3585/AB XX.GP
zur Zahl 3620/J - NR/1998
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben an
mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Einstellung von behinderten Menschen
nach dem Behinderteneinstellungsgesetz im Justizbereich, gerichtet und folgende
Fragen gestellt:
„1. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996 und
1997?
2. Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter
Punkt 1 angeführten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?
3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1996
und 1997?
4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in
den Jahren 1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden muß -
te?
5. Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich be -
reit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in
Ihrem Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gu-
tem Beispiel voranzugehen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen
Jahr gesetzt?
7. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie
in dieser Causa setzen?
8. Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?“
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Pflichtzahl für das Justizressort hat zum Stichtag 1. Oktober1996 377 und zum
Stichtag 1. Oktober 1997 378 betragen.
Zu 2 und 3:
Im Justizressort waren zum 1. Oktober 1996 227 und zum 1. Oktober 1997 233
nach dem Behinderteneinstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt; davon
waren 1996 58 und 1997 69 Bedienstete doppelt anrechenbar. Zum Stichtag
1. Oktober1996 waren daher 92, zum Stichtag 1. Oktober 1997 76 Pflichtstellen of-
fen.
Zu 4:
Da Zahlungen an den Ausgleichstaxfonds für den gesamten Bundesbereich vom
Bund als Dienstgeber in einer Gesamtsumme geleistet werden, verweise ich auf die
Antwort des Bundesministers für Finanzen auf die an ihn zur Zl. 3618/J - NR/1998
gerichtete Frage gleichen Inhalts.
Zu 5 bis 8:
Wie schon in den Beantwortungen der früheren Anfragen betreffend die Einstellung
von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz muß ich vor -
weg darauf hinweisen, daß in großen Bereichen des Justizressorts, nämlich im Be -
reich der Justizanstalten, der Bewährungshilfe und der Gerichtsvollzieher, auf Grund
der Aufgabenstellungen eine Beschäftigung von Behinderten nur in sehr einge -
schränktem Umfang möglich ist.
Dennoch konnte die Zahl der im Justizressort beschäftigten Behinderten in den letz -
ten Jahren kontinuierlich erhöht werden. Seit der letzte Anfrage mit Stichtag 1. Okto -
ber 1995 hat die Zahl der im Justizressort beschäftigten begünstigten Behinderten
um 20 zugenommen, was einer Steigerung um 9,4 % entspricht. Demgegenüber ist
die Zahl der offenen Pflichtstellen von 108 zum 1. Oktober 1995 auf 76 zum
1. Oktober 1997 zurückgegangen, was einer Verminderung um 29,6 % entspricht.
Diese Entwicklung ist auf die nachdrücklichen Bemühungen in meinem Ressort zu -
rückzuführen, begünstigten Behinderten Arbeitsmöglichkeiten zu verschaffen. Durch
gezielte Information der zuständigen
Mitarbeiter, insbesondere der personalführen -
den Stellen, hat sich das Bewußtsein verfestigt, daß die Eingliederung behinderter
Menschen in den Arbeitsprozeß ein sozialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen ist.
Diesem Anliegen wird auch künftig im Justizressort besonderes Augenmerk zuge -
wendet werden.