3634/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Karlsson und Genossen haben am 20. Februar 1998

unter der Nr. 3674/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

“Nachschulung von bereits im Landesverteidigungsressort beschäftigten Frauen” gerichtet.

Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage

beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Ja.

Zu 2:

Von jenen Frauen, die bisher zur Eignungsprüfung angetreten sind, gehörte keine dem

Planstellenbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung an.

Zu 3:

Seit 1. Jänner 1998 können sich weibliche Bundesbedienstete im Planstellenbereich des

Bundesministers für Landesverteidigung, die diesem Planstellenbereich bereits vor dem

1. Jänner 1998 angehört haben, bis zum Ablauf des 31. Dezembers 1998 zu einer

Nachhollaufbahn zur fachlichen Vorbereitung und Erlangung der Eignung für eine

Verwendung im Militärischen Dienst beim Heeresgebührenamt freiwillig melden.

Zu 4:

Bisher haben 44 weibliche Bedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung ihr

Interesse an einer Nachhollaufbahn bekundet. Sofern diese Frauen in weiterer Folge eine

Freiwilligenmeldung abgeben, werden sie zur Eignungsprüfung in das Prüfzentrum Linz

eingeladen werden.

Zu 5:

Nein.

Zu 6:

Aus organisatorischen Gründen werden diese Einberufungen zum Ausbildungsdienst erst

nach Ablauf der gesetzlichen Frist für die Abgabe von Freiwilligenmeldungen zur

Nachhollaufbahn (31. Dezember 1998) erfolgen. Hiebei ist zu berücksichtigen, daß die

Nachhollaufbahn in Form von Ausbildungsdiensten im Ausmaß von mindestens sechs und

höchstens 18 Monaten (unter Bedachtnahme auf die jeweilige Vorverwendung und den

Ausbildungsstand sowie auf die angestrebte militärische Verwendung der Betroffenen) zu

absolvieren ist und demzufolge zunächst für jede einzelne Bedienstete ein individuelles

Laufbahnbild erstellt werden muß.

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