362/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 21. März 1996 unter
der Nr. 345/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Umsetzung des
Kasernen-Standortprojekts" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Ich verweise auf das am 17. Dezember 1992 im Landesverteidigungsrat erörterte Konzept
über die Freigabe von Kasernen und Liegenschaften.
Zu 2:
Folgende Kasernen und Liegenschaften wurden vom Bundesheer zur Veräußerung
freigegeben bzw. geräumt: beim Areal in Völkermarkt und bei der Troyer-Kaserne in Spittal
an der Drau ist die Verkaufsabwicklung zur Gänze durchgeführt; die beiden größten
Projekte, nämlich der Großteil des Industrieareals der Schwarzenberg-Kaserne und die
ehemalige Struber-Kaserne, wurden bereits vor mehreren Jahren vom Bundesheer
freigegeben; nach langwierigen Verhandlungen mit potentiellen Käufern wurde nunmehr im
Falle der Struber-Kaserne der Verkauf im Hauptausschuß des Nationalrates am 19. März
1996 genehmigt, im Falle des Industrieareals der Schwarzenberg-Kaserne hat die
Bundesregierung dem Verkauf am 14. Mai 1996 zugestimmt. Die ebenfalls vom Bundesheer
vor mehreren Jahren für einen Verkauf freigegebene Galina-Kaserne in Vorarlberg wurde
bereits geräumt, wird aber derzeit durch das Bundesministerium für Inneres als
Flüchtlingslager genutzt. Die Innerkofler-Kaserne in Tirol wurde hinsichtlich ihres
Westteiles geräumt und freigegeben.
Ebenso wurden Mob-Lager im Ausmaß von mehr als 800.000 m² aufgegeben.
Prinzipiell ist anzumerken, daß der konkrete Verkauf von Kasernen und Liegenschaften
nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts fällt. Verzögerungen bei der Freigabe ergeben
sich insbesondere in jenen Bereichen, in denen entsprechende Ersatzbauten noch nicht zur
Verfügung stehen oder noch keine Einigung über die Höhe des Verkaufserlöses bzw. dessen
Zweckwidmung zugunsten militärischer Projekte erzielt werden konnte.
Zu 3:
Nein. Das eingangs genannte Konzept bezieht sich grundsätzlich nur auf jene Kasernen und
Liegenschaften, die im Gefolge der Heeresgliederung-Neu freigegeben werden können.
Zu 4:
Die Trollmann-Kaserne in Steyr ist im oben erwähnten Konzept nicht enthalten.
Zu 5 :
Ja; eine Freigabe setzt allerdings entsprechende Ersatzbauten voraus. Im übrigen wurde mir
berichtet, daß derzeit keine konkreten Kaufinteressenten vorhanden sind.
Zu 6:
Von den beiden genannten Kasernen ist lediglich die Carl-Kaserne grundsätzlich für einen
Verkauf vorgesehen. Eine Freigabe dieser Kaserne ist allerdings erst längerfristig möglich,
sodaß hinsichtlich der Errichtung entsprechender Ersatzbauten derzeit noch keine konkrete
Aussage getroffen werden kann.
Zu 7:
Im Hinblick auf die beschränkten Budgetmittel kann einer Freigabe von Kasernen und
militärischen Liegenschaften nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, daß der
Verkaufserlös zugunsten vordringlicher militärischer Projekte zweckgebunden wird.
Hinsichtlich der Veräußerung der Struber-Kaserne und des Industrieareals der
Schwarzenberg-Kaserne konnte in den diesbezüglichen Verhandlungen mit dem
Bundesministerium für Finanzen eine 100%ige Zweckbindung zugunsten des militärischen
Hochbaues erreicht werden.
Für das Jahr 1997 ist im Bundesfinanzgesetz eine Ermächtigung vorgesehen, derzufolge
400 Mio. öS aus den Verkaufserlösen militärischer Liegenschaften dem Bundesministerium
für Landesverteidigung zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Zu 8 und 9:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Zu 10:
Da Inhalt und Umfang der Aufgaben, die unter die Begriffe "Erhalt" und "Betrieb" von
Kasernen fallen, nicht eindeutig abgrenzbar sind, ersuche ich um Verständnis, daß die
Beanntwortung dieser Frage nicht konkret spezifizierbar ist. Eine Rechnung, wie viele
Grundwehrdienst leistende Soldaten im Gefolge einer Verringerung der Anzahl von
Kasernen theoretisch zu Gunsten einer Verwendung in der Einsatzorganisation "gewonnen"
werden könnten, ist u.a. von Parametern wie Größe der aufzulassenden Kasernen, Bedarf in
den jeweiligen Ersatzbauten, Tauglichkeitsgrad bzw. Vorbildung der Soldaten etc. abhängig
und kann ohne die dafür erforderlichen Angaben nicht erstellt werden. Im übrigen ist es
mein Bestreben, daß jeder Grundwehrdiener nicht nur in der Friedensorganisation dient,
sondern auch der Einsatzorganisation zugeführt werden kann.
Zu 11:
Das Bundesheer verfügt gegenwärtig über eine Kapazität von insgesamt rund 64.000
Mannschaftsbetten. Der Auslastungsgrad dieser Bettenkapazität ist nicht konstant, sondern
hängt primär davon ab, inwieweit die einzelnen Truppenkörper Voll- bzw. Über-
brückungskontingente gleichzeitig auszubilden haben; diesfalls sind die Unterkünfte durch
das Vollkontigent über sieben Monate und überschneidend durch das Überbrückungs-
kontingent über acht Monate ausgelastet. Die restliche Bettenkapazität dient der
Bewältigung von Belagszeiten im Rahmen von Ausbildungskursen oder Übungen.
Zu 12:
Im Zuge der Einnahme der Heeresgliederung-Neu ergibt sich ein Bedarf von etwa
30 Neubauvorhaben unterschiedlicher Funktion und Größenordnung; die Kosten dafür
belaufen sich auf rund eine Milliarde Schilling.