3623/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dkfm. Bauer, Dr. Salzl, Koller und Kollegen ha -
ben am 25. Februar 1998 unter der Nr. 36931J an mich eine schriftliche parlamen -
tarische Anfrage betreffend kundenfeindliche Schröpfaktion der österreichischen
Banken in Vorgriff auf die Euro - Verluste gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Was haben Sie seit Ihrem Amtsantritt konkret gegen die Belastungsoffensive
der österreichischen Banken gegenüber ihren Privatkunden
- girokontenseitig,
- sparkontenseitig,
- kreditkontenseitig
unternommen?
2. Haben Sie schon jemals in Gesprächen mit Bankern und dem Bundesminister
für Finanzen, der ja die Bankenaufsicht hat, zu erreichen versucht, daß die
High - Tech - Ausstattung der österreichischen Banken nicht dem üblichen Privat -
kundengeschäft kalkulatorisch angelastet wird, sondern daß diese Ausstat -
tungs- und Betriebskosten dem Wachstumszweig der Börsenspekulation an -
gelastet wird, um die Kostenwahrheit zu verbessern?
3. Wenn ja: welches Resultat konnten Sie bei diesen Gesprächen erzielen?
4. Was haben Sie unternommen, um Österreichs Banken zur Rücknahme der
Verteuerungen bei den Gebühren, Spesen und Zinsen
- girokontenseitig,
- sparkontenseitig,
- kreditkontenseitig
zu
veranlassen?
5: Was haben Sie unternommen, um Österreichs Banken zu mehr Transparenz
bei den Vorschußzinsen zu veranlassen?
6. Was haben Sie unternommen, um Österreichs Banken zur rechtzeitigen Infor -
mation ihrer Sparkunden bei Zurückstufung von den Sonderkonditionszinsen
auf den Eckzinssatz zu veranlassen?
7. Ist Ihrem Ressort bekannt, welchen Anteil Österreichs Banken an der steigen -
den Verschuldung der österreichischen Haushalte haben, da schon eine ein -
malige Kontoüberziehung viele Menschen in einen Teufelskreis der wachsen -
den Zinsenlasten treibt?
8. Welche Informationstätigkeit entfaltet Ihr Ressort, um Österreichs kleine Bank -
kunden vor den dubiosen Praktiken großer Institute zu schützen?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4:
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, daß sich die kosten für Dienstlei -
stungen der Banken in den letzten Jahren erhöht haben. Diese Erhöhungen sind
sicherlich über den Erhöhungen des Allgemeinen Verbraucherpreisindex gelegen,
was jedoch darauf zurückzuführen ist, daß zuvor die Kosten für Finanzdienstleistun -
gen oft versteckt und nicht verursacheradäquat an die KundInnen weitergegeben
wurden. Den KundInnen war daher damals ein Vergleich und eine Auswahl der
günstigsten AnbieterInnen nicht möglich. Durch die Bestimmung des
Bankwesengesetzes aus dem Jahr 1994 wurden die Banken zu mehr Transparenz
verpflichtet, sodaß die KonsumentInnen nunmehr die Möglichkeit haben, auf
Grundlage der ausgewiesenen Kosten Preisvergleiche anzustellen.
Was die Höhe der kosten betrifft, ist richtig, daß zu Jahresbeginn 1998 bei vielen
Instituten eine Kostenänderung vorgenommen wurde. In den meisten Fällen handelt
es sich dabei um Erhöhungen, es soll aber nicht verschwiegen werden, daß es auch
Senkungen bei den Kosten gab. Insofern sind die VerbraucherInnen aufgerufen, auf
die immer wieder veröffentlichten Untersuchungen bezüglich Girokontokosten oder
Kreditkosten zu reagieren.
Ich sehe es allerdings nicht als meine Aufgabe an, in den freien Wettbewerb der
Banken einzugreifen und durch dirigistische Maßnahmen den sich entwickelnden
Markt
zu behindern.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Behauptung, daß die High - Tech - Ausstattung der österreichischen Banken aus -
schließlich der Börsenspekulation diene, während die dadurch entstehenden Kosten
dem Privatkundengeschäft angelastet würden, wage ich anzuzweifeln. Insbesondere
haben die technischen Verbesserungen auch für PrivatkundInnen dazu geführt, daß
die innerstaatlichen Überweisungszeiten verkürzt wurden. Zudem ist zu bedenken,
daß in Zukunft eine Änderung des Anlageverhaltens der Österreicherinnen erwartet
wird, sodaß die notwendige technische Ausstattung in immer größerem Maße auch
den PrivatkundInnen zugutekommen wird.
Zu Frage 5:
Die Bestimmungen über Vorschußzinsen sind gesetzlich in § 32 Abs. 8 BWG gere -
gelt und daher der Öffentlichkeit zugänglich. Bei vorzeitiger Auflösung einer Vertrag -
lich vereinbarten Bindung ist den Konsumentinnen in der Regel auch bewußt, daß
sie dafür ein Pönale zu zahlen haben.
Zu Frage 6:
Die Aushandlung von Sonderkonditionszinsen und deren Gültigkeitsdauer obliegt
den einzelnen VerbraucherInnen.
Zu Frage 7:
Laut Veröffentlichung der Österreichischen Nationalbank betrugen im Jahr 1997
die Ausleihungen von privaten Haushalten bei Banken 638 Milliarden Schilling.
Welchen Anteil dieser Betrag an der Gesamtverschuldung darstellt, kann mangels
einer diesbezüglichen Statistik nicht gesagt werden. Laut Auskunft der ARGE
Schuldnerberatung betrug der Anteil der von Banken vergebenen Kredite im Jahr
1997 bei ihrer Klientel 71,5 %, wenn das Volumen betrachtet wird und 32 %, wenn
man
von der Gläubigerhäufigkeit ausgeht.
Zu Frage 8:
Das Bundeskanzleramt, Sektion VII, stellt informationsuchenden BürgerInnen
kostenlos Broschüren und Folder zum gegenständlichen Thema zur Verfügung.