3572/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt,

Dr. Povysil betreffend Revision des Großgeräteplanes,

(Nr.3644/J)

Zur Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

Die Durchführung einer 1. Revision des Großgeräteplanes ist bereits im Großgeräteplan in der

Fassung des Jahres 1996, welcher Bestandteil der Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG über

die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997

bis 2000 war, vorgesehen. Einen besonderen Antrag auf Änderungen im Großgeräteplan für

das Bundesland Kärnten hat es nicht gegeben.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Die Großgeräteplanung basiert auf der Anwendung bundesweit einheitlicher Planungskriterien

mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung unter Be -

achtung der Kriterien Strukturqualität, Wirtschaftlichkeit und Versorgungsgerechtigkeit zu

erreichen.

Für eine flächendeckende Versorgung in Kärnten werden insgesamt 15 Computer -

Tomographie - Geräte in den Krankenanstalten und in den Praxen niedergelassener Radiologen

aus planerischer Sicht als ausreichend angesehen. Daraus ergibt sich ein - sowohl im nationalen

als auch im internationalen Vergleich (mit hochentwickelten Industrieländern) - sehr guter

Richtwert von ca. 37.000 Einwohner pro CT - Gerät.

Der revidierte Großgeräteplan (Stand Juli 1997) enthält - im Gegensatz zum Großgeräteplan 1996

- Empfehlungen zur Geräteausstattung im extramuralen Bereich in bezug auf die maximale Anzahl

von § 2 - Kassenverträgen. Für Kärnten sind daher - neben den 10 CT - Geräten in Krankenanstalten

- 5 Kassenverträge vorgesehen. (Der Großgeräteplan 1996 enthielt noch keine Empfehlungen zum

extramuralen Bereich, sondern berücksichtigte nur jene zwei extramuralen Geräte, die im Hinblick

auf die Krankenanstalten versorgungswirksam waren.)

Da es keine Kürzung bei den extramuralen CT - Einrichtungen gegeben hat, kann keine Divergenz

zu den ursprünglich zwischen Bund und Ländern festgelegten Zielen gesehen werden.

Sowohl der Großgeräteplan in der 1997 revidierten Fassung als auch der Großgeräteplan aus dem

Jahr 1996 wurde zwischen dem Bund und den Ländern akkordiert.