3602/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3655/1 betreffend

sechsspuriger Ausbau der Westautobahn im Bereich des Salzburger Ortsteils Liefering, welche

die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 16. Februar 1998 an mich richteten,

stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1, 3, 4, 5, 7, 8, und 9 der Anfrage:

Nach dem Ergebnis der von der Bundesstraßenverwaltung Salzburg durchgeführten

Evaluierung dieses Bauvorhabens ist es aus Sicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten gerechtfertigt, parallel mit dem 6 - streifigen Ausbau der West Autobahn im

Bereich Liefering einen insgesamt 450 in langen Tunnel zum Schutz des Salzburger Ortsteiles

Liefering zu errichten. Die Gesamtkosten des Tunnels werden auf rd. 210 Mio. S geschätzt.

Nach den bisherigen Planungen soll das Ostportal dieses Tunnels mit dem westlichen

Rampensystem der neu zu errichtenden bzw. umzubauenden Anschlußstelle „Salzburg Mitte“

zusammenfallen und den gesamten (6 - streifigen) Querschnitt der Autobahn überdecken.

Da nach Inkrafttreten des Infrastrukturfinanzierungsgesetzcs 1997 nunmehr die Autobahnen -

und Schnellstraßen Finanzierungs AG, ASFINAG für die Finanzierung und den Bau des

Lieferinger Tunnels zuständig ist, wurde dieses Projekt mit einer Empfehlung an diese

Gesellschaft weitergeleitet, im Sinne der szt. mit Landeshauptmann Dr. Schausberger und

Landesrat Dr. Schnell getroffenen Vereinbarungen (vordringliche Behandlung des Projektes,

Ermöglichung einer Vorfinanzierung und Übernahme der Finanzierungskosten durch das Land

Salzburg sowie möglichst Heranziehung von Co - Financiers) die weiteren Veranlassungen zu

treffen. Es wird nunmehr Aufgabe der ASFINAG sein, im Rahmen ihrer Finanziellen

Möglichkeiten für eine Umsetzung dieses Projektes zu sorgen.

Antwort zu den Punkten 2 und 6 der Anfrage:

Im Bereich Liefering wurde das Deckenbaulos Salzburg West mit Gesamtkosten von

174,0 Mio. S durchgeführt. Dieses Baulos betrifft aber nicht den Bereich des

Lärmschutztunnels, welcher gemeinsam mit dem Umbau der Anschlußstelle Salzburg Mitte als

gesondertes Baulos vorgesehen war. Für weitere Maßnahmen an der A 1 West Autobahn ist

durch das Inkrafttreten des Infrastrukturfinanzierungsgesetzes 1997 die ASFINAG zuständig.

Von der ASFINAG werden Ausbau -  bzw. Kostenpläne erstellt und dem Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten vorgelegt. Die Abstimmung der Kostenpläne erfolgt im

Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen.

Die Kostenpläne der ASFINAG für 1998 und die Folgejahre wurden vor kurzem dem

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten übermittelt. Derzeit erfolgt eine

fachübergreifende Überprüfung der Vorhaben und der zugrundeliegenden Modellrechnung,

sodaß noch keine Aussagen über Projekte oder Kosten möglich sind.