3642/AB XX.GP
GZ 10.000/12 - Parl/98
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. - Prof. Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3698/J-Nr/1998 betreffend der Weisung,
sämtliche Materialien über die Nazi - und Nachkriegszeit in den Bundesmuseen zu sichten, die
die Abgeordneten Klara Motter und PartnerInnen am 25 Februar 1998 an mich richteten wird
wie folgt beantwortet:
1. Ist jedes Bundesmuseum bereits der Aufforderung des Ministeriums für Unterricht
und kulturelle Angelegenheiten, für die systematische Aufarbeitung der erworbenen
Kunstschätze zwischen 1938 und 1950 einen Verantwortlichen namhaft zu machen,
nachgekommen? Wenn ja, wer sind diese Personen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Bundesmuseen sind meinem Dienstauftrag, für die systematische Aufarbeitung der für die
Provenienzforschung erheblichen Archivmaterialen Sorge zu tragen, nachgekommen und haben
folgende MitarbeiterInnen für den jeweils eigenen Bereich nominiert:
|
Kunsthistorisches Museum: |
Dr. Herbert HAUPT |
|
Naturhistorisches Museum: |
Dr. Herbert KRITSCIIER |
|
Museum für Völkerkunde: |
Mag. Ildiko CAZAN |
|
Österreichische Galerie: |
Mag. Monika MAYER |
|
Graphische Sammlung Albertina: |
Dr. Veronika BIRKE |
|
Österr. Museum für angewandte Kunst: |
Dr. Hanna EGGER |
|
Museum moderner Kunst: |
Dr. Edwin LACHNIT |
|
Österreichisches Theatermuseum: |
OR Dr. Peter NICS |
|
Technisches Museum: |
Mag. Manuela FELLNER |
|
Path. - anatom. Bundesmuseum: |
Dr. Beatrix PATZAK |
|
Österreichische Nationalbibliothek: |
HR Dr. Eva IRBLICH |
2. Wieviele Kunstschätze wurden Ihrer Einschätzung nach in der fraglichen Zeit von den
Bundesmuseen erworben?
3. Wieviele von diesen Kunstschätzen werden auf ihre Provenienz hin überprüft werden?
4. Wann wird diese Prüfung abgeschlossen sein?
Antwort:
Die aus den DirektorInnen der Bundesmuseen, den vorerwähnten Provenienzbeauftragten,
Vertretern des Bundesdenkmalamtes und meines Ministeriums bestehende Arbeitsgruppe hat am
13. März 1998 ihre Arbeit aufgenommen. Sie steht unter der wissenschaftlichen Gesamt -
koordination des Generalkonservators des Bundesdenkmalamtes, Prof. Dr. Ernst Bacher, und ist
beauftragt, die Forschungstätigkeit beschleunigt und verstärkt auszuüben und mir solcherart
einen Überblick über den Stand der Provenienzforschung in den einzelnen Häusern zu erar -
beiten. Nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Tätigkeit, die ich noch vor dem heurigen Sommer
erwarte, werde ich in der Lage sein, detaillierte Auskunft zu erteilen.
5. Wie beurteilen Sie das Verhalten von Generaldirektor Wilfried Seipel, der - laut obig
zitiertem Zeitungsartikel - Aufklärungsmaterial zurückgehalten hat?
6. Wird dieses Verhalten dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?
Antwort:
Generaldirektor Dr. Seipel hat mehrfach öffentlich erklärt, an einer lückenlosen Aufarbeitung der
Archivmaterialien seines Hauses interessiert zu sein und hat sich außerdem im Hinblick auf das
moralische Gewicht erhobener Ansprüche für eine großzügige Vorgangsweise ausgesprochen.
Zwar trifft es zu, dass ein im zitierten Zeitungsartikel erwähntes Schriftstück den Unterlagen
nicht angeschlossen war. Es handelt sich konkret um ein Gedächtnisprotokoll des seinerzeitigen
Leiters der Gemäldegalerie des Kunsthistorischen Museums, dem die eindeutige Verknüpfung
von Ausfuhrgenehmigung und Legatbildung in Bezug auf die Sammlung Rothschild zu
entnehmen ist. Dieses Geschäftsstück unterscheidet sich aber weder vom Inhalt noch von der
grundsätzlichen Geisteshaltung von der großen Zahl weiterer Dokumente, die Generaldirektor
Dr. Seipel dem recherchierenden Journalisten bereitwillig zugänglich gemacht hat. Es besteht
also
kein Grund zu der Annahme, Dr. Seipel habe wissentlich oder willentlich
Dokumente
zurückgehalten, um eine beschönigende Sichtweise der damaligen Restitutionspraxis zu
erreichen. Ich habe volles Vertrauen zu Generaldirektor Seipel und seiner Geschäftsführung.
7. Sind Sie auch nach den Beratungen des parlamentarischen Kulturausschusses vom
18.2.1998 der Überzeugung, dass es nach der Entlassung der Bundesmuseen in die
Vollrechtsfähigkeit sinnvoll ist, “ein bis zwei Geschäftsführer” zu bestellen? Warum
nicht eindeutig nur einem oder eindeutig zwei GeschäftsführerInnen? Welche
Überlegungen sprechen Ihrer Meinung nach für bzw. gegen die zur Diskussion
stehenden Varianten?
Antwort:
Wie ich bereits im Kulturausschuss vom 18. Februar 1998 ausführte, handelt es sich bei dem
gegenständlichen Entwurf eines die Organisation der Bundesmuseen regelnden Bundesgesetzes
um einen internen Referentenentwurf meines Ministeriums, den die von mir eingesetzte
Arbeitsgruppe weiterentwickelt und der gegenwärtig durch die Formulierung von Erläuterungen
angereichert wird. Die Entscheidung darüber, ob für ein bestimmtes Haus ein oder zwei
Geschäftsführer vorgesehen werden, hängt von der konkreten Situation des jeweiligen Museums
ab und wird im Wege der zu erlassenden Durchführungsverordnung zu treffen sein.