3633/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3667/J  - NR/1998 betreffend Schulversuche, die die

Abgeordneten Maria Schaffenrath und PartnerInnen am 18. Februar 1998 an mich richteten, wird

wie folgt beantwortet:

1. Welche pädagogischen und bildungspolitischen Ideen werden gegenwärtig in Schulver -

suchen in den einzelnen Schularten erprobt?

Antwort:

Schuleingangsbereich

Im Schuljahr 1996/97 gab es an den 3295 öffentlichen Volksschulen an knapp einem Viertel der

Standorte Vorschulstufen. Die Zahl der Vorschulstufen ist in den einzelnen Bundesländern aus

mehreren Gründen sehr unterschiedlich. Auch die Organisationshöhe der einzelnen Volks -

schulen spielt dabei eine bedeutende Rolle, denn ca. 25 % aller Volksschulen sind wenig -

gegliederte Volksschulen mit 1 bis 3 Klassen.

Um zu differenzierten Lösungsansätzen für den Schuleingangsbereich zu gelangen, wurden ab

dem Schuljahr 1993/94 Schulversuche ermöglicht, die durch die Einbindung der Vorschulstufe

in die Grundstufe 1 zu einer pädagogischen Neugestaltung des gesamten Schuleingangsbereichs

beitragen sollen. Keine Änderungen gab es bei den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur

Vorschulstufe.

Seit der Überführung der Vorschulstufe (1983) in das Regelschulwesen zeigten sich bei den

derzeit geltenden Regelungen für den Schuleingangsbereich folgende Probleme:

• Es ist nicht möglich, allen Kindern, für die die Vorschulstufe gedacht ist, die entsprechende

Förderung zukommen zu lassen. In den dünner besiedelten Regionen kann bei verant -

wortungsvoller Handhabung der Feststellung der mangelnden Schulreife nicht die ausrei -

chende Schülerzahl für eine Vorschulklasse erreicht werden. Vorschulgruppen werden von

den Eltern oft nicht angenommen, da die Kinder nur an 2 oder 3 Tagen in der Woche in der

Schule betreut werden. Andererseits kommt es in Sprengeln mit Vorschulklassen mitunter zu

überhöhten “Rückstellquoten".

• Die Feststellung der fehlenden bzw. mangelnden Schulreife ist vor bzw. zum Schuleintritt mit

Unsicherheiten verbunden.

• Für Kinder, die nach dem Schulbeginn rückgestellt bzw. in die Vorschulstufe aufgenommen

werden, wird der Misserfolg beim Schulstart besonders spürbar und birgt die Gefahr lang -

fristiger Motivationsdefizite in sich.

• Bei den geltenden Regelungen kann auf mangelnde Schulreife derzeit nur mit Rückstellung

bzw. Besuch der Vorschulstufe reagiert werden. Pädagogisch stärker integrativ arbeitende

Modelle sind dabei noch nicht entsprechend verankert.

Ziel der Schulversuche ist es daher, flexible Modelle zur Betreuung aller schulpflichtigen Kinder,

die eine besondere Förderung im Schuleingangsbereich benötigen, unabhängig von der

Organisationshöhe der Schule, zu entwickeln.

Die Betreuung sollte möglichst in Wohnortnähe erfolgen, um die Kinder nicht aus dem gewohn -

ten sozialen Bereich herauszureißen.

 

Aufgrund der hier angegebenen Zielsetzungen sollen damit auch Schülergruppen erfasst werden,

bei denen die jetzige Regelung nicht greift und auch weitere differenzierende Maßnahmen (z.B.

Förderung bei Lernbehinderungen, die bei Schuleintritt zwar vorhanden, aber noch nicht erkannt

bzw. festgestellt worden sind) gesetzt werden können.

