3578/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
haben am 30. Jänner 1998 unter der Nr. 3632/J an den Bundesminister für Inneres
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,staatspolizeiliche Vermerke
betreffend Mitglieder des Vereines AGORA“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Wurde vom Kärntner Landtag ein Bericht der Sicherheitspolizeidirektion
Kärnten und der Staatspolizei Klagenfurt betreffend die Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft Offenes Radio AGORA angefordert?
2. Wenn ja, mit welcher Begründung?
3. Wenn ein derartiger Bericht angefordert wird, wird das Innenministerium
einen solchen Bericht übergeben?
4. Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage wird ein derartiger
Bericht ausgefolgt?
5. Gibt es und gab es Bedenken von seiten der Staatspolizei gegen die
Arbeitsgemeinschaft Offenes Radio AGORA?
6. Wenn ja, um welche Bedenken handelt es sich?
7. Wenn nein, wie kommt der Abgeordnete Dr. Strutz zur Feststellung, daß
von seiten der Staatspolizei Bedenken gegen
die Lizenzerteilung an die
Arbeitsgemeinschaft Offenes Radio AGORA bestehen?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.
Zu den Fragen 5 bis 6:
Nein.
Zu Frage 7:
Hierzu liegen mir keine Informationen vor. Diese Frage kann nur Dr. STRUTZ selbst
beantworten.