3642/AB XX.GP

 

GZ 10.000/12 - Parl/98

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. - Prof. Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 Wien

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3698/J-Nr/1998 betreffend der Weisung,

sämtliche Materialien über die Nazi - und Nachkriegszeit in den Bundesmuseen zu sichten, die

die Abgeordneten Klara Motter und PartnerInnen am 25 Februar 1998 an mich richteten wird

wie folgt beantwortet:

1. Ist jedes Bundesmuseum bereits der Aufforderung des Ministeriums für Unterricht

und kulturelle Angelegenheiten, für die systematische Aufarbeitung der erworbenen

Kunstschätze zwischen 1938 und 1950 einen Verantwortlichen namhaft zu machen,

nachgekommen? Wenn ja, wer sind diese Personen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die Bundesmuseen sind meinem Dienstauftrag, für die systematische Aufarbeitung der für die

Provenienzforschung erheblichen Archivmaterialen Sorge zu tragen, nachgekommen und haben

folgende MitarbeiterInnen für den jeweils eigenen Bereich nominiert:

 

Kunsthistorisches Museum:

 Dr. Herbert HAUPT

Naturhistorisches Museum:

 Dr. Herbert KRITSCIIER

Museum für Völkerkunde:

 Mag. Ildiko CAZAN

Österreichische Galerie:

 Mag. Monika MAYER

Graphische Sammlung Albertina:

 Dr. Veronika BIRKE

Österr. Museum für angewandte Kunst:

 Dr. Hanna EGGER

Museum moderner Kunst:

 Dr. Edwin LACHNIT

Österreichisches Theatermuseum:

 OR Dr. Peter NICS

Technisches Museum:

 Mag. Manuela FELLNER

Path. - anatom. Bundesmuseum:

 Dr. Beatrix PATZAK

Österreichische Nationalbibliothek:

 HR Dr. Eva IRBLICH


 

2. Wieviele Kunstschätze wurden Ihrer Einschätzung nach in der fraglichen Zeit von den

Bundesmuseen erworben?

3. Wieviele von diesen Kunstschätzen werden auf ihre Provenienz hin überprüft werden?

4. Wann wird diese Prüfung abgeschlossen sein?

Antwort:

Die aus den DirektorInnen der Bundesmuseen, den vorerwähnten Provenienzbeauftragten,

Vertretern des Bundesdenkmalamtes und meines Ministeriums bestehende Arbeitsgruppe hat am

13. März 1998 ihre Arbeit aufgenommen. Sie steht unter der wissenschaftlichen Gesamt -

koordination des Generalkonservators des Bundesdenkmalamtes, Prof. Dr. Ernst Bacher, und ist

beauftragt, die Forschungstätigkeit beschleunigt und verstärkt auszuüben und mir solcherart

einen Überblick über den Stand der Provenienzforschung in den einzelnen Häusern zu erar -

beiten. Nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Tätigkeit, die ich noch vor dem heurigen Sommer

erwarte, werde ich in der Lage sein, detaillierte Auskunft zu erteilen.

5. Wie beurteilen Sie das Verhalten von Generaldirektor Wilfried Seipel, der - laut obig

zitiertem Zeitungsartikel - Aufklärungsmaterial zurückgehalten hat?

6. Wird dieses Verhalten dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?

Antwort:

Generaldirektor Dr. Seipel hat mehrfach öffentlich erklärt, an einer lückenlosen Aufarbeitung der

Archivmaterialien seines Hauses interessiert zu sein und hat sich außerdem im Hinblick auf das

moralische Gewicht erhobener Ansprüche für eine großzügige Vorgangsweise ausgesprochen.

Zwar trifft es zu, dass ein im zitierten Zeitungsartikel erwähntes Schriftstück den Unterlagen

nicht angeschlossen war. Es handelt sich konkret um ein Gedächtnisprotokoll des seinerzeitigen

Leiters der Gemäldegalerie des Kunsthistorischen Museums, dem die eindeutige Verknüpfung

von Ausfuhrgenehmigung und Legatbildung in Bezug auf die Sammlung Rothschild zu

entnehmen ist. Dieses Geschäftsstück unterscheidet sich aber weder vom Inhalt noch von der

grundsätzlichen Geisteshaltung von der großen Zahl weiterer Dokumente, die Generaldirektor

Dr. Seipel dem recherchierenden Journalisten bereitwillig zugänglich gemacht hat. Es besteht

also kein Grund zu der Annahme, Dr. Seipel habe wissentlich oder willentlich Dokumente

zurückgehalten, um eine beschönigende Sichtweise der damaligen Restitutionspraxis zu

erreichen. Ich habe volles Vertrauen zu Generaldirektor Seipel und seiner Geschäftsführung.

7. Sind Sie auch nach den Beratungen des parlamentarischen Kulturausschusses vom

18.2.1998 der Überzeugung, dass es nach der Entlassung der Bundesmuseen in die

Vollrechtsfähigkeit sinnvoll ist, “ein bis zwei Geschäftsführer” zu bestellen? Warum

nicht eindeutig nur einem oder eindeutig zwei GeschäftsführerInnen? Welche

Überlegungen sprechen Ihrer Meinung nach für bzw. gegen die zur Diskussion

stehenden Varianten?

Antwort:

Wie ich bereits im Kulturausschuss vom 18. Februar 1998 ausführte, handelt es sich bei dem

gegenständlichen Entwurf eines die Organisation der Bundesmuseen regelnden Bundesgesetzes

um einen internen Referentenentwurf meines Ministeriums, den die von mir eingesetzte

Arbeitsgruppe weiterentwickelt und der gegenwärtig durch die Formulierung von Erläuterungen

angereichert wird. Die Entscheidung darüber, ob für ein bestimmtes Haus ein oder zwei

Geschäftsführer vorgesehen werden, hängt von der konkreten Situation des jeweiligen Museums

ab und wird im Wege der zu erlassenden Durchführungsverordnung zu treffen sein.