3577/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia HAIDLMAYR und Genossen haben am

30.Jänner 1998 unter der Nr. 3615/J-NR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage

betreffend die Einstellung von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz gerichtet welche den folgenden Wortlaut hat:

„1. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996 und 1997?

2. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1

angeführten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?

3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1996 und

1997?

4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den

Jahren 1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden musste?

5. Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit,

sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem

Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel

voranzugehen ? Wenn nein, warum nicht?

6. Welche konkreten Massnahmen haben sie in dieser Causa im vergangenen Jahr

gesetzt?

7. Weiche konkreten Massnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?

8. Wann werden Sie diese konkreten Massnahmen setzen?“

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1):

Die Pflichtzahl im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

betrug im Jahre 1996 neunundvierzig (49) und im Jahre 1997 achtundvierzig (48).

Zu Frage 2):

Im Jahre 1996 waren im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

tatsächlich vierzig (40) Pflichtzahlen besetzt, im Jahre 1997 waren es fünfundvierzig (45).

Zu Frage 3):

Im Jahre 1996 waren neun (9) und im Jahre 1997 drei (3) Pflichtzahlen nicht besetzt.

Zu Frage 4):

Dazu darf auf die Beantwortung durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen

werden.

Zu den Fragen 5) bis 8):

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten muß mit den ihm zur Verfügung

stehenden Mitarbeitern sämtliche Personalerfordernisse sowohl im Inland wie an den

Vertretungsbehörden und Kulturinstituten im Ausland abdecken. Es ist daher zur

Aufrechterhaltung des Dienstes von allen Bediensteten die Bereitschaft für jeweils

mehrjährige Auslandsverwendungen zu erwarten. Daher müssen die Bediensteten an den

ohnedies nur mit dem Mindestpersonalstand ausgestatteten Vertretungsbehörden und

Kulturinstituten - hier haben die eingeleiteten Sparmaßnahmen eine zusätzliche

Verknappung erbracht - uneingeschränkt zu den verschiedensten Tätigkeiten

herangezogen werden können. Aus diesen Umständen sowie aus der Tatsache, daß die

ärztliche Versorgung in den meisten Ländern wesentlich schlechter als in Österreich und

darüber hinaus sehr oft in den Empfangsstaaten keinerlei behindertengerechte

Infrastruktur vorhanden ist, ergibt es sich, daß im Bereich des auswärtigen Dienstes die

Einstellung von Behinderten wegen der damit verbundenen schwerwiegenden

dienstlichen und menschlichen Probleme nur beschränkt möglich ist. Die Tatsache, daß

zahlreiche Bedienstete aus berücksichtigungswürdigen Gründen, wie z.B. Erkrankung

infolge des Dienstes (Tropen usw.), nicht mehr in das für jeden auswärtigen Dienst

unumgängliche Mobilitätsprinzip einbezogen werden können, kommt hier noch

erschwerend hinzu.

Trotz all dieser Probleme werden Bewerbungen von Behinderten mit besonderer Sorgfalt

geprüft, um nach Möglichkeit Einstellungen vorzunehmen. Dabei müssen aber die

ressortspezifischen Auswahlverfahren (Verordnung zur Feststellung der Eignung für die

Verwendung im Höheren, Gehobenen und Mittleren Dienst des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten - BGBI.Nr. 120/89 vom 3.März 1989), die für alle

Verwendungsgruppen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zwingend

vorgeschrieben sind, eingehalten werden.

Daß es dennoch in den letzten Jahren gelungen ist, den Verpflichtungen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz weitgehendst zu entsprechen, zeigt die Entwicklung der

offenen Pflichtzahlen seit 1995. Waren im Jahre 1995 noch 26% der Pflichtzahlen offen,

so waren es im Jahre 1996 nur noch 18% und 1997 nur mehr 9%.