3592/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3646/J betreffend

"Transparenz bei Benzinpreisen", welche die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 4.

Februar 1998 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 derAnfrage:

Von der Mineralölwirtschaft werden als Argumente für die hohen Nettopreise insbesondere

folgende Gründe angeführt:

o Topographische Lage (5 - 8 Groschen): Mehrkosten im Logistikbereich (große Distanzen,

alpine Lage, Binnenlage)

o Transport Adria - Raffinerie (30 Groschen): (AWP - Pipeline, Verträge)

o hohe Tankstellendichte (20 - 25 Groschen): im Vergleich zu Deutschland weniger

Ballungsräume (Ruhrgebiet), niedrigere Bevölkerungsdichte, 50 % des deutschen,

durchschnittlichen Absatzes

o höhere Umweltstandards (5 - 10 Groschen): Schließung von Tankstellen

(Entkontaminierung); höhere Produktionskosten in Schwechat (Limitierung des

Benzolgehaltes), Auflagen: Gaspendelanlagen bis 1998 (in Ö alle Tankstellen, in D nur

Tankstellen ab 1 Mio. Liter Absatz), Doppelwandbehälter und Abwasserrecyclinganlagen

bis zum Jahr 2000

Zutreffend ist das Argument der - sicherlich bedeutenden - Vorreiterrolle Osterreichs in

Umweltangelegenheiten sowie eines dichten Tankstellennetzes in Österreich. Eine umfassende

Antwort auf diese Frage wird aber die Studie über den österreichischen Mineralölmarkt

(„Branchenuntersuchung Erdöl") liefern.

Antwort zu den Punkten 2. 7. 8 und 9 der Anfrage:

Ich möchte zunächst klarstellen, daß ich im Rahmen einer freien Marktwirtschaft an einem

möglichst hohen Grad der Preistransparenz und des Wettbewerbes interessiert bin. Nicht

zuletzt deshalb führt mein Haus seit geraumer Zeit Gespräche mit den Sozial - und

Wirtschaftspartnern um Möglichkeiten zu sondieren, die eine weitere Verbesserung eben dieser

Parameter zum Ziele haben.

Im Hinblick auf die erwähnte Branchenuntersuchung muß ich doch festhalten, daß für diese

Studie mit den Sozial - und Wirtschaftspartnern zunächst ein umfassendes Anforderungsprofil

zu definieren und akkordieren war. Dies erfolgte in gemeinsamen Gesprächen zuletzt am 25.

November 1997 und 13. Jänner 1998. Die Auftragserteilung für die Erstellung dieser Studie,

über deren Vergabe zwischenzeitlich Ein vernehmen besteht, war ursprünglich bis Ende 1997

geplant und hat sich aufgrund noch offener Fragen verzögert. Somit war allen Beteiligten und

damit auch sämtlichen Sozial - und Wirtschaftspartnern klar, daß mit Jahresende 1997

keinesfalls eine derart komplexe Studie vorliegen konnte. Das Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten führte seit Februar erste Gespräche hinsichtlich der

Studienvergabe. Eine Zuschlagserteilung wird unmittelbar nach Vorlage eines Anbots

erfolgen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Der Wettbewerb bei Treibstoffen war in der Vergangenheit wegen langer Regulierungszeiten

und ist aufgrund des Vorhandenseins nur einer einheimischen Raffinerie von der Angebotsseite

her geprägt. Allerdings wird auch seitens der Nachfrage zuwenig auf die sehr wohl in

Gesamtösterreich bei allen Treibstoffsorten bestehenden Preisunterschiede zwischen den

Tankstellen reagiert. Es reichen die Preisbandbreiten (= Differenz zwischen Höchst -  und

Niedrigstpreis lt. Erhebungen v. Dezember 1997) bis S 1,29 bei Eurosuper und S 1,21 bei

Diesel. Es sind daher auch die Konsumenten gefordert, Preisvergleiche anzustellen und

Billigtankstellen gezielt in Anspruch zu nehmen, um deren Bestand zu stärken.

Dessen ungeachtet möchte ich auf das Preisauszeichnungsgesetz 1992 verweisen, dessen Ziel

es ist, durch Information über das Preisniveau die Preisvergleichsmöglichkeiten zu sichern und

damit auch den Wettbewerb durch erhöhte Preistransparenz zu fördern.

