3620/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Sonja Moser und Kollegen vom

18. Februar 1998, Nr. 3661/J, betreffend Syndikatsvertrag zwischen ÖIAG und IPIC, beehre

ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Zunächst möchte ich festhalten, daß die vorliegende parlamentarische Anfrage sich auf

Angelegenheiten, welche nicht Gegenstand der Vollziehung durch den Bundesminister für

Finanzen sind, bezieht. Der Bundesminister für Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der

Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG)

in der Hauptversammlung der ÖIAG wahr.

Wie aus einer Stellungnahme der ÖIAG hervorgeht, besteht zwischen der ÖIAG, die derzeit

35% der Anteilsrechte an der OMV AG hält, und der International Investment Company

(IPIC), Abu Dhabi, ein Syndikatsvertrag.

Dieser Syndikatsvertrag führt aber nach Darstellung der ÖIAG nicht zu einer alleinigen

Beherrschung der OMV durch die ÖIAG und daher nicht zu einer Prüfungsbefugnis des

Rechnungshofes; auch eine gemeinsame Beherrschung der OMV durch ÖIAG und IPIC

würde gemäß § 12 Abs. 1 Rechnungshofgesetz keine Prüfungsbefugnis begründen, weil eine

derartige Prüfungsbefugnis aufgrund gemeinsamer Beteiligung von mehr als 50% bzw.

gemeinsame Beherrschung nur dann entstehen kann, wenn beide Aktionäre der Zuständig -

keit des Rechnungshofes unterliegende Rechtsträger sind, was bei IPIC nicht der Fall ist.