3572/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt,
Dr. Povysil betreffend Revision des Großgeräteplanes,
(Nr.3644/J)
Zur Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Die Durchführung einer 1. Revision des Großgeräteplanes ist bereits im Großgeräteplan in der
Fassung des Jahres 1996, welcher Bestandteil der Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG über
die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997
bis 2000 war, vorgesehen. Einen besonderen Antrag auf Änderungen im Großgeräteplan für
das Bundesland Kärnten hat es nicht gegeben.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die Großgeräteplanung basiert auf der Anwendung bundesweit einheitlicher Planungskriterien
mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung unter Be -
achtung der Kriterien Strukturqualität, Wirtschaftlichkeit und Versorgungsgerechtigkeit zu
erreichen.
Für eine flächendeckende Versorgung in Kärnten werden insgesamt 15 Computer -
Tomographie - Geräte in den Krankenanstalten und in den Praxen niedergelassener Radiologen
aus planerischer Sicht als ausreichend angesehen. Daraus ergibt sich ein - sowohl im nationalen
als auch im internationalen Vergleich (mit hochentwickelten Industrieländern) - sehr guter
Richtwert von ca. 37.000 Einwohner pro CT -
Gerät.
Der revidierte Großgeräteplan (Stand Juli 1997) enthält - im Gegensatz zum Großgeräteplan 1996
- Empfehlungen zur Geräteausstattung im extramuralen Bereich in bezug auf die maximale Anzahl
von § 2 - Kassenverträgen. Für Kärnten sind daher - neben den 10 CT - Geräten in Krankenanstalten
- 5 Kassenverträge vorgesehen. (Der Großgeräteplan 1996 enthielt noch keine Empfehlungen zum
extramuralen Bereich, sondern berücksichtigte nur jene zwei extramuralen Geräte, die im Hinblick
auf die Krankenanstalten versorgungswirksam waren.)
Da es keine Kürzung bei den extramuralen CT - Einrichtungen gegeben hat, kann keine Divergenz
zu den ursprünglich zwischen Bund und Ländern festgelegten Zielen gesehen werden.
Sowohl der Großgeräteplan in der 1997 revidierten Fassung als auch der Großgeräteplan aus dem
Jahr 1996 wurde zwischen dem Bund und den Ländern akkordiert.