3611/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3701/J betreffend

0,5 Promille - Fahrdienste in der Gastronomie und Hotelerie, welche die Abgeordneten

Mag. Maier und Genossen am 25.2.1998 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Die in den Fragen angesprochene österreichische Rechtslage basiert auf dem

Gelegenheitsverkehrs - Gesetz 1996, BGBl. Nr.112, das in den Zuständigkeitsbereich des

Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr fällt.

Antwort zu den Punkten 4 und 5; der Anfrage:

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat am 20. März einen

Gesetzesentwurf zur Begutachtung ausgesendet, mit dein es den Gastgewerbetreibenden als

Nebenrecht in Hinkunft gestattet werden soll, während der Nachtzeit ihre Gäste entweder zu in

Betracht kommenden Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs oder zu ihrer Unterkunft zu

befördern. Auch sollten während der Nachtzeit solche Beförderungen durch den Gastgewerbe -

treibenden auch mit einer Gästewagen - Konzession möglich sein, und zwar unabhängig davon,

ob in der betreffenden Gemeinde ein Standort eines Taxi - Gewerbes ist.

Derartige Maßnahmen sind unbedingt notwendig, um nicht nur unmittelbar nach der

Einführung der 0,5%o - Grenze die Alkoholdisziplin der Kraftfahrer zu erreichen, sondern hier

einen dauernden Erfolg zu erzielen. Sollte sich herausstellen, daß diese Maßnahmen nicht

ausreichen, müßten zusätzliche Möglichkeiten für die Gastgewerbetreibenden und für deren

Gäste angebracht werden.