3626/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser, Genossinnen und

Genossen haben am 16. Februar 1998 unter der Nr.3652/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Weiterführung der Schüler -

Gesundheitsstatistik im Statistischen Zentralamt gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

“1. Ist es richtig, daß die Gesundheitsdaten der österreichischen Schülerin -

nen und Schüler trotz der Einstellung der Schüler - Gesundheitsstatistik

von den Schulärzten weiterhin erhoben werden?

2. Falls ja, was passiert mit diesen Daten?

3. Welche Gründe waren für die Einstellung der Schüler - Gesundheitsstatistik

ausschlaggebend?

4. Wird von seiten Ihres Ressorts daran gedacht, die Erstellung einer

Schüler - Gesundheitsstatistik wieder zu veranlassen?

5. Falls ja, wann soll die Wiederaufnahme erfolgen?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Gemäß § 66 Schulunterrichtsgesetz sind die Schüler verpflichtet, sich einmal

im Schuljahr einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Zur Dokumentation des Gesundheitszustandes werden von den Schulärzten

die sogenannten Gesundheitsblätter herangezogen. Für die Erstellung der

Statistik wurde früher ein Durchschlag dieser Gesundheitsblätter an das

Österreichische Statistische Zentralamt übermittelt, die weiteren Durchschläge

verblieben beim Schularzt. Aufgrund der Sistierung der Statistik des Gesund -

heitszustandes der Schuljugend wurden die zuständigen Stellen informiert,

keine Gesundheitsblätter mehr an das Österreichische Statistische Zentralamt

weiterzuleiten. Da die Blätter derzeit allein zur Befunddokumentation beim

Schularzt dienen, läßt sie das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und

Soziales nunmehr in einfacher Ausfertigung (statt wie früher als vierseitigen

Durchschlagsbogen) herstellen. Wie mir mitgeteilt wird, kommt es allerdings

vor, daß irrtümlicherweise noch die alten Formulare verwendet werden und -

wie früher - ein Durchschlag an das ÖSTAT übermittelt wird.

Zu Frage 3

Die Statistik des Gesundheitszustandes der Schuljugend wurde im Sommer

1 996 - nach Abschluß der Statistik über das Schuljahr 1994/95 - mangels einer

gesetzlichen Grundlage vorläufig sistiert, um sie in Zusammenarbeit mit dem

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, dem Bundes -

ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales, dem Bundeskanzleramt und

dem Österreichischen Statistischen Zentralamt - nach Schaffung einer dem -

entsprechenden Rechtsgrundlage - neu konzipieren zu können.

Zu Frage 4:

Bereits unmittelbar nach der Sistierung wurde beschlossen, die Schüler -

Gesundheitsstatistik in neuer Form wieder zu erstellen.

Vertreter des ehemaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumen -

tenschutz, des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegen -

heiten, des ÖSTAT sowie des Bundeskanzleramtes einigten sich, das Jahr

1997 für eine Neukonzeption der Gesundheitsblätter, deren Aufarbeitung sowie

die Qualitätsverbesserung der Statistik zu nutzen. So wurden ein neues

Gesundheitsblatt und eine effizientere Aufarbeitungsmethode festgelegt; die

Erhebung sollte mittels Lesebelegs auf der Grundlage einer vorweg gezogenen

Stichprobe erfolgen.

Zu Frage 5:

In erster Linie ist das Vorliegen einer Rechtsgrundlage Voraussetzung, damit

die statistische Auswertung der Gesundheitsblätter wieder durchgeführt werden

kann. Ein Erlaß (wie bisher) reicht nicht aus. Derzeit liegt ein Rohentwurf für ein

neues Bundesstatistikgesetz vor und es ist geplant, einen Gesetzesentwurf

noch vor dem Sommer dieses Jahres im Rahmen des Begutachtungsverfah -

rens zu versenden.