3604/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat KAMPICHLER und Kollegen haben am
27.02.1998 unter der Nr 3783/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Die Organisation der Exekutive bei Autobahnunfällen“ gerichtet, die fol -
genden Wortlaut hat:
„1. Gibt es ein Konzept für Einsatzkräfte, um nach Unfällen auf der Autobahn die
Wartezeit zu verkürzen?
2. Wie geht die Exekutive bei der Vermeidung oder Auflösung von Stauungen nach
Unfällen vor?
3 Gibt es von ministerieller Seite Überlegungen, das Staumanagement zu optimie -
ren?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs freut es mich, feststellen zu können, daß im bisherigen Beobachtungszeit -
raum des Jahres 1998 bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden gegenüber dem
Vergleichszeitraum des Jahres 1997 eine rückläufige Tendenz feststellbar ist. Dies
gilt auch für den Bereich der Autobahnen.
Zu Frage 1:
Maßnahmen nach einem Verkehrsunfall unterliegen bestimmten Prioritäten. Die den
Unfall aufnehmenden Beamten versorgen, nachdem die Unfallstelle entsprechend
abgesichert worden ist, die Verletzten und setzen dann alle notwendigen weiteren
Schritte.
Je nach Unfallausmaß könnte es zu unterschiedlich langen Wartezeiten kommen.
Sind diese Wartezeiten von Beginn an und vom Ausmaß her absehbar und sind
weiters im Umfallbereich Ab - und Umleitungsmöglichkeiten gegeben, werden diese
vorgenommen.
Alle Maßnahmen sind darauf ausgelegt, daß für Betroffene möglichst geringe
Beeinträchtigungen entstehen und erfolgen selbstverständlich in enger und laufender
Koordination mit den Einsatzkräften der
Feuerwehr und Rettung.
Zu Frage 2:
Je nach Unfallausmaß veranlaßt die Exekutive alleine oder in Zusammenarbeit mit
den Dienststellen der Autobahnmeistereien entsprechende Stauwarnungen, Ge -
schwindigkeitsbeschränkungen und Hinweise für Ab - und Umleitungsmaßnahmen.
Rundfunk - Durchsagen bringen dies einer breiten Öffentlichkeit zur Kenntnis.
Zu Frage 3:
Das BMI hat grundsätzlich keine verkehrspolizeiliche Kompetenz. Diese fällt auf den
Autobahnen in die Zuständigkeit der Landesregierungen. Es werden aber in der
bisher gepflogenen Art der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
und den Verkehrsabteilungen der Landesgendarmeriekommanden ständig an Ver -
besserungen verkehrs releva nter Aufgaben gearbeitet und intensiver Erfahrungsaus -
tausch gepflogen.