3566/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik - Pablé, Lafer und Kollegen haben am 21 Jänner

1998 unter der Nr. 3539/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Errichtung von Schubhafträumen“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Welche Initiativen werden gesetzt um zu gewährleisten, daß Schubhäftlinge auch wirklich

bis zur Vollziehung der Ausreise in Schubhaft genommen werden?

2. Wieviele Illegale sind in Österreich seit Oktober 1997 bis heute (aufgeschlüsselt nach

Monaten) aufgegriffen worden und welchen Nationalitäten gehören die Aufgegriffenen an?

3. Wieviele Illegale wurden seit Oktober 1997 bis heute in Schubhaft genommen? Bei

wievielen Illegalen wurde ein gelinderes Mittel angewandt? Wieviele Fremde , bei denen ein

gelinderes Mittel angewandt wurde, sind untergetaucht?

4. Wieviele von den Aufgegriffenen mußten wieder freigelassen werden, weil es für sie keinen

freien Schubhaftplatz gab?

5. Wieviele Schubhäftlinge wurden an einem anderen noch freien Schubhaftplatz bzw. einem

sonstigen ,,Ausweichplatz“ untergebracht?

6. Wieviele der Aufgegriffenen wurden seit Oktober 1997 bis heute (aufgeschlüsselt nach

Monaten) tatsächlich zurück - bzw. abgeschoben?

7. Wieviele Schubhäftlinge mußten seit Oktober 1997 bis jetzt wegen Haftunfähigkeit entlassen

werden und wieviele haben sich mittels „Hungerstreik“ freigepreßt?

8. Gibt es zwischenzeitlich eine endgültige Entscheidung betreffend der Errichtung eines

Polizeigefangenenhauses am Flughafen Wien - Schwechat? Wenn ja, wie sieht diese im

Konkreten aus?

9. Welche konkreten Vereinbarungen betreffend zusätzlicher Schubhaftplätze haben Sie in

Zusammenarbeit mit den Ländern bereits getroffen?

10. Wo genau und wieviele zusätzliche Schubhaftplätze sollen errichtet werden und bis zu

welchem Zeitpunkt werden diese Vorhaben abgeschlossen sein? Wie ist diesbezüglich die

Finanzierungsfrage geregelt?"

Diese einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Nicht jede fremdenpolizeiliche Maßnahme ist mit Verhängung der Schubhaft verbunden.

Gemäß § 61 FrG können Fremde nämlich nur festgenommen und angehalten werden

(Schubhaft), sofern dies notwendig ist, um entweder das Verfahren zur Erlassung eines

Aufenthaltsverbotes oder einer Ausweisung bis zum Eintritt ihrer Durchsetzbarkeit oder um

die Abschiebung, die Zurückschiebung oder die Durchbeförderung zu sichern. Über Fremde,

die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, darf Schubhaft nur verhängt werden, wenn auf

Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, sie würden sich dem Verfahren entziehen.

Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, daß die Anzahl der in den Hungerstreik

tretenden Schubhäftlinge im Steigen begriffen ist. Daher habe ich veranlaßt, daß mein Ressort

mit dem Bundesministerium für Justiz versucht, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Diese

Gespräche sind gescheitert. Daher werde ich in den kommenden Monaten eine diesbezügliche

Gesetzesinitiative vorlegen.

Auf meinen Vorschlag hin wurde im Fremdengesetz 1997 die Möglichkeit verankert, in

bestimmten Fällen von der Anordnung der Schubhaft Abstand nehmen und gelindere Mittel

anwenden zu können. Vor einigen Monaten wurde in meinem Ressort eine zentrale

Schubhaftkoordinationsstelle als Journaldienst eingerichtet, um die bestmögliche Ausnutzung

der bestehenden Haftkapazitäten zu gewährleisten.

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 8 bis 10.

