3640/AB XX.GP

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Martina Gredler und Genossen haben am 18.2.1998

an mich eine schriftliche Anfrage betreffend FolIow - Up der Weltbevölkerungskonferenz

1994 gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:

1. Welche Bereiche des Aktionsprogramms der ICPD sind bereits weitgehend umgesetzt?

2. In welchen Bereichen (bzw. in welchen Staaten) bestehen bei der Umsetzung Proble -

me?

3. In welcher Weise betreiben Sie die Umsetzung der “Prinzipien” (Kapitel 2) des Akti -

onsprogramms,  speziell die Prinzipien 1 ‚ 4 (“Empowerment of women”) und 8 (Zugang

zu Gesundheitseinrichtungen, auch in Fragen der “reproduktiven” Gesundheit)?

4. Wie unterstützen Sie die Umsetzung des Kapitel 3, das sich mit dem Zusammenhang

zwischen mangelnder Bildung bzw. Gesundheitsvorsorge (besonders von Frauen) und

dem Bevölkerungswachstum beschäftigt?

5. In welcher Weise setzen Sie sich für das Anliegen von Kapitel 4, alle Ungleichheiten

zwischen den Geschlechtern zu beseitigen und vor allem die Diskriminierung von Mäd -

chen zu bekämpfen bzw. deren Rechte zu verwirklichen, ein?

6. Wie erfolgt die Umsetzung von Kapitel 5, der Schutz der Familie und ihrer individuellen

Mitglieder, vor allem des Passus‘, der sich gegen eine zu enge Interpretation der Ver -

teilung von Arbeit zwischen Familienmitgliedern richtet und für gleiche Chancen ein -

tritt?

7. In welcher Form wird das Anliegen von Kapitel 6, die hohe Sterblichkeitsrate von Kin -

dern und gebärenden Frauen zu reduzieren, umgesetzt?

8. Welche Schritte unternehmen Sie, um der besonders  heiklen und bei der Konferenz

umstrittenen Fragen der individuell freien Wahl einer sicheren und erschwinglichen

Methode der Familienplanung für Frauen und Männer sowie der “sexuellen und repro -

duktiven” Rechte (einschliesslich der freien Entscheidung über die Anzahl der Kinder)

zum Durchbruch zu verhelfen (Kapitel 7)?

9. Wie wird das Ziel von Kapitel 8 umgesetzt, Kindersterblichkeit bis zum Jahr 2000 um

ein Drittel zu senken und auch die Anzahl von unsicheren Abtreibungen zu vermindern,

was den Zugang zu legalen Abtreibungsmöglichkeiten auch in Ländern, die dies bisher

nicht vorgesehen hatten, bedeutet?

10. Wie unterstützen Sie das Anliegen von Kapitel 9, die Schaffung kleiner und mittelgro -

sser “urbaner Zentren” sowie die Lösung der Frage der ,,displaced persons”?

11. Was tun Sie, um die Hauptursache der internationalen Migration, die Beseitigung der

Armut, zu erreichen sowie gleichzeitig dem in Kapitel 10 eindeutig postulierten Recht

auf Familienzusammenführung (speziell bei uns in Österreich mit seinem in dieser Fra -

ge restriktiven Fremdengesetz) - auch in den EU - Ländern - zum Durchbruch zu ver -

helfen?

12. Welche Schritte werden unternommen, um Bildung und Ausbildung auf allen Ebenen

in den Entwicklungsländern anzuheben sowie Analphabetismus bis 2015 zum Ver -

schwinden zu bringen (Kapitel 11)?

13. Was unternehmen Sie, um Forschung und Datenerhebung in allen von der ICPD er -

fassten Themenbereichen zu verbessern, speziell in den in Kapitel 12 angesprochenen

Bereichen Fruchtbarkeitsregulierung und Verhütungsmittel?

14. Was unternehmen Sie bzw. haben Sie bisher unternommen, um die Finanzierung des

Aktionsprogramms sicherzustellen, vor allem um die zwei Drittel der geschätzten Ko -

sten (siehe Kapitel 13), die auf nationaler Ebene aufzubringen sind, zur Verfügung zu

stellen?

15. Was unternehmen Sie, damit sich Österreich langsam doch den in Kapitel 14 neuer -

lich postulierten 0,7 % des BNP für Entwicklungszusammenarbeit nähert, anstatt - wie

in den letzten Jahren passiert - sogar neuerlich von 0,33 auf 0,24 % abzusacken?

16. Um wieviel Prozent sollen letztlich die ,,bevölkerungsrelevanten” Beiträge der Ent -

wicklungshilfe - Geberländern erhöht werden?

17. Wie stellen Sie sicher, dass - wie bei der ICPD gefordert - wenigstens ein Drittel der

Beträge im ,,bevölkerungsrelevanten” Bereich aus den Geberländern kommt?

18. Inwieweit wurde das im Resumeprotokoll zur ICPD vom 23.9.1994 ausgedrückte Vor -

haben, in Österreich zu einer neuen Prioritätensetzung im Bereich der Bevölkerungs -

politik zu gelangen und vor allem die Ausgaben für UNFPA zu erhöhen, bisher umge -

setzt?

19. Werden Sie den Nationalrat, im speziellen den zuständigen Unterausschuss des Na -

tionalrates mit den hier aufgeworfenen Fragen befassen? Wenn ja, in welchem

Zeitrahmen? Wenn nein, warum nicht?

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1:

Das Aktionsprogramm der ICPD ist in seiner englischen Fassung über 100 Seiten

stark und umfaßt Maßnahmen in den verschiedensten Bereichen wie Familie, Umwelt,

Gender (der Begriff bezeichnet die gesellschaftlich geprägten Rollen von Frauen und

Männern), Bevölkerungswachstum, Gesundheit, insbesondere reproduktive Gesund -

heit, Urbanisierung, Bildung, Technologie und Fragen der Migration.

Im Verfolg der Weltbevölkerungskonferenz fanden sowohl auf multilateraler wie auch

auf bilateraler Ebene kontinuierliche Diskussionsprozesse mit dem Ziel statt, die Vor -

gaben des Aktionsprogramms sowohl in die multilateralen Instrumente wie auch in die

nationalen Politiken einzubringen. Es handelt sich somit um einen fortlaufenden Um -

setzungsprozeß.

Als Umsetzungsmöglichkeiten bieten sich die multilateralen Kanäle der Entwicklungs -

zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen bzw. der Europäischen Union

ebenso an wie die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit. Letztverantwortlich für die

Bevölkerungspolitik in einem Land ist die nationale Regierung. Österreich kann nur im

Rahmen seiner multilateralen und bilateralen Beziehungen auf eine möglichst rasche

Realisierung der Vorgaben des Aktionsprogramms hinwirken.

Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit ermöglicht es, zur Lösung von Pro -

blemen beizutragen, die nur im größeren Rahmen bewältigt werden können. Bei der

Formulierung der politischen Leitlinien versucht Österreich, den Prinzipien des Akti -

onsprogramms zum Durchbruch zu verhelfen.

Die Europäische Union (und damit auch Österreich) fördert z.B. über eine besondere

Budgetlinie die Süd - Süd -Kooperation, Aktivitäten in AKP - Staaten und anderen Staa -

tengruppen sowie global die Forschung zur Internationalen Migration.

Die Verwendung der Bevölkerungs - Budgetlinie der Entwicklungszusammenarbeit der

Europäischen Union wird ausdrücklich von den Prinzipien und Zielsetzungen des Ak -

tionsprogramms der ICPD bestimmt. Auf Komplementarität mit anderen

,,bevölkerungsrelevanten” Programmen (etwa "reproductive health”, HIV / AIDS) wird

dabei besonderer Wert gelegt.

Eine ganze Reihe von Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Natio -

nen, die auch von Österreich mitgetragen wurden, beschäftigt sich mit dem Aktions -

programm der ICPD und beauftragt die UN - Organisationen mit seiner koordinierten

Implementierung.

Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit ist aufgrund der Vorgaben des De -

velopment Assistance Committee (DAC) der OECD zur geographischen und sachli -

chen Konzentration der begrenzten Entwicklungshilfemittel aufgefordert. Österreich

engagiert sich daher besonders in jenen Bereiche, wo komparative Vorteile gegen -

über anderen Gebern vorhanden sind. Österreich läßt jene Prinzipien, auf welche

man sich in Kairo einigen konnte, in seine bilateralen Programme in den Schwer -

punkt - bzw. Kooperationsländern einfließen.

Zu Frage 2:

• Die über 180 Staaten, deren kulturelle Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind

und deren Einstellung zur Bevölkerungspolitik im allgemeinen und zum Aktionspro -

gramm der ICPD im besonderen entsprechend variiert, sehen sich sehr unter -

schiedlichen Problemen bei der Umsetzung bevölkerungspolitischer Programme

gegenüber.

• Die verschiedenen historischen Grundlagen der Entwicklung der diversen Staaten -

gruppen, die Bandbreite ihres religiösen Hintergrundes und viele andere soziologi -

sche Unterschiede wirken sich auf den Stand der gesellschaftlichen Akzeptanz be -

völkerungspolitischer Zielsetzungen - wie sie aus der Sicht der Staatenvertreter bei

der Weltbevölkerungskonferenz anzustreben waren - aus.

• Die Komplexität der Problematik erkennend stellt das Aktionsprogramm in seiner

Einleitung dementsprechend fest, daß “die Formulierung und Implementierung be -

völkerungsbezogener Politik in der Verantwortung jedes einzelnen Landes gelegen

ist und die unterschiedlichen ökonomischen, sozialen und Umwelt - Bedingungen

ebenso berücksichtigen sollte wie die verschiedenen religiösen und ethischen

Werthaltungen, den kulturellen Hintergrund und die philosophischen Überzeugun -

gen ihrer Völker und endlich auch die gemeinsame, jedoch differenzierte Verant -

wortung aller Völker der Welt für eine gemeinsame Zukunft.”

Das religiös - kulturelle Spannungsfeld, in dem die Ergebnisse der ICPD zu sehen

sind, kann schon an den verschiedenen zum Aktionsplan gemachten Vorbehalten ab-

gelesen werden. Besonders kontroversielle Themen sind dabei z.B. die Familienpla -

nung, insbesondere die Abtreibung, zum Teil auch das Erbrecht. Die in der ,,G 77” zu -

sammengeschlossenen Entwicklungsländer traten aufgrund der unterschiedlichen re -

ligiösen Orientierung uneinheitlich auf. Bezüglich der Finanzierung des Aktionsplans

betonten sie, daß die Mobilisierung zusätzlicher Mittel und eine deutliche Unterstüt -

zung durch die entwickelten Länder Voraussetzung für die Umsetzung des Aktions -

programms sei.

Zu Frage 3:

“Empowerment of women ist der österreichischen EZA ein besonderes Anliegen das

auch im Dreijahresprogramm 1997 - 1999 (S.12) festgelegt ist.

Auf dem Weg zur de facto - Gleichstellung von Frauen ist ein gesellschaftlicher Be -

wußtseinswandel betreffend Geschlechterrollen notwendig. Die österreichische EZA

fördert daher verstärkt Maßnahmen die eine gleichberechtigte Teilnahme von Frauen

am gesamten wirtschaftlichen und sozialen Leben ermöglichen. Programm - und Pro -

jektvorschläge werden systematisch darauf geprüft, wie sie sich auf die Rolle von

Frauen und Männern im Entwicklungsprozeß auswirken. Die Leitlinien des DAC

(Guiding Principles on Gender Equality and Women's Empowerment in Development

Co - operation Paris 1998) dienen für Österreich ebenfalls als inhaltliche Orientierung.

Seit der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 finden jährlich Frauenrechtssemina -

re statt (zwei wurden in Österreich, drei in Uganda organisiert), die gezielt dem

“empowerment” der vorwiegend afrikanischen Teilnehmerinnen dienen.

Österreichs bilaterale EZA fördert in einigen Entwicklungsländern den Gesundheits -

sektor; die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit in diesem Bereich fällt auch in

die Zuständigkeit des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Zu Frage 4:

Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit trägt der Tatsache Rechnung, daß

Bildung für das “Empowerment of Women” im Zusammenhang mit der Kontrolle des

Bevölkerungswachstums große Bedeutung hat. Dem Bildungssektor kommt daher

insbesondere für Frauen im Rahmen der österreichischen Entwicklungszusammenar -

beit eine besonders wichtige Rolle zu (vgl. Dreijahresprogramm der österreichischen

Entwicklungszusammenarbeit 1997 - 1999, S.27 f.). Wo immer möglich, erhält der

Gender - Aspekt im Rahmen der Bildungszusammenarbeit besondere Berücksichti -

gung.

Zu Frage 5:

Die Beseitigung der Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern ist ein Quer -

schnittsthema der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit und wird grundsätz -

lich bei allen entwicklungspolitischen Maßnahmen sowohl auf bilateraler als auch auf

multilateraler Ebene mitberücksichtigt. Grenzen sind durch die nationale Souveränität

der Staaten gesetzt.

Österreich setzte sich nicht nur auf der Weltbevölkerungskonferenz, sondern prak -

tisch auf allen Weltkonferenzen für Frauenrechte ein.

Gerade im Zusammenhang mit der Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen

kommt jedoch den Entwicklungsländern selbst eine besondere Verantwortung zu, auf

die sie in internationalen Fora und Dokumenten hingewiesen werden (vgl. DAC der

OECD ,,Shaping the 21st Century: The Contribution of Development - Cooperation",

S.14).

Zu Frage 6:

Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit muß auf die kulturellen Gegebenheiten

im jeweiligen Partnerland insbesondere bei Genderaspekten Rücksicht genommen

werden. Soweit dies möglich ist, setzt sich Österreich für die Verwirklichung der im

Kapitel V vorgesehenen Aktivitäten ein, doch sind der Durchsetzung durch die Souve -

ränität des jeweiligen Partnerlandes Grenzen gesetzt.

Hier kann nur durch einen anhaltenden lnformationsprozeß versucht werden, traditio -

nelle Rollenverteilungen zu ändern. Insbesondere durch die von Österreich organi -

sierten Frauenrechtsseminare (vgl. auch zu Frage 3) werden nationale Institutionen

sensibilisiert.

Zu Frage 7:

Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit unterstützt den Kampf gegen Säug -

lings -, Kinder - und Müttersterblichkeit einesteils durch Beiträge an multilaterale Orga -

nisationen (WHO, UNICEF), andererseits indirekt durch ihre Hauptausrichtung auf

Armutsbekämpfung (aber auch Wasserversorgung u.a.), die als wichtige Basis für die

Senkung der Sterblichkeitsraten angesehen werden muß.

Bildungsinitiativen sowie die Einbindung der Frauen in den Erwerbsprozeß bewirken

verstärkte Familienplanung, weniger Geburten wiederum bedeuten erhöhte Überle -

benschancen für Mütter und Kinder.

Zu Frage 8:

Auch auf diesen Gebieten werden von Österreich unterstützte multilaterale Organisa -

tionen tätig. Die bilaterale Entwicklungshilfe fördert Frauenrechte und “Empowerment

of Women” im Rahmen ihrer Community Development - Aktivitäten, wo Frauen ihre

Rechte zu erkennen und durchzusetzen lernen. Die bereits erwähnten Bildungsinitia -

tiven für Frauen kommen auch hier zum Tragen. Auf die von Österreich durchgeführ -

ten Frauenrechtskurse wurde bereits unter Frage 3) eingegangen.

Zu Frage 9:

Bezüglich des Kampfes gegen die Kindersterblichkeit wird auf die Antwort zu Frage 7

verwiesen.

Die Senkung der Anzahl unsicherer Abtreibungen ist eine Frage des rechtlichen

Rahmens (Legalisierung der Abtreibung), der in der souveränen Zuständigkeit des

Partnerlandes liegt und von einer ganzen Reihe von Ländern durch einen Vorbehalt

ausgeschlossen wurde; eine Legalisierung der Abtreibung ist daher für diese Länder

auch nicht verpflichtend.

Die österreichische Haltung tritt dafür ein, daß Abtreibungen möglichst hintangehalten

werden sollten; durch präventive Familienplanung (also indirekt wieder durch Bil -

dungsinitiativen etc.) wird der Rückgriff auf die Abtreibung eingeschränkt.

Schließlich unterstützt Österreich die Verbesserung der medizinischen Einrichtungen

in vielen Ländern.

Zu Frage 10:

In der Frage des menschlichen Siedlungswesens unterstützt Österreich die Zielset -

zungen des United Nations Centre for Human Settlements (HABITAT) und trägt diese

Organisation auch durch finanzielle Beiträge mit.

Infolge der HABITAT II Konferenz in Istanbul (1996) soll eine weltweite "Best

Practice" - Datenbank zu den Bereichen Umwelt, Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnbau,

Soziales und Wirtschaft errichtet werden. Es bestehen hier konkrete Bemühungen,

Wien zu einer Relaisstation dieser Datenbank für den zentral - und osteuropäischen

Raum sowie für den Themenbereich der städtischen Umwelttechnologie zu machen.

Der Schutz von Vertriebenen und ein Ende aller Formen von Zwangsmigration ist ein

wichtiges Anliegen der österreichischen EZA und wird bei der Programmerstellung

entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus wurde innerhalb des BMaA eine Task -

Force eingerichtet, die bis Herbst 1998 exakte Richtlinien ausarbeiten soll, um den

Vertriebenenschutz bei der Programmerstellung noch stärker zu berücksichtigen.

Zu Frage 11:

Hauptziel der bi - und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit ist die Bekämpfung

der Armut. Diesem Ziel entspricht Österreichs bilaterale EZA (vgl. Dreijahrespro -

gramm der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit 1997 - 1999, S.11) durch

folgende Ansätze:

Auswahl der ärmsten Länder als Schwerpunkt - und Kooperationsländer;

• weitere Konzentration der bilateralen Programm - und Projekthilfe auf die ärmsten

Länder;

• Auswahl besonders bedürftiger Regionen, Provinzen und Distrikte innerhalb der

Partnerländer und Unterstützung des Dezentralisierungsprozesses;

• Orientierung der sektoralen Politikansätze und Prioritäten auf solche mit unmittel -

barer Auswirkung für Arme;

• Auswahl von Zielgruppen mit besonderer struktureller Benachteiligung

(insbesondere Frauen).

Auch im multilateralen Bereich (UN, EU) hat das Prinzip der Armutsbekämpfung für

Österreich höchste Priorität.

Anläßlich der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo konnte man sich auf ein Recht auf

Familienzusammenführung nicht einigen. Für Fragen des Fremdenrechts ist der Bun -

desminister für Inneres zuständig.

Zu Frage 12:

Die bi - und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit kann das Entwicklungsland bei

der Wahrnehmung seiner bildungspolitischen Aufgaben nur unterstützen, nicht aber

seine Eigenverantwortung beseitigen. Österreichs bilaterale Bildungszusammenarbeit

ist dementsprechend als eine komplementäre anzusehen, die beim Aufbau von Bil -

dungssystemen in Entwicklungsländern unterstützend eingreift und ergänzende Pro -

gramme zur Verfügung stellt.

Dem Bildungssektor kommt im Rahmen der österreichischen Entwicklungszusam -

menarbeit eine besonders wichtige Rolle zu (vgl. Dreijahresprogramm der österreichi -

schen Entwicklungszusammenarbeit 1997 - 1999, S.27 f.). Bildungskooperation ist

nicht auf Schwerpunkt - und Kooperationsländer beschränkt, sondern kommt dort zum

Einsatz, wo komparative Vorteile bestehen.

Zu Frage 13:

Forschung und Datenerhebung liegen in erster Linie in den Händen der multilateralen

Einrichtungen, die hierfür komparative Vorteile genießen. Österreich unterstützt diese

Institutionen durch jährliche Beiträge.

Zu Frage 14:

Österreich trägt durch verschiedene Maßnahmen wie etwa Entschuldungsinitiativen

zur Liquidität der Entwicklungsländer bei und ermöglicht es so den betreffenden Län -

dern, den nationalen Anteil aufzubringen. Österreich kann nicht in den Budgetprozeß

souveräner Staaten eingreifen, wohl aber betonen, daß es die Umsetzung der Emp -

fehlungen der Weltbevölkerungskonferenz für bedeutend hält.

Auf bilateraler Ebene hat Österreich gemeinsam mit seinen Partnerländern längerfri -

stige Kooperationsprogramme ausgearbeitet.

Österreich unterstützt multilaterale Organisationen durch jährliche Beiträge, wobei

etwa die Pflichtbeiträge an die Weltgesundheitsorganisation sowie die freiwilligen

Zahlungen an UNAIDS in den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit

und Soziales fallen.

Zu Frage 15:

Österreich wird weiterhin bemüht sein, an das erklärte Ziel von 0,7 % des BNP für

Entwicklungszusammenarbeit heranzukommen. Andererseits befindet sich Österreich

in einer Phase der budgetären Konsolidierung, die eine Ausweitung der Beitragslei -

stungen derzeit nicht erlaubt.

Eine ähnliche Entwicklung ist in den meisten EU - Ländern erkennbar. Sie wird als

temporär angesehen und ist abhängig von der internationalen Wirtschaftslage.

Die Entwicklungshilfe ist im übrigen im Zuständigkeitsbereich des BMfaA nicht zu -

rückgegangen. So ist 1995 - 1996 bei der bilateralen Programm - und Projekthilfe eine

Steigerung von 12 % zu verbuchen, bei den UN - und sonstigen Organisationen stie -

gen die Leistungen um 8 % und die auf Österreich entfallende Entwicklungshilfe aus

dem EU - Budget erhöhte sich um 17 %. Die endgültigen Zahlen für 1997 liegen noch

nicht vor, doch ist kein Rückgang gegenüber 1996 zu erwarten.

Der Rückgang in der Statistik 1995 / 96 liegt zum einen im Bereich der Exportkredite

und geht auf eine Änderung der österreichischen Meldepraxis entsprechend den

DAC - Richtlinien zurück; die Qualität der österreichischen Entwicklungshilfe wird da -

durch nicht beeinträchtigt. Zum anderen kam es im Bereich der Internationalen

Finanzinstitutionen zu einem einmaligen Entfall einer Beitragsleistung zur Internatio -

nal Development Association seitens der Mitgliedsländer.

In diesem Zusammenhang ist weiters darauf hinzuweisen, daß Österreich auch Ent -

wicklungshilfeleistungen im Rahmen seines Beitrages zur Europäischen Union mit -

finanziert. Im Jahre 1997 beliefen sich diese auf 1.181,28 Mio. öS (d.i. gegenüber

1996 eine Steigerung um 19 %).

Zu Frage 16:

Die Struktur der Entwicklungszusammenarbeit der verschiedenen Geberländer ist

stark unterschiedlich, sodaß eine pauschale Beantwortung nicht möglich ist.

Da die Armutsbekämpfung das wichtigste Leitprinzip der österreichischen Entwick -

lungszusammenarbeit bildet, ist der Großteil der bilateralen EZA auch im

"bevölkerungsrelevanten” Bereich im weiteren Sinne angesiedelt.

Auch die multilateralen Entwicklungshilfe - Einrichtungen haben Armutsbekämpfung

zum Grundprinzip und sind in aller Regel bemüht, ihre Programme den bevölkerungs -

politischen Prioritäten der Entwicklungsländer entsprechend zu gestalten. Einige Re -

solutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen geben hiezu Richtlinien

vor.

Zu Frage 17:

Grundsätzlich ist zu erwähnen, daß große Teile der EZA bevölkerungsrelevant sind.

Geleistete EH - Mittel berühren somit auch den Bevölkerungsbereich.

Armutsbekämpfung, Bildungsinitiativen - insbesondere auch, wenn sich diese auf die

weibliche Bevölkerung erstrecken - aber auch Maßnahmen im Gesundheitssektor und

im Umweltbereich sind unmittelbar bevölkerungsrelevant.

Österreichs EZA ist im Sinne einer Durchsetzung des Aktionsprogramms in diesen Be -

reichen konzentriert.

Die von multilateralen Foren wie dem DAC ausgearbeiteten Grundsätze werden von

allen Geberländern respektiert.

Zu Frage 18:

Wie anhand der Beantwortung der vorhergehenden Fragen dargetan wurde, verfolgt

Österreich gemeinsam mit seinen Partnerländern einen integrierten Programm -

Ansatz. Armutsorientierung, Berücksichtigung von Genderaspekten, Demokratieförde -

rung als Grundsätze der ÖEZA bedeuten konkret Empowerment of Women und Ver -

besserung der Lebensbedingungen von Frauen und Kindern einerseits und in der

Folge die Durchsetzung der Prinzipien des Aktionsprogramms andererseits.

Trotz der erforderlichen budgetären Sanierungsmaßnahmen der Bundesregierung ist

es gelungen, die Beiträge an UNFPA in den letzten Jahren auf gleichem Niveau zu

halten. Eine Anhebung der Beiträge ist jedoch derzeit nicht möglich.

Zu Frage 19:

Der Nationalrat wird vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten durch

die regelmäßige Vorlage von Dokumenten wie dem Dreijahresprogramm der österrei -

chischen Entwicklungszusammenarbeit dem Dreijahresbericht, dem Außenpoliti -

schen Bericht usw. über diese und andere Aspekte der österreichischen Entwick -

Iungszusammenarbeit informiert, sodaß er sich jederzeit mit den aufgeworfenen Fra -

gen befassen kann.