3570/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3625/J-NR/ 1997 betreffend Einstellung von

behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, die die Abgeordneten

HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde am 30. Januar 1998 an mich gerichtet haben, beeh-

re ich mich wie folgt zu beantworten:

Ehe ich auf die Beantwortung der einzelnen Fragen eingehe, muß ich darauf hinweisen, daß

die Angelegenheiten der Kunst durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBI.Nr.

21/1997, seit 15. Februar 1997 in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fallen

und die Zahlenangaben der Jahre 1996 und 1997 daher nur eingeschränkt vergleichbar sind.

1. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996 und 1997?

Die ermittelte Pflichtzahl für das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr betrug

für den Verwaltungsbereich Wissenschaft im Jahr

1996; 636 und für

1997; 619,

für den Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft

1996; 21 und für

1997; 22.

2. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem Punkt 1 ange -

führten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?

Die Zahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen im Verwaltungsbereich Wissenschaft betrug

1996; 310 und

1997; 330,

im Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft

1996; l3 und

1997; 14.

Hiebei ist zu berücksichtigen, daß die reale Zahl der tatsächlichen beschäftigten Behinderten

im wissenschaftlichen Bereich größer ist, da manche dem Gesetz nach Behinderte - aus wel -

chem Gründen auch immer - ihre nach außen nicht sofort erkennbare Behinderung nicht

gemeldet haben und auf regulären Planstellen beschäftigt werden.

3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für die Jahre

1996 und 1997?

Die Zahl der offenen Pflichtstellen betrug im Verwaltungsbereich Wissenschaft

1996; 326 und

1997; 289,

im Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft

1996; 8 und

1997; ebenfalls 8.

4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den

Jahren 1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?

Die Ausgleichsabgabe wird über einen Zentralkredit des Bundesministeriums für Finanzen

geleistet. Zu dieser Frage verweise ich daher auf die Beantwortung der Anfrage Nr.3618/J -

NR/1998 durch den Bundesminister für Finanzen.

5. Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit,

sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem

Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel

voranzugehen?

Wenn nein, warum nicht?

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr war und ist auch weiterhin bemüht,

dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, ich verweise jedoch auf meine Anmerkung zu

Frage 2 bezüglich derjenigen Behinderten, die sich gegenüber dem Dienstgeber nicht als

behindert deklariert haben.

6. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr

gesetzt?

Die Erstattung der Vorschläge für die Aufnahme von Bediensteten fällt bei den auch perso -

nell größten Dienststellen Universitäten, Hochschulen) in den autonomen Wirkungsbereich

der Dienststellen. Trotzdem wurde seitens des Ressorts immer wieder darauf hingewiesen,

daß sich die Dienststellen die Mitarbeit der Arbeitsmarktverwaltung sichern und auch prüfen

sollen, ob bei der Nachbesetzung freier Planstellen die Beschäftigung behinderter Personen

möglich wäre. Als weitere Maßnahme wurden z.B. an der Universität Linz, für das Jahr 1998

zusätzlich zum normalen Personalbudget zwei Planstellen für Behinderte finanziert.

Im Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft ist z.B. darauf zu verweisen, daß

ich im Vorjahr eine begünstigte Behinderte mit der Funktion einer Ombudsfrau, die speziell

für Behindertenfragen im Verkehrsbereich zuständig ist, betraut habe. Die Aussagekraft des

vorjährigen Tätigkeitsberichtes der Ombudsfrau wird mit ausschlaggebend sein, welche wei -

teren konkreten Maßnahmen auch künftig für Behinderte getroffen werden können.

Im diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, daß der Einsatz behinderter Personen in

vielen Bereichen des ho. Bundesministeriums kaum bzw. nur mit erheblichen Einschränkun -

gen möglich ist (Wissenschafter in technischen Bereichen, Ärzte im Klinikbetrieb, allgemeine

Universitätsbedienstete bei Gebäudearbeiten usw.).

7. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?

8. Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr wird die Dienststellen mit dem näch -

sten im Stellenplan - bzw. Nachbesetzungsangelegenheiten ergehenden Rundschreiben neuer -

lich um Berücksichtigung der angesprochenen Personengruppe ersuchen. Im übrigen verweise

ich auf meine Antwort zur Frage 6.