3661/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl,

Dr. Grollitsch, Dr. Pumberger und Kollegen betreffend Durchführung

der Entschließung „Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen"

aus der IX. GP 463 d.B. und betreffendes Schreiben des Bundes -

kanzleramtes (BKA) aus dem Jahre 1991, Nr. 3768/J

Zur Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

Die in der Beantwortung der an den Bundeskanzler gerichteten gleichlautenden An -

frage Nr. 37671J zitierten Rundschreiben des Verfassungsdienstes wurden den be -

troffenen Organisationseinheiten meines Ressorts zur Kenntnis gebracht.

Soweit sich diese Frage lediglich auf die Verteilung der Stellungnahmen zu Geset -

zesentwürfen im Parlament bezieht, fällt die Beantwortung nicht in meinen Wirkungs -

bereich.

Zu Fragen 2 und 11:

Soweit ersichtlich, betreffen diese Fragen Vorgänge im Parlament und fallen daher

nicht in meine Zuständigkeit.

Zu Frage 3:

Nein.

Zu Fragen 4 und 5:

Soweit diese Fragen das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales be -

treffen, besteht keine systematische Praxis der angesprochenen Art.

Zu Fragen 6. 7 und 9:

Die Ursachen einer unterschiedlichen bzw. lückenhaften Übermittlung von Stellung -

nahmen durch die begutachtenden Stellen liegen bei diesen und sind mir nicht be -

kannt.

Zu Frage 8:

Bei der Aussendung von Gesetzesentwürfen, die dem allgemeinen Begutachtungs -

verfahren zugeleitet werden, wird das Parlament vom Bundesministerium für Arbeit,

Gesundheit und Soziales grundsätzlich gleichzeitig mit den anderen begutachtenden

Stellen befaßt,

Zu Frage 10:

Hinsichtlich der in dieser Frage angesprochenen verfassungsrechtlichen Beurteilung

verweise ich auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundeskanzlers in der Be -

antwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage Nr. 3767/J.

Im übrigen ersuche ich um Verständnis, daß ich davon absehe, mündliche Aussagen

von Landesorganen zu kommentieren.

Zu Frage 12:

Ein vom Bundeskanzleramt in Aussicht gestelltes diesbezügliches Rundschreiben

wird den legistischen Abteilungen meines Ressorts zur Kenntnis gebracht.