Zusammenfassend geht es darum, den Schuleingangsbereich flexibler zu gestalten, um Kindern

mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen einen positiven Schulstart zu ermöglichen und

ihnen im Rahmen der Grundstufe 1 bis zu 3 Jahren Zeit zur Bewältigung zu geben. Es muss daher

allen schulpflichtigen und schulfähigen Kindern ein “sanfter Einstieg” in die Grundschule

ermöglicht werden. Je nach den regionalen Gegebenheiten sollte dann am Standort die beste

Lösung für die Schulanfänger gefunden werden. Denn Einschränkungen sollten weder durch die

geographische Lage noch die Organisationshöhe der Schule gegeben sein.

Die Kinder sollten von vornherein bestmöglich gefördert werden und nicht erst nach Vorliegen

verschiedener Defizite.

Alternative Formen der Leistungsbeurteilung

In einem engen Zusammenhang mit den Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung,

vor allem auf der Grundstufe 1, sind die Projekte zu alternativen Formen der Leistungs -

beurteilung zu sehen. Aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung zwischen Lehrern und Eltern

(2/3 Abstimmung) werden verschiedene alternative Formen erprobt, wie verbale Beschreibungen,

Elterngespräche, direkte Leistungsvorlagen. Die pädagogische Leitlinie geht davon aus, dass

Leistungsfeststellungen und Leistungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der individuellen

Lernzuwächse ermutigende Rückmeldungen auf den individuellen Lernprozess der Kinder sein

sollen. Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern wird wesentlich von ihrem

Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Der Grundschul -

lehrplan eröffnet genügend Möglichkeiten für eine ermutigende, hilfreiche und individualisierende

Leistungsfeststellung.

Lebende Fremdsprache in der Grundschule

Das Erlernen von Fremdsprachen zählt im Zuge der Internationalisierung zu den wesentlichen

Bildungsaufgaben und wissenschaftliche Erkenntnisse weisen darauf hin, dass das Lernen einer

weiteren Sprache im frühkindlichen Alter zunehmend an Bedeutung gewinnt. Kinder werden

bereits vor dem Schuleintritt mit fremdsprachlichen Ausdrucken konfrontiert (z. B. Speisen,

Spiele, Werbung etc.). Die Schule sollte daher von Beginn an darauf aufbauen und durch die

Kontaktnahme mit einer fremden Sprache in einer lustbetonten, spielerischen und zwanglosen

Atmosphäre soll die Freude für das Erlernen einer Fremdsprache geweckt und gefördert werden.

In der Grundschule steht vor allem der kommunikative Aspekt im Vordergrund und daher wird in

Schulversuchen ab der Grundstufe 1 eine Fremdsprache in kurzen Sequenzen durch den

Klassenlehrer angeboten. Dies setzt eine hohe Fachkompetenz der Lehrer und Lehrerinnen

voraus, weil sie in der entsprechenden Situation in geeigneter methodisch - didaktischer Art und

Weise die Fremdsprache in das Unterrichtsgeschehen integrieren.

Die weiteren Projekte, die im Rahmen von Schulversuchen erprobt werden, sind vor allem auf die

regionale Situation bezogen bzw. Versuche, die geringfügig über den Rahmen der Schulgesetze

hinausgehen.

Schulversuche an Hauptschulen:

Im Schuljahr 1997/98 wurden an 289 Standorten in 1778 Klassen Schulversuche durchgeführt,

das sind rund 16 % der Klassen.

Das Hauptgewicht liegt bei Schulversuchen zur Leistungsdifferenzierung (§ 13 1b SchOG) mit

1485 Klassen an 203 Standorten (13,6 % der Klassen).

Nennenswerte Größenordnungen erreichen noch

Schulversuche zur Leistungsfeststellung bzw. Leistungsbeurteilung (§ 78 SchUG), mit

59 Klassen an 32 Standorten (0,5 % der Klassen).

(Zusätzlich enthält auch eine Reihe von anderen Schulversuchsprojekten Elemente dieser

Kategorie. Wenn man diese dazurechnet, wären es 225 Klassen an 62 Standorten, somit 2 %

der Klassen).

Schulversuche der “Neuen Mittelschule” (§ 7 SchOG) mit 292 Klassen an 25 Standorten

(2,6 % der Klassen).

