3576/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Povysil

betreffend LKF - System,

(Nr. 3645/J)

Zur Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

Gemäß §447 f Abs. 2 ASVG leistet der beim Hauptverband der österreichischen Sozialversi -

cherungsträger eingerichtete Ausgleichsfonds für die Krankenanstaltenfinanzierung für das Jahr

1997 einen vorläufigen Pauschalbeitrag in der Höhe von 37. Mrd. Schilling.

Die Auszahlung des Pauschalbeitrages auf die Landesfonds erfolgte lt. §447f Abs. 4 ASVG fol -

gendermaßen:

70% des Pauschalbeitrages in 12 gleich hohen Monatsraten, beginnend mit dem Monat

April bis zum Monat März des Folgejahres, und

30% des Pauschalbeitrages in 4 gleich hohen Monatsraten, und zwar am 20. April, 20.

Juli, 20. Oktober sowie 20. Jänner des Folgejahres;

Die vorläufigen Mittel dafür wurden von den einzelnen Sozialversicherungsträgern gemäß beilie -

gender Tabelle 1 aufgebracht.

Die Verteilung der Mittel erfolgt nach einem Schlüssel, der nach §447 f Abs. 5 ASVG festgelegt

ist, die Zuweisung der Mittel an die einzelnen Länder kann der beiliegenden Tabelle 2 entnommen

werden.

Die endgültige Abrechnung des Pauschalbeitrages für 1997 hat bis zum 31. Oktober des Folge -

jahres zu erfolgen.

Ferner sei noch angemerkt, daß ein direkter Zusammenhang zwischen der Aufbringung der Mittel

durch die Sozialversicherungsträger eines Bundeslandes und der Verteilung der Mittel auf die ein -

zelnen Landesfonds nicht existiert.

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG über die Reform des Gesundheitswesens und

der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 fällt die Dotation der Landesfonds

und die landesspezifische Ausformung des leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierungs -

systems (insbesondere im Steuerungsbereich) in die Kompetenz der einzelnen Länder.

Meinem Ressort ist daher die Beantwortung dieser Fragen nicht möglich.

Zu Frage 4:

Die Auswirkungen der Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung sind Teil

der Auswirkungen der gesamten Gesundheitsreform und lassen sich von diesen nicht isoliert

nachweisen. Dem Bund stehen derzeit Daten für das erste Halbjahr 1997 zur Verfügung. In

Bezug auf die Belagsdauer läßt sich aufgrund dieser Daten eine geringfügige Abnahme feststellen,

die aber im Trend der letzten Jahre liegt: Die Belagsdauer der Krankenhausaufenthalte zwischen

1 und 28 Tagen hat sich im ersten Halbjahr 1997 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vor -

jahres im österreichischen Durchschnitt um 0,4 Tage auf 6,7 Tage verringert.

Zu den Fragen 5 und 6:

Ab dem Jahr 1997 sind dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales von den Lan -

desfonds bereits durch die jeweiligen Landesfonds geprüfte Diagnosenmeldungen vorzulegen: es

können daher über allfällige Fehlerquoten bei der Dokumentation dieser Daten in den Krankenan -

stalten keine Angaben gemacht werden.

Zu Frage 7:

Da die Ergebnisse der Kostenstellenrechnung für das Jahr 1997, die von den Trägern der Kran -

kenanstalten im Wege des jeweils zuständigen Landeshauptmannes bis 31. Mai 1998 dem Bun -

desministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu übermitteln sind, noch nicht vorliegen, kann

derzeit keine Aussage über die Entwicklung der Kostenstruktur der Krankenanstalten getroffen

werden.

Zu Frage 8:

Aufgrund der vorläufigen Daten für das Jahr 1997 (Halbjahresdaten) ist ersten Trends zufolge eine

vollständigere Diagnosen- und Leistungsdokumentation erkennbar.

Zu Frage 9:

Die Bepunktung des LKF - Kernbereiches für das Jahr 1998 ist der Beilage zu entnehmen, die fol -

gendes enthält:

- „Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung, Anlage 1 zum LKF - Modell 1998: Zuord -

nung der Medizinischen Einzelleistungen zu MEL - Gruppen",

- Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung, Anlage 2 zum LKF - Modell 1998: Zuord -

nung der Hauptdiagnosen zu HDG - Gruppen,

- "Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung, Anlage 3 zum LKF - Modell 1998: LDF -

Pauschalen und Zuordnungskriterien für MEL - Gruppen",

- "Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung, Anlage 4 zum LKF - Modell 1998: LDF -

Pauschalen und Zuordnungskriterien für HDG - Gruppen",

- „Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung, Anlage 5 zum LKF - Modell 1998: DG/TH -

Gruppen mit zugeordneten Medizinischen Einzelleistungen" und

- "Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung, Anlage 6 zum LKF - Modell 1998: LGR 01 -

07 mit zugeordneten Medizinischen Einzelleistungen“.

Zu Frage 10:

Das LKF - Modell wurde aufgrund der praktischen Erfahrungen im vergangenen Jahr u.a. in fol -

genden Punkten verändert:

- Verweildauer in der Psychiatrie

- Intensivstationen

- Änderungen der Verweildauermittelwerte und - intervalle

- Kinder - und Jugendneuropsychiatrie

Zu Frage 11:

In Art. 13 (10) der Vereinbarung gem. Art. 15 a über die Reform des Gesundheitswesens und der

Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 ist das Ziel eines österreichweit einheit -

lichen Vergütungssystems unter Berücksichtigung des Krankenanstalten -Typs festgelegt. Seitens

des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales soll dieses Ziel möglichst rasch reali -

siert werden. Die Realisierung ist jedoch von allen Vertragspartnern abhängig, da ein entsprechen -

des Einvernehmen dazu notwendig ist.

Zu den Fragen 12 und 13:

Die Abgeltung von Aufwendungen für Personalwohnungen, Kindergarten usw.

(Nebenkostenstellen) über den Steuerungsbereich liegt in der Kompetenz des jeweiligen Landes.

Im übrigen wird auf die Anworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.

 

 

Anlagen konnten nicht gescannt werden!!