3653/AB XX.GP

 

Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR

Wabl, Freundinnen und Freunde vom 26.2.1998,

Nr. 3773/J, betreffend ÖBF - Jagdrevier bei Laab

am Walde

An den

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Heinz Fischer

Parlament

1017 Wien

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und

Freunde vom 26.2.1998, Nr. 3773/J, betreffend ÖBF - Jagdrevier bei

Laab am Walde, beehre ich mich nach Befassung der ÖBF AG folgendes

mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Der von Ihnen Genannte hat vor einigen Jahren im Rahmen seiner

Tätigkeit am Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie an

der Veterinärmedizinischen Universität Wien die Errichtung und

Kontrolle der Kontrollzäune im Schutzwaldprojekt Höllengebirge

konzipiert und die Auswertung durchgeführt. Dieses Projekt diente

der Hintanhaltung von Wildschäden im Rahmen einer ungestörten

Waldverjüngung. Ebenfalls zum Zwecke einer Studie mit dem Ziel eine

Rehwildbewirtschaftung unter Bedachtnahme auf das Aufkommen einer

Eichennaturverjüngung wurde mit derselben Person ein Pirschvertrag

abgeschlossen. Sie sollte im Rahmen dieses Projektes im Interesse

der ÖBF AG ein Modell der Waldbewirtschaftung aufzeigen, dem ein

ausgewogenes Gleichgewicht zwischen ungestörter Waldbewirtschaftung

und der Jagdausübung zugrunde liegt. Im gegenständlichen Pirschver -

trag, der den Jagdausübungsberechtigten ausschließlich zu Hegeab -

schüssen berechtigt, ist ein Jahresentgelt und eine Pönale bei

Unterschreitung der Mindestabschußzahl vereinbart. Die in diesem

“Versuchsrevier” gewonnenen Grundsätze sollen als “Vorzeigemodell”

auch auf andere Jagdreviere der ÖBF AG Anwendung finden.

Zu Frage 3 :

Die im Nationalpark Donau - Auen laufende Studie wurde an das For -

schungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie an der Veterinär -

medizinischen Universität Wien vergeben. Die von Ihnen genannte

Person ist Mitarbeiter dieses Instituts. Die Auftragsvergabe er -

folgte aber nicht durch die ÖBF AG, sondern durch die Geschäfts -

stelle des Nationalparks “Donau - Auen”. Es besteht demzufolge kein

Zusammenhang zwischen der Jagdausübung und der Beauftragung zur

Durchführung der oben genannten Studie.