3619/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Grollitsch,

Dr. Pumberger und Kollegen betreffend Chipcard und Europäischer Notfall - Ausweis

(Amtsblatt C 184 v. 23.7.86), Nr.3750 /J

Zur Anfrage führe ich folgendes aus:

Einleitend ist festzuhalten, daß bereits die Entschließung des Nationalrates vom

29. November 1996 zur Schaffung der Voraussetzungen für die Einführung einer Chipkarte

(E 33 - NR/XX. GP) wie auch die Entschließung des Nationalrates vom 18. Februar 1997

(E 42 - NR/XX. GP) betreffend umfassende Initiativen der Bundesregierung zur Bekämpfung

der Arbeitslosigkeit ausdrücklich fordern, daß durch die Einführung der Chipkarte das Recht

auf Geheimhaltung medizinischer Daten der Versicherten unter Beachtung des Datenschutzes

gewahrt bleiben möge.

Ich habe daher inzwischen wiederholt erklärt, daß auf der Chipkarte keine medizinischen Daten

gespeichert werden sollen. Dieser Vorgabe trägt der Hauptverband der österreichischen

Sozialversicherungsträger in seiner Planungsarbeit Rechnung.

Zu den Fragen 1 bis 15:

In Beantwortung der einzelnen Fragen verweise ich auf die beiliegende Stellungnahme des

Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger

Betr.: Chipkarte; parlamentarische Anfrage

Bezug: Ihr Schreiben vom 6. März 1998,

ZI. 21 .891/38 - 5/98

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu der im Bezug angeführten parlamentarischen Anfrage der Abge -

ordneten Dr. Povysil und Kollegen betreffend Chipcard und Europäischer

Notfall - Aufweis nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu 1:

Nein.

Grundsätzlich sollen auf der in Planung befindlichen Chipkarte der Sozialver -

sicherung keine Gesundheitsdaten gespeichert werden. Nach unseren Infor -

mationen laufen darüber hinaus - obwohl die Entschließung zu einer Europäi -

schen Gesundheitskarte bereits aus dem Jahr 1986 stammt - bisher lediglich

Feldversuche im Rahmen der CARDLINK - Programme. Eine EU - weite konkre -

te Empfehlung existiert bisher nicht und ist kurzfristig auch nicht zu erwarten.

Zu 2:

Keine.

Zu 3 bis 5:

Da keine Gesundheitsdaten auf der Karte gespeichert werden, erübrigen sich

weitere Regelungen.

Zu 6:

Alle EDV - technischen Vorkehrungen gehen selbstverständlich davon aus, daß

der Jahrhundertwechsel problemlos bewältigt werden kann. Da es sich nicht

um alte Programme handelt, entstehen durch den Jahrhundertwechsel keine

zusätzlichen Kosten.

Zu 7:

Die Frage ist ohne Konkretisierung, welche EDV - Systeme gemeint sind, nicht be -

antwortbar.

Zu 8 und 9:

Derzeit keine Gesundheitsdaten, daher erübrigen sich entsprechende Regelun -

gen.

Zu 10:

Notfallsdaten haben nur dann besonderen Sinn, wenn sie im Notfall zweifelsfrei

der Person zugeordnet werden können. Außerdem muß nach Meinung von Un -

falimedizinern die Sicherheit bestehen, daß es sich um Daten handelt, die aktuell

sind und nicht auf weit zurückliegende Fakten beruhen. Nachdem beide Voraus -

setzungen nicht zweifelsfrei vorliegen, wird in Fachkreisen von einer Speicherung

von Notfallsdaten abgeraten.

Zu 11, 12 und 13:

Alle im Gesundheitsbereich eingesetzten EDV - Anlagen lassen sich auf das ge -

plante Chipkartensystem nachrüsten.

Zu 14:

Die Kosten der Nachrüstung können in ihrer Gesamtheit derzeit nicht angegeben

werden. Sie richten sich vor allem nach den tatsächlichen Kosten für ein Chip -

karten - Terminal (Schreib - Lesegerät) und der Anzahl der auf das neue System

einzurichtenden EDV - Arbeitsplätze. Es kann davon ausgegangen werden, daß bei

einer schrittweisen Nachrüstung dies im Zuge des normalen Ersatzes von EDV -

Einrichtungen erfolgt, sodaß kaum Mehrkosten entstehen. Für den Fall, daß neue

Arbeitsplätze eingerichtet werden, ist mit Kosten von S 1.000,- bis S 5.000,- für

das Chipkarten - Schreib - und Lesegerät je Arbeitsplatz zu rechnen.

Zu 15:

Die Kosten - Nutzen - Analyse, welche für den Bereich “Ersatz des Krankenschei -

nes” erstellt wurde, weist einen kalkulatorischen Nutzen von rund 600 Millionen

Schilling pro Jahr aus. Diesem stehen kalkulatorische kosten von etwa 300 Millio -

nen Schilling jährlich gegenüber. In dieser Analyse wurden die zum Berechnungs -

zeitpunkt erfaßbaren Kosten und Nutzen der wesentlichen Akteure des Systems

einbezogen.