3596/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen

vom 13. März 1998, Nr. 3841/J, betreffend gesetzlich nicht gedeckte Personalleihe „im

Sonderangebot“ zugunsten des Präsidentschaftskandidaten Dr. Klestil, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

Einleitend weise ich darauf hin, daß sich die schriftliche Anfrage auf eine in den

eigenverantwortlichen Entscheidungsbereich des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten fallende Personalmaßnahme bezieht. Eine Mitwirkung des

Bundesministeriums für Finanzen an dieser Maßnahme war weder geboten noch ist eine

solche tatsächlich erfolgt. Die Anfragesteller gehen weiters offenkundig davon aus, daß der

Bundesminister für Finanzen und die Finanzprokuratur zur Überprüfung der Gebarung des

Bundes unter den Gesichtspunkten der ziffernmäßigen Richtigkeit, Rechtsmäßigkeit,

Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit berufen und zur Behebung von

Vollzugsakten anderer oberster Organe befugt sei. Dazu weise ich darauf hin, daß die

Bundesverfassung die Aufgabe der Überprüfung der Gebarung des Bundes dem

Rechnungshof zuweist und es mir auch verfassungsrechtlich verwehrt ist, Vollzugsakte

anderer oberster Organe des Bundes abzuändern oder zu beheben.

Im einzelnen beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1. bis 5.:

Da mir der Inhalt der vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verfügten

Maßnahmen nicht bekannt ist, ist es mir auch nicht möglich, daraus irgendwelche

Konsequenzen zu ziehen bzw. irgendwelche Veranlassungen zu treffen.

Zu 6.

Dem Bundesministerium für Finanzen ist eine Kontrolle der Vollzugsakte anderer Ressorts

nur in jenen Angelegenheiten möglich, in denen aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen

Anordnung dessen Mitwirkung vorgesehen ist. Da bei den in der Anfrage angesprochenen

Personalleihverträgen keine solche gesetzliche Mitwirkung des Bundesministeriums für

Finanzen vorgesehen ist, ist mir auch nicht bekannt, ob im Bundesdienst auch noch andere

derartige Personalleihverträge bestehen.