3593/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Maria Rauch - Kallat und

Kollegen betreffend Gefährdung der österreichischen

Anti - Drogenpolitik, Nr. 3647/J

Zur Anfrage führe ich folgendes aus;

Zu Frage 1

Die Zahl der Opiatabhängigen wird für Österreich auf 10.000 bis 15.000 Personen

geschätzt, davon ca. 5.000 bis 6.000 in Wien. Da diese auf Plausibilitätsberechnun -

gen beruhenden Schätzungen für Wien im letzten Jahr erstmals durch eine aufwis -

senschaftlicher Basis durchgeführte Prävalenzschätzungsstudie bestätigt wurden,

erscheint die Zahl für Gesamtösterreich ebenfalls zutreffend zu sein.

Zu Frage 2

Die Zahl der Drogenkranken ist nach Experteneinschätzungen in den letzten Jahren

relativ stabil. Österreich dürfte im europäischen Trend liegen, der eine zunehmende

„Alterung“ (Anstieg des Durchschnittsalters) der Opiatabhängigen sowie eine Stabi -

lisierung bzw. einen Rückgang in bisherigen „Schwerpunktgebieten“ verzeichnet. In

Österreich dürfte dies insbesondere für Wien und Vorarlberg zutreffen. In den bisher

weniger betroffenen Regionen besteht hingegen der Eindruck, daß der Problemkon -

sum etwas im Steigen begriffen ist.

Zu Frage 3:

Jahr

 gesamt

 männlich

 weiblich

 Jahr

 gesamt

 männlich

weiblich

1988

 86

 69

 17

 1993

 226

 187

 39

1989

 68

 57

 11

 1994

 250

 210

 40

1990

 83

 69

 14

 1995

 241

 196

 45

1991

 116

 92

 24

 1996

 230

 194

 36

1992

 187

 154

 33

 1997

 162

 134

 28

 

Zu Frage 4.

 

Wichtiger Schwerpunkt der nächsten Jahre wird die Umsetzung des neuen Suchtmit -

telgesetzes sein, das einen weiteren Ausbau des Modells "Therapie statt Strafe" vor -

sieht. Mein Ressort wird seine Subventionsvergaben an anerkannte Drogeneinrich -

tungen fortsetzen. Ein besserer Überblick über das Beratungs- und Betreuungsan -

gebot soll durch die Etablierung eines österreichweiten „Behandlungsberichts -

wesens" erreicht werden.

Aktivitäten im Bereich der Prävention sollen weiter forciert werden. Diesbezüglich ist

das Gesundheitsressort um eine verstärkte Kooperation zwischen allen öffentlichen

Ebenen (Ministerien, Länder, Städte, Gemeinden) und auf privatrechtlicher Basis

agierenden Akteuren (z.B. ARGE Suchtvorbeugung) bemüht und versucht, dement -

sprechende Kommunikationsstrukturen zu etablieren. Mein Ressort wird 1998 erst -

mals alle Fachstellen für Suchtprävention in den Bundesländern fördern. Durch Pro -

jektförderungen entsprechend den gemeinsam zwischen Fachstellen und Ministerium

festgelegten Prioritäten soll die Vernetzung zwischen den im Bereich der Prävention

tätigen Akteuren angeregt und unterstützt werden. Die Schwerpunktsetzung 1998

lautet „Europäische Union“.

Im November 1998 finden im Rahmen des EU - Suchtpräventionsprogramms die Eu -

ropäischen Wochen de Suchtprävention (EWSP) statt. Dabei werden regionale und

nationale Projekte in Kooperation mit Partnern aus den EU - Staaten durchgeführt. Als

Auftaktveranstaltung zur EWSP findet unter Beteiligung meines Ressorts in Wien

eine internationale Suchtpräventionskonferenz statt.

Die Broschüren reihe „Zum Thema Sucht“ wird weiterhin allen Interessierten zur Ver -

fügung gestellt. Ausgehend von einer Evaluation des 1992 allen 8. Schulstufen be -

reitgestellten „Drogenkoffers“ soll ein neues Medienpaket zum Thema Drogen für den

Einsatz im schulischen und außerschulischen Jugendbereich erstellt werden.

Eine in Auftrag gegebene qualitative „Studie zur Bedeutung und zum Konsum von

Ecstasy unter österreichischen Jugendlichen“ soll u.a. Möglichkeiten für adäquate

Interventionen im Sinne der primären Prävention aufzeigen.

Zu Frage 5:

Durch das Suchtmittelgesetz wurde die Substitutionsbehandlung entsprechend den

positiven Erfahrungen mit dieser Behandlungsform ausdrücklich gesetzlich verankert.

Gemäß § 8 Suchtmittelgesetz dürfen suchtmittelhaltige Arzneimittel nach den Er -

kenntnissen und Erfahrungen der Wissenschaft, insbesondere auch für die Schmerz -

und die Substitutionsbehandlung verschrieben werden. Dadurch ist klargestellt, daß

der behandelnde Arzt ein suchtgifthaltiges Arzneimittel verschreiben darf, wenn da -

durch eine Stabilisierung des Gesundheitszustands erreicht werden kann.

Die Möglichkeiten für orale Substitutionsbehandlungen bestanden in Österreich sehr

früh (seit Ende der 80er Jahre); es konnten daher eine Reihe von dramatischen Ent -

wicklungen der Drogenproblematik, wie Überdosierungen, hohe Anzahl von HIV - In -

fektionen soziale Verwahrlosung und körperlicher Verfall der Betroffenen stärker

aufgefangen werden als im vergleichbaren Ausland. Die Fortführung dieses bewähr -

ten Weges wird durch das Suchtmittelgesetz sichergestellt.

Ich sehe keinen Grund, Änderungen an den bestehenden Regelungen herbeizufüh -

ren.

Zu Frage 6:

Ein freier Verkauf von Cannabis wird nicht in Erwägung gezogen. Zu erwähnen ist,

daß der Ancona - Bericht keine diesbezügliche Empfehlung enthält.

Zu Frage 7:

Das Österreichische Suchtmittelgesetz deckt die Erfordernisse einer modernen und

sinnvollen Drogenpolitik ab. Ich stehe daher selbstverständlich zu dessen Grundsät -

zen.