3601/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rauch - Kallat und Kollegen haben am
9. Februar 1998 unter der Nr. 3648/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Nichteinhaltung getroffener Zusagen im Zusammenhang mit
der Tanz-, Gesangs - und Schauspielschule Performing Arts Studios Vienna
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Wie erklären Sie die bisherige Verzögerung bei der Realisierung dieser
durch Bundesminister Dr. SCHOLTEN gemachten Zusage?
2. Ist es zutreffend, daß eine Zuständigkeit der Kunstsektion Ihres Hauses
hier nicht gegeben ist?
3. Wenn ja, in welches heute bestehende Ressort sind jene Kompetenzen
übergegangen, die es dem damaligen Bundesminister Dr. SCHOLTEN
erlaubt haben, entsprechende Zusagen an die Performing Arts Studios
Vienna zu machen?
4. Wenn nein, wie erklären Sie den Umstand, daß drei Jahre nach erfolgter
Zusage keine Realisierung möglich war?
5. Bestehen dessenungeachtet im Rahmen Ihres Zuständigkeitsbereiches
Pläne, die Performing Arts Studios Vienna nicht zuletzt im Sinne einer
Ausbildungsoffensive sowie der Zusage des damaligen Bundesministers
Dr. SCHOLTEN zu unterstützen?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wenn ja, mit welchem Termin ist mit der Realisierung dieser Pläne zu
rechnen und in welcher Höhe beabsichtigen Sie eine finanzielle
Förderung der Performing Arts Studios Vienna?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Aus Kunsfförderungsmitteln wurden 1994 und 1997 je S 500.000,-- bewilligt und
angewiesen, wobei es sich bei der ersten Leistung ausdrücklich um eine Start -
hilfe und im Jahr 1997 ausdrücklich um eine letztmalige Leistung gehandelt hat.
Eine weitergehende schriftliche Zusage hat es nicht gegeben.
Zu den Fragen 2 bis 7:
Die Zuständigkeit in Kunstschulagenden wird von den einzelnen Bundes -
ländern wahrgenommen, die u.a. auch in Musikschulgesetzen die rechtlichen
Grundlagen für den Betrieb und die Finanzierung von Kunstschulen erlassen.
In Landeskulturreferentenkonferenzen wurde der Bund ausdrücklich dazu
aufgefordert, nicht einzelne Kunstschulen zu unterstützen, sondern das
gesamtösterreichische Förderungsinteresse über die Konferenz der öster -
reichischen Musikschulwerke beim Amt der oberösterreichischen Landes -
regierung wahrzunehmen. In diesem Sinn wurden in der Folge nur einzelne
neue musterhafte Kunstschulprojekte zeitlich befristet berücksichtigt.
Im konkreten Fall handelte es sich um eine Entscheidung der Vereinigten
Bühnen Wien, die Ausbildung im eigenen Bereich aufzugeben. In der Folge hat
sich das private Unternehmen „Performing Arts Studios Vienna“ in Zusammen -
hang mit dem Tanzforum Wien dieser Ausbildung angenommen und eine Start -
hilfe aus Kunstförderungsmitteln mit dem Hinweis auf Folgeunterstützung durch
Sponsoren erwirkt.
Die Zuständigkeit wird bei der Stadt Wien (insbesondere MA 13) gesehen. Eine
weitere Unterstützung aus Kunsfförderungsmitteln ist derzeit nicht vorgesehen.