3616/AB XX.GP
Die Abgeordneten Dr. Udo Grollitsch, Dr. Haider und Kollegen haben am 18. Februar
1998 unter ZI. 3673IJ - NR/1 998 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Olympia oh -
ne Grenzen” gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat;
1. Wurden im Vorfeld der Dreiländerbewerbung für den Standort der Olympischen Win -
terspiele 2006 internationale Vereinbarungen oder Verträge zwischen Österreich, Slo -
wenien und/oder Italien geschlossen?
Wenn ja, welche und was haben sie zum Inhalt?
Wenn nein, warum nicht?
2. Wurde die Zustimmung zur Dreiländerbewerbung von den nationalen olympischen
Komitees in Slowenien und Italien eingeholt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wie beurteilen Sie die vom nationalen olympischen Komitee Italiens (CONI) beschlos -
sene Bewerbung Turms als alleinigen Austragungsort für die Olympischen Winter -
spiele 2006?
4. Mindert diese Konkurrenzkandidatur Turms die Aussichten der Dreiländerbewerbung?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
5, Der haushohe Favorit Sion rechnet mit Bewerbungskosten in Höhe ca. 80 Millionen
Schilling.
Wie hoch werden für Österreich die Kosten für die Bewerbung der Idee "Olympia ohne
Grenzen” veranschlagt?
Wieviel
davon wird aus Bundesmitteln zu decken sein?
Wie hoch ist der Anteil des Mitveranstalters Slowenien?
Wie hoch ist der Anteil des Mitveranstalters Italien?
6. Ist Ihnen bekannt3 daß mit der offiziellen Kandidatur Turms als exklusivem italienischen
Austragungsort für die Olympischen Winterspiele 2006 die Region Friaul - Julisch -
Venetien mit keinerlei finanzieller Unterstützung für gemeinsame Olympiaaktivitäten mit
Kärnten und Slowenien von seiten des offiziellen Italiens rechnen darf?
Wenn ja, haben Sie diesen finanziellen Ausfall einkalkuliert und wie wollen Sie ihn
kompensieren?
Wenn nein, warum nicht?
7. Sind Sie für den Fall eines Ausstiegs Sloweniens und/oder Italiens aus der Finanzie -
rung der gemeinsamen Olympiaaktivitäten bereit1 die Finanzierung allein aus Österrei -
chischen Steuergeldern (mit) zu verantworten?
Wenn ja, wie begründen Sie eine solche Großzügigkeit auf Kosten der Österreichi -
schen Steuerzahler?
Wenn nein, wie ist Ihre Aussage zu verstehen, ein Ausstieg Sloweniens und/oder Itali -
ens habe keinen Einfluß auf die gemeinsame Bewerbung?
8. Die slowenische Regierung hält an den Beschlüssen von Jajce aus den Jahren 1943
und 1944 fest, denen zufolge Personen deutscher Abstammung in Slowenien für recht -
und schutzlos erklärt und in der Folge enteignet worden sind.
Sehen Sie darin eine Verletzung der Menschen- und/oder Minderheitenrechte?
Wenn ja, haben Sie die slowenische Regierung darauf aufmerksam gemacht?
Wenn nein, warum nicht?
9. Haben Sie im Zusammenhang mit der gemeinsamen Olympiabewerbung versucht,
Slowenien zu einer verfassungsmäßigen Anerkennung der deutschen
(altösterreichischen) Minderheiten zu bewegen, da der beschämende Status Quo auch
den geltenden IOC - Bestimmungen widerspricht, wonach in Ländern, die gegen die
Menschenrechte verstießen, keine olympischen Spiele veranstaltet werden dürften?
Wenn ja, auf welche Weise und mit welchen Argumenten?
Wenn nein, warum nicht?
Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 - 7:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 3671/J - NR1998 durch
Bundeskanzler
Mag. Klima.
Zu Frage 8:
Betreffend offene Denationalisierungsverfahren hat Österreich die slowenische Regierung
immer wieder aufgefordert, diese möglichst rasch abzuwickeln. Beim letzten Zusammen -
treffen mit Außenminister Frlec wurde vereinbart daß Vertreter der beiden Außenministe -
rien anhängige Denationalisierungsverfahren zwecks Erreichung einer Beschleunigung
der Verfahren überprüfen werden. Da Slowenien Mitglied der Europäischen Menschen -
rechtskonvention ist, unterliegt die Frage der Menschenrechtskonformität im Einzelfall der
Beurteilung der Straßburger Instanzen. Betroffene Personen könnten sich zwecks dies -
bezüglicher Klärung nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges in Slowenien
an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wenden.
Zu Frage 9:
Die Olympia - Bewerbung wurde gemeinsam von Kärnten, Slowenien und Friaul - Julisch -
Venetien vorgetragen; die Anfrage betrifft daher keinen Gegenstand der Vollziehung des
Bundes. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
3482/J - NR/1997 von Mag. Haupt und Kollegen.