3633/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3667/J - NR/1998 betreffend Schulversuche, die die
Abgeordneten Maria Schaffenrath und PartnerInnen am 18. Februar 1998 an mich richteten, wird
wie folgt beantwortet:
1. Welche pädagogischen und bildungspolitischen Ideen werden gegenwärtig in Schulver -
suchen in den einzelnen Schularten erprobt?
Antwort:
Schuleingangsbereich
Im Schuljahr 1996/97 gab es an den 3295 öffentlichen Volksschulen an knapp einem Viertel der
Standorte Vorschulstufen. Die Zahl der Vorschulstufen ist in den einzelnen Bundesländern aus
mehreren Gründen sehr unterschiedlich. Auch die Organisationshöhe der einzelnen Volks -
schulen spielt dabei eine bedeutende Rolle, denn ca. 25 % aller Volksschulen sind wenig -
gegliederte Volksschulen mit 1 bis 3 Klassen.
Um zu differenzierten Lösungsansätzen für den Schuleingangsbereich zu gelangen, wurden ab
dem Schuljahr 1993/94 Schulversuche ermöglicht, die durch die Einbindung der Vorschulstufe
in die Grundstufe 1 zu einer pädagogischen Neugestaltung des gesamten Schuleingangsbereichs
beitragen sollen. Keine Änderungen gab es bei den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur
Vorschulstufe.
Seit der Überführung der Vorschulstufe (1983) in das Regelschulwesen zeigten sich bei den
derzeit
geltenden Regelungen für den Schuleingangsbereich folgende Probleme:
• Es ist nicht möglich, allen Kindern, für die die Vorschulstufe gedacht ist, die entsprechende
Förderung zukommen zu lassen. In den dünner besiedelten Regionen kann bei verant -
wortungsvoller Handhabung der Feststellung der mangelnden Schulreife nicht die ausrei -
chende Schülerzahl für eine Vorschulklasse erreicht werden. Vorschulgruppen werden von
den Eltern oft nicht angenommen, da die Kinder nur an 2 oder 3 Tagen in der Woche in der
Schule betreut werden. Andererseits kommt es in Sprengeln mit Vorschulklassen mitunter zu
überhöhten “Rückstellquoten".
• Die Feststellung der fehlenden bzw. mangelnden Schulreife ist vor bzw. zum Schuleintritt mit
Unsicherheiten verbunden.
• Für Kinder, die nach dem Schulbeginn rückgestellt bzw. in die Vorschulstufe aufgenommen
werden, wird der Misserfolg beim Schulstart besonders spürbar und birgt die Gefahr lang -
fristiger Motivationsdefizite in sich.
• Bei den geltenden Regelungen kann auf mangelnde Schulreife derzeit nur mit Rückstellung
bzw. Besuch der Vorschulstufe reagiert werden. Pädagogisch stärker integrativ arbeitende
Modelle sind dabei noch nicht entsprechend verankert.
Ziel der Schulversuche ist es daher, flexible Modelle zur Betreuung aller schulpflichtigen Kinder,
die eine besondere Förderung im Schuleingangsbereich benötigen, unabhängig von der
Organisationshöhe der Schule, zu entwickeln.
Die Betreuung sollte möglichst in Wohnortnähe erfolgen, um die Kinder nicht aus dem gewohn -
ten sozialen Bereich herauszureißen.
Aufgrund der hier angegebenen Zielsetzungen sollen damit auch Schülergruppen erfasst werden,
bei denen die jetzige Regelung nicht greift und auch weitere differenzierende Maßnahmen (z.B.
Förderung bei Lernbehinderungen, die bei Schuleintritt zwar vorhanden, aber noch nicht erkannt
bzw. festgestellt worden sind) gesetzt werden können.
