360/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 21 . März 1 996 unter

der Nr. 343/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ausrüstung der

Artillerie des Bundesheeres mit dem Waffensystem M-109" gerichtet. Diese aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1 und 1a:

 

Mit der Auslieferung der ersten Panzerhaubitzen M 109 A5 Ö ist Ende 1996 zu rechnen.

Die restlichen Geschütze werden vertragsgemäß im Laufe des Jahres 1997 ausgeliefert

werden. .

 

Zu 2. 2a. 2b und 2c:

 

Die Kosten der Panzerhaubitzen M 109 A5 Ö betragen rund 968 Millionen Schilling. Die

Bezahlung erfolgte unter Bedachtnahme auf den vertraglich vereinbarten Zahlungsplan in

jährlichen Teilzahlungen auf das Konto der Federal Reserve Bank of New York, Foreign

Accounts Control Staff "Österreichische Nationalbank FMS-Account". Die einbezahlten

Beträge werden zugunsten des Bundes verzinst (Höhe des Zinssatzes dzt. 5,22 %).

 

Zu 3, 3a bis 3e. 7. 7a. 7b. 8. 8a bis 8f, 12 und 13 :

 

Da Auskünfte hiezu Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft und andere einsatzrelevante

Grundlagen der Artillerie des Bundesheeres zuließen, sind diese Fragen nicht geeignet, im

Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden. Ich

bin aber bereit, den Anfragestellern - sofern dies gewünscht wird - im Rahmen einer Sitzung

des ständigen Unterausschusses des Landesverteidigungsausschusses darüber Auskunft zu

geben.

 

Zu 4, 5 und 5a:

 

Eine Aussage über die Umrüstungskosten der Panzerhaubitzen M 109 A2 und A2/A3 UK

auf M 109 A5 Ö ist derzeit nicht möglich, weil die Planungen für diese Umrüstungs-

maßnahmen, die im Jahre 1998 begonnen werden sollen, noch im Gange sind.

 

Zu 6 und 6a:

 

Die gegenständliche Ausschreibung bezieht sich auf die in den USA bestellten 54 Panzer-

haubitzen M 109 A5 Ö (Kosten: ca. 7,9 Millionen Schilling).

 

Zu 6b:

 

Hiezu ist zu bemerken, daß schon derzeit alle Panzerhaubitzen M 109 der Basisversion und

der Version A2 mit einer Feuerwarn- und Löschanlage ausgerüstet sind. Im Interesse eines

maximalen Schutzes der auf diesem Gerät eingesetzten Soldaten, aber auch aus logistischen

Erwägungen sollen alle Panzerhaubitzen mit gleichen Anlagen bestückt werden.

 

Zu 6c:

 

56.

 

Zu 6d:

 

Ja. Im Sinne der obigen Ausführungen sollen auch die Panzerhaubitzen M 109 A2/A3. UK

mit einer Feuerwarn- und Löschanlage ausgestattet werden.

 

Zu 6e. 6f und 6g:

 

Die Nachrüstung war von vornherein bekannt und eingeplant.

 

Zu 9:

 

Die leichte Feldhaubitze befindet sich zur Zeit noch bei den Artilleriebataillonen, die

schwere Feldhaubitze in den Heeresfeldzeuglagern.

 

Zu 9a:

 

Nach Abschluß der Umrüstung der Artillerieregimenter auf die Panzerhaubitze M 109

werden die leichten Feldhaubitzen ausgeschieden und in die Heeresfeldzeuglager verbracht.

Uber ihre weitere Verwendung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

 

Zu 9b:

 

Wie schon in Beantwortung der Frage 9 ausgeführt, befindet sich die leichte Feldhaubitze

noch in Truppenverwendung. Die Munition wird daher im Rahmen von Waffenübungen

sowie für einen etwaigen Mobilmachungssfall weiterhin benötigt.

 

Zu 10 und 10a:

 

Nein. Die Tore der Von der Groeben-Kasserne in Feldbach sind 5.99m bzw. 6.01m breit.

sodaß eine Beschädigung der Tore bei Durchfahrt der Panzerhaubitzen nicht zu befürchten

ist.

 

Zu 10b:

 

Nein.

 

Zu 11. 11a und 11b:

 

Grundsätzlich ist in bezug auf die erforderliche Infra:struktur zu bemerken. daß in Klagenfurt

bereits eine Werkstätte für die Wartung der Panzerhaubitzen M 109 neu errichtet wurde. Die

an den beiden anderen Siandorten vorhandenen Werkstätten müssen noch ausgebaut werden

(voraussichtliche Kosten: je ca. 40 Millionen Schilling).

 

Was die erforderlichen Hallen betrifft, so sind die diesbezüglichen Planungen bereitssoweit

gediehen, daß mit der Errichtung von Fertigteilhallen in Klagenfurt noch heuer begonnen

werden kann. Die Fertigstellung der Hallen für die Standorte Wr. Neustadt und Feldbach

wurde für den Zeitraum 1997 bis 1999 in Au:ssicht gestellt. Der lnvestitionsrahmen pro

Standort beläuft sich auf rund 50 Millionen Schilling.