3592/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3646/J betreffend
"Transparenz bei Benzinpreisen", welche die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 4.
Februar 1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 derAnfrage:
Von der Mineralölwirtschaft werden als Argumente für die hohen Nettopreise insbesondere
folgende Gründe angeführt:
o Topographische Lage (5 - 8 Groschen): Mehrkosten im Logistikbereich (große Distanzen,
alpine Lage, Binnenlage)
o Transport Adria - Raffinerie (30 Groschen): (AWP - Pipeline, Verträge)
o hohe Tankstellendichte (20 - 25 Groschen): im Vergleich zu Deutschland weniger
Ballungsräume (Ruhrgebiet), niedrigere Bevölkerungsdichte, 50 % des deutschen,
durchschnittlichen Absatzes
o höhere Umweltstandards (5 - 10 Groschen): Schließung von Tankstellen
(Entkontaminierung); höhere Produktionskosten in Schwechat (Limitierung des
Benzolgehaltes), Auflagen: Gaspendelanlagen
bis 1998 (in Ö alle Tankstellen, in D nur
Tankstellen ab 1 Mio. Liter Absatz), Doppelwandbehälter und Abwasserrecyclinganlagen
bis zum Jahr 2000
Zutreffend ist das Argument der - sicherlich bedeutenden - Vorreiterrolle Osterreichs in
Umweltangelegenheiten sowie eines dichten Tankstellennetzes in Österreich. Eine umfassende
Antwort auf diese Frage wird aber die Studie über den österreichischen Mineralölmarkt
(„Branchenuntersuchung Erdöl") liefern.
Antwort zu den Punkten 2. 7. 8 und 9 der Anfrage:
Ich möchte zunächst klarstellen, daß ich im Rahmen einer freien Marktwirtschaft an einem
möglichst hohen Grad der Preistransparenz und des Wettbewerbes interessiert bin. Nicht
zuletzt deshalb führt mein Haus seit geraumer Zeit Gespräche mit den Sozial - und
Wirtschaftspartnern um Möglichkeiten zu sondieren, die eine weitere Verbesserung eben dieser
Parameter zum Ziele haben.
Im Hinblick auf die erwähnte Branchenuntersuchung muß ich doch festhalten, daß für diese
Studie mit den Sozial - und Wirtschaftspartnern zunächst ein umfassendes Anforderungsprofil
zu definieren und akkordieren war. Dies erfolgte in gemeinsamen Gesprächen zuletzt am 25.
November 1997 und 13. Jänner 1998. Die Auftragserteilung für die Erstellung dieser Studie,
über deren Vergabe zwischenzeitlich Ein vernehmen besteht, war ursprünglich bis Ende 1997
geplant und hat sich aufgrund noch offener Fragen verzögert. Somit war allen Beteiligten und
damit auch sämtlichen Sozial - und Wirtschaftspartnern klar, daß mit Jahresende 1997
keinesfalls eine derart komplexe Studie vorliegen konnte. Das Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten führte seit Februar erste Gespräche hinsichtlich der
Studienvergabe. Eine Zuschlagserteilung wird unmittelbar nach Vorlage eines Anbots
erfolgen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Der Wettbewerb bei Treibstoffen war in der Vergangenheit wegen langer Regulierungszeiten
und ist aufgrund des Vorhandenseins nur einer einheimischen Raffinerie von der Angebotsseite
her geprägt. Allerdings wird auch seitens der Nachfrage zuwenig auf die sehr wohl in
Gesamtösterreich bei allen Treibstoffsorten bestehenden Preisunterschiede zwischen den
Tankstellen reagiert. Es reichen die Preisbandbreiten (= Differenz zwischen Höchst - und
Niedrigstpreis lt. Erhebungen v. Dezember 1997) bis S 1,29 bei Eurosuper und S 1,21 bei
Diesel. Es sind daher auch die Konsumenten gefordert, Preisvergleiche anzustellen und
Billigtankstellen gezielt in Anspruch zu nehmen, um deren Bestand zu stärken.
Dessen ungeachtet möchte ich auf das Preisauszeichnungsgesetz 1992 verweisen, dessen Ziel
es ist, durch Information über das Preisniveau die Preisvergleichsmöglichkeiten zu sichern und
damit auch den Wettbewerb durch erhöhte Preistransparenz zu fördern.
Antwort zu den Punkten 4, 5 und 6 der Anfrage:
Zur Frage „Veröffentlichungspflicht“ der 20 billigsten und teuersten Tankstellen pro
Bundesland weise ich auf eine am 13. Jänner 1998 mit den Sozial - und Wirtschaftspartnern
getroffene Vereinbarung hin, wonach von der Bundesarbeitskammer und der
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs ein Datenerfassungsmodell
ausgearbeitet werden soll. Dies insbesondere im Hinblick darauf daß die Erdölwirtschaft und
der Mineralölhandel die dafür erforderliche wöchentliche Erfassung der rd. 3.500
österreichischen Tankstellen mit deren Pumpenabgabepreisen für vier Treibstoffsorten
aufgrund des damit ihrer Ansicht nach verbundenen hohen Administrationsaufwandes für nicht
realisierbar hält. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß es keine
Rechtsgrundlage gibt, auf deren Basis die österreichische Erdölindustrie und der
Mineralölhandel zur Einrichtung eines derartigen Meldesystems verhalten werden können.
Vom betroffenen Wirtschaftssektor wurde die Bereitschaft bekundet, regionale Preisbänder auf
wöchentlicher Basis zur Verfügung zu stellen. Die weitere Vorgangsweise wird noch zu
diskutieren sein.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Die erwähnten Verträge sind privatrechtliche Vereinbarungen, die nicht Gegenstand der
Vollziehung und daher vom Fragerecht nicht umfaßt sind.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Am 26. April 1993 wurde das zwischen dem Bundesminister fir wirtschaftliche
Angelegenheiten und den führenden Unternehmen der österreichischen Mineralölwirtschaft im
Jahre 1990 abgeschlossene Branchenübereinkommen um ein Addendum ergänzt.
Dieses sah vor, daß zum Zwecke der Erfassung bzw. Berücksichtigung von Kostenerhöhungen,
wie z.B. Lohn - und Gehaltssteigerungen, Umweltauflagen (Gaspendelung, etc.), sonstige
inflationsbedingte Kostensteigerungen sowie neue oder geänderte Steuern und Abgaben,
halbjährliche Abstimmungsgespräche zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten und den Unterzeichnerfirmen stattfinden sollen, um die Auswirkungen dieser
Kostensteigerungen auf die Treibstoffpreisgestaltung zu akkordieren.
Aufgrund dieser Vereinbarung richtete die Mineralölwirtschaft an den Wirtschaftsminister
Ende April 1993 das Ersuchen, für eine Reihe seit 1990 gestiegener inländischer
Kostenfaktoren, darunter auch für die Umstellung auf Gaspendelanlagen, eine Preisanhebung
von 24g/Liter bei Fahrbenzinen und 14g/Liter bei Dieselkraftstoff zu gewähren. Im Zuge der
folgenden Verhandlungen wurde lediglich eine Erhöhung von 20g/Liter bei Fahrbenzinen und
10g/Liter bei Dieselkraftstoff zugestanden. Diese reduzierte Preiserhöhung bedeutete, daß
beim Kostenfaktor Gaspendelleitungen der ursprüngliche Betrag von 3g/Liter eine Senkung
auf 2g/Liter erfuhr.
Dieser während eines Zeitraums von über vier Jahren berücksichtigte Kostenfaktor, bezogen
auf das entsprechende Absatzvolumen an Fahrbenzinen, ergibt nach Berechnungen der
Mineralölwirtschaft einen theoretischen Maximalbetrag von rd. 260 Mio. S und nicht die
allgemein kolportierten rd. 4 Mrd. S. Dem
Betrag von rd. 260 Mio. S stehen somit die, auch
von Ihnen erwähnten, gesamten Umstellungskosten für den Einbau von Gaspendelleitungen in
der Höhe von 2,8 Mrd. S gegenüber.
In Anbetracht dieses Sachverhaltes sowie unter Beachtung dcr Prinzipien einer freien
Marktwirtschaft sehe ich vorläufig aus diesem Titel keinen Anlaß für eine regulierende
Eingriffsverwaltung.
Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:
Die angesprochene Preisregelung erachte ich, in einer Zeit sich zunehmend öffnender Märkte
sowie unter dem Aspekt der österreichisehen Mitgliedschaft bei der Europäischen Union, als
nicht geeigneten Weg, um die Preisgestaltung zu beeinflussen. Ich vertrete in diesem
Zusammenhang vielmehr die Auffassung, daß solche Ziele besser über marktwirtschaftliche
Instrumente zu erreichen sind. Darüber hinaus weise ich auf die geltenden Bestimmungen des
Preisgesetzes hin, wonach dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten keine
Möglichkeiten eingeräumt sind, von sich aus ein Preisverfahren für Mineralölprodukte
einzuleiten.
Abschließend möchte ich nochmals bemerken, daß die eingangs erwähnte, zwischen den
Sozialpartnern einvernehmlich akkordierte Studie, auch diese Fragen zum Thema haben wird.