3663/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3696/J betreffend der
“Initiative Lehrlinge”, welche die Abgeordneten Tegischer und Genossen am 25. Februar 1998
an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Mit der Einrichtung von neuen selbständigen Ausbildungseinrichtungen gemäß § 30 BAG hat
die Bundesregierung auf die prekäre Lehrstellensituation im Herbst 1997 reagiert. Es handelt
sieh um eine Maßnahme aus dem einschlägigen Sonderprogramm der Bundesregierung,
welches aufgrund der besonderen demographischen Situation erforderlich wurde. Die
Befristung spiegelt zum einen den Sonderprogrammcharakter dieser Maßnahme wieder.
Weiters ist darauf hinzuweisen, daß seitens des AMS lediglich eine Zusage über die
Finanzierung für das Ausbildungsjahr 1997/98 vorgelegt werden konnte.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Eine Verlängerung dieses Sonderprojektes wurde bislang nicht beantragt. Eine allfällige
Verlängerung
ist sowohl von der aktuellen Situation am Lehrlingsmarkt als auch der
Erfüllung
der Auflagen im Bewilligungsbescheid, insbesondere inwieweit Auszubildende in reguläre
Lehrverhältnisse übergeleitet werden konnten, abhängig.
Aufgrund der derzeitigen Lehrstellensituation wurde dem Verein Jugend am Werk mit
Bescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. März 1998 die
Genehmigung zur Ausbildung von 200 zusätzlichen Lehrlingen erteilt. Somit wurden im
Rahmen des Projektes "Initiative Lehrlinge" bereits insgesamt 500 Ausbildungsplätze
geschaffen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Bundesregierung hat auch bei der Diskussion von Sondermaßnahmen wiederholt
unterstrichen, daß die Sicherung des dualen Berufsausbildungssystems das Hauptanliegen ist.
Dementsprechend sind die Maßnahmen zur Schaffung von Lehrstellen in der Wirtschaft zu
intensivieren. Durch die Einrichtung von neuen Lehrberufen, wodurch insbesondere der
Tendenz zu Dienstleistungsberufen Rechnung getragen wird, soll das Potential an
Ausbildungsbetrieben ausgeschöpft werden, um dadurch neue Lehrstellen zu schaffen. Die
Erlassung von neuen Lehrberufen soll in Hinkunft beschleunigt erfolgen.
Das Maßnahmenpaket für Jugendliche im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes für
Beschäftigung (NAP) sieht für den Fall, daß nicht genügend Lehrstellen zur Verfügung stehen,
darüber hinaus ein Auffangnetz vor.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die "Initiative" bietet Lehrlingen eine Perspektive für den Übergangszeitraum bis
zum Eintritt in ein reguläres Lehrverhältnis. Erste Erfahrungen von derartigen Projekten
zeigten jedoch, daß auch Berufe in Sparten angeboten werden, die von hoher Arbeitslosigkeit
bedroht sind und damit das Problem der Jugendlichen lediglich verschieben. Außerdem
wurden
negative Auswirkungen auf die Ausbildungsfreudigkeit der Lehrbetriebe in
regulären
Lehrverhältnissen festgestellt. Diese nachteiligen Effekte müssen in Hinkunft vermieden
werden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Nach Ansicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten liegen die
Probleme bei der Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt auch in persönlichen Defiziten der
Lehrstellenwerber (z.B. mangelnde kommunikative Fähigkeiten bei der Bewerbung bei
Unternehmen). Die “Initiative Lehrling" sollte sich daher vermehrt der Vorbereitung der
Jugendlichen zum Eintritt in das Berufsleben und auch in die Lehrausbildung widmen.
Neben den schon erwähnten neuen Lehrberufen, welche auch Ausbildungsversuche beinhalten,
soll die “Vorlehre" als besondere Ausbildungsform institutionalisiert werden. Damit soll auch
Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen eine Alternative zur Hilfsarbeit und
die Möglichkeit eines zertifizierten Abschlusses eröffnet werden. Wesentlich dabei ist die
Durchlässigkeit, d.h., daß diese Ausbildung für eine allfällige anschließende Lehrausbildung
angerechnet werden soll.