3626/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser, Genossinnen und
Genossen haben am 16. Februar 1998 unter der Nr.3652/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Weiterführung der Schüler -
Gesundheitsstatistik im Statistischen Zentralamt gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
“1. Ist es richtig, daß die Gesundheitsdaten der österreichischen Schülerin -
nen und Schüler trotz der Einstellung der Schüler - Gesundheitsstatistik
von den Schulärzten weiterhin erhoben werden?
2. Falls ja, was passiert mit diesen Daten?
3. Welche Gründe waren für die Einstellung der Schüler - Gesundheitsstatistik
ausschlaggebend?
4. Wird von seiten Ihres Ressorts daran gedacht, die Erstellung einer
Schüler - Gesundheitsstatistik wieder zu veranlassen?
5.
Falls ja, wann soll die Wiederaufnahme erfolgen?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Gemäß § 66 Schulunterrichtsgesetz sind die Schüler verpflichtet, sich einmal
im Schuljahr einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Zur Dokumentation des Gesundheitszustandes werden von den Schulärzten
die sogenannten Gesundheitsblätter herangezogen. Für die Erstellung der
Statistik wurde früher ein Durchschlag dieser Gesundheitsblätter an das
Österreichische Statistische Zentralamt übermittelt, die weiteren Durchschläge
verblieben beim Schularzt. Aufgrund der Sistierung der Statistik des Gesund -
heitszustandes der Schuljugend wurden die zuständigen Stellen informiert,
keine Gesundheitsblätter mehr an das Österreichische Statistische Zentralamt
weiterzuleiten. Da die Blätter derzeit allein zur Befunddokumentation beim
Schularzt dienen, läßt sie das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales nunmehr in einfacher Ausfertigung (statt wie früher als vierseitigen
Durchschlagsbogen) herstellen. Wie mir mitgeteilt wird, kommt es allerdings
vor, daß irrtümlicherweise noch die alten Formulare verwendet werden und -
wie früher - ein Durchschlag an das ÖSTAT übermittelt wird.
Zu Frage 3
Die Statistik des Gesundheitszustandes der Schuljugend wurde im Sommer
1 996 - nach Abschluß der Statistik über das Schuljahr 1994/95 - mangels einer
gesetzlichen Grundlage vorläufig sistiert, um sie in Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, dem Bundes -
ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales, dem Bundeskanzleramt und
dem Österreichischen Statistischen Zentralamt - nach Schaffung einer dem -
entsprechenden
Rechtsgrundlage - neu konzipieren zu können.
Zu Frage 4:
Bereits unmittelbar nach der Sistierung wurde beschlossen, die Schüler -
Gesundheitsstatistik in neuer Form wieder zu erstellen.
Vertreter des ehemaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumen -
tenschutz, des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegen -
heiten, des ÖSTAT sowie des Bundeskanzleramtes einigten sich, das Jahr
1997 für eine Neukonzeption der Gesundheitsblätter, deren Aufarbeitung sowie
die Qualitätsverbesserung der Statistik zu nutzen. So wurden ein neues
Gesundheitsblatt und eine effizientere Aufarbeitungsmethode festgelegt; die
Erhebung sollte mittels Lesebelegs auf der Grundlage einer vorweg gezogenen
Stichprobe erfolgen.
Zu Frage 5:
In erster Linie ist das Vorliegen einer Rechtsgrundlage Voraussetzung, damit
die statistische Auswertung der Gesundheitsblätter wieder durchgeführt werden
kann. Ein Erlaß (wie bisher) reicht nicht aus. Derzeit liegt ein Rohentwurf für ein
neues Bundesstatistikgesetz vor und es ist geplant, einen Gesetzesentwurf
noch vor dem Sommer dieses Jahres im Rahmen des Begutachtungsverfah -
rens zu versenden.