359/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 21. März 1996 unter

der Nr. 342/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einsätze des

Bundesheeres gemäß Wehrgesetz § 2" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Uber-

sichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Das Bundesheer leistet seit Herbst 1990 im Burgenland Assistenzeinsatz zur Überwachung

der österreichischen Staatsgrenze zu Ungarn und der Slowakei (§ 2 Abs. 1 lit. b WG).

 

Zu 2:

 

In den Jahren 1993 bis 1995 wurden insgesamt 111 Assistenzeinsätze durch Truppen und

987 Assistenz- bzw. 1.745 Rettungshubschraubereinsätze durch Fliegerkräfte des Bundes-

heeres geleistet.

 

Z-uu 3 und 4:

 

Im Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze im Burgenland wurden im Zeitraum von 1993 bis

1995 insgesamt 54.798 Mann mit ihrer zugehörigen Bewaffnung (Sturmgewehr bzw.

Pistole) und Ausrüstung eingesetzt. Hiebei kamen durchschnittlich insbesondere 255 Kraft-

fahrzeuge, 400 Fahrräder, 60 Nachtsichtferngläser, 380 Handfunksprechgeräte,

120 Tornisterfunksprechgeräte, 6 Feldküchen, 6 Feldkochherde, 200 Gruppenzelte,

40 Stromversorgungsgeräte sowie Sanitätsausrüstungen, Schanzzeug und Werkzeugsätze

zum Einsatz.

 

Bei Hilfeleistungen anläßlich Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen

Umfanges waren im selben Zeitraum insgesamt 24.230 Mann mit ihrer zugehörigen

Ausrüstung im Einsatz; der personelle Aufwand der Fliegerkräfte des Bundesheeres belief

sich auf rund 8.200 Mann. Im Hinblick auf die große Zahl dieser Einsätze bitte ich um

Verständnis, daß ich von einer detaillierten Ermittlung aller eingesetzten Geräte, Fahrzeuge

und Ausrüstungsgegenstände unter Berücksichtigung des dafür erforderlichen hohen

Verwaltungsaufwandes Abstand nehme.

 

Zu 5:

 

Ob bei Assistenzeinsätzen gem. § 2 Abs. 1 lit. c WG, an denen gegebenenfalls auch zivile

Rettungsorganisationen teilgenommen haben, Zivildiener eingesetzt waren, entzieht sich

meiner Kenntnis. Im übrigen fällt der Einsatz von Zivildienern nicht in den Vollzugsbereich

des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

 

Zu 6:

 

Durch den Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze im Burgenland fielen im Zeitraum von 1993

bis 1995 zusätzliche Personalkosten von j ährlich ca. 218 Mio öS an. Die Kosten für

Unterkunft und Verpflegung betrugen jährlich etwa 46,3 Mio. öS. Für Wirtschaftsgerät und

Bekleidung (einschl. Reinigung) entstanden Kosten von j ährlich etwa 3 Mio. öS, für die

Truppenbetreuung solche von jährlich ca. 5,3 Mio. öS.

 

Die zusätzlichen Personalkosten für Hilfeleistungen anläßlich Elementarei.eignissen und Un-

glücksfällen außergewöhnlichen Umfanges liegen im Hinblick auf di e große Zahl der

eingesetzten Soldaten nicht spezifiziert vor.

 

Für die dem Bundesheer durch die Assistenzleistungen entstandenen Kosten wird von den

anfordernden Behörden grundsätzlich kein Ersatz geleistet, zumal es sich dabei um die

Besorgung einer dem Bundesheer verfassungsgesetzlich übertragenen Aufgabe handelt (vgl.

§ 2 F-VG 1948). Die Kosten werden somit aus dem Budget meines Ressorts bedeckt.

 

Zu 7:

 

Im Bereich meines Ministeriums wurden keine näher konkretisierten Berechnungen oder

Schätzungen über den volkswirtschaftlichen Wert der Assistenzeinsätze angestellt.