Zu Frage 2:

Im Zeitraum vom 1. Oktober 1997 bis zum 31. Jänner 1998 wurde folgende Anzahl von nicht

rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Fremden festgestellt:

Oktober; 2.501 Fremde

November; 2.065 Fremde

Dezember; 2.016 Fremde

Jänner; 1 .648 Fremde

Diese Fremden stammen aus folgenden Ländern:

Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan,

Äthiopien, Australien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien - Herzegowina, Brasilien, Bulgarien,

Burkina Faso, Bhutan, Chile, China, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, Estland,

Frankreich, Gambia, Georgien, Ghana, Griechenland, Großbritannien, Guinea, Guyana,

Hongkong, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Italien, Jemen, Jordanien, Jugoslawien,

Kamerun, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Kongo, Korea (Dem. VR), Kroatien, Kuba,

Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Litauen, Madagaskar, Mali, Marokko, Mauretanien,

Mazedonien, Moldau, Mongolei, Mosambik, Nepal, Nicaragua, Niederlande, Nigeria, Pakistan,

Peru, Philippinen, Polen, Ruanda, Rumänien, Rußland, Schweden, Schweiz, Senegal, Sierra

Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Syrien,

Tadschikistan, Taiwan, Togo, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Uganda, Ukraine,

Ungarn, Usbekistan, Venezuela, Vietnam, Weißrussland, Zaire.

Zu Frage 3:

Im Zeitraum von 1.Oktober 1997 bis zum 31. Jänner 1998 wurde über 5.159 Fremde die

Schubhaft verhängt.

Eine Statistik darüber, in wievielen Fällen (seit Inkrafttreten des Fremdengesetzes 1997, dem

1. Jänner 1998) ein gelinderes Mittel angewandt und wieviele Fremde, bei denen ein solches

angewandt wurde, untergetaucht sind, steht mir nicht zur Verfügung, weshalb eine

Beantwortung dieser Frage nicht möglich ist.

Zu Frage 4:

Vorab möchte ich festhalten daß über Fremde, für die kein Schubhaftplatz gefunden werden

kann, grundsätzlich nicht die Schubhaft verhängt wird.

Nach den mir vorliegenden Berichten wurde vom 1. Oktober 1997 bis zum 31. Jänner 1998 in

folgenden Bundesländern über festgenommene Fremde keine Schubhaft verhängt:

Wien; kein Fall

Burgenland; 86 Fremde

Niederösterreich; 21 Fremde

Oberösterreich; 25 Fremde (ohne örtl. Zuständigkeitsbereich

;BH - Schärding, wo keine Statistik zur

;Verfügung stand)

Salzburg; 7 Fremde

Steiermark; kein Fall

Kärnten; 3 Fremde

Tirol; mangels vorgelegter Statistik ist eine

;Beantwortung nicht möglich

Vorarlberg; 30 Fremde

Zu Frage 5:

Nach den mir vorliegenden Berichten wurden im Zeitraum vom 1. Oktober 1997 bis zum 31.

Jänner 1998 Schubhäftlinge in anderen Haftanstalten untergebracht:

Wien; kein Fall

Burgenland; 138 Fälle

Niederösterreich; 36 Fälle

Oberösterreich; 15 Fälle

Salzburg; 16 Fälle

Steiermark; 10 Fälle

Kärnten; 2 Fälle

Tirol; mangels vorliegender Statistik ist eine

;Beantwortung nicht möglich

Vorarlberg; 31 Fälle

Zu Frage 6:

Nach den mir vorliegenden Berichten wurden im Zeitraum vom 1. Oktober 1997 bis zum 31.

Jänner 1998 ab - bzw. zurückgeschoben:

Oktober; 1.500 Fremde

November; 1 .272 Fremde

Dezember; 1 264 Fremde

Jänner; 840 Fremde

Zu Frage 7:

Nach den mir vorliegenden Berichten wurde im Zeitraum vom 1. Oktober 1997 bis zum 31.

