3644/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3721/J - NR/1998 betreffend bezahlter
Sonderurlaub für Gewerkschaftsfunktionäre, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und
Kollegen am 26. Februar 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Auf welchen konkreten legistischen Grundlagen beruht der Ministerratsbeschluss aus
dem Jahr 1968, wonach für die Dauer eines bewilligten Sonderurlaubes eine
Gehaltsfortzahlung geleistet wird?
Antwort:
Der erwähnte Ministerratsbeschluss vom 19.3. 1968 beruhte auf den Bestimmungen der §§ 43a
bzw. 44 der Dienstpragmatik, an deren Stelle nunmehr die Bestimmung des § 74 BDG 1979,
betreffend die Gewährung eines Sonderurlaubes, getreten ist Gemäß Abs. 2 leg. cit. behält der
Beamte für die Zeit des Sonderurlaubes den Anspruch auf volle Bezüge. Eine gleich lautende
Bestimmung findet sich für Vertragsbedienstete in § 29a des VBG 1948
2. Wie lautet oben zitierter Ministerratsbeschluss im Wortlaut?
Antwort:
Siehe Beilage
3. Wie vielen öffentlichen Bediensteten wurde insgesamt Sonderurlaub bzw. Dienstfrei -
stellung gewährt,
- aufgeschlüsselt nach Bundesländern,
- zu welchem Zweck,
-
wie viel davon unter Fortzahlung der Bezüge?
Antwort:
Im Jahr 1997 wurden Dienstfreistellungen gemäß lit. c. der Richtlinie wie folgt gewährt.
Zweck / Anzahl
|
Bundesland |
a* |
b* |
c* |
d* |
e* |
|
Burgenland |
- |
- |
- |
4 |
- |
|
Kärnten |
- |
- |
- |
4 |
- |
|
Niederösterreich |
- |
1 |
- |
6 |
- |
|
Oberösterreich |
- |
1 |
- |
6 |
- |
|
Salzburg |
- |
- |
- |
2 |
- |
|
Steiermark |
- |
- |
4 |
4 |
3 |
|
Tirol |
- |
- |
- |
1 |
- |
|
Vorarlberg |
- |
- |
- |
1 |
- |
|
Wien |
2 |
2 |
2 |
13 |
- |
*) a) Arbeits - und Informationskonferenz des Frauenreferates
b) Gewerkschaftstag
c) Schulungskurs
d) Bundessektionstag
e) Landessektionstag
Alle Dienstfreistellungen erfolgten unter Fortzahlung der Bezüge; zusätzliche Sonderurlaube
wurden seitens meines Ressorts nicht gewährt.
4. Inwieweit halten Sie es in Zeiten intensiver Sparmaßnahmen im Bildungsbereich für
vertretbar, dass dienstfreigestellte oder sonderbeurlaubte öffentliche Bedienstete eine
Bezugsfortzahlung erhalten?
Antwort:
Da es sich um einen Beschluss der Bundesregierung handelt, der für alle Ressorts verbindlich ist,
ist ein Abgehen hievon nur für den Bereich des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten, das darüberhinaus in diesen Belangen nicht federführend ist, nicht möglich.
Beilage konnte nicht gescannt werden !!