3634/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Karlsson und Genossen haben am 20. Februar 1998
unter der Nr. 3674/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Nachschulung von bereits im Landesverteidigungsressort beschäftigten Frauen” gerichtet.
Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Ja.
Zu 2:
Von jenen Frauen, die bisher zur Eignungsprüfung angetreten sind, gehörte keine dem
Planstellenbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung an.
Zu 3:
Seit 1. Jänner 1998 können sich weibliche Bundesbedienstete im Planstellenbereich des
Bundesministers für Landesverteidigung, die diesem Planstellenbereich bereits vor dem
1. Jänner 1998 angehört haben, bis zum Ablauf des 31. Dezembers 1998 zu einer
Nachhollaufbahn zur fachlichen Vorbereitung und Erlangung der Eignung für eine
Verwendung im Militärischen Dienst beim Heeresgebührenamt freiwillig melden.
Zu 4:
Bisher haben 44 weibliche Bedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung ihr
Interesse an einer Nachhollaufbahn bekundet. Sofern diese Frauen in weiterer Folge eine
Freiwilligenmeldung abgeben, werden sie zur Eignungsprüfung in das Prüfzentrum Linz
eingeladen
werden.
Zu 5:
Nein.
Zu 6:
Aus organisatorischen Gründen werden diese Einberufungen zum Ausbildungsdienst erst
nach Ablauf der gesetzlichen Frist für die Abgabe von Freiwilligenmeldungen zur
Nachhollaufbahn (31. Dezember 1998) erfolgen. Hiebei ist zu berücksichtigen, daß die
Nachhollaufbahn in Form von Ausbildungsdiensten im Ausmaß von mindestens sechs und
höchstens 18 Monaten (unter Bedachtnahme auf die jeweilige Vorverwendung und den
Ausbildungsstand sowie auf die angestrebte militärische Verwendung der Betroffenen) zu
absolvieren ist und demzufolge zunächst für jede einzelne Bedienstete ein individuelles
Laufbahnbild erstellt werden muß.
Beilage