Jänner 1998 folgende Anzahl von Schubhäftlingen wegen Haftunfähigkeit aus der Schubhaft

entlassen:

Wien; 275 Personen

Burgenland; 146 Personen

Niederösterreich; 52 Personen

Oberösterreich; 30 Personen

Salzburg; 52 Personen

Steiermark; 2 Personen

Kärnten; 11 Personen

Tirol; 3 Personen

Vorarlberg; 4 Personen

Von diesen Personen wurden wegen „Hungerstreiks" entlassen:

Wien; 169 Personen

Burgenland; 129 Personen

Niederösterreich; keine Statistik vorhanden

Oberösterreich; 26 Personen

Salzburg; 26 Personen

Steiermark; 1 Person

Kärnten; keine Statistik vorhanden

Tirol; kein Fall

Vorarlberg; 3 Personen

Zu Frage 8:

Eine endgüiltige Entscheidung betreffend die Errichtung eines Polizeigefangenenhauses am

Flughafen - Schwechat liegt noch nicht vor. Die erste Projektstudie der Flughafen -

Betriebsgesellschaft hat Kosten ausgewiesen, die noch eingehender Detailgespräche bedürfen.

Diese finden derzeit statt und erst nach ihrem Abschluß wird es möglich sein, mit den Ländern

Burgenland und Niederösterreich in Verhandlungen über eine Kostenbeteiligung einzutreten.

Zu Frage 9:

Mit dem Land Vorarlberg wurde zusätzlich zum bereits bestehenden

Verwaltungsübereinkommen eine weitere Übereinkunft hinsichtlich der Erweiterung des

Arrestes in Bludenz getroffen. Dieses Übereinkommen legt fest, daß die Schaffung von 15

zusätzlichen Haftplätzen durch Ausbau des Gebäudes mit einem Gesamtaufwand von 6. Mio S

je zur Hälfte vom Bund und Land Vorarlberg getragen wird.

Die Erweiterung des Polizeigefangenenhauses in Salzburg um insgesamt 68 Haftplätze wird

derzeit baureif gemacht. Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist im Mai 1998 zu rechnen.

Hinsichtlich der Finanzierung wurde zwischen dem Land Salzburg und dem Bund vereinbart,

daß das Land Salzburg 14 Mio S der mit insgesamt 44 Mio S veranschlagten Baukosten trägt.

In Eisenstadt soll das ehemalige Internatsgebäude des Wirtschaftsforschungsinstitutes zu

einem Arrestlokal umgebaut werden. Es besteht die Bereitschaft des Burgenlandes, sich an den

entstehenden Kosten zu beteiligen, wobei aber zur Frage der Folgekosten, insbesondere der

Personalkostenaufteilung, noch keine definitive Vereinbarung vorliegt.

Zu Frage 10:

Vorarlberg/Bludenz; zusätzliche Haftplätze: 15

;Gesamtkosten: 6 Mio S

;Finanzierung: 50% Bund, 50% Land Vorarlberg

;Fertigstellung: März/April 1998

BPD Salzburg; zusätzliche Haftplätze: 68

;Gesamtkosten: 44 Mio S

;Finazierung: 30 Mio S Bund im Wege des BM für

wirtschaftliche Angelegenheiten

;14 Mio S Land Salzburg

;Baubeginn: Mai 1998

;Fertigstellung: April 1999

BPD Eisenstadt; zusätzliche Haftplätze: 30

;Gesamtkosten: 7 Mio S

;Finanzierung: gemeinsam zwischen Bund und

;Land, genauer Schlüssel ist noch festzulegen

;(vor allem hinsichtlich der Folgekosten)

;Baubeginn: März 1998

;Fertigstellung: Mai/Juni 1998

BPD Wien; zusätzliche Haftplätze: 103

;Gesamtkosten: 102 Mio S

;Finanzierung: Bund (85% BM für wirtschaftliche

;Angelegenheiten, 15% BM für Inneres);

;Fertigstellung: es handelt sich um eine in Etappen

;erfolgende Gesamtsanierung, die insgesamt im

;Jahr 2001 abgeschlossen sein soll;

;Zwischenzeitlich werden einzelne Abschnitte

;fertiggestellt.

BPD Schwechat; hinsichtlich der Schaffung von Hafträumen im

;Bereich des Flughafens verweise ich auf die

;Ausführungen zu Punkt 8.

;Demgemäß sind detaillierte Aussagen zur Zeit

;noch nicht möglich.