3596/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen
vom 13. März 1998, Nr. 3841/J, betreffend gesetzlich nicht gedeckte Personalleihe „im
Sonderangebot“ zugunsten des Präsidentschaftskandidaten Dr. Klestil, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen:
Einleitend weise ich darauf hin, daß sich die schriftliche Anfrage auf eine in den
eigenverantwortlichen Entscheidungsbereich des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten fallende Personalmaßnahme bezieht. Eine Mitwirkung des
Bundesministeriums für Finanzen an dieser Maßnahme war weder geboten noch ist eine
solche tatsächlich erfolgt. Die Anfragesteller gehen weiters offenkundig davon aus, daß der
Bundesminister für Finanzen und die Finanzprokuratur zur Überprüfung der Gebarung des
Bundes unter den Gesichtspunkten der ziffernmäßigen Richtigkeit, Rechtsmäßigkeit,
Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit berufen und zur Behebung von
Vollzugsakten anderer oberster Organe befugt sei. Dazu weise ich darauf hin, daß die
Bundesverfassung die Aufgabe der Überprüfung der Gebarung des Bundes dem
Rechnungshof zuweist und es mir auch verfassungsrechtlich verwehrt ist, Vollzugsakte
anderer oberster Organe des Bundes abzuändern oder zu beheben.
Im einzelnen beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu 1. bis 5.:
Da mir der Inhalt der vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verfügten
Maßnahmen nicht bekannt ist, ist es mir auch nicht möglich, daraus irgendwelche
Konsequenzen zu ziehen bzw. irgendwelche
Veranlassungen zu treffen.
Zu 6.
Dem Bundesministerium für Finanzen ist eine Kontrolle der Vollzugsakte anderer Ressorts
nur in jenen Angelegenheiten möglich, in denen aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen
Anordnung dessen Mitwirkung vorgesehen ist. Da bei den in der Anfrage angesprochenen
Personalleihverträgen keine solche gesetzliche Mitwirkung des Bundesministeriums für
Finanzen vorgesehen ist, ist mir auch nicht bekannt, ob im Bundesdienst auch noch andere
derartige Personalleihverträge bestehen.