3604/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat KAMPICHLER und Kollegen haben am

27.02.1998 unter der Nr 3783/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Die Organisation der Exekutive bei Autobahnunfällen“ gerichtet, die fol -

genden Wortlaut hat:

„1. Gibt es ein Konzept für Einsatzkräfte, um nach Unfällen auf der Autobahn die

Wartezeit zu verkürzen?

2. Wie geht die Exekutive bei der Vermeidung oder Auflösung von Stauungen nach

Unfällen vor?

3 Gibt es von ministerieller Seite Überlegungen, das Staumanagement zu optimie -

ren?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Eingangs freut es mich, feststellen zu können, daß im bisherigen Beobachtungszeit -

raum des Jahres 1998 bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden gegenüber dem

Vergleichszeitraum des Jahres 1997 eine rückläufige Tendenz feststellbar ist. Dies

gilt auch für den Bereich der Autobahnen.

Zu Frage 1:

Maßnahmen nach einem Verkehrsunfall unterliegen bestimmten Prioritäten. Die den

Unfall aufnehmenden Beamten versorgen, nachdem die Unfallstelle entsprechend

abgesichert worden ist, die Verletzten und setzen dann alle notwendigen weiteren

Schritte.

Je nach Unfallausmaß könnte es zu unterschiedlich langen Wartezeiten kommen.

Sind diese Wartezeiten von Beginn an und vom Ausmaß her absehbar und sind

weiters im Umfallbereich Ab - und Umleitungsmöglichkeiten gegeben, werden diese

vorgenommen.

Alle Maßnahmen sind darauf ausgelegt, daß für Betroffene möglichst geringe

Beeinträchtigungen entstehen und erfolgen selbstverständlich in enger und laufender

Koordination mit den Einsatzkräften der Feuerwehr und Rettung.

Zu Frage 2:

Je nach Unfallausmaß veranlaßt die Exekutive alleine oder in Zusammenarbeit mit

den Dienststellen der Autobahnmeistereien entsprechende Stauwarnungen, Ge -

schwindigkeitsbeschränkungen und Hinweise für Ab - und Umleitungsmaßnahmen.

Rundfunk - Durchsagen bringen dies einer breiten Öffentlichkeit zur Kenntnis.

Zu Frage 3:

Das BMI hat grundsätzlich keine verkehrspolizeiliche Kompetenz. Diese fällt auf den

Autobahnen in die Zuständigkeit der Landesregierungen. Es werden aber in der

bisher gepflogenen Art der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

und den Verkehrsabteilungen der Landesgendarmeriekommanden ständig an Ver -

besserungen verkehrs releva nter Aufgaben gearbeitet und intensiver Erfahrungsaus -

tausch gepflogen.