3601/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rauch - Kallat und Kollegen haben am

9. Februar 1998 unter der Nr. 3648/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Nichteinhaltung getroffener Zusagen im Zusammenhang mit

der Tanz-, Gesangs - und Schauspielschule Performing Arts Studios Vienna

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wie erklären Sie die bisherige Verzögerung bei der Realisierung dieser

durch Bundesminister Dr. SCHOLTEN gemachten Zusage?

2. Ist es zutreffend, daß eine Zuständigkeit der Kunstsektion Ihres Hauses

hier nicht gegeben ist?

3. Wenn ja, in welches heute bestehende Ressort sind jene Kompetenzen

übergegangen, die es dem damaligen Bundesminister Dr. SCHOLTEN

erlaubt haben, entsprechende Zusagen an die Performing Arts Studios

Vienna zu machen?

4. Wenn nein, wie erklären Sie den Umstand, daß drei Jahre nach erfolgter

Zusage keine Realisierung möglich war?

5. Bestehen dessenungeachtet im Rahmen Ihres Zuständigkeitsbereiches

Pläne, die Performing Arts Studios Vienna nicht zuletzt im Sinne einer

Ausbildungsoffensive sowie der Zusage des damaligen Bundesministers

Dr. SCHOLTEN zu unterstützen?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Wenn ja, mit welchem Termin ist mit der Realisierung dieser Pläne zu

rechnen und in welcher Höhe beabsichtigen Sie eine finanzielle

Förderung der Performing Arts Studios Vienna?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Aus Kunsfförderungsmitteln wurden 1994 und 1997 je S 500.000,-- bewilligt und

angewiesen, wobei es sich bei der ersten Leistung ausdrücklich um eine Start -

hilfe und im Jahr 1997 ausdrücklich um eine letztmalige Leistung gehandelt hat.

Eine weitergehende schriftliche Zusage hat es nicht gegeben.

Zu den Fragen 2 bis 7:

Die Zuständigkeit in Kunstschulagenden wird von den einzelnen Bundes -

ländern wahrgenommen, die u.a. auch in Musikschulgesetzen die rechtlichen

Grundlagen für den Betrieb und die Finanzierung von Kunstschulen erlassen.

In Landeskulturreferentenkonferenzen wurde der Bund ausdrücklich dazu

aufgefordert, nicht einzelne Kunstschulen zu unterstützen, sondern das

gesamtösterreichische Förderungsinteresse über die Konferenz der öster -

reichischen Musikschulwerke beim Amt der oberösterreichischen Landes -

regierung wahrzunehmen. In diesem Sinn wurden in der Folge nur einzelne

neue musterhafte Kunstschulprojekte zeitlich befristet berücksichtigt.

Im konkreten Fall handelte es sich um eine Entscheidung der Vereinigten

Bühnen Wien, die Ausbildung im eigenen Bereich aufzugeben. In der Folge hat

sich das private Unternehmen „Performing Arts Studios Vienna“ in Zusammen -

hang mit dem Tanzforum Wien dieser Ausbildung angenommen und eine Start -

hilfe aus Kunstförderungsmitteln mit dem Hinweis auf Folgeunterstützung durch

Sponsoren erwirkt.

Die Zuständigkeit wird bei der Stadt Wien (insbesondere MA 13) gesehen. Eine

weitere Unterstützung aus Kunsfförderungsmitteln ist derzeit nicht vorgesehen.