36/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
15. Jänner 1996 unter der Nr. 10/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "die Belastungen und das lebensbedrohende Risiko des Assistenzeinsatzes im
Burgenland für Präsenzdiener" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt: .
Die Behauptung, die "extreme psychische Belastung" der Soldaten im Assistenzeinsatz des
Bundesheeres an der burgenländischen Grenze führe immer wieder zu Selbstmorden und
Unfällen mit Waffen, läßt sich auf Grund der vorliegenden Unterlagen nicht.
aufrechterhalten. Berücksichtigt man, daß seit 5. September 1990 insgesamt rund 110.000
Soldaten im Assistenzeinsatz waren, so erkennt man, daß die Selbstmordrate wesentlich
geringer ist als bei der vergleichbaren Altersgruppe in der männlichen Zivilbevölkerung.
Im übrigen erachte ich es in höchstem Maße für befremdend, daß die Anfragesteller die
Tragik, die mit jedem Selbstmord, gleichgültig ob er sich im militärischen oder zivilen
Umfeld ereignet, verbunden ist, einmal mehr für ihre bundesheerfeindlichen Zwecke
mißbrauchen.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt: .
Zu 1 und 2:
Seit Beginn des Assistenzeinsatzes haben acht Präsenzdiener bzw. sonstige Heeres-
angehörige einen Selbstmordversuch unternommen; sechs davon endeten tödlich (das sind
0,005% der bisher eingesetzten Soldaten).
Zu 3 :
Bisher gab es im Assistenzeinsatz keinen Schußwaffengebrauch.
Zu 4:
Entfällt.
Zu 5 :
In 39 Fällen.
Zu 6 :
Durch vorschriftswidrige bzw. unsachgemäße Handhabung der Waffe, sei es etwa während
der Streifentätigkeit, beim Waffenreinigen u.ä., kam es zu nichtbeabsichtigten Schuß-
abgaben.
Zu 7 :
Seit Beginn des Assistenzeinsatzes wurden sieben Personen durch Schußwaffen verletzt,
davon zwei mit tödlichem Ausgang; betroffen waren ausschließlich Heeresangehörige.
Zu 8 : .
Hiezu ist grundsätzlich zu bemerken, daß Unfälle mit Schußwaffen im Rahmen des
militärischen Dienstes nie völlig auszuschließen sind. Dessen ungeachtet wird aber jeder
einzelne Fall zum Anlaß eingehender Überprüfungen und Analysen genommen. Je nach dem
Ergebnis dieser Untersuchungen werden unverzüglich die erforderlichen Konsequenzen
(Nachschulungen, Verstärkung der Dienstaufsicht, disziplinäre Maßnahmen) getroffen.
Zu 9 und 10:
Nach den mir vorliegenden Unterlagen waren von den insgesamt rund 110.000 innerhalb der
letzten fünfeinhalb Jahre eingesetzten Soldaten im Laufe ihres Assistenzeinsatzes -
statistisch gesehen - nur rund 8,5 % krank; dabei betrug die durchschnittliche Krankheits-
dauer etwas weniger als 1,4 Tage.
Zu 1 1 :
Aus militärärztlicher Sicht läßt sich keine der erwähnten Erkrankungen auf psychische
Ursachen zurückführen.
Zu 12 bis 16:
Im vorliegenden Zusammenhang ist zunächst darauf aufmerksam zu machen, daß beim
Heerespsychologischen Dienst seit Oktober 1995 ein sog. "Helpline-Service" eingerichtet
ist. Diese Einrichtung steht rund um die Uhr allen Soldaten und Zivilbediensteten im
Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung zur persönlichen psychologischen
Betreuung zur Verfügung. Im übrigen verweise ich, um Wiederholungen zu vermeiden, auf
meine seinerzeitige Anfragebeantwortung vom 20. August 1993, 4985/AB zu 5059/J
XVIII.GP (vgl. die Ausführungen zu den Einzelfragen 13 bis 18).