366/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat DI Schöggl, Dr. Grollitsch,
DI.Hoffmann haben am 30. April 1996 unter der Nr. 549/J-NR/1996 an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betr.
"Flugrettungssystem" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
.1. ) Sind Ihnen die oben angeführten, durch Medienberichte
beschriebenen, Vorgänge bekannt?
2. ) Wie hoch waren die Kosten für das F.lugrettungssystem in den
Jahren 1993, 1994 und 1995?
.3. ) Wie begründen Sie unter Zugrundelegung der volkswirtschaftlichen
Überlegungen die verfügten Einsparungsmaßnahmen?
4. ) Warum wurde anstatt einer Reduzierung der einzuschaltenden
Dienststellen und damit einer möglichst kurzen Reaktionszeit
eine Ausweitung verfügt?
5. ) Existieren Alternativüberlegungen seitens des Ministeriums, die
trotz Kostenreduzierung eine gleichbleibende Qualität des
Rettungsystems im Dienste der Bevölkerung erlauben?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst ist grundsätzlich festzustellen, daß sich das BMI im Bereich
der Flugrettung ausschließlich als Betreiber eines Luftfahrtunter-
nehmens versteht. Als solches muß es bestrebt sein, kostendeckend zu
bilanzieren. Das Rettungswesen an sich ist Landessache, und die Orga-
nisation und Koordination der Flugrettung obliegt daher den Ländern.
Es ergibt sich daher, daß Fragen über die Grundsätze und die Koordina-
tion des Flugrettungswesens sinnvollerweise an die Länder zu stellen
und von diesen zu beantworten sind.
Es darf in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen werden, daß die
ursächliche Aufgabe des Hubschrauberdienstes des BMI im Bereiche der
öffentlichen Sicherheit liegt.
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Die von meinem Ressort in Auftrag gegebene Kostenrechnung hat gezeigt,
daß sich die Aufwendungen des Bundes für die Flugrettung folgender-
maßen gestalteten:
1993 97,7 Mio. S
1994 ll4,4 Mio. S
1995 l31,l Mio. S.
Der Aufwand der Länder betrug ihren eigenen Angaben zufolge jährlich
(1994) ca. 26,5 Mio.S.
Zu Frage 3:
Die Einsparungsvorgaben der Bundesregierung zur Budgetkonsolidierung
sind in allen Ressorts, so auch im Innenressort umzusetzen. Demzu-
folge wurden auch im Bereich Flugrettung des BMI - ebenso wie etwa bei
der gesamten Sicherheitsexekutive - Kürzungen von Mehrdienstleistungen
vorgenommen.
Zu Frage 4: .
.
Die Regelung der Anforderung von Hubschraubern des Bundesheeres steht
in keinem Zusammenhang mit Einsparungsvorhaben, sondern erfolgte, um
aufgetretene Koordinationsprobleme zwischen den Einsatzkräften des BMI
und des BMLMLV im Bereich Obersteiermark zu beseitigen. Einvernehmlich
mit dem BMLV wurde daher eine Lösung gefunden, um ein koordiniertes
Vorgehen sicherzustellen.
Zu Frage 5:
Wie bereits eingangs festgestellt, ist das Rettungswesen Landessache.
Trotzdem ist der Bund bereit, an der Erarbeitung einer Lösung hin-
sichtlich der Problembereeiche der Flugrettung mitzuwirken. Deshalb
wurde auch im Einvernehmen mit dem Finanzressort und den Ländern eine
Expertengruppe eingesetzt, die damit beauftragt wurde, neue
Finanzierungs- und Organisationsmodelle für diesen Bereich zu finden.