Schulversuche zur Leistungsdifferenzierung:

Die Hauptschule hat einen breiten Bildungsauftrag, der mehrere Zielsetzungen bezüglich der

weiterführenden Ausbildungsschritte umfasst und ein Eingehen auf die individuelle Besonderheit

der einzelnen Schüler/innen vorsieht. Differenzierung, auch im Sinne von Individualisierung, ist

also ein charakteristisches Grundmerkmal dieser Schulart.

Eine Differenzierung in Bezug auf die Leistungsfähigkeit ist notwendig, um einen höheren

individuellen Bildungsertrag und die sozial integrative Leistung der Hauptschule zu sichern. Im

Zentrum steht die möglichst optimale Förderung der individuellen Leistungsfähigkeit. Dazu muss

die Differenzierung ausreichend flexibel sein und immer wieder Chancen anbieten.

Derzeit besitzt das Leistungsgruppensystem einzelne Mängel, für. die die Schulversuche durch

Lockerungen in der Struktur der Leistungsdifferenzierung Antworten versuchen.

Dies ist insbesondere der Zwang zum Wechsel der Schülergruppe bei Umstufung in eine andere

Leistungsgruppe, der soziale und fördernde Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt.

Auch die Zeitwahl bei der Einstufung wird von den Schüler/innen und Eltern mitunter als

deutliche Belastung empfunden.

Die geforderte Durchlässigkeit und Leistungsgerechtigkeit gegenüber dem Einzelnen wird noch

zu wenig eingelöst.

Um einer pädagogisch - didaktischen Weiterentwicklung ausreichend Raum zu geben, sollen die

Schulversuche die Möglichkeiten der inneren Leistungsdifferenzierung erweitern und das

Regelungssystem für die Leistungsgruppen sinnvoll modifizieren.

Schulversuche zur Leistungsbeurteilung:

Wie bereits zu den vergleichbaren Schulversuchen im Volksschulbereich ausgeführt, stehen diese

Schulversuche im engen Zusammenhang mit den Maßnahmen der Individualisierung und

Differenzierung. Sie sollen erproben, welche alternativen Formen der Leistungsbeurteilung, etwa

verbale Beschreibungsmodelle und projektorientierte Leistungsvorlagen, eine hohe Akzeptanz bei

Lehrern und Eltern erreichen und darüber hinaus die pädagogische Qualität des Unterrichts

unterstützen können. Die schulische Leistungsbereitschaft der Schüler und Schülerinnen soll dabei

in besonderer Weise motiviert und ihr Selbstvertrauen und ihre Erfolgszuversicht gestärkt werden.

Schulversuche zur “Neuen Mittelschule”:

Diese Schulversuche erproben Kooperationsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Schularten und

versuchen, die daraus folgenden Übertrittsmöglichkeiten in besonderer Weise zu regeln. Der

Einstieg in die Sekundarstufe II soll durch geeignete lehrplanmäßige und differenzierungs -

spezifische Veränderungen vorbereitet werden. Die einzelnen Modelle in den verschiedenen

Bundesländern unterscheiden sich voneinander und ermöglichen so eine weitere Diskussion der

Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der Sekundarstufe 1.

Die übrigen Schulversuche befassen sich mit: Hauptschulabschluss für ASO – Abgänger/innen,

Berufsorientierung, Fremdsprachen (hier sind nur jene Projekte erfasst, die die Möglichkeiten der

Schulautonomie überschreiten), Schüler/innen mit nicht deutscher Muttersprache, alternative

Lernformen, Lehrplan ‚99,

Allgemeinbildende höhere Schulen:

Autonome Schwerpunktbildungen an der Oberstufe der AHS:

Diese Schulversuche erproben derzeit noch nicht im Rahmen der geltenden Bestimmungen

realisierbare Flexibilisierungselemente (vor allem der Stundentafeln). Sie sind notwendig, weil eine

diesbezügliche standortbezogene Flexibilität erst an der Unterstufe möglich ist. Die Ergebnisse der

Schulversuche zur autonomen Schwerpunktbildung sollen im Anschluss daran in eine neue,

flexiblere Oberstufenregelung Eingang finden, die autonome Standortausprägungen und flexiblere

Wahlmöglichkeiten bei Aufrechterhaltung eines verbindlichen Kerns ermöglicht.

