3577/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia HAIDLMAYR und Genossen haben am
30.Jänner 1998 unter der Nr. 3615/J-NR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend die Einstellung von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz gerichtet welche den folgenden Wortlaut hat:
„1. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996 und 1997?
2. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1
angeführten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?
3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1996 und
1997?
4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den
Jahren 1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden musste?
5. Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit,
sich verstärkt für die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem
Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel
voranzugehen ? Wenn nein, warum nicht?
6. Welche konkreten Massnahmen haben sie in dieser Causa im vergangenen Jahr
gesetzt?
7. Weiche konkreten Massnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?
8. Wann werden Sie diese konkreten Massnahmen setzen?“
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1):
Die Pflichtzahl im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
betrug im Jahre 1996 neunundvierzig (49) und im Jahre 1997 achtundvierzig (48).
Zu Frage 2):
Im Jahre 1996 waren im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
tatsächlich vierzig (40) Pflichtzahlen besetzt, im Jahre 1997 waren es fünfundvierzig (45).
Zu Frage 3):
Im Jahre 1996 waren neun (9) und im Jahre 1997 drei (3) Pflichtzahlen nicht besetzt.
Zu Frage 4):
Dazu darf auf die Beantwortung durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen
werden.
Zu den Fragen 5) bis 8):
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten muß mit den ihm zur Verfügung
stehenden Mitarbeitern sämtliche Personalerfordernisse sowohl im Inland wie an den
Vertretungsbehörden und Kulturinstituten im Ausland abdecken. Es ist daher zur
Aufrechterhaltung des Dienstes von allen Bediensteten die Bereitschaft für jeweils
mehrjährige Auslandsverwendungen zu erwarten. Daher müssen die Bediensteten an den
ohnedies nur mit dem Mindestpersonalstand ausgestatteten Vertretungsbehörden und
Kulturinstituten - hier haben die
eingeleiteten Sparmaßnahmen eine zusätzliche
Verknappung erbracht - uneingeschränkt zu den verschiedensten Tätigkeiten
herangezogen werden können. Aus diesen Umständen sowie aus der Tatsache, daß die
ärztliche Versorgung in den meisten Ländern wesentlich schlechter als in Österreich und
darüber hinaus sehr oft in den Empfangsstaaten keinerlei behindertengerechte
Infrastruktur vorhanden ist, ergibt es sich, daß im Bereich des auswärtigen Dienstes die
Einstellung von Behinderten wegen der damit verbundenen schwerwiegenden
dienstlichen und menschlichen Probleme nur beschränkt möglich ist. Die Tatsache, daß
zahlreiche Bedienstete aus berücksichtigungswürdigen Gründen, wie z.B. Erkrankung
infolge des Dienstes (Tropen usw.), nicht mehr in das für jeden auswärtigen Dienst
unumgängliche Mobilitätsprinzip einbezogen werden können, kommt hier noch
erschwerend hinzu.
Trotz all dieser Probleme werden Bewerbungen von Behinderten mit besonderer Sorgfalt
geprüft, um nach Möglichkeit Einstellungen vorzunehmen. Dabei müssen aber die
ressortspezifischen Auswahlverfahren (Verordnung zur Feststellung der Eignung für die
Verwendung im Höheren, Gehobenen und Mittleren Dienst des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten - BGBI.Nr. 120/89 vom 3.März 1989), die für alle
Verwendungsgruppen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zwingend
vorgeschrieben sind, eingehalten werden.
Daß es dennoch in den letzten Jahren gelungen ist, den Verpflichtungen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz weitgehendst zu entsprechen, zeigt die Entwicklung der
offenen Pflichtzahlen seit 1995. Waren im Jahre 1995 noch 26% der Pflichtzahlen offen,
so waren es im Jahre 1996 nur noch 18% und 1997 nur mehr 9%.