzw. abgeschoben?
7. Wieviele Schubhäftlinge mußten seit Oktober 1997 bis jetzt wegen Haftunfähigkeit entlassen
werden und wieviele haben sich mittels „Hungerstreik“ freigepreßt?
8. Gibt es zwischenzeitlich eine endgültige Entscheidung betreffend der Errichtung eines
Polizeigefangenenhauses am Flughafen Wien - Schwechat? Wenn ja, wie sieht diese im
Konkreten aus?
9. Welche konkreten Vereinbarungen betreffend zusätzlicher Schubhaftplätze haben Sie in
Zusammenarbeit mit den Ländern bereits
getroffen?
10. Wo genau und wieviele zusätzliche Schubhaftplätze sollen errichtet werden und bis zu
welchem Zeitpunkt werden diese Vorhaben abgeschlossen sein? Wie ist diesbezüglich die
Finanzierungsfrage geregelt?"
Diese einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nicht jede fremdenpolizeiliche Maßnahme ist mit Verhängung der Schubhaft verbunden.
Gemäß § 61 FrG können Fremde nämlich nur festgenommen und angehalten werden
(Schubhaft), sofern dies notwendig ist, um entweder das Verfahren zur Erlassung eines
Aufenthaltsverbotes oder einer Ausweisung bis zum Eintritt ihrer Durchsetzbarkeit oder um
die Abschiebung, die Zurückschiebung oder die Durchbeförderung zu sichern. Über Fremde,
die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, darf Schubhaft nur verhängt werden, wenn auf
Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, sie würden sich dem Verfahren entziehen.
Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, daß die Anzahl der in den Hungerstreik
tretenden Schubhäftlinge im Steigen begriffen ist. Daher habe ich veranlaßt, daß mein Ressort
mit dem Bundesministerium für Justiz versucht, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Diese
Gespräche sind gescheitert. Daher werde ich in den kommenden Monaten eine diesbezügliche
Gesetzesinitiative vorlegen.
Auf meinen Vorschlag hin wurde im Fremdengesetz 1997 die Möglichkeit verankert, in
bestimmten Fällen von der Anordnung der Schubhaft Abstand nehmen und gelindere Mittel
anwenden zu können. Vor einigen Monaten wurde in meinem Ressort eine zentrale
Schubhaftkoordinationsstelle als Journaldienst eingerichtet, um die bestmögliche Ausnutzung
der bestehenden Haftkapazitäten zu gewährleisten.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 8 bis 10.
Zu Frage 2:
Im Zeitraum vom 1. Oktober 1997 bis zum 31. Jänner 1998 wurde folgende Anzahl von nicht
rechtmäßig im Bundesgebiet
aufhältigen Fremden festgestellt:
Oktober; 2.501 Fremde
November; 2.065 Fremde
Dezember; 2.016 Fremde
Jänner; 1 .648 Fremde
Diese Fremden stammen aus folgenden Ländern:
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan,
Äthiopien, Australien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien - Herzegowina, Brasilien, Bulgarien,
Burkina Faso, Bhutan, Chile, China, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, Estland,
Frankreich, Gambia, Georgien, Ghana, Griechenland, Großbritannien, Guinea, Guyana,
Hongkong, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Italien, Jemen, Jordanien, Jugoslawien,
Kamerun, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Kongo, Korea (Dem. VR), Kroatien, Kuba,
Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Litauen, Madagaskar, Mali, Marokko, Mauretanien,
Mazedonien, Moldau, Mongolei, Mosambik, Nepal, Nicaragua, Niederlande, Nigeria, Pakistan,
Peru, Philippinen, Polen, Ruanda, Rumänien, Rußland, Schweden, Schweiz, Senegal, Sierra
Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Syrien,
Tadschikistan, Taiwan, Togo, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Uganda, Ukraine,
Ungarn, Usbekistan, Venezuela, Vietnam, Weißrussland, Zaire.
Zu Frage 3:
Im Zeitraum von 1.Oktober 1997 bis zum 31. Jänner 1998 wurde über 5.159 Fremde die
Schubhaft verhängt.
Eine Statistik darüber, in wievielen Fällen (seit Inkrafttreten des Fremdengesetzes 1997, dem
1. Jänner 1998) ein gelinderes Mittel angewandt und wieviele Fremde, bei denen ein solches
angewandt wurde, untergetaucht sind, steht mir nicht zur Verfügung, weshalb eine
Beantwortung dieser Frage nicht möglich ist.
Zu Frage 4:
Vorab möchte ich festhalten daß über Fremde, für die kein Schubhaftplatz gefunden werden
kann, grundsätzlich nicht die Schubhaft verhängt wird.
Nach den mir vorliegenden Berichten wurde vom 1. Oktober 1997 bis zum 31. Jänner 1998 in
folgenden Bundesländern über
festgenommene Fremde keine Schubhaft verhängt:
Wien; kein Fall
Burgenland; 86 Fremde
Niederösterreich; 21 Fremde
Oberösterreich; 25 Fremde (ohne örtl. Zuständigkeitsbereich
;BH - Schärding, wo keine Statistik zur
;Verfügung stand)
Salzburg; 7 Fremde
Steiermark; kein Fall
Kärnten; 3 Fremde
Tirol; mangels vorgelegter Statistik ist eine
;Beantwortung nicht möglich
Vorarlberg; 30 Fremde
Zu Frage 5:
Nach den mir vorliegenden Berichten wurden im Zeitraum vom 1. Oktober 1997 bis zum 31.
Jänner 1998 Schubhäftlinge in anderen Haftanstalten untergebracht:
Wien; kein Fall
Burgenland; 138 Fälle
Niederösterreich; 36 Fälle
Oberösterreich; 15 Fälle
Salzburg; 16 Fälle
Steiermark; 10 Fälle
Kärnten; 2 Fälle
Tirol; mangels vorliegender Statistik ist eine
;Beantwortung nicht möglich
Vorarlberg; 31 Fälle
Zu Frage 6:
Nach den mir vorliegenden Berichten wurden im Zeitraum vom 1. Oktober 1997 bis zum 31.
Jänner 1998 ab - bzw. zurückgeschoben:
Oktober; 1.500 Fremde
November; 1 .272 Fremde
Dezember; 1 264 Fremde
Jänner; 840 Fremde
Zu Frage 7:
Nach den mir vorliegenden Berichten wurde im Zeitraum vom 1. Oktober 1997 bis zum 31.
Jänner 1998 folgende Anzahl von Schubhäftlingen wegen Haftunfähigkeit aus der Schubhaft
entlassen:
Wien; 275 Personen
Burgenland; 146 Personen
Niederösterreich; 52 Personen
Oberösterreich; 30 Personen
Salzburg; 52 Personen
Steiermark; 2 Personen
Kärnten; 11 Personen
Tirol; 3 Personen
Vorarlberg; 4 Personen
Von diesen Personen wurden wegen „Hungerstreiks" entlassen:
Wien; 169 Personen
Burgenland; 129 Personen
Niederösterreich; keine Statistik vorhanden
Oberösterreich; 26 Personen
Salzburg; 26 Personen
Steiermark; 1 Person
Kärnten; keine Statistik vorhanden
Tirol; kein Fall
Vorarlberg; 3 Personen
Zu Frage 8:
Eine endgüiltige Entscheidung betreffend die Errichtung eines Polizeigefangenenhauses am
Flughafen - Schwechat liegt noch nicht vor.
Die erste Projektstudie der Flughafen -
Betriebsgesellschaft hat Kosten ausgewiesen, die noch eingehender Detailgespräche bedürfen.
Diese finden derzeit statt und erst nach ihrem Abschluß wird es möglich sein, mit den Ländern
Burgenland und Niederösterreich in Verhandlungen über eine Kostenbeteiligung einzutreten.
Zu Frage 9:
Mit dem Land Vorarlberg wurde zusätzlich zum bereits bestehenden
Verwaltungsübereinkommen eine weitere Übereinkunft hinsichtlich der Erweiterung des
Arrestes in Bludenz getroffen. Dieses Übereinkommen legt fest, daß die Schaffung von 15
zusätzlichen Haftplätzen durch Ausbau des Gebäudes mit einem Gesamtaufwand von 6. Mio S
je zur Hälfte vom Bund und Land Vorarlberg getragen wird.
Die Erweiterung des Polizeigefangenenhauses in Salzburg um insgesamt 68 Haftplätze wird
derzeit baureif gemacht. Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist im Mai 1998 zu rechnen.
Hinsichtlich der Finanzierung wurde zwischen dem Land Salzburg und dem Bund vereinbart,
daß das Land Salzburg 14 Mio S der mit insgesamt 44 Mio S veranschlagten Baukosten trägt.
In Eisenstadt soll das ehemalige Internatsgebäude des Wirtschaftsforschungsinstitutes zu
einem Arrestlokal umgebaut werden. Es besteht die Bereitschaft des Burgenlandes, sich an den
entstehenden Kosten zu beteiligen, wobei aber zur Frage der Folgekosten, insbesondere der
Personalkostenaufteilung, noch keine definitive Vereinbarung vorliegt.
Zu Frage 10:
Vorarlberg/Bludenz; zusätzliche Haftplätze: 15
;Gesamtkosten: 6 Mio S
;Finanzierung: 50% Bund, 50% Land Vorarlberg
;Fertigstellung: März/April 1998
BPD Salzburg; zusätzliche Haftplätze: 68
;Gesamtkosten: 44 Mio S
;Finazierung: 30 Mio S Bund im Wege des BM für
wirtschaftliche Angelegenheiten
;14 Mio S Land Salzburg
;Baubeginn: Mai 1998
;Fertigstellung: April 1999
BPD Eisenstadt; zusätzliche Haftplätze: 30
;Gesamtkosten: 7 Mio S
;Finanzierung: gemeinsam zwischen Bund und
;Land, genauer Schlüssel ist noch
festzulegen
;(vor allem hinsichtlich der Folgekosten)
;Baubeginn: März 1998
;Fertigstellung: Mai/Juni 1998
BPD Wien; zusätzliche Haftplätze: 103
;Gesamtkosten: 102 Mio S
;Finanzierung: Bund (85% BM für wirtschaftliche
;Angelegenheiten, 15% BM für Inneres);
;Fertigstellung: es handelt sich um eine in Etappen
;erfolgende Gesamtsanierung, die insgesamt im
;Jahr 2001 abgeschlossen sein soll;
;Zwischenzeitlich werden einzelne Abschnitte
;fertiggestellt.
BPD Schwechat; hinsichtlich der Schaffung von Hafträumen im
;Bereich des Flughafens verweise ich auf die
;Ausführungen zu Punkt 8.
;Demgemäß sind detaillierte Aussagen zur Zeit
;noch nicht möglich.