3631/AB XX.GP
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Grollitsch,
Mag. Haupt, Dr. Salzl und Kollegen vom 18.
Februar 1998, Nr. 3672/J, betreffend Lockerung
des Kormoranschutzes
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 Wien
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Mag.
Haupt, Dr. Salzl und Kollegen vom 18. Februar 1998, Nr. 3672/J, be -
treffend Lockerung des Kormoranschutzes, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 9:
Am 12. Februar 1997 wurde das Ergebnis er “Arbeitsgruppe Kormora -
ne”, bestehend aus Vertretern der Betroffenen im Bereich der Fi -
scherei sowie der zuständigen Institutionen und Behörden (Länder,
Bezirkshauptmannschaften, etc.) als “Österreichische Initiative zur
Eindämmung
des immer akuter werdenden Kormoranproblems” im Wege
über das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der zu -
ständigen EU - Kommissarin Ritt Bjerregaard vorgelegt. Im Rahmen von
bundesländerübergreifenden Koordinierungssitzungen wurden effizien -
te Sofortmaßnahmen (z.B. Dezimierung des Kormoranbestandes) gefor -
dert. In einem Schreiben des Bundesministeriums für Land - und
Forstwirtschaft an die Ämter der Landesregierungen wurde die
Empfehlung ausgesprochen, harmonisierte Voraussetzungen zu
schaffen, welche effiziente und nachhaltig wirksame Maßnahmen für
die durch Kormoranschäden Betroffenen ermöglichen.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Zunächst ist festzuhalten, daß die Unterzeichnung der “Bonner Kon -
vention zur Erhaltung der wandelnden wildlebenden Tierarten” im
Zuständigkeitsbereich der Länder liegt. Über die Arbeitsgruppe zur
Ausarbeitung eines internationalen Kormoran - Management - Planes ist
das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft informiert.
Die Einladung zu der von Ihnen erwähnten Arbeitsgruppenkonferenz in
Kopenhagen erging nicht an das Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft; ausgehend von einer limitierten Anzahl an Teilneh -
mern wurden internationale Experten vom Veranstalter direkt einge -
laden, so auch ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Wasserwirt -
schaft. Dieser berichtete in seinem Dienstreisebericht über einen
Vorfall, der zu einem vorzeitigen Abbruch dieser Tagung führte. Das
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft ersuchte die
“National Forest an Nature Agence” des dänischen Umweltministeriums
um detaillierte Hintergrundinformation, Informationen über die
Sitzung und den Stand der Ergebnisse sowie um eine offizielle
Einbindung
Österreichs.
Zu Frage 10:
Die Kormoran - Studie des österreichischen Kuratoriums für Fischerei
und Gewässerschutz vom Oktober 1996 ist im Bundesministerium für
Land - und Forstwirtschaft bekannt. Sie gibt einen guten Überblick
über die Kormoranproblematik und stellt ein wichtiges Grundlagenma -
terial für notwendige weitere Aktivitäten dar. Teile der Studie
gehen auf Angaben und Daten des Institutes für Gewässerökologie,
Fischereiwirtschaft und Seenkunde des Bundesamtes für Wasserwirt -
schaft zurück.
Zu Frage 11:
Detaillierte Angaben hierüber abzugeben ist sehr schwierig. Nach
Aussage der betroffenen Fischereiwirtschaft dürfte sich in der
Saison 1996/97 der durch Kormorane verursachte Gesamtschaden in
einer Größenordnung von ca. 80 Mio. Schilling bewegen. Aussagen
betreffend die Jahre 1993 und 1995 können nicht gemacht werden.
Zu Frage 12:
Zur Beantwortung dieser Frage darf ich auf die grundsätzliche
Zuständigkeit der Länder verweisen. Nähere Informationen bezüglich
allfälliger Entschädigungsleistungen liegen dem Bundesministerium
für Land - und Forstwirtschaft nicht vor.
Zu Frage 13:
Neben der maßgeblichen Dezimierung einzelner Arten, wie z.B. der
Äsche ist auch der gesunde Populationsaufbau eines Fischbestandes
in
einem Gewässer bzw. Gewässerabschnitt gefährdet. Der Besatz
sollte daher in erster Linie mit möglichst kleinen Fischen erfol-
gen.
Auch die Übertragung von Krankheiten durch Kormorane stellt ein
weiteres mögliches Schadenspotential dar.
Zu Frage 14:
Ein gänzliches Aussterben von Fischarten aufgrund des Kormoran -
fraßes ist nicht zu erwarten. Grundsätzlich sind aber Fische aller
Art gefährdet. Je nach Region wären dies in einem besonderen Maße
Äschen, Forellen, Barben, Aalrutten und Nerflinge.