3574/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3670/J-NR/1997 betreffend die Vergabe von
Leistungs - und Förderungsstipendien an Studierende und AbsolventInnen von Fachhochschu -
len, die die Abgeordneten Dr. GREDLER und Partnerlnnen am 18. Februar 1998 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Warum werden Studierende und AbsolventInnen von Fachhochschulstudien von der
Möglichkeit des Bezugs von Leistungs - und Fürderungsstipendien ausgeschlossen?
Studierende und Absolventen von Fachhochschul - Studiengängen werden von der Möglichkeit,
Leistungs - und Förderungsstipendien zu beziehen, im Studienförderungsgesetz nicht umfaßt.
Der Grund hiefür liegt darin, daß die Anwendung der bisherigen Kriterien für die Zuweisung
von Budgetmitteln für Leistungs - und Förderungsstipendien die Studierenden von Fachhoch -
schul - Studiengängen benachteiligen würde. Maßzahl für die an Universitäten und anderen
Bildungseinrichtungen zu vergebenden Mittel für Leistungs - und Förderungsstipendien sind
die Absolventen des letzten Jahrganges. Da bisher kaum Absolventen von Fachhochschul -
Studiengängen existieren, würde im Ergebnis für die Vergabe von Leistungs - und Förderungs -
stipendien an diesen Unterrichtsanstalten kaum
Budget zur Verfügung stehen.
2. Welche sonstigen Möglichkeiten haben Studierende und Absolventinnen von Fach -
hochschulstudien, Remunerationen für besondere Studienleistungen zu erhalten?
Seit dem Studienjahr 1996/97 wurde jedoch die Möglichkeit geschaffen, Studierenden und
Absolventen von Fachhochschul - Studiengängen „Anerkennungsstipendien“ zuzuerkennen, mit
denen besondere Studienleistungen honoriert werden sollen. Finanziert werden diese Stipen -
dien aus den Mitteln für Studienunterstützungen gemäß § 68 des Studienförderungsgesetzes.
Insgesamt wurden auf Grund der Vorschläge der Studiengänge 315 000 S für 58 Studierende
zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der Kandidaten erfolgte durch die Leitung des jeweiligen
Studienganges. Diese Lösung wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Wissenschaft
und Verkehr mit dem Vorsitzenden des Fachhochschulrates und der Fachhochschulkonferenz
erarbeitet.
3. Werden Sie sich dafür einsetzen, bei der nächsten Novelle des Studienförderungs -
gesetzes die Fachhochschulen bzw. Fachhochschulstudiengänge in den Geltungsbe -
reich der §§ 57 bis 67 aufzunehmen?
Da der Fachhochschul - Studiensektor in seinem Umfang derzeit noch nicht endgültig konsoli -
diert ist und auch die Organisation von Fachhochschulen noch nicht feststeht, erscheint es
jedenfalls verfrüht, eine gesetzlich fixierte Regelung über die Vergabe von Leistungsstipendien
für Studierende in diesem Bereich vorzusehen. Sinnvoller ist die flexiblere Handhabung der
Finanzierung von Stipendien aus Mitteln der Studienunterstützung. Damit können auch Erfah -
rungswerte für eine zukünftige Regelung gewonnen werden, die den spezifischen Studienbe -
dingungen im Fachhochschulbereich entsprechen.
4. Die Verteilung der Mittel für Leistungs - und Förderungsstipendien zwischen den
verschiedenen Institutionen, für die sie vorgesehen sind, ist derzeit an die Zahl der
jeweiligen AbsolventInnen gekoppelt. Ein gleichberechtigtes Einbeziehen der Fach -
hochschulen, die vielfach erst im Aufbau begriffen sind, hätte eine adäquate Anpas -
sung des Verteilungsschlüssels zur Voraussetzung. Werden Sie sich - bei entsprechen -
der Novellierung des
Studienförderungsgesetzes - für eine faire Anpassung der Ver -
teilung der Mittel für Leistungs - bzw. Förderungsstipendien zwischen Universitäten,
Kunsthochschulen, Theologischen Lehranstalten und Fachhochschulen einsetzen?
Die derzeitige Orientierung bei der Bemessung der Mittel für Leistungs - und Förderungsstipen -
dien nach der Zahl der Absolventen ist befriedigend. Durch die oben genannte Form der Vor -
gangsweise im Wege über Studienunterstützungen erscheint eine Änderung des Verteilungs -
schlüssels, die entweder größere Unterrichtsanstalten benachteiligt oder bei kleineren Unter -
richtsanstalten zu geringe Mittel für Stipendien festlegen würde, derzeit nicht aktuell.