3659/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Brauneder und Kollegen haben an mich am 25. Februar 1998 unter

ZI. 3683/J - NR/98 eine schriftliche Anfrage gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

1. Weshalb sind alle bisher mit dem Österreichischen Nationalkomitee für das Men-

schenrechtsjahr 1998 zusammenhängenden Handlungen - vor allem Einladung zur Sit -

zung, Vorsitzführung bei Sitzung, Protokollführung - sowie offenbar zumindest der

Großteil der bisherigen Planungen für das Menschenrechtsjahr 1998 von Ihrem Res -

sort gesetzt worden, obwohl nach dem Bundesministeriengesetz Angelegenheiten der

Grund- und Freiheitsrechte - um die es im Menschenrechtsjahr 1998 gerade auch bei

der Frage der Umsetzung in Österreich geht - vom Bundeskanzler wahrzunehmen

sind?

2. Im Zusammenhang mit der vorigen Frage: Handelten Sie bisher als Ressortchef des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten oder als Vizekanzler stellvertre -

tend für den Bundeskanzler?

3. Nach welchen Kriterien wurden Behördenvertreter zur konstituierenden Sitzung des

österreichischen Nationalkomitees für das Menschenrechtsjahr 1998 am

10. Dezember 1997 eingeladen?

4. Nach welchen Kriterien wurden die zu der in der vorausgehenden Frage erwähnten

Sitzung eingeladenen Vereinigungen ausgewählt?

5. Erfolgten diese Einladungen unter Verwerfung der Einladung ähnlicher Vereinigungen,

und zwar konkret welcher?

6. Warum wurden folgende Organisationen, die sich nachweislich mit Fragen der Men -

schenrechte befassen, nicht eingeladen: Internationale Gesellschaft für Menschen -

rechte, „Safe Tibet" Vertriebenenverbände (VLÖ)?

7. Warum wurden andere einschlägige Universitätsinstitute, wie etwa für Völkerrecht und

internationale Beziehungen, für Europarecht nicht eingeladen?“

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1:

Das Österreichische Nationalkomitee für das Menschenrechtsjahr 1998 wurde aus Anlaß

des fünfzigjährigen Jubiläums der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Men -

schenrechte durch die Vereinten Nationen am 10.12.1948 ins Leben gerufen. Auf interna -

tionaler Ebene steht dieses Jubiläum in einer langen Reihe von Aktivitäten zu diesem

Anlaß; dazu gehört insbesondere die Weltkonferenz für Menschenrechte, die von den

Vereinten Nationen 1993 in Wien abgehalten worden und in deren Schlußdokument ein

Revisionsprozeß aus Anlaß dieses fünfzigjährigen Jubiläums vorgesehen ist.

Aus der Tatsache, daß sich menschenrechtliche Standards aus internationalen Verträgen

ableiten, ergibt sich die ressortmäßige Zuständigkeit des Bundesministeriums für auswär -

tige Angelegenheiten. Insbesondere geht dies aus Punkt B des zweiten Teils der Anlage

zum § 2 des Bundesministeriengesetzes, BGBl 1986/76 (WV) idgF, hervor, in dem es

unter anderem heißt, daß zu den Zuständigkeiten dieses Ressorts die Angelegenheiten

der Außenpolitik in allen Bereichen der staatlichen Vollziehung sowie die Angelegenhei -

ten des Völkerrechts gehören.

Im Rahmen des Österreichischen Nationalkomitees zum Menschenrechtsjahr 1998 wur -

den zwei Arbeitsgruppen eingerichtet, wobei sich die eine Fragen des internationalen

Menschenrechtsschutzes und die andere der innerösterreichischen Umsetzung interna -

tionaler Menschenrechtsschutzmechanismen widmet. Letztere wird vom Verfassungs -

dienst des Bundeskanzleramtes koordiniert.

Zu Frage 2

Aus der Beantwortung von Frage 1) ergibt sich, daß ich als Ressortchef des Bundesmini -

steriums für auswärtige Angelegenheiten gehandelt habe.

Zu Frage 3:

Die Einladung zur konstituierenden Sitzung des Österreichischen Nationalkomitees zum

Menschenrechtsjahr 1998 am 10.12.1997 erging an sämtliche Ministerien. Weiters wur -

den Vertreter aller Bundesländer eingeladen. Die mehrfache Vertretung einzelner Res -

sorts ist dadurch zu erklären, daß für einzelne Ministerien sowohl. die offiziell als Mitglied

des Nationalkomitees nominierte Person als auch deren Vertreter an der Sitzung teilnah -

men sowie aus der Tatsache, daß die Wahrnehmung menschenrechtlicher Belange in

einzelnen Ressorts in die Zuständigkeit mehrerer Sektionen bzw. Abteilungen fällt.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Die Einladung zur konstituierenden Sitzung des Österreichischen Nationalkomitees zum

Menschenrechtsjahr 1998 am 10.12.1997 richtete sich neben den Parlamentsklubs, Ver -

tretern der Sozialpartner‘ der Wissenschaft und des ORF, auch an die in der Anfrage er -

wähnten, im Menschenrechtsbereich tätigen Nicht - Regierungsorganisationen. Einziges

Kriterium bei der Auswahl dieser Organisationen war ihr thematischer Ansatz. Im Sinne

der gewünschten grundsätzlichen Diskussion über menschenrechtliche Belange wurde

von einer Einladung an ausschließlich einzelthemenspezifisch orientierte Organisationen

abgesehen. An die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte ist auf Anregung von

Herrn Abg. z. NR Dr. Graf eine Einladung zur Teilnahme an der ersten Sitzung der Arbeits -

gruppe „Internationaler Menschenrechtsschutz" am 18. Februar d.J. ergangen; sie gehört

damit seit diesem Zeitpunkt dem Österreichischen Nationalkomitee zum Menschen -

rechtsjahr 1998 an.

Zu Frage 7:

Einladungen zur Teilnahme an der konstituierenden Sitzung des Österreichischen Natio -

nalkomitees zum Menschenrechtsjahr 1998 waren u. a. an die Institute für Völkerrecht

und internationale Beziehungen der Universitäten Wien und Graz gerichtet.