3672/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde haben am
25.2.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3705/J betreffend “Vergabe
von Bundesmitteln aus der Wohnbauförderung durch das Land Niederösterreich für
Neubauten mit Elektroheizung" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Über -
sichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzu -
teilen:
ad 1 und 2
Die Klimaschutzpolitik fordert gerade im Bereich der Raumwärme - neben
erheblichen Energieeffizienzsteigerungen - einen verstärkten Umstieg auf
erneuerbare Energieträger. Ein zusätzlicher Strombedarf im Winter durch den
forcierten Einsatz von Elektroheizungen könnte derzeit allerdings nur durch Zukauf
von ausländischem Strom oder zusätzliche inländische fossile Kapazitäten
abgedeckt werden. Der Einsatz von Strom für die Raumheizung steht daher nicht im
Einklang
mit den Zielen der österreichischen Klimaschutzpolitik.
Gerade der Raumwärmebereich bietet für den Einsatz erneuerbarer Energieträger
eine Reihe von wirtschaftlichen und ökologisch sinnvollen Lösungen, die von der
teilsolaren Raumheizung bis hin zu automatischen Biomassefeuerungen reichen. In
meinen Bemühungen zum Abschluß einer Vereinbarung mit den Ländern nach
Artikel 15a BV - G zur Erreichung des Torontoziels spielen diese Maßnahmen daher
eine zentrale Rolle.
ad 3 und 4
Hier darf ich auf die kompetenzrechtliche Lage hinweisen, wonach die Angelegen -
heiten der “Förderung des Wohnbaus und der Wohnbausanierung " in
Gesetzgebung und Vollziehung ausschließlich in die Kompetenz der Länder fällt.
Informationen über die Höhe der eingesetzten Mittel und die jeweiligen
Wohnbauvereinigungen liegen mir daher nicht vor.
ad 5
Eine Einflußnahme der Bundesregierung oder eines Mitglieds der Bundesregierung
bei der Vergabe der Wohnbauförderungsmittel durch die Länder ist
kompetenzrechtlich nicht möglich.
Ungeachtet dieser Tatsache werde ich wie bisher auch in Zukunft im Rahmen der
konkreten Zusammenarbeit mit den Ländern - wie z. B. im Rahmen der
Verhandlungen zur obgenannten 15a - Vereinbarung - nachdrücklich darauf hinwei -
sen, daß gerade der Einsatz von Elektroheizungen nicht im Einklang mit den Zielen
der österreichischen Klimaschutzpolitik steht.