3631/AB XX.GP

 

Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Grollitsch,

Mag. Haupt, Dr. Salzl und Kollegen vom 18.

Februar 1998, Nr. 3672/J, betreffend Lockerung

des Kormoranschutzes

An den

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Heinz Fischer

Parlament

1017 Wien

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Mag.

Haupt, Dr. Salzl und Kollegen vom 18. Februar 1998, Nr. 3672/J, be -

treffend Lockerung des Kormoranschutzes, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 4 und 9:

Am 12. Februar 1997 wurde das Ergebnis er “Arbeitsgruppe Kormora -

ne”, bestehend aus Vertretern der Betroffenen im Bereich der Fi -

scherei sowie der zuständigen Institutionen und Behörden (Länder,

Bezirkshauptmannschaften, etc.) als “Österreichische Initiative zur

Eindämmung des immer akuter werdenden Kormoranproblems” im Wege

über das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der zu -

ständigen EU - Kommissarin Ritt Bjerregaard vorgelegt. Im Rahmen von

bundesländerübergreifenden Koordinierungssitzungen wurden effizien -

te Sofortmaßnahmen (z.B. Dezimierung des Kormoranbestandes) gefor -

dert. In einem Schreiben des Bundesministeriums für Land - und

Forstwirtschaft an die Ämter der Landesregierungen wurde die

Empfehlung ausgesprochen, harmonisierte Voraussetzungen zu

schaffen, welche effiziente und nachhaltig wirksame Maßnahmen für

die durch Kormoranschäden Betroffenen ermöglichen.

Zu den Fragen 5 bis 8:

Zunächst ist festzuhalten, daß die Unterzeichnung der “Bonner Kon -

vention zur Erhaltung der wandelnden wildlebenden Tierarten” im

Zuständigkeitsbereich der Länder liegt. Über die Arbeitsgruppe zur

Ausarbeitung eines internationalen Kormoran - Management - Planes ist

das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft informiert.

Die Einladung zu der von Ihnen erwähnten Arbeitsgruppenkonferenz in

Kopenhagen erging nicht an das Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft; ausgehend von einer limitierten Anzahl an Teilneh -

mern wurden internationale Experten vom Veranstalter direkt einge -

laden, so auch ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Wasserwirt -

schaft. Dieser berichtete in seinem Dienstreisebericht über einen

Vorfall, der zu einem vorzeitigen Abbruch dieser Tagung führte. Das

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft ersuchte die

“National Forest an Nature Agence” des dänischen Umweltministeriums

um detaillierte Hintergrundinformation, Informationen über die

Sitzung und den Stand der Ergebnisse sowie um eine offizielle

Einbindung Österreichs.

Zu Frage 10:

Die Kormoran - Studie des österreichischen Kuratoriums für Fischerei

und Gewässerschutz vom Oktober 1996 ist im Bundesministerium für

Land - und Forstwirtschaft bekannt. Sie gibt einen guten Überblick

über die Kormoranproblematik und stellt ein wichtiges Grundlagenma -

terial für notwendige weitere Aktivitäten dar. Teile der Studie

gehen auf Angaben und Daten des Institutes für Gewässerökologie,

Fischereiwirtschaft und Seenkunde des Bundesamtes für Wasserwirt -

schaft zurück.

Zu Frage 11:

Detaillierte Angaben hierüber abzugeben ist sehr schwierig. Nach

Aussage der betroffenen Fischereiwirtschaft dürfte sich in der

Saison 1996/97 der durch Kormorane verursachte Gesamtschaden in

einer Größenordnung von ca. 80 Mio. Schilling bewegen. Aussagen

betreffend die Jahre 1993 und 1995 können nicht gemacht werden.

Zu Frage 12:

Zur Beantwortung dieser Frage darf ich auf die grundsätzliche

Zuständigkeit der Länder verweisen. Nähere Informationen bezüglich

allfälliger Entschädigungsleistungen liegen dem Bundesministerium

für Land - und Forstwirtschaft nicht vor.

Zu Frage 13:

Neben der maßgeblichen Dezimierung einzelner Arten, wie z.B. der

Äsche ist auch der gesunde Populationsaufbau eines Fischbestandes

in einem Gewässer bzw. Gewässerabschnitt gefährdet. Der Besatz

sollte daher in erster Linie mit möglichst kleinen Fischen erfol-

gen.

Auch die Übertragung von Krankheiten durch Kormorane stellt ein

weiteres mögliches Schadenspotential dar.

Zu Frage 14:

Ein gänzliches Aussterben von Fischarten aufgrund des Kormoran -

fraßes ist nicht zu erwarten. Grundsätzlich sind aber Fische aller

Art gefährdet. Je nach Region wären dies in einem besonderen Maße

Äschen, Forellen, Barben, Aalrutten und Nerflinge.