3585/AB XX.GP

 

zur Zahl 3620/J - NR/1998

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben an

mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Einstellung von behinderten Menschen

nach dem Behinderteneinstellungsgesetz im Justizbereich, gerichtet und folgende

Fragen gestellt:

„1. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996 und

1997?

2. Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter

Punkt 1 angeführten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?

3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1996

und 1997?

4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in

den Jahren 1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden muß -

te?

5. Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich be -

reit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in

Ihrem Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gu-

tem Beispiel voranzugehen?

Wenn nein, warum nicht?

6. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen

Jahr gesetzt?

7. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?

8. Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?“

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1:

Die Pflichtzahl für das Justizressort hat zum Stichtag 1. Oktober1996 377 und zum

Stichtag 1. Oktober 1997 378 betragen.

Zu 2 und 3:

Im Justizressort waren zum 1. Oktober 1996 227 und zum 1. Oktober 1997 233

nach dem Behinderteneinstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt; davon

waren 1996 58 und 1997 69 Bedienstete doppelt anrechenbar. Zum Stichtag

1. Oktober1996 waren daher 92, zum Stichtag 1. Oktober 1997 76 Pflichtstellen of-

fen.

Zu 4:

Da Zahlungen an den Ausgleichstaxfonds für den gesamten Bundesbereich vom

Bund als Dienstgeber in einer Gesamtsumme geleistet werden, verweise ich auf die

Antwort des Bundesministers für Finanzen auf die an ihn zur Zl. 3618/J - NR/1998

gerichtete Frage gleichen Inhalts.

Zu 5 bis 8:

Wie schon in den Beantwortungen der früheren Anfragen betreffend die Einstellung

von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz muß ich vor -

weg darauf hinweisen, daß in großen Bereichen des Justizressorts, nämlich im Be -

reich der Justizanstalten, der Bewährungshilfe und der Gerichtsvollzieher, auf Grund

der Aufgabenstellungen eine Beschäftigung von Behinderten nur in sehr einge -

schränktem Umfang möglich ist.

Dennoch konnte die Zahl der im Justizressort beschäftigten Behinderten in den letz -

ten Jahren kontinuierlich erhöht werden. Seit der letzte Anfrage mit Stichtag 1. Okto -

ber 1995 hat die Zahl der im Justizressort beschäftigten begünstigten Behinderten

um 20 zugenommen, was einer Steigerung um 9,4 % entspricht. Demgegenüber ist

die Zahl der offenen Pflichtstellen von 108 zum 1. Oktober 1995 auf 76 zum

1. Oktober 1997 zurückgegangen, was einer Verminderung um 29,6 % entspricht.

Diese Entwicklung ist auf die nachdrücklichen Bemühungen in meinem Ressort zu -

rückzuführen, begünstigten Behinderten Arbeitsmöglichkeiten zu verschaffen. Durch

gezielte Information der zuständigen Mitarbeiter, insbesondere der personalführen -

den Stellen, hat sich das Bewußtsein verfestigt, daß die Eingliederung behinderter

Menschen in den Arbeitsprozeß ein sozialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen ist.

Diesem Anliegen wird auch künftig im Justizressort besonderes Augenmerk zuge -

wendet werden.