Antwort zu den Punkten 4, 5 und 6 der Anfrage:

Zur Frage „Veröffentlichungspflicht“ der 20 billigsten und teuersten Tankstellen pro

Bundesland weise ich auf eine am 13. Jänner 1998 mit den Sozial -  und Wirtschaftspartnern

getroffene Vereinbarung hin, wonach von der Bundesarbeitskammer und der

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs ein Datenerfassungsmodell

ausgearbeitet werden soll. Dies insbesondere im Hinblick darauf daß die Erdölwirtschaft und

der Mineralölhandel die dafür erforderliche wöchentliche Erfassung der rd. 3.500

österreichischen Tankstellen mit deren Pumpenabgabepreisen für vier Treibstoffsorten

aufgrund des damit ihrer Ansicht nach verbundenen hohen Administrationsaufwandes für nicht

realisierbar hält. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß es keine

Rechtsgrundlage gibt, auf deren Basis die österreichische Erdölindustrie und der

Mineralölhandel zur Einrichtung eines derartigen Meldesystems verhalten werden können.

Vom betroffenen Wirtschaftssektor wurde die Bereitschaft bekundet, regionale Preisbänder auf

wöchentlicher Basis zur Verfügung zu stellen. Die weitere Vorgangsweise wird noch zu

diskutieren sein.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Die erwähnten Verträge sind privatrechtliche Vereinbarungen, die nicht Gegenstand der

Vollziehung und daher vom Fragerecht nicht umfaßt sind.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Am 26. April 1993 wurde das zwischen dem Bundesminister fir wirtschaftliche

Angelegenheiten und den führenden Unternehmen der österreichischen Mineralölwirtschaft im

Jahre 1990 abgeschlossene Branchenübereinkommen um ein Addendum ergänzt.

Dieses sah vor, daß zum Zwecke der Erfassung bzw. Berücksichtigung von Kostenerhöhungen,

wie z.B. Lohn - und Gehaltssteigerungen, Umweltauflagen (Gaspendelung, etc.), sonstige

inflationsbedingte Kostensteigerungen sowie neue oder geänderte Steuern und Abgaben,

halbjährliche Abstimmungsgespräche zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten und den Unterzeichnerfirmen stattfinden sollen, um die Auswirkungen dieser

Kostensteigerungen auf die Treibstoffpreisgestaltung zu akkordieren.

Aufgrund dieser Vereinbarung richtete die Mineralölwirtschaft an den Wirtschaftsminister

Ende April 1993 das Ersuchen, für eine Reihe seit 1990 gestiegener inländischer

Kostenfaktoren, darunter auch für die Umstellung auf Gaspendelanlagen, eine Preisanhebung

von 24g/Liter bei Fahrbenzinen und  14g/Liter bei Dieselkraftstoff zu gewähren. Im Zuge der

folgenden Verhandlungen wurde lediglich eine Erhöhung von 20g/Liter bei Fahrbenzinen und

10g/Liter bei Dieselkraftstoff zugestanden. Diese reduzierte Preiserhöhung bedeutete, daß

beim Kostenfaktor Gaspendelleitungen der ursprüngliche Betrag von 3g/Liter eine Senkung

auf 2g/Liter erfuhr.

Dieser während eines Zeitraums von über vier Jahren berücksichtigte Kostenfaktor, bezogen

auf das entsprechende Absatzvolumen an Fahrbenzinen, ergibt nach Berechnungen der

Mineralölwirtschaft einen theoretischen Maximalbetrag von rd. 260 Mio. S und nicht die

allgemein kolportierten rd. 4 Mrd. S. Dem Betrag von rd. 260 Mio. S stehen somit die, auch

von Ihnen erwähnten, gesamten Umstellungskosten für den Einbau von Gaspendelleitungen in

der Höhe von 2,8 Mrd. S gegenüber.

In Anbetracht dieses Sachverhaltes sowie unter Beachtung dcr Prinzipien einer freien

Marktwirtschaft sehe ich vorläufig aus diesem Titel keinen Anlaß für eine regulierende

Eingriffsverwaltung.

Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:

Die angesprochene Preisregelung erachte ich, in einer Zeit sich zunehmend öffnender Märkte

sowie unter dem Aspekt der österreichisehen Mitgliedschaft bei der Europäischen Union, als

nicht geeigneten Weg, um die Preisgestaltung zu beeinflussen. Ich vertrete in diesem

Zusammenhang vielmehr die Auffassung, daß solche Ziele besser über marktwirtschaftliche

Instrumente zu erreichen sind. Darüber hinaus weise ich auf die geltenden Bestimmungen des

Preisgesetzes hin, wonach dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten keine

Möglichkeiten eingeräumt sind, von sich aus ein Preisverfahren für Mineralölprodukte

einzuleiten.

Abschließend möchte ich nochmals bemerken, daß die eingangs erwähnte, zwischen den

Sozialpartnern einvernehmlich akkordierte Studie, auch diese Fragen zum Thema haben wird.