3635/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3668/J - NR/1998, betreffend angekündigtes
Verbot von Wertkarten - Mobiltelefonen, die die Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner
am 18. Februar 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Sind Telefonnetz - Vertreiber verpflichtet, im Falle von sexuellen oder sonstigen Belästi -
gungen Namen, Adresse und Telefonnummer bekanntzugeben? Wenn ja, auf welcher
gesetzlichen Bestimmung beruht dies?
Antwort:
Nach dem Telekommunikationsgesetz kann ein Teilnehmer beim Betreiber des Telefondienstes
eine Fangschaltung beantragen. Das Ergebnis der Fangschaltung ist dem Teilnehmer bekannt -
zugeben, wenn er die Tatsache von belästigenden Anrufen während der Überwachung glaubhaft
macht. Dies ergibt sich aus § 100 TKG.
2. und 3.
Treten Sie für ein Verbot von Wertkarten - Mobiltelefonen ein? Wenn ja auf welcher
gesetzlichen Grundlage?
Wenn nein, treten Sie für eine Registrierung von Wertkarten - Telefonen (bzw. Wert -
karten)
ein? Wenn ja, in welcher Form?
Antwort:
Ich trete dafür ein, daß die Maßnahmen im Bereich von Telefonwertkarten für Mobiltelefone
international, jedenfalls aber innerhalb der EU einheitlich gemeinsam geregelt werden. Im
Hinblick auf die Internationalität dieser Dienste machen nationale Alleingänge in diesem
Bereich keinen Sinn und bringen auch nicht den gewünschten Erfolg. Dies gilt sowohl für ein
allfälliges Verbot solcher Wertkarten, als auch für eine Verpflichtung zur Registrierung beim
Kauf solcher Wertkarten. Was eine allfällige Registrierungspflicht betrifft, so ist jedenfalls zu
bedenken, in welchem Verhältnis der damit verbundene Aufwand zu dem dadurch erzielten
Informationsgewinn steht. Grundsätzlich befürworte ich aber den Einsatz derartiger Telefon -
wertkarten für Mobiltelefone. Im übrigen besteht derzeit eine freiwillige Registrierungs -
möglichkeit, von der laut Angaben der Betreiber ca. 30 % der Kunden Gebrauch machen.
4. In welchen Ländern der EU sind Wertkarten - Telefone verboten, in welchen müssen
sie registriert werden?
Antwort:
Nach den mir vom Bundesminister für Inneres zur Verfügung gestellten Unterlagen werden
derzeit Wertkarten - Telefone nur in Dänemark und Luxemburg nicht angeboten. In folgenden
Ländern besteht eine Registrierungspflicht für die Käufer solcher Karten: Frankreich, Bundesre -
publik Deutschland und Italien.
5. Welche Überlegungen gibt es seitens der EU, Wertkarten - Telefone (bzw. Wertkarten)
zu registrieren oder verbieten zu lassen?
Antwort:
Die Diskussionen innerhalb der EU werden im Rahmen der III Säule geführt, in welchem
Bereich das Bundesministerium für Justiz bzw. das Bundesministerium für Inneres federfüh -
rend vertreten sind. Ich kann daher über den Inhalt dieser Beratungen keine Auskunft geben.
6. Wie viele Wertkarten - Telefonbesitzer gibt es Ihren Informationen nach bereits in
Österreich?
Antwort:
Nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen der Telefongesellschaften gibt es derzeit
ca. 260.000 Wertkarten - Telefonbesitzer.
7. Wie hoch schätzen Sie die notwendigen Entschädigungszahlungen an Wertkarten -
Telefonbesitzer im Falle eines Verbotes?
Antwort:
Ob im Falle eines Verbotes an die Besitzer überhaupt eine Entschädigung zu leisten wäre) wäre
im Zuge der parlamentarischen Behandlung einer entsprechenden Novelle zum Telekommuni -
kationsgesetz zu beraten. Es wäre daher spekulativ) schon heute darüber irgendwelche Angaben
zu machen.