Die Schnittstellen zum System der Wahlpflichtgegenstände müssen dabei besonders evaluiert

werden. Soweit dies erforderlich ist, dienen einzelne Schulversuche auch dazu, die im Lehrplan

vorhandenen Unterrichtsfächer zu ergänzen und das Spektrum der Bildungsinhalte zu erweitern.

Schulversuche zu Sonderformen:

Diese stellen noch eine Fortführung des alten, unflexiblen Konzeptes dar, das unter anderem die

Konsequenz hatte, dass für inhaltliche oder lokale stärkere Schwerpunktsetzungen eigens

gesetzliche Vorsorge mit Detailregelungen getroffen werden musste. Nun sind zwar “alte”

Schwerpunktsetzungen mit nicht unerheblichem Aufwand (auch ökonomischer Art) gesetzlich

versorgt, doch entsprechen sie entweder nicht mehr dem Stand der Zeit oder werden durch neu

hinzugekommene Schwerpunkte (z.B. Informatik) erweitert. Es ist geplant, diese Schulversuche in

die autonome Schwerpunktbildung der Oberstufe der AHS einfließen zu lassen. In der Unterstufe

ist dies bereits weitgehend geschehen,

Schulversuche zum Fremdsprachenbereich:

Während in anderen Bereichen Schulversuche auch Gradmesser zukünftiger Entwicklungen sind,

geben die einschlägigen Aufstellungen über Schulversuche nicht den ganzen Umfang der

Aktivitäten in diesem Bereich wieder, da durch die im Schulunterrichtsgesetz (§ 6) nunmehr

vorgesehene Ermächtigung der Landesschulräte zur Genehmigung einer anderen Unterrichts -

sprache eine Vielzahl der vorhandenen Aktivitäten (v.a. Fremdsprache als Arbeitssprache)

legistisch abgedeckt ist. Das Ziel in diesem Bereich ist die Stärkung der Fremdsprachenkom -

petenz sowohl in Bezug auf die einzelne Sprache als auch die Vielfalt des Angebots. Einzelne

Schulversuche erproben die didaktische Leistbarkeit und pädagogische Verträglichkeit von drei

oder vier lebenden Fremdsprachen in gestaffelter Abfolge.

Integration Behinderter:

Hier liegt ein typisches Beispiel eines ursprünglich eine gesetzliche Regelung vorbereitenden,

nunmehr auslaufenden Schulversuches vor. Da die neuen Regelungen nur aufsteigend in Kraft

treten können, müssen in den noch nicht von den Bestimmungen erfassten Klassen in Analogie

zum Gesetz Schulversuche genehmigt werden.

Zweite lebende Fremdsprache ab der 3. Klasse (Platztausch von Latein und zweiter

lebender Fremdsprache):

Dieser zahlenmäßig starke Schulversuch kommt einem häufig vorgebrachten Wunsch und

Bedürfnis entgegen. Eines der Ergebnisse dieser Versuche ist, dass nicht nur Latein als Grundfach

das Erlernen weiterer lebender Fremdsprachen begünstigt, sondern dass auch umgekehrt

Sprachlernerfahrungen in einer zweiten (insbesondere romanischen) Sprache das Erlernen von

Latein begünstigt. Parallel zu diesem Schulversuch wurden in den letzten Jahren auch

Versuchsmodelle vorgelegt, die einen gestaffelten Beginn mehrerer Fremdsprachen ab der

1. Klasse vorsehen. Dadurch sind die Grundlagen für eine sinnvolle Variantenbreite gelegt.

Berufsbildendes mittleres und höheres Schulwesen:

Allgemeine Ziele der Erprobung sind:

besondere pädagogische Konzepte

- neue Lehrplaninhalte

schulorganisatorische Maßnahmen

vor flächendeckender Implementierung im Zuge von Schul - bzw. Lehrplanreformen bzw. als

Überbrückung bis zur Inkraftsetzung der entsprechenden Verordnungen im Sinne einer raschen

Anpassung der qualitativ hochwertigen Ausbildung an die sich ständig ändernden Anforderungen

der Wirtschaft.