Zusammenfassend geht es darum, den Schuleingangsbereich flexibler zu gestalten, um Kindern
mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen einen positiven Schulstart zu ermöglichen und
ihnen im Rahmen der Grundstufe 1 bis zu 3 Jahren Zeit zur Bewältigung zu geben. Es muss daher
allen schulpflichtigen und schulfähigen Kindern ein “sanfter Einstieg” in die Grundschule
ermöglicht werden. Je nach den regionalen Gegebenheiten sollte dann am Standort die beste
Lösung für die Schulanfänger gefunden werden. Denn Einschränkungen sollten weder durch die
geographische Lage noch die Organisationshöhe der Schule gegeben sein.
Die Kinder sollten von vornherein bestmöglich gefördert werden und nicht erst nach Vorliegen
verschiedener
Defizite.
Alternative Formen der Leistungsbeurteilung
In einem engen Zusammenhang mit den Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung,
vor allem auf der Grundstufe 1, sind die Projekte zu alternativen Formen der Leistungs -
beurteilung zu sehen. Aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung zwischen Lehrern und Eltern
(2/3 Abstimmung) werden verschiedene alternative Formen erprobt, wie verbale Beschreibungen,
Elterngespräche, direkte Leistungsvorlagen. Die pädagogische Leitlinie geht davon aus, dass
Leistungsfeststellungen und Leistungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der individuellen
Lernzuwächse ermutigende Rückmeldungen auf den individuellen Lernprozess der Kinder sein
sollen. Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern wird wesentlich von ihrem
Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Der Grundschul -
lehrplan eröffnet genügend Möglichkeiten für eine ermutigende, hilfreiche und individualisierende
Leistungsfeststellung.
Lebende Fremdsprache in der Grundschule
Das Erlernen von Fremdsprachen zählt im Zuge der Internationalisierung zu den wesentlichen
Bildungsaufgaben und wissenschaftliche Erkenntnisse weisen darauf hin, dass das Lernen einer
weiteren Sprache im frühkindlichen Alter zunehmend an Bedeutung gewinnt. Kinder werden
bereits vor dem Schuleintritt mit fremdsprachlichen Ausdrucken konfrontiert (z. B. Speisen,
Spiele, Werbung etc.). Die Schule sollte daher von Beginn an darauf aufbauen und durch die
Kontaktnahme mit einer fremden Sprache in einer lustbetonten, spielerischen und zwanglosen
Atmosphäre soll die Freude für das Erlernen einer Fremdsprache geweckt und gefördert werden.
In der Grundschule steht vor allem der kommunikative Aspekt im Vordergrund und daher wird in
Schulversuchen ab der Grundstufe 1 eine Fremdsprache in kurzen Sequenzen durch den
Klassenlehrer angeboten. Dies setzt eine hohe Fachkompetenz der Lehrer und Lehrerinnen
voraus, weil sie in der entsprechenden Situation in geeigneter methodisch - didaktischer Art und
Weise die Fremdsprache in das Unterrichtsgeschehen integrieren.
Die weiteren Projekte, die im Rahmen von Schulversuchen erprobt werden, sind vor allem auf die
regionale Situation bezogen bzw. Versuche, die geringfügig über den Rahmen der Schulgesetze
hinausgehen.
Schulversuche an Hauptschulen:
Im Schuljahr 1997/98 wurden an 289 Standorten in 1778 Klassen Schulversuche durchgeführt,
das sind rund 16 % der Klassen.
Das Hauptgewicht liegt bei Schulversuchen zur Leistungsdifferenzierung (§ 13 1b SchOG) mit
1485 Klassen an 203 Standorten (13,6 % der Klassen).
Nennenswerte Größenordnungen erreichen noch
Schulversuche zur Leistungsfeststellung bzw. Leistungsbeurteilung (§ 78 SchUG), mit
59 Klassen an 32 Standorten (0,5 % der Klassen).
(Zusätzlich enthält auch eine Reihe von anderen Schulversuchsprojekten Elemente dieser
Kategorie. Wenn man diese dazurechnet, wären es 225 Klassen an 62 Standorten, somit 2 %
der Klassen).
Schulversuche der “Neuen Mittelschule” (§ 7 SchOG) mit 292 Klassen an 25 Standorten
(2,6 % der Klassen).
Schulversuche zur Leistungsdifferenzierung:
Die Hauptschule hat einen breiten Bildungsauftrag, der mehrere Zielsetzungen bezüglich der
weiterführenden Ausbildungsschritte umfasst und ein Eingehen auf die individuelle Besonderheit
der einzelnen Schüler/innen vorsieht. Differenzierung, auch im Sinne von Individualisierung, ist
also ein charakteristisches Grundmerkmal dieser Schulart.
Eine Differenzierung in Bezug auf die Leistungsfähigkeit ist notwendig, um einen höheren
individuellen Bildungsertrag und die sozial integrative Leistung der Hauptschule zu sichern. Im
Zentrum steht die möglichst optimale Förderung der individuellen Leistungsfähigkeit. Dazu muss
die Differenzierung ausreichend flexibel sein und immer wieder Chancen anbieten.
Derzeit besitzt das Leistungsgruppensystem einzelne Mängel, für. die die Schulversuche durch
Lockerungen in der Struktur der Leistungsdifferenzierung Antworten versuchen.
Dies ist insbesondere der Zwang zum Wechsel der Schülergruppe bei Umstufung in eine andere
Leistungsgruppe, der soziale und fördernde Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt.
Auch die Zeitwahl bei der Einstufung wird von den Schüler/innen und Eltern mitunter als
deutliche Belastung empfunden.
Die geforderte Durchlässigkeit und Leistungsgerechtigkeit gegenüber dem Einzelnen wird noch
zu wenig eingelöst.
Um einer pädagogisch - didaktischen Weiterentwicklung ausreichend Raum zu geben, sollen die
Schulversuche die Möglichkeiten der inneren Leistungsdifferenzierung erweitern und das
Regelungssystem
für die Leistungsgruppen sinnvoll modifizieren.
Schulversuche zur Leistungsbeurteilung:
Wie bereits zu den vergleichbaren Schulversuchen im Volksschulbereich ausgeführt, stehen diese
Schulversuche im engen Zusammenhang mit den Maßnahmen der Individualisierung und
Differenzierung. Sie sollen erproben, welche alternativen Formen der Leistungsbeurteilung, etwa
verbale Beschreibungsmodelle und projektorientierte Leistungsvorlagen, eine hohe Akzeptanz bei
Lehrern und Eltern erreichen und darüber hinaus die pädagogische Qualität des Unterrichts
unterstützen können. Die schulische Leistungsbereitschaft der Schüler und Schülerinnen soll dabei
in besonderer Weise motiviert und ihr Selbstvertrauen und ihre Erfolgszuversicht gestärkt werden.
Schulversuche zur “Neuen Mittelschule”:
Diese Schulversuche erproben Kooperationsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Schularten und
versuchen, die daraus folgenden Übertrittsmöglichkeiten in besonderer Weise zu regeln. Der
Einstieg in die Sekundarstufe II soll durch geeignete lehrplanmäßige und differenzierungs -
spezifische Veränderungen vorbereitet werden. Die einzelnen Modelle in den verschiedenen
Bundesländern unterscheiden sich voneinander und ermöglichen so eine weitere Diskussion der
Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der Sekundarstufe 1.
Die übrigen Schulversuche befassen sich mit: Hauptschulabschluss für ASO – Abgänger/innen,
Berufsorientierung, Fremdsprachen (hier sind nur jene Projekte erfasst, die die Möglichkeiten der
Schulautonomie überschreiten), Schüler/innen mit nicht deutscher Muttersprache, alternative
Lernformen, Lehrplan ‚99,
Allgemeinbildende höhere Schulen:
Autonome Schwerpunktbildungen an der Oberstufe der AHS:
Diese Schulversuche erproben derzeit noch nicht im Rahmen der geltenden Bestimmungen
realisierbare Flexibilisierungselemente (vor allem der Stundentafeln). Sie sind notwendig, weil eine
diesbezügliche standortbezogene Flexibilität erst an der Unterstufe möglich ist. Die Ergebnisse der
Schulversuche zur autonomen Schwerpunktbildung sollen im Anschluss daran in eine neue,
flexiblere Oberstufenregelung Eingang finden, die autonome Standortausprägungen und flexiblere
Wahlmöglichkeiten bei Aufrechterhaltung eines verbindlichen Kerns ermöglicht.
Die Schnittstellen zum System der Wahlpflichtgegenstände müssen dabei besonders evaluiert
werden. Soweit dies erforderlich ist, dienen einzelne Schulversuche auch dazu, die im Lehrplan
vorhandenen
Unterrichtsfächer zu ergänzen und das Spektrum der Bildungsinhalte zu
erweitern.
Schulversuche zu Sonderformen:
Diese stellen noch eine Fortführung des alten, unflexiblen Konzeptes dar, das unter anderem die
Konsequenz hatte, dass für inhaltliche oder lokale stärkere Schwerpunktsetzungen eigens
gesetzliche Vorsorge mit Detailregelungen getroffen werden musste. Nun sind zwar “alte”
Schwerpunktsetzungen mit nicht unerheblichem Aufwand (auch ökonomischer Art) gesetzlich
versorgt, doch entsprechen sie entweder nicht mehr dem Stand der Zeit oder werden durch neu
hinzugekommene Schwerpunkte (z.B. Informatik) erweitert. Es ist geplant, diese Schulversuche in
die autonome Schwerpunktbildung der Oberstufe der AHS einfließen zu lassen. In der Unterstufe
ist dies bereits weitgehend geschehen,
Schulversuche zum Fremdsprachenbereich:
Während in anderen Bereichen Schulversuche auch Gradmesser zukünftiger Entwicklungen sind,
geben die einschlägigen Aufstellungen über Schulversuche nicht den ganzen Umfang der
Aktivitäten in diesem Bereich wieder, da durch die im Schulunterrichtsgesetz (§ 6) nunmehr
vorgesehene Ermächtigung der Landesschulräte zur Genehmigung einer anderen Unterrichts -
sprache eine Vielzahl der vorhandenen Aktivitäten (v.a. Fremdsprache als Arbeitssprache)
legistisch abgedeckt ist. Das Ziel in diesem Bereich ist die Stärkung der Fremdsprachenkom -
petenz sowohl in Bezug auf die einzelne Sprache als auch die Vielfalt des Angebots. Einzelne
Schulversuche erproben die didaktische Leistbarkeit und pädagogische Verträglichkeit von drei
oder vier lebenden Fremdsprachen in gestaffelter Abfolge.
Integration Behinderter:
Hier liegt ein typisches Beispiel eines ursprünglich eine gesetzliche Regelung vorbereitenden,
nunmehr auslaufenden Schulversuches vor. Da die neuen Regelungen nur aufsteigend in Kraft
treten können, müssen in den noch nicht von den Bestimmungen erfassten Klassen in Analogie
zum Gesetz Schulversuche genehmigt werden.
Zweite lebende Fremdsprache ab der 3. Klasse (Platztausch von Latein und zweiter
lebender Fremdsprache):
Dieser zahlenmäßig starke Schulversuch kommt einem häufig vorgebrachten Wunsch und
Bedürfnis entgegen. Eines der Ergebnisse dieser Versuche ist, dass nicht nur Latein als Grundfach
das Erlernen weiterer lebender Fremdsprachen begünstigt, sondern dass auch umgekehrt
Sprachlernerfahrungen in einer zweiten (insbesondere romanischen) Sprache das Erlernen von
Latein begünstigt. Parallel zu diesem Schulversuch wurden in den letzten Jahren auch
Versuchsmodelle vorgelegt, die einen gestaffelten Beginn mehrerer Fremdsprachen ab der
1.
Klasse vorsehen. Dadurch sind die Grundlagen für eine sinnvolle
Variantenbreite gelegt.
Berufsbildendes mittleres und höheres Schulwesen:
Allgemeine Ziele der Erprobung sind:
besondere pädagogische Konzepte
- neue Lehrplaninhalte
schulorganisatorische Maßnahmen
vor flächendeckender Implementierung im Zuge von Schul - bzw. Lehrplanreformen bzw. als
Überbrückung bis zur Inkraftsetzung der entsprechenden Verordnungen im Sinne einer raschen
Anpassung der qualitativ hochwertigen Ausbildung an die sich ständig ändernden Anforderungen
der Wirtschaft.
Berufsschulen:
Schulversuchslehrpläne werden insbesondere eingesetzt für eine
umgehende Umsetzung bedarfsgerechter Ausbildungen für die jeweiligen Berufssparten
aufgrund neuer Ausbildungsversuche bzw. - ordnungen durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anpassung an die Entwicklungen der modernen Technologien (z.B. vermehrter EDV bzw.
computergestützter Unterricht)
- umgehende Einführung neuer Unterrichtsgegenstände (Modernisierung der Lehrpläne) um
“Anlaufzeiten”, die durch die übliche aufsteigende Einführung neuer Lehrpläne entstehen, zu
vermeiden und somit rascher auf geänderte Anforderungen der Berufswelt reagieren zu
können
- Einführung neuer Freigegenstände zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen im Sinne einer
breiteren Ausbildung.
Erprobung einer möglicheren Verbesserung der Durchlässigkeit, des Bildungssystems (z.B.
zusätzliche Vermittlung von Qualifikationen, um direkten Einstieg in Aufbaulehrgang zu
ermöglichen)
- Erprobung neuer Lehr - und Lernmethoden (z.B. Projektarbeit Verwendung der
Fremdsprache als Arbeitssprache)
- Erprobung einer zielgruppengerechten Ausbildung (z.B. für Berufsschüler, die nach Ablegen
einer Reifeprüfung eine Lehre absolvieren)
- Förderung benachteiligter Schüler (z.B. für Klassen mit mind. 50% Anteil an Schülern mit
nicht
deutscher Muttersprache. Integration behinderter Lehrlinge)
Berufsbildende mittlere Schulen:
Schulversuchslehrpläne werden insbesondere eingesetzt für eine
Förderung benachteiligter Schüler (z.B. differenzierter Unterricht in Klassen mit großem
Anteil an Schülern mit nicht deutscher Muttersprache zur Verringerung von Dropout - Quoten;
Team - teaching und muttersprachlicher Begleitunterricht zur Förderung und Entwicklung der
Fachsprache Orientierungsstufe für Körperbehinderte)
Erprobung neuer Lehr - und Lernmethoden zur Senkung der Dropout - Quoten
Anpassung der Ausbildungsdauer und - inhalte an besondere Erfordernisse von sportlichen und
künstlerischen Schwerpunkten
Förderung bzw. Eweiterung des Fremdsprachenunterrichts
Berufsbildende höhere Schulen:
Schulversuchslehrpläne werden insbesondere eingesetzt für eine
- Erprobung und umgehende Umsetzung bedarfsgerechter Ausbildungsformen für die jeweilige
Fachrichtung (z.B. neue Ausbildungszweige bzw. - Schwerpunkte; Ausbau der Autonomie)
- rasche Anpassung an die Entwicklungen der modernen Technologien
- Erprobung neuer Lehr-, Lern- und Prüfüngsmethoden (z.B. Vermittlung von Schlüsselqualifi -
kationen durch praxisnahe Ingenieurprojekte mit konkreten Ergebnissen in Form von Produk -
ten oder \Verfahren unter Einbeziehung der Wirtschaft an technischen sowie land - und
forstwirtschaftlichen höheren Lehranstalten; mündliche Prüfungen als mehrsprachige
Projektpräsentation)
- umgehende Einführung neuer Unterrichtsgegenstände bzw. Lehr - und Lernformen
(Modernisierung der Lehrpläne), um “Anlaufzeiten", die durch die übliche aufsteigende
Einführung neuer Lehrpläne entstehen, zu vermeiden und somit rascher auf geänderte
Anforderungen der Berufswelt reagieren zu können (z.B. Implementierung des
Übungsfirmenkonzeptes an den Handelsakademien)
- Förderung benachteiligter Schüler (z.B. differenzierter Unterricht in Klassen mit großem
Anteil an Schülern mit nicht deutscher Muttersprache zur Verringerung von Dropout - Quoten;
Team - teaching und muttersprachlicher Begleitunterricht zur Förderung und Entwicklung der
Fachsprache.
Orientierungsstufe für Körperbehinderte)
Sonderformen berufsbildender mittlerer und höherer Schulen:
Erprobung von modularisierten Ausbildungsgängen und Entwicklung flexiblerer Einstiegs -
und Ausstiegsstufen sowie Fernstudienelementen zur Erhöhung der Durchlässigkeit des
Bildungssystems (Konzentration der Sonderformen)
Erprobung einer zielgruppengerechten Ausbildung mit geänderter Ausbildungsdauer (z.B. für
Absolventen 3 - jähriger land - und forstwirtschaülicher Fachschulen)
- Erprobung und umgehende Umsetzung bedarfsgerechter Ausbildungsformen im Bereich der
Weiterbildung (z.B. Meisterschulen, Speziallehrgänge vor der SchOG - Novelle 1998)
Schulversuche mit schulartenübergreifenden Schwerpunktsetzungen:
Ethik als Ersatzgegenstand:
Ausgehend von der Erfahrung der letzten Jahre, dass zahlreiche Schüler, die sich vom
Religionsunterricht abmelden, Defizite in der Beherrschung von ethischem Grundwissen und
Handlungskompetenzen aufweisen, haben einzelne Schulstandorte Lösungsmodelle vorge -
schlagen. Diese Versuchsmodelle versuchen ein Fundament für die Wertorientierung des
Einzelnen zu legen, wenn er den Religionsunterricht nicht besucht, und ihm jene Wissensbestände
zu vermitteln, die zur Sinngestaltung und zu ethisch verantwortlichem Handeln in der Welt von
heute befähigen. Sie informieren über religiöse und philosophische Gestaltungsmodelle und wollen
Toleranz und soziale Verantwortung vertiefen.
Erstmalig für das Schuljahr 1997/98 wurden daher für acht Schulversuchsstandorte Versuche mit
unterschiedlichen Lehrplänen genehmigt, die von einer Arbeitsgruppe im Auftrag des Unterrichts -
ministeriums begleitet werden sollen. Diese Versuche sollen die Fragen nach dem notwendigen
Inhalt der Lehrpläne, nach dem Lehrereinsatz (einschließlich Aus - und Fortbildung), nach dem
Verhältnis zu anderen Unterrichtsfächern und nach der organisatorischen Machbarkeit klären.
2. Wie viele Schulversuchsklassen sind in welchen Bundesländern eingerichtet?
3. Bis wann laufen diese Schulversuche jeweils?
4. Mit welchem Zeitraum sind dieselben begrenzt?
5.
Welche Schulversuche laufen mit Ende des Schuljahres 1997/1998 aus?
Antwort
Die entsprechenden Angaben befinden sich in den Beilagen. Die Beilagen sind wie folgt
gegliedert:
1. Volksschule
2. Hauptschule
3. Polytechnische Schule
4. Allgemeine Sonderschule
5. Berufsschule
6. Allgemein bildende höhere Schule
7. Berufsbildende mittlere und höhere Schule
8. Privatschule
6. Wieviel n Mehrkosten entstehen dem Bundesministerium für Unterricht und Kunst
oder den jeweiligen Landesschulräten für den jeweiligen Versuchstyp?
7. In welcher Weise werden die Mehrkosten für Schulversuche vom Bundesministerium
für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten erfasst?
Antwort:
Schulversuche werden nur genehmigt, wenn sie keine Mehrkosten verursachen und die Wert -
einheiten dafür vorhanden sind. Die Entscheidung über die Schwerpunktsetzung in den Ländern
treffen die jeweiligen Landesschulräte, die auch über die Verteilung der Werteinheiten zu befinden
haben.
8. Welche Formen der wissenschaftlichen Begleitung wurden für die einzelnen Schul -
versuche gewählt?
Antwort:
Abhängig vom jeweiligen Schulversuch werden entsprechende Pädagogen, Wissenschafter,
Schulleiter und Landesschulbehörden zur Begleitung herangezogen.
Schulversuche, die sich auf Organisationsformen oder Organisationsstrukturen beziehen, bedürfen
keiner wissenschaftlichen Begleitung; sie werden meist vom jeweiligen Schulleiter bzw.
Landesschulinspektor
evaluiert.
9. Welche derzeit laufenden Schulversuche werden wissenschaftlich evaluiert?
Welche derzeit laufenden Schulversuche werden nicht evaluiert?
Antwort:
Schulversuche im schulautonomen Bereich, bzw. Schulversuche, die Organisationsstrukturen
erproben, müssen nicht evaluiert werden.
Eine detaillierte Aufstellung mit genauen Evaluationsangaben kann erst nach umfangreichen
Recherchen im Bereich der Landesschulräte zur Verfügung gestellt werden, Für den Bereich der
Schulversuche Mittelschule und Leistungsdifferenzierung an Hauptschulen werden derzeit zwei
umfangreiche Evaluationsprojekte durchgeführt, die von Univ. Prof. Dr. Olechowski und
Univ. Prof. Dr. Posch betreut werden.
10. Aufgrund welcher Kriterien wird über die wissenschaftliche Evaluation von Schul-
versuchen entschieden? Wer trifft diese Entscheidung?
Antwort
Die wissenschaftliche Evaluation ist abhängig vom jeweiligen Schulversuch. Wie bereits erwähnt
bedürfen Schulversuche, die neue Organisationsformen und Organisationsstrukturen erproben,
keiner wissenschaftlichen Evaluation. Die entscheidenden Kriterien dafür sind in den jeweiligen
Schulversuchsanträgen festgelegt. Je umfassender die möglichen Auswirkungen einer Übernahme
des Schulversuches in den Regelschulbereich wären, desto breiter wird der Fragenkatalog für die
wissenschaftliche Evaluation festgelegt. Dies gilt z.B. auch für die in Pkt.9 genannten
Evaluationsprojekte. Dabei wird das Einvernehmen aller im Genehmigungsverfahren beteiligten
Instanzen hergestellt.
11. Welche bisher durchgeführten Untersuchungsergebnisse über Schulversuche wurden
publiziert oder in anderer Form öffentlich zugänglich gemacht? Wo sind diese Ergeb -
nisse einsehbar?
Antwort:
Die Beantwortung dieser Frage bedarf noch weiterer umfangreicher Recherchen bei den
Landesschulbehörden.
Die Ergebnisse werden nach deren Einlangen zur Verfügung gestellt.
12. Welche Schulversuche wurden seit Bestehen dieses Instrumentes in das Regel -
Schulwesen übernommen? Bitte gehen Sie eine nach Schularten gegliederte Auflistung?
Antwort.
Da dieses Instrument seit dem Jahr 1962 besteht, kann dieser Punkt erst nach Durchsicht sämt -
licher Akten beantwortet werden. Diese Akten liegen in den Fachabteilungen nicht mehr auf und
können daher erst nach Durchsicht der Archive bearbeitet werden.
Ich werde die Antworten auf die in dieser Anfrage aufgrund des großen Zeitaufwandes nicht
beantwortbaren Fragen nach Abschluss der Recherchen nachreichen.
13. Welche Schulversuche konnten bzw. können im Rahmen der in den letzten Jahren
eingeführten Autonomiebestimmungen von Schule selbständig übernommen oder
durchgeführt werden?
Antwort
Die Angaben befinden sich in den Beilagen.
14. Wie viele derzeit laufenden Schulversuche bestehen bereits seit mehr als fünf Jahren?
Bitte um eine nach Bundesländern und Schulversuchstyp gegliederte Auflistung.
Antwort:
Die Angaben befinden sich in den Beilagen.
Beilagen konnten nicht gescannt werden !!