362/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 21. März 1996 unter

der Nr. 345/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Umsetzung des

Kasernen-Standortprojekts" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Ich verweise auf das am 17. Dezember 1992 im Landesverteidigungsrat erörterte Konzept

über die Freigabe von Kasernen und Liegenschaften.

 

Zu 2:

 

Folgende Kasernen und Liegenschaften wurden vom Bundesheer zur Veräußerung

freigegeben bzw. geräumt: beim Areal in Völkermarkt und bei der Troyer-Kaserne in Spittal

an der Drau ist die Verkaufsabwicklung zur Gänze durchgeführt; die beiden größten

Projekte, nämlich der Großteil des Industrieareals der Schwarzenberg-Kaserne und die

ehemalige Struber-Kaserne, wurden bereits vor mehreren Jahren vom Bundesheer

freigegeben; nach langwierigen Verhandlungen mit potentiellen Käufern wurde nunmehr im

Falle der Struber-Kaserne der Verkauf im Hauptausschuß des Nationalrates am 19. März

1996 genehmigt, im Falle des Industrieareals der Schwarzenberg-Kaserne hat die

Bundesregierung dem Verkauf am 14. Mai 1996 zugestimmt. Die ebenfalls vom Bundesheer

vor mehreren Jahren für einen Verkauf freigegebene Galina-Kaserne in Vorarlberg wurde

bereits geräumt, wird aber derzeit durch das Bundesministerium für Inneres als

Flüchtlingslager genutzt. Die Innerkofler-Kaserne in Tirol wurde hinsichtlich ihres

Westteiles geräumt und freigegeben.

 

Ebenso wurden Mob-Lager im Ausmaß von mehr als 800.000 m² aufgegeben.

 

Prinzipiell ist anzumerken, daß der konkrete Verkauf von Kasernen und Liegenschaften

nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts fällt. Verzögerungen bei der Freigabe ergeben

sich insbesondere in jenen Bereichen, in denen entsprechende Ersatzbauten noch nicht zur

Verfügung stehen oder noch keine Einigung über die Höhe des Verkaufserlöses bzw. dessen

Zweckwidmung zugunsten militärischer Projekte erzielt werden konnte.

 

Zu 3:

 

Nein. Das eingangs genannte Konzept bezieht sich grundsätzlich nur auf jene Kasernen und

Liegenschaften, die im Gefolge der Heeresgliederung-Neu freigegeben werden können.

 

Zu 4:

 

Die Trollmann-Kaserne in Steyr ist im oben erwähnten Konzept nicht enthalten.

 

Zu 5 :

 

Ja; eine Freigabe setzt allerdings entsprechende Ersatzbauten voraus. Im übrigen wurde mir

berichtet, daß derzeit keine konkreten Kaufinteressenten vorhanden sind.

 

Zu 6:

 

Von den beiden genannten Kasernen ist lediglich die Carl-Kaserne grundsätzlich für einen

Verkauf vorgesehen. Eine Freigabe dieser Kaserne ist allerdings erst längerfristig möglich,

sodaß hinsichtlich der Errichtung entsprechender Ersatzbauten derzeit noch keine konkrete

Aussage getroffen werden kann.

 

Zu 7:

 

Im Hinblick auf die beschränkten Budgetmittel kann einer Freigabe von Kasernen und

militärischen Liegenschaften nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, daß der

Verkaufserlös zugunsten vordringlicher militärischer Projekte zweckgebunden wird.

Hinsichtlich der Veräußerung der Struber-Kaserne und des Industrieareals der

Schwarzenberg-Kaserne konnte in den diesbezüglichen Verhandlungen mit dem

Bundesministerium für Finanzen eine 100%ige Zweckbindung zugunsten des militärischen

Hochbaues erreicht werden.

 

Für das Jahr 1997 ist im Bundesfinanzgesetz eine Ermächtigung vorgesehen, derzufolge

400 Mio. öS aus den Verkaufserlösen militärischer Liegenschaften dem Bundesministerium

für Landesverteidigung zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu 8 und 9:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des

Bundesministeriums für Landesverteidigung.

 

Zu 10:

 

Da Inhalt und Umfang der Aufgaben, die unter die Begriffe "Erhalt" und "Betrieb" von

Kasernen fallen, nicht eindeutig abgrenzbar sind, ersuche ich um Verständnis, daß die

Beanntwortung dieser Frage nicht konkret spezifizierbar ist. Eine Rechnung, wie viele

Grundwehrdienst leistende Soldaten im Gefolge einer Verringerung der Anzahl von

Kasernen theoretisch zu Gunsten einer Verwendung in der Einsatzorganisation "gewonnen"

werden könnten, ist u.a. von Parametern wie Größe der aufzulassenden Kasernen, Bedarf in

den jeweiligen Ersatzbauten, Tauglichkeitsgrad bzw. Vorbildung der Soldaten etc. abhängig

und kann ohne die dafür erforderlichen Angaben nicht erstellt werden. Im übrigen ist es

mein Bestreben, daß jeder Grundwehrdiener nicht nur in der Friedensorganisation dient,

sondern auch der Einsatzorganisation zugeführt werden kann.

 

Zu 11:

 

Das Bundesheer verfügt gegenwärtig über eine Kapazität von insgesamt rund 64.000

Mannschaftsbetten. Der Auslastungsgrad dieser Bettenkapazität ist nicht konstant, sondern

hängt primär davon ab, inwieweit die einzelnen Truppenkörper Voll- bzw. Über-

brückungskontingente gleichzeitig auszubilden haben; diesfalls sind die Unterkünfte durch

das Vollkontigent über sieben Monate und überschneidend durch das Überbrückungs-

kontingent über acht Monate ausgelastet. Die restliche Bettenkapazität dient der

Bewältigung von Belagszeiten im Rahmen von Ausbildungskursen oder Übungen.

 

Zu 12:

 

Im Zuge der Einnahme der Heeresgliederung-Neu ergibt sich ein Bedarf von etwa

30 Neubauvorhaben unterschiedlicher Funktion und Größenordnung; die Kosten dafür

belaufen sich auf rund eine Milliarde Schilling.