3643/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3720/J - NR/1998 betreffend Berufschulausbildung
der Lehrlinge, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Kollegen am 26. Februar 1998
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Haben Sie konkrete Maßnahmen hinsichtlich einer Fremdsprachenoffensive an den
Berufsschulen gesetzt und
- wenn ja, welcher Art und
- wenn nein, warum nicht?
Antwort:
An den Berufsschulen wird seit 1990 der Pflichtgegenstand “Berufsbezogene Fremdsprache" für
alle Lehrlinge unterrichtet. 1995 wurde diese vorerst durch Verordnung erlassene Fremd -
sprachenoffensive gesetzlich verankert. Die Umsetzung in die Berufsschullehrpläne wurde
beginnend mit dem Schuljahr 1995/96 in vier Tranchen durchgeführt.
Ab 1998/99 wird demnach in den Berufsschulen in sämtlichen Lehrplänen und auf allen
Schulstufen mindestens eine Fremdsprache unterrichtet.
2. Sind Ihrem Ressort konkrete Fälle von Berufsschulen bekannt, an denen gerade im
Gegenstand Berufsbezogene Fremdsprache Englisch eine Gruppenteilung nicht
erfolgen
konnte und wenn ja, wo und aus welchen Gründen?
Antwort:
Gemäß § 51 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist der Unterricht in den sprachlichen
Unterrichtsgegenständen, zu denen die Fremdsprache gehört, in Schülergruppen zu erteilen,
wobei die Teilungszahl den Ländern vorbehalten ist. Diese Bestimmung wird vollzogen. In
einem einzigen Fall einer Salzburger Berufsschule sind für den vollständigen Vollzug der
Fremdsprachenausbildung noch die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.
3. Welchen Prüfungsabschluss müssen Lehrer für die Gegenstände Englisch so wie
Deutsch und Kommunikation an den Berufsschulen vorweisen?
Antwort:
Für den Unterricht im Gegenstand Berufsbezogene Fremdsprache Englisch und Gegenstand
Deutsch und Kommunikation an Berufsschulen ist zusätzlich zur Lehramtsprüfung die Ablegung
einer Erweiterungsprufüng an der Berufspädagogischen Akademie erforderlich.
Vor der Zulassung zur Erweiterungsprüfung ist für den Gegenstand Berufsbezogene Fremd -
sprache Englisch ein Vorbereitungslehrgang im Gesamtumfang von 200 Stunden, für den
Gegenstand Deutsch und Kommunikation ein solcher von 160 Stunden zu absolvieren.
Da die Ausbildung der Englischlehrer an den Berufspädagogischen Akademien bereits seit dem
Jahre 1984 konsequent betrieben wird, stehen in allen Bundesländern geprüfte Lehrer in
ausreichender Zahl zur Verfügung. Für Deutsch und Kommunikation werden derzeit verstärkt
Vorbereitungslehrgänge angeboten, der in einigen Bundesländern noch bestehende Nachhol -
bedarf an geprüften Lehrern wird in absehbarer Zeit behoben sein.
4. Werden Ihrer Kenntnis nach auch Lehrer ohne entsprechenden Prüfungsabschluss
zum Unterricht in den Gegenständen Englisch so wie Deutsch und Kommunikation an
den Berufsschulen eingesetzt
- und wenn ja, aus welchem Grund wie viele (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)
und
- inwieweit halten Sie dies für vertretbar?
Antwort:
Die entsprechenden Daten werden derzeit erhoben und aktualisiert. Die Auswertung der
Erhebungen wird Ende Mai fertig gestellt und dann zur Verfügung gestellt. In Einzelfällen halte
ich - im Hinblick auf die Gesamtqualität der Lehramtsausbildung - einen vorübergehenden
Einsatz
von Lehrern ohne Prüfungsabschluss für vertretbar.
5. Sind Ihrem Ressort konkrete Fälle von Berufsschulen bekannt, an denen Berufs -
gruppen zur Erreichung der Klassenschülerhöchstzahl zusammengelegt werden
mussten und wenn ja, wo, in welchen Bereichen und aus welchem Grund?
Antwort:
Gemäß § 51 Abs. 1 darf die Klassenschülerzahl an Berufsschulen 30 nicht übersteigen und soll
20 nicht unterschreiten. Ein Abweichen davon ist zur Erhaltung der Verfachlichung oder zur
Aufnahme der Berufsschulpflichtigen durchaus möglich. Dies obliegt den Ländern. Aus
Gründen der Sparsamkeit und wenn es der Lehrplan zulässt (z.B. verwandte Lehrberufe) werden
Berufsgruppen in einer Klasse unterrichtet. Bedingt durch die Fluktuation der Lehrlingszahlen,
insbesondere am Beginn des jeweiligen Schuljahres (z.B. Lehrvertragslösungen in der Probe -
zeit), stellen einige Länder auf Grund von Erfahrungswerten auch Klassen zusammen, die die
Obergrenze der Klassenschülerzahl erreichen oder überschreiten. Dies jedoch nur, wenn ein
Sinken der Klassenschülerzahl im Laufe des Schuljahres zu erwarten ist.
6. In welchem Zahlenverhältnis steht die Anzahl der Berufsschüler der letzten fünf Jahre
zur Anzahl der Berufschullehrer, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
Antwort:
Siehe beiliegende Statistik. Die Statistik für das Schuljahr 1996/97 ist, bedingt durch das von den
anderen Schularten getrennte und schwierige Erhebungsverfahren, derzeit in Endausarbeitung
und wird nach Vorliegen gerne umgehend zur Verfügung gestellt.
7. Inwieweit macht sich der Rückgang der Schülerzahlen an den Berufsschulen
hinsichtlich der Beschäftigungssituation der Berufsschullehrer bemerkbar und welche
konkreten Schritte werden Sie dazu setzen?
Antwort:
Die Schülerzahl an den Berufsschulen ist (laut einer vorläufigen Statistik der Wirtschafts -
kammer) mit dem Schuljahr 1997/98 um 1,4% gestiegen. Hinsichtlich der Beschäftigungs -
situation der Berufsschullehrer sind derzeit keinerlei konkrete Schritte zu setzen.
Anlage konnte nicht gescannt werden !!