3570/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3625/J-NR/ 1997 betreffend Einstellung von
behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, die die Abgeordneten
HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde am 30. Januar 1998 an mich gerichtet haben, beeh-
re ich mich wie folgt zu beantworten:
Ehe ich auf die Beantwortung der einzelnen Fragen eingehe, muß ich darauf hinweisen, daß
die Angelegenheiten der Kunst durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBI.Nr.
21/1997, seit 15. Februar 1997 in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fallen
und die Zahlenangaben der Jahre 1996 und 1997 daher nur eingeschränkt vergleichbar sind.
1. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996 und 1997?
Die ermittelte Pflichtzahl für das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr betrug
für den Verwaltungsbereich Wissenschaft im Jahr
1996; 636 und für
1997; 619,
für den Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft
1996; 21 und für
1997; 22.
2. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem Punkt 1 ange -
führten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?
Die Zahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen im Verwaltungsbereich Wissenschaft betrug
1996; 310 und
1997; 330,
im Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft
1996; l3 und
1997; 14.
Hiebei ist zu berücksichtigen, daß die reale Zahl der tatsächlichen beschäftigten Behinderten
im wissenschaftlichen Bereich größer ist, da manche dem Gesetz nach Behinderte - aus wel -
chem Gründen auch immer - ihre nach außen nicht sofort erkennbare Behinderung nicht
gemeldet haben und auf regulären Planstellen beschäftigt werden.
3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für die Jahre
1996 und 1997?
Die Zahl der offenen Pflichtstellen betrug im Verwaltungsbereich Wissenschaft
1996; 326 und
1997; 289,
im Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft
1996; 8 und
1997; ebenfalls 8.
4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den
Jahren 1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?
Die Ausgleichsabgabe wird über einen Zentralkredit des Bundesministeriums für Finanzen
geleistet. Zu dieser Frage verweise ich daher auf die Beantwortung der Anfrage Nr.3618/J -
NR/1998 durch den Bundesminister für
Finanzen.
5. Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit,
sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem
Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel
voranzugehen?
Wenn nein, warum nicht?
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr war und ist auch weiterhin bemüht,
dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, ich verweise jedoch auf meine Anmerkung zu
Frage 2 bezüglich derjenigen Behinderten, die sich gegenüber dem Dienstgeber nicht als
behindert deklariert haben.
6. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr
gesetzt?
Die Erstattung der Vorschläge für die Aufnahme von Bediensteten fällt bei den auch perso -
nell größten Dienststellen Universitäten, Hochschulen) in den autonomen Wirkungsbereich
der Dienststellen. Trotzdem wurde seitens des Ressorts immer wieder darauf hingewiesen,
daß sich die Dienststellen die Mitarbeit der Arbeitsmarktverwaltung sichern und auch prüfen
sollen, ob bei der Nachbesetzung freier Planstellen die Beschäftigung behinderter Personen
möglich wäre. Als weitere Maßnahme wurden z.B. an der Universität Linz, für das Jahr 1998
zusätzlich zum normalen Personalbudget zwei Planstellen für Behinderte finanziert.
Im Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft ist z.B. darauf zu verweisen, daß
ich im Vorjahr eine begünstigte Behinderte mit der Funktion einer Ombudsfrau, die speziell
für Behindertenfragen im Verkehrsbereich zuständig ist, betraut habe. Die Aussagekraft des
vorjährigen Tätigkeitsberichtes der Ombudsfrau wird mit ausschlaggebend sein, welche wei -
teren konkreten Maßnahmen auch künftig für Behinderte getroffen werden können.
Im diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, daß der Einsatz behinderter Personen in
vielen Bereichen des ho. Bundesministeriums kaum bzw. nur mit erheblichen Einschränkun -
gen möglich ist (Wissenschafter in technischen Bereichen, Ärzte im Klinikbetrieb, allgemeine
Universitätsbedienstete bei
Gebäudearbeiten usw.).
7. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?
8. Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr wird die Dienststellen mit dem näch -
sten im Stellenplan - bzw. Nachbesetzungsangelegenheiten ergehenden Rundschreiben neuer -
lich um Berücksichtigung der angesprochenen Personengruppe ersuchen. Im übrigen verweise
ich auf meine Antwort zur Frage 6.