Berufsschulen:

Schulversuchslehrpläne werden insbesondere eingesetzt für eine

umgehende Umsetzung bedarfsgerechter Ausbildungen für die jeweiligen Berufssparten

aufgrund neuer Ausbildungsversuche bzw. - ordnungen durch das Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten

- Anpassung an die Entwicklungen der modernen Technologien (z.B. vermehrter EDV bzw.

computergestützter Unterricht)

- umgehende Einführung neuer Unterrichtsgegenstände (Modernisierung der Lehrpläne) um

“Anlaufzeiten”, die durch die übliche aufsteigende Einführung neuer Lehrpläne entstehen, zu

vermeiden und somit rascher auf geänderte Anforderungen der Berufswelt reagieren zu

können

- Einführung neuer Freigegenstände zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen im Sinne einer

breiteren Ausbildung.

Erprobung einer möglicheren Verbesserung der Durchlässigkeit, des Bildungssystems (z.B.

zusätzliche Vermittlung von Qualifikationen, um direkten Einstieg in Aufbaulehrgang zu

ermöglichen)

- Erprobung neuer Lehr -  und Lernmethoden (z.B. Projektarbeit Verwendung der

Fremdsprache als Arbeitssprache)

- Erprobung einer zielgruppengerechten Ausbildung (z.B. für Berufsschüler, die nach Ablegen

einer Reifeprüfung eine Lehre absolvieren)

- Förderung benachteiligter Schüler (z.B. für Klassen mit mind. 50% Anteil an Schülern mit

nicht deutscher Muttersprache. Integration behinderter Lehrlinge)

Berufsbildende mittlere Schulen:

Schulversuchslehrpläne werden insbesondere eingesetzt für eine

Förderung benachteiligter Schüler (z.B. differenzierter Unterricht in Klassen mit großem

Anteil an Schülern mit nicht deutscher Muttersprache zur Verringerung von Dropout - Quoten;

Team - teaching und muttersprachlicher Begleitunterricht zur Förderung und Entwicklung der

Fachsprache Orientierungsstufe für Körperbehinderte)

Erprobung neuer Lehr -  und Lernmethoden zur Senkung der Dropout - Quoten

Anpassung der Ausbildungsdauer und - inhalte an besondere Erfordernisse von sportlichen und

künstlerischen Schwerpunkten

Förderung bzw. Eweiterung des Fremdsprachenunterrichts

Berufsbildende höhere Schulen:

Schulversuchslehrpläne werden insbesondere eingesetzt für eine

- Erprobung und umgehende Umsetzung bedarfsgerechter Ausbildungsformen für die jeweilige

Fachrichtung (z.B. neue Ausbildungszweige bzw. - Schwerpunkte; Ausbau der Autonomie)

- rasche Anpassung an die Entwicklungen der modernen Technologien

- Erprobung neuer Lehr-, Lern- und Prüfüngsmethoden (z.B. Vermittlung von Schlüsselqualifi -

kationen durch praxisnahe Ingenieurprojekte mit konkreten Ergebnissen in Form von Produk -

ten oder \Verfahren unter Einbeziehung der Wirtschaft an technischen sowie land - und

forstwirtschaftlichen höheren Lehranstalten; mündliche Prüfungen als mehrsprachige

Projektpräsentation)

- umgehende Einführung neuer Unterrichtsgegenstände bzw. Lehr - und Lernformen

(Modernisierung der Lehrpläne), um “Anlaufzeiten", die durch die übliche aufsteigende

Einführung neuer Lehrpläne entstehen, zu vermeiden und somit rascher auf geänderte

Anforderungen der Berufswelt reagieren zu können (z.B. Implementierung des

Übungsfirmenkonzeptes an den Handelsakademien)

- Förderung benachteiligter Schüler (z.B. differenzierter Unterricht in Klassen mit großem

Anteil an Schülern mit nicht deutscher Muttersprache zur Verringerung von Dropout - Quoten;

Team - teaching und muttersprachlicher Begleitunterricht zur Förderung und Entwicklung der

Fachsprache. Orientierungsstufe für Körperbehinderte)

Sonderformen berufsbildender mittlerer und höherer Schulen:

Erprobung von modularisierten Ausbildungsgängen und Entwicklung flexiblerer Einstiegs -

und Ausstiegsstufen sowie Fernstudienelementen zur Erhöhung der Durchlässigkeit des

Bildungssystems (Konzentration der Sonderformen)

Erprobung einer zielgruppengerechten Ausbildung mit geänderter Ausbildungsdauer (z.B. für

Absolventen 3 - jähriger land - und forstwirtschaülicher Fachschulen)

- Erprobung und umgehende Umsetzung bedarfsgerechter Ausbildungsformen im Bereich der

Weiterbildung (z.B. Meisterschulen, Speziallehrgänge vor der SchOG - Novelle 1998)

Schulversuche mit schulartenübergreifenden Schwerpunktsetzungen:

Ethik als Ersatzgegenstand:

Ausgehend von der Erfahrung der letzten Jahre, dass zahlreiche Schüler, die sich vom

Religionsunterricht abmelden, Defizite in der Beherrschung von ethischem Grundwissen und

Handlungskompetenzen aufweisen, haben einzelne Schulstandorte Lösungsmodelle vorge -

schlagen. Diese Versuchsmodelle versuchen ein Fundament für die Wertorientierung des

Einzelnen zu legen, wenn er den Religionsunterricht nicht besucht, und ihm jene Wissensbestände

zu vermitteln, die zur Sinngestaltung und zu ethisch verantwortlichem Handeln in der Welt von

heute befähigen. Sie informieren über religiöse und philosophische Gestaltungsmodelle und wollen

Toleranz und soziale Verantwortung vertiefen.

Erstmalig für das Schuljahr 1997/98 wurden daher für acht Schulversuchsstandorte Versuche mit

unterschiedlichen Lehrplänen genehmigt, die von einer Arbeitsgruppe im Auftrag des Unterrichts -

ministeriums begleitet werden sollen. Diese Versuche sollen die Fragen nach dem notwendigen

Inhalt der Lehrpläne, nach dem Lehrereinsatz (einschließlich Aus - und Fortbildung), nach dem

Verhältnis zu anderen Unterrichtsfächern und nach der organisatorischen Machbarkeit klären.

2. Wie viele Schulversuchsklassen sind in welchen Bundesländern eingerichtet?

3. Bis wann laufen diese Schulversuche jeweils?

4. Mit welchem Zeitraum sind dieselben begrenzt?

5. Welche Schulversuche laufen mit Ende des Schuljahres 1997/1998 aus?

Antwort

Die entsprechenden Angaben befinden sich in den Beilagen. Die Beilagen sind wie folgt

gegliedert:

1. Volksschule

2. Hauptschule

3. Polytechnische Schule

4. Allgemeine Sonderschule

5. Berufsschule

6. Allgemein bildende höhere Schule

7. Berufsbildende mittlere und höhere Schule

8. Privatschule

6. Wieviel n Mehrkosten entstehen dem Bundesministerium für Unterricht und Kunst

oder den jeweiligen Landesschulräten für den jeweiligen Versuchstyp?

7. In welcher Weise werden die Mehrkosten für Schulversuche vom Bundesministerium

für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten erfasst?

Antwort:

Schulversuche werden nur genehmigt, wenn sie keine Mehrkosten verursachen und die Wert -

einheiten dafür vorhanden sind. Die Entscheidung über die Schwerpunktsetzung in den Ländern

treffen die jeweiligen Landesschulräte, die auch über die Verteilung der Werteinheiten zu befinden

haben.

8. Welche Formen der wissenschaftlichen Begleitung wurden für die einzelnen Schul -

versuche gewählt?

Antwort:

Abhängig vom jeweiligen Schulversuch werden entsprechende Pädagogen, Wissenschafter,

Schulleiter und Landesschulbehörden zur Begleitung herangezogen.

Schulversuche, die sich auf Organisationsformen oder Organisationsstrukturen beziehen, bedürfen

keiner wissenschaftlichen Begleitung; sie werden meist vom jeweiligen Schulleiter bzw.

Landesschulinspektor evaluiert.

9. Welche derzeit laufenden Schulversuche werden wissenschaftlich evaluiert?

Welche derzeit laufenden Schulversuche werden nicht evaluiert?

Antwort:

Schulversuche im schulautonomen Bereich, bzw. Schulversuche, die Organisationsstrukturen

erproben, müssen nicht evaluiert werden.

Eine detaillierte Aufstellung mit genauen Evaluationsangaben kann erst nach umfangreichen

Recherchen im Bereich der Landesschulräte zur Verfügung gestellt werden, Für den Bereich der

Schulversuche Mittelschule und Leistungsdifferenzierung an Hauptschulen werden derzeit zwei

umfangreiche Evaluationsprojekte durchgeführt, die von Univ. Prof. Dr. Olechowski und

Univ. Prof. Dr. Posch betreut werden.

10. Aufgrund welcher Kriterien wird über die wissenschaftliche Evaluation von Schul-

versuchen entschieden? Wer trifft diese Entscheidung?

Antwort

Die wissenschaftliche Evaluation ist abhängig vom jeweiligen Schulversuch. Wie bereits erwähnt

bedürfen Schulversuche, die neue Organisationsformen und Organisationsstrukturen erproben,

keiner wissenschaftlichen Evaluation. Die entscheidenden Kriterien dafür sind in den jeweiligen

Schulversuchsanträgen festgelegt. Je umfassender die möglichen Auswirkungen einer Übernahme

des Schulversuches in den Regelschulbereich wären, desto breiter wird der Fragenkatalog für die

wissenschaftliche Evaluation festgelegt. Dies gilt z.B. auch für die in Pkt.9 genannten

Evaluationsprojekte. Dabei wird das Einvernehmen aller im Genehmigungsverfahren beteiligten

Instanzen hergestellt.

11. Welche bisher durchgeführten Untersuchungsergebnisse über Schulversuche wurden

publiziert oder in anderer Form öffentlich zugänglich gemacht? Wo sind diese Ergeb -

nisse einsehbar?

Antwort:

Die Beantwortung dieser Frage bedarf noch weiterer umfangreicher Recherchen bei den

Landesschulbehörden. Die Ergebnisse werden nach deren Einlangen zur Verfügung gestellt.

12. Welche Schulversuche wurden seit Bestehen dieses Instrumentes in das Regel -

Schulwesen übernommen? Bitte gehen Sie eine nach Schularten gegliederte Auflistung?

Antwort.

Da dieses Instrument seit dem Jahr 1962 besteht, kann dieser Punkt erst nach Durchsicht sämt -

licher Akten beantwortet werden. Diese Akten liegen in den Fachabteilungen nicht mehr auf und

können daher erst nach Durchsicht der Archive bearbeitet werden.

Ich werde die Antworten auf die in dieser Anfrage aufgrund des großen Zeitaufwandes nicht

beantwortbaren Fragen nach Abschluss der Recherchen nachreichen.

13. Welche Schulversuche konnten bzw. können im Rahmen der in den letzten Jahren

eingeführten Autonomiebestimmungen von Schule selbständig übernommen oder

durchgeführt werden?

Antwort

Die Angaben befinden sich in den Beilagen.

14. Wie viele derzeit laufenden Schulversuche bestehen bereits seit mehr als fünf Jahren?

Bitte um eine nach Bundesländern und Schulversuchstyp gegliederte Auflistung.

Antwort:

Die Angaben befinden sich in den Beilagen.

 

 

Beilagen konnten nicht gescannt werden !!