3663/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3696/J betreffend der

“Initiative Lehrlinge”, welche die Abgeordneten Tegischer und Genossen am 25. Februar 1998

an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Mit der Einrichtung von neuen selbständigen Ausbildungseinrichtungen gemäß § 30 BAG hat

die Bundesregierung auf die prekäre Lehrstellensituation im Herbst 1997 reagiert. Es handelt

sieh um eine Maßnahme aus dem einschlägigen Sonderprogramm der Bundesregierung,

welches aufgrund der besonderen demographischen Situation erforderlich wurde. Die

Befristung spiegelt zum einen den Sonderprogrammcharakter dieser Maßnahme wieder.

Weiters ist darauf hinzuweisen, daß seitens des AMS lediglich eine Zusage über die

Finanzierung für das Ausbildungsjahr 1997/98 vorgelegt werden konnte.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Eine Verlängerung dieses Sonderprojektes wurde bislang nicht beantragt. Eine allfällige

Verlängerung ist sowohl von der aktuellen Situation am Lehrlingsmarkt als auch der Erfüllung

der Auflagen im Bewilligungsbescheid, insbesondere inwieweit Auszubildende in reguläre

Lehrverhältnisse übergeleitet werden konnten, abhängig.

Aufgrund der derzeitigen Lehrstellensituation wurde dem Verein Jugend am Werk mit

Bescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. März 1998 die

Genehmigung zur Ausbildung von 200 zusätzlichen Lehrlingen erteilt. Somit wurden im

Rahmen des Projektes "Initiative Lehrlinge" bereits insgesamt 500 Ausbildungsplätze

geschaffen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die Bundesregierung hat auch bei der Diskussion von Sondermaßnahmen wiederholt

unterstrichen, daß die Sicherung des dualen Berufsausbildungssystems das Hauptanliegen ist.

Dementsprechend sind die Maßnahmen zur Schaffung von Lehrstellen in der Wirtschaft zu

intensivieren. Durch die Einrichtung von neuen Lehrberufen, wodurch insbesondere der

Tendenz zu Dienstleistungsberufen Rechnung getragen wird, soll das Potential an

Ausbildungsbetrieben ausgeschöpft werden, um dadurch neue Lehrstellen zu schaffen. Die

Erlassung von neuen Lehrberufen soll in Hinkunft beschleunigt erfolgen.

Das Maßnahmenpaket für Jugendliche im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes für

Beschäftigung (NAP) sieht für den Fall, daß nicht genügend Lehrstellen zur Verfügung stehen,

darüber hinaus ein Auffangnetz vor.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die "Initiative" bietet Lehrlingen eine Perspektive für den Übergangszeitraum bis

zum Eintritt in ein reguläres Lehrverhältnis. Erste Erfahrungen von derartigen Projekten

zeigten jedoch, daß auch Berufe in Sparten angeboten werden, die von hoher Arbeitslosigkeit

bedroht sind und damit das Problem der Jugendlichen lediglich verschieben. Außerdem

wurden negative Auswirkungen auf die Ausbildungsfreudigkeit der Lehrbetriebe in regulären

Lehrverhältnissen festgestellt. Diese nachteiligen Effekte müssen in Hinkunft vermieden

werden.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Nach Ansicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten liegen die

Probleme bei der Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt auch in persönlichen Defiziten der

Lehrstellenwerber (z.B. mangelnde kommunikative Fähigkeiten bei der Bewerbung bei

Unternehmen). Die “Initiative Lehrling" sollte sich daher vermehrt der Vorbereitung der

Jugendlichen zum Eintritt in das Berufsleben und auch in die Lehrausbildung widmen.

Neben den schon erwähnten neuen Lehrberufen, welche auch Ausbildungsversuche beinhalten,

soll die “Vorlehre" als besondere Ausbildungsform institutionalisiert werden. Damit soll auch

Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen eine Alternative zur Hilfsarbeit und

die Möglichkeit eines zertifizierten Abschlusses eröffnet werden. Wesentlich dabei ist die

Durchlässigkeit, d.h., daß diese Ausbildung für eine allfällige anschließende Lehrausbildung

angerechnet werden soll.