3578/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

haben am 30. Jänner 1998 unter der Nr. 3632/J an den Bundesminister für Inneres

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,staatspolizeiliche Vermerke

betreffend Mitglieder des Vereines AGORA“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wurde vom Kärntner Landtag ein Bericht der Sicherheitspolizeidirektion

Kärnten und der Staatspolizei Klagenfurt betreffend die Mitglieder der

Arbeitsgemeinschaft Offenes Radio AGORA angefordert?

2. Wenn ja, mit welcher Begründung?

3. Wenn ein derartiger Bericht angefordert wird, wird das Innenministerium

einen solchen Bericht übergeben?

4. Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage wird ein derartiger

Bericht ausgefolgt?

5. Gibt es und gab es Bedenken von seiten der Staatspolizei gegen die

Arbeitsgemeinschaft Offenes Radio AGORA?

6. Wenn ja, um welche Bedenken handelt es sich?

7. Wenn nein, wie kommt der Abgeordnete Dr. Strutz zur Feststellung, daß

von seiten der Staatspolizei Bedenken gegen die Lizenzerteilung an die

Arbeitsgemeinschaft Offenes Radio AGORA bestehen?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Nein.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Zu den Fragen 5 bis 6:

Nein.

Zu Frage 7:

Hierzu liegen mir keine Informationen vor. Diese Frage kann nur Dr. STRUTZ selbst

beantworten.