3620/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Sonja Moser und Kollegen vom
18. Februar 1998, Nr. 3661/J, betreffend Syndikatsvertrag zwischen ÖIAG und IPIC, beehre
ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Zunächst möchte ich festhalten, daß die vorliegende parlamentarische Anfrage sich auf
Angelegenheiten, welche nicht Gegenstand der Vollziehung durch den Bundesminister für
Finanzen sind, bezieht. Der Bundesminister für Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der
Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG)
in der Hauptversammlung der ÖIAG wahr.
Wie aus einer Stellungnahme der ÖIAG hervorgeht, besteht zwischen der ÖIAG, die derzeit
35% der Anteilsrechte an der OMV AG hält, und der International Investment Company
(IPIC), Abu Dhabi, ein Syndikatsvertrag.
Dieser Syndikatsvertrag führt aber nach Darstellung der ÖIAG nicht zu einer alleinigen
Beherrschung der OMV durch die ÖIAG und daher nicht zu einer Prüfungsbefugnis des
Rechnungshofes; auch eine gemeinsame Beherrschung der OMV durch ÖIAG und IPIC
würde gemäß § 12 Abs. 1 Rechnungshofgesetz keine Prüfungsbefugnis begründen, weil eine
derartige Prüfungsbefugnis aufgrund gemeinsamer Beteiligung von mehr als 50% bzw.
gemeinsame Beherrschung nur dann entstehen kann, wenn beide Aktionäre der Zuständig -
keit des Rechnungshofes unterliegende Rechtsträger sind, was bei IPIC nicht der Fall ist.