3613/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik - Pablé und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Anzeige durch den Wiener Krankenanstal -
tenverbund, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
“1. Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?
2. Welche Weisungen wurden in dieser Sache seitens des Ministeriums oder der
Oberstaatsanwaltschaft gegeben?
3. Gab es Interventionen von politischer Seite das Verfahren einzustellen?
Wenn ja, wie wurde die Einstellung des Verfahrens begründet?
4. Werden Sie die Überprüfung des Falles veranlassen, um gegebenenfalls eine
Wiederaufnahme des Verfahrens zu veranlassen?”
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Von der Anzeige des Wiener Krankenanstaltenverbundes vom 14. März 1995, die
sich gegen Elisabeth D., nicht jedoch gegen Margarete K. richtete, habe ich durch
die vorliegende Anfrage Kenntnis erlangt.
Zu 2:
In dieser Strafsache wurden weder von der Oberstaatsanwaltschaft Wien noch vom
Bundesministerium
für Justiz Weisungen erteilt.
Zu 3:
Nach den mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft Wien sind auch keine In -
terventionen erfolgt, das Verfahren einzustellen.
Zu 4
Die zuständige Fachabteilung meines Hauses hat auf Grund der vorliegenden An -
frage Einsicht in das Tagebuch der Staatsanwaltschaft Wien und in den Strafakt des
Landesgerichtes für Strafsachen Wien genommen. Es hat sich kein Anhaltspunkt
zur Ergreifung dienst- oder fachaufsichtsbehördlicher Maßnahmen ergeben. Die
(formlose) Fortsetzung des Strafverfahrens wäre auch aus Gründen der Verjährung
nicht